| RegisterId | Register Name | Beschreibung |
|---|---|---|
| 480358 | Arzneimittel-Vermittler-Register | Arzneimittel-Vermittler sind am Verkauf oder Erwerb von Arzneimitteln beteiligt, ohne diese Arzneimittel im eigenen Namen zu verkaufen oder zu erwerben und ohne Eigentum an den Arzneimitteln zu haben. Arzneimittel-Vermittler dürfen nur tätig werden, wenn sie ihren Sitz in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat haben. Erst nach Anzeige bei der zuständigen Behörde und Aufnahme in das Register darf der Arzneimittel-Vermittler seine Tätigkeit aufnehmen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Zum Schutz der legalen Lieferkette vor gefälschten Arzneimitteln und Wirkstoffen hat der Gesetzgeber mit der "16. AMG-Novelle" die Anforderungen an Hersteller, Importeure und Vertreiber von Wirkstoffen konkretisiert und transparenter gestaltet. Es werden nun auch Arzneimittel-Vermittler erfasst. |
| 596374 | Ausländervereinsregister | Im Ausländervereinsregister werden die einer gesonderten Anmelde- und Auskunftspflicht unterliegenden Migrantenorganisationen und Ausländervereine geführt. Anmeldepflichtig sind Ausländervereine, die ihren Sitz im Geltungsbereich des Vereinsgesetzes haben. In Abgrenzung zu den ausländischen Kulturvereinen oder religiösen sowie politischen Vereinen sind Ausländervereine, deren Zweck auf einen rein wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, zur Anmeldung nur verpflichtet, wenn sie von der zuständigen Behörde dazu aufgefordert werden. Die Anmeldung erfolgt bei den in den Ländern zuständigen Behörden. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Ausländervereinsregister dient dem Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden über Ausländervereine und ausländische Vereinigungen, die möglicherweise Verbotsgründe aus Art. 9 Abs. GG sowie die spezifischen Verbotsgründe aus § 14 Abs. 2 VereinsG erfüllen können. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zur präventiven Gefahrenabwehr. Kontext der Registerführung und -nutzung Mit dem Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus (Terrorismusbekämpfungsgesetz) aus 2002 wurde § 14 VereinsG zu Ausländervereinen ergänzt. |
| 575090 | Zentrales Unternehmensverzeichnis | Im Unternehmensverzeichnis werden alle Unternehmerinnen und Unternehmer mit einem UV-versicherungspflichtigen Betrieb erfasst. Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer erhält bei erstmaliger Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit eine zentrale Unternehmernummer (UNR). Diese löst die unterschiedlichen Nummernsysteme, nach denen die Unfallversicherungsträger bislang ihre Mitgliederverzeichnisse führen, ab. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die zentrale Unternehmernummer dienen den Unfallkassen und Berufsgenossenschaften bei der Identifizierung von Unternehmerinnen und Unternehmen sowie deren Unternehmen. Notwendig sind sie für die Bearbeitung von Beitragsangelegenheiten oder zur Zuordnung der Entgeltnachweise. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Das Verzeichnis befindet sich derzeit im Aufbau. Am 01. Januar 2023 erfolgt der Umstieg auf die neue Unternehmernummer. Bis dahin werden die bisher dezentral und in unterschiedlichen Formaten geführten Mitgliedsnummern auf die neue Unternehmernummer umgestellt. Die Daten des Zentralen Unternehmensverzeichnisses sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. |
| 448736 | Handwerksrolle | Die Zugehörigkeit zum Handwerk ist gesetzlich durch die Handwerksordnung geregelt. Für die Ausübung von zulassungspflichtigen Handwerken ist die Eintragung in die Handwerksrolle, die bei den Handwerkskammern geführt wird, verpflichtende Voraussetzung. Die Eintragung erfolgt grundsätzlich auf Antrag und ist gebührenpflichtig. Nach erfolgter Eintragung erhält der Antragsteller darüber eine Bescheinigung, die sog. Handwerkskarte. In die Handwerksrolle eingetragen werden natürliche Personen, juristische Personen oder Personengesellschaften als Inhaber eines Betriebes eines zulassungspflichtigen Handwerks, sofern der Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung mit dem zu betreibenden Handwerk erfüllt. Voraussetzung für die Eintragung ist die bestandene Meisterprüfung im Handwerk. Außerdem können Ingenieure, Absolventen von technischen Hochschulen und staatlich anerkannten Fachschulen für Technik und Gestaltung mit dem entsprechenden zulassungspflichtigen Handwerk eingetragen werden. Eintragungen sind auch aufgrund von Ausnahmebewilligungen, Ausübungsberechtigungen oder von Amts wegen möglich. Die jeweilige Handwerkskammer trifft die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für eine Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt sind. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Zulassungspflicht des Handwerks ermöglicht durch die Bindung an entsprechende Befähigungsnachweise die Vermeidung unsachgemäßer und unberechtigter Handwerksausübung. Sie dient zusätzlich der Gefahrenabwehr, dem Verbraucherschutz und Umweltschutz und ermöglicht eine Interessenvertretung für alle Selbständigen und Angestellten im Handwerk. Kontext der Registerführung und -nutzung Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichten Handwerks ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften, gestattet. Die Eintragung ist demnach zwingende Voraussetzung für die gewerbsmäßige Ausübung zulassungspflichtiger Handwerke. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Eintragungen der Handwerksrolle sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. |
| 448520 | Abfallkataster | Betreiber von Deponien der Klasse I, II, III oder IV (Klassifikation nach § 2 DepV) haben ein Abfallkataster zur Dokumentation zu führen. Für das Abfallkataster ist die Deponie in Raster aufzuteilen. Die Raster dürfen bei unterschiedlicher Abfallzusammensetzung eine maximale Größe von 2500 m² nicht überschreiten. Bei Abfällen gleichbleibender Zusammensetzung sind Rasterweiten bis zu 10.000 m² zulässig. Bei einer Deponie der Klasse IV in einem Bergwerk ist die Deponie oder der Deponieabschnitt in Ablagerungskammern zu unterteilen. Bei einer Deponie der Klasse IV in einer Kaverne ist die Deponie in Höhenraster aufzuteilen, die bei Abfällen unterschiedlicher Zusammensetzung höchstens 10 m Höhe haben dürfen. Das Abfallkataster ist in das zu führende Betriebstagebuch aufzunehmen. |
| 449110 | Zollinformationssystem | Das Zollinformationssystem (ZIS) ist eine zentrale Datenbank, die Zollinformationen bereitstellt, um Verstöße gegen das Zoll- oder Agrarrecht der Europäischen Union zu verhindern, zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Zweck des ZIS ist es, die Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung schwerer Zuwiderhandlungen gegen einzelstaatliche Rechtsvorschriften zu unterstützen, indem Zollinformationen schneller zur Verfügung gestellt werden und auf diese Weise die Effizienz der Kooperations- und Kontrollverfahren der Zollverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten gesteigert wird. Kontext der Registerführung und -nutzung Das ZIS unterliegt einer doppelten Rechtsgrundlage: Der Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates in der zuletzt geänderten Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2015/1525 und der Entscheidung 2009/917/JI des Rates. Gemeinsam bilden sie den sog. ZIS-Rechtsrahmen. |
| 449104 | Zielvereinbarungsregister | Das Zielvereinbarungsregister beinhaltet Eintragungen zur Aufnahme von Verhandlungen sowie zum Abschluss, zu Änderungen und zur Aufhebung von Zielvereinbarungen jener Art, die zwischen anerkannten Behindertenverbänden und Unternehmen oder Unternehmensverbänden geschlossen werden, um Aussagen darüber festzuhalten, in welchem Zeitraum und wie Barrierefreiheit ermöglicht werden soll oder schon umgesetzt wurde. Nach § 2 Abs. 3 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) sind Eisenbahnen dazu verpflichtet, Programme zur Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen zu erstellen, mit dem Ziel, eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit für deren Nutzung zu erreichen. Diese Programme werden ebenfalls im Zielvereinbarungsregister dargestellt. Kontext der Registerführung und -nutzung Unternehmen und Unternehmensverbände sind als privatrechtliche Akteure durch das Behindertengleichstellungsgesetz nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet und es kann kein Abschluss von Maßnahmen zur Ermöglichung von Barrierefreiheit verlangt werden. Nach § 5 Abs. 3 BGG anerkannte Behindertenverbände können aber die Aufnahme von Verhandlungen über Zielvereinbarungen verlangen. Zielvereinbarungen sollen insbesondere Bestimmungen zur Geltungsdauer, zum Geltungsbereich und einen Zeitplan oder Zeitpunkt zur Erfüllung der Bedingungen enthalten. Ferner sollen Mindestbedingungen zur Erlangung von Barrierefreiheit festgelegt werden. Darüber hinaus kann eine Vertragsstrafenabrede getroffen werden, sofern die festgelegten Bedingungen nicht eingehalten werden oder ein Verzug eintritt. Dadurch, dass schon das Vorhaben von Vertragsverhandlungen angezeigt werden muss, ist es anderen Verbänden möglich, von den Vertragsverhandlungen Kenntnis zu nehmen und diesen eventuell beizutreten. Auch schon existierende Verträge werden damit transparent dargestellt. |
| 449100 | Zentrales Vorsorgeregister | Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) wird von der Bundesnotarkammer als staatliches Register im Wege der mittelbaren Staatsverwaltung geführt. Ab 01. Januar 2023 führt das Zentrale Vorsorgeregister als automatisiertes elektronisches Register Eintragungen über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und die Ablehnung der Vertretung durch den Ehegatten nach § 1358 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Betreuungsverfügungen dienen dem Vorschlag einer Betreuerin / eines Betreuers und sind nach § 1897 Abs. 4 BGB vom Betreuungsgericht zu berücksichtigen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Mit dem Zentralen Vorsorgeregister wurde ein Instrument geschaffen, um die Vorsorgeurkunden im Betreuungsfall schnellstmöglich finden und sicher zuordnen zu können. Die Registerbehörde erteilt Gerichten und ab 01. Januar 2023 Ärztinnen und Ärzten auf Ersuchen Auskunft aus dem ZVR. Ärztinnen und Ärzte dürfen nur um Auskunft ersuchen, soweit diese für die Entscheidung über eine dringende medizinische Behandlung erforderlich ist (§ 78b Abs. 1 Satz 2 BNotO). Kontext der Registerführung und -nutzung Das seit 2003 von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Vorsorgeregister erfasste ursprünglich nur die notariell beurkundeten Vorsorgevollmachten. Seit 2005 können auch privatschriftliche Vorsorgevollmachten online registriert werden. Seit 2009 wurde die Registrierungsmöglichkeit auf die Betreuungsverfügungen erweitert. Der Gesetzgeber hat mit der Einrichtung des Zentralen Vorsorgeregisters bei der Bundesnotarkammer entschieden, den für das Auffinden von Vorsorgeurkunden zentralen Registerbereich hoheitlich zu organisieren und einer staatlichen, zentralen Stelle zuzuweisen. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Im Rahmen der Umsetzung der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts werden ab 01. Januar 2023 im ZVR neben Widersprüchen gegen eine Vertretung durch den Ehegatten nach § 1358 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auch Patientenverfügungen unabhängig von der Eintragung einer Vollmacht registriert werden können. Darüber hinaus werden Ärztinnen und Ärzte Einsicht in das Register nehmen können, soweit diese für die Entscheidung über eine dringende medizinische Behandlung erforderlich ist. Das ZVR wird als eine Institution etabliert, die an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden kann. |
| 449098 | Zentrales Testamentsregister | Das Zentrale Testamentsregister (ZTR) wird von der Bundesnotarkammer als staatliches Register im Wege der mittelbaren Staatsverwaltung geführt. Es übernimmt zentrale Aufgaben und Funktionen im staatlichen Mitteilungs- und Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen. Durch Registrierungen im ZTR werden die Gewährleistung des Erbrechts und der Testierfreiheit in Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG verfahrensrechtlich flankiert. Registrierungen im ZTR sind zwingend und unverzichtbar, da sie sowohl im öffentlichen Interesse einer geordneten Nachlassabwicklung als auch im privaten Interesse an einer schnellen Umsetzung des letzten Willens des Erblassers erfolgen. Das ZTR umfasst Verwahrangaben zu erbfolgerelevanten Urkunden, wie z. B. Testamente oder Erbverträge, die in amtliche Verwahrung verbracht werden. Diese Verwahrangaben werden durch Notarinnen und Notare sowie Gerichte registriert. Daneben umfasst das ZTR gemäß § 78d Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BNotO Mitteilungen über ein Kind der Erblasserin / des Erblassers, mit dessen anderem Elternteil die Erblasserin / der Erblasser bei Geburt nicht verheiratet war oder das sie oder er allein angenommen hat. Das ZTR erhält elektronische Sterbefallmitteilungen von allen deutschen Standesämtern. Im Falle einer Registrierung informiert das ZTR sowohl die Verwahrstelle der erbfolgerelevanten Urkunde und fordert diese zur Ablieferung auf, als auch das zuständige Nachlassgericht und teilt diesem mit, welche Verwahrangaben im ZTR enthalten sind und welche Verwahrstelle benachrichtigt wurde. Daneben übersendet das ZTR die bei ihm eingegangene Sterbefallmitteilung. Im Gegenzug bilden die Verwahrstelle und das Nachlassgericht die Ablieferung einer erbfolgerelevanten Urkunde bzw. deren Eingang im ZTR ab. So ist aufgrund der Angaben im ZTR der Aufbewahrungsort einer erbfolgerelevanten Urkunde stets bekannt und jederzeit nachvollziehbar. Zweck und Zielsetzung der Registerführung In erster Linie soll das Auffinden von amtlich verwahrten erbfolgerelevanten Urkunden gesichert werden, damit das Nachlassgericht im Sterbefall schnell und vor allem richtig entscheiden kann. Deshalb benachrichtigt das Zentrale Testamentsregister die Verwahrstellen von erbfolgerelevanten Urkunden im Sterbefall. Daraufhin werden diese Urkunden an das Nachlassgericht abgeliefert und sodann dort eröffnet. Über die Verwahrangaben hinaus sollen den Nachlassgerichten weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden, die zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind. Daher erhalten die Nachlassgerichte beispielsweise auch Angaben dazu, ob Maßnahmen der Nachlasssicherung erforderlich sind. Kontext der Registerführung und -nutzung Das Testamentsregister löste zum 01. Januar 2012 das papiergeführte Karteikartensystem bei den Standesämtern (Testamentsverzeichnisse) und der Hauptkartei für Testamente bei dem Amtsgericht Schöneberg ab. Altbestände wurden im Zuge der Testamentsverzeichnisüberführung digitalisiert und in das ZTR überführt. |
| 449068 | Wirtschafts-Identifikationsnummernregister | Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt jedem Steuerpflichtigen ein dauerhaftes Identifikationsmerkmal zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren zu. Für natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen und Personenvereinigungen ist dies die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Zur Vermeidung von Mehrfachvergaben, Feststellung der jeweils zuständigen Finanzbehörden und zur Erfüllung der Aufgaben in der Finanzverwaltung werden personen- und unternehmensbezogene Daten zusammen mit der Identifikationsnummer gespeichert. Zudem werden einzelne wirtschaftliche Tätigkeiten, Betriebe sowie Betriebsstätten durch ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal differenziert und die jeweils zugehörigen Daten gespeichert. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Registerführung erfolgt, um: sicherzustellen, dass eine vergebene W-IdNr. nicht noch einmal für einen anderen wirtschaftlich Tätigen verwendet wird, für einen wirtschaftlich Tätigen die vergebene W-IdNr. festzustellen, zu erkennen, welche Finanzbehörden zuständig sind, Daten, die auf Grund eines Gesetzes oder nach über- und zwischenstaatlichem Recht entgegenzunehmen sind, an die zuständigen Stellen weiterleiten zu können, den Finanzbehörden die Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschrift zugewiesenen Aufgaben zu ermöglichen. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die W-IdNr. ist noch nicht eingeführt. Über den Zeitpunkt der Vergabe der W-IdNr. wird die Öffentlichkeit rechtzeitig informiert. Die W-IdNr. wird aus den Buchstaben 'DE' und 9 Ziffern bestehen und damit in ihrer Form der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) entsprechen. |
| 449044 | Zentrale InVeKoS Datenbank | Die sog. Basisprämienregelung wurde erlassen, um Landwirten, die landwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, ein Grundeinkommen zu gewährleisten. Um als landwirtschaftlicher Betrieb Direktzahlungen für beihilfefähige Flächen im Rahmen der Basisprämienregelung (BPR) zu erhalten, müssen Zahlungsansprüche bei der ZID erfasst und geltend gemacht werden. Über die Zentrale InVeKoS Datenbank (ZID) erfolgt die Verwaltung, Meldung und Übertragung der Zahlungsansprüche. Die Zuteilung und Aktivierung der Zahlungsansprüche geschieht durch die Agrarverwaltungs- und Prämienstellen der Länder. Auch Daten zum bundesweit vorgeschriebenen Abgleich im Bereich der Flächen und der Antragsteller, Ergebnisse der Cross-Compliance Kontrollen sowie Daten zu nachwachsenden Rohstoffen werden in der ZID gespeichert. Kontext der Registerführung und -nutzung Im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2020 wurden spezifische Prämienansprüche, also die Zahlungsansprüche, ermittelt und bilden nun die Grundlage für die zu gewährenden Direktzahlungen an Betriebsinhaber. Die ZID erweitert die Datenbank des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (Hi-Tier). |
| 449054 | Veröffentlichungsdaten zur Zahlung von Mitteln aus den Europäischen Fonds für Landwirtschaft und Fischerei | Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der EU werden Informationen über Zahlungen zu Maßnahmen und Vorhaben aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) veröffentlicht. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Mit der Veröffentlichung von Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Gemeinsamen Fischereipolitik soll die Verwendung finanzieller Mittel nachvollziehbarer und transparenter werden. Sie dient auch dem Schutz der finanziellen Interessen der Union und hebt die Leistungen der Begünstigten bei der Bereitstellung von öffentlichen Gütern hervor. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Für Ende Mai 2025 sind aufgrund der neuen Förderperiode Anpassungen gemäß Kapitel VI der Verordnung (EU) 2022/128 vorgesehen. |
| 449036 | Vermögensverzeichnisregister | Im Vermögensverzeichnisregister werden die im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach der Zivilprozessordnung (ZPO) erstellten Vermögensverzeichnisse verwaltet. Das Vermögensverzeichnisregister wird in jedem Bundesland von einem zentralen Vollstreckungsgericht geführt. |
| 448550 | Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz | Das Artenverzeichnis führt Arten auf, für deren Saatgut und Vermehrungsmaterial das Saatgutverkehrsgesetz (SaatG) anzuwenden ist. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Einfuhr von Saatgut und Vermehrungsmaterial wird mithilfe des Artenverzeichnisses überwacht. Dadurch sollen heimische Landwirte geschützt werden, die ihr Saatgut und Vermehrungsmaterial nicht so günstig anbieten wie womöglich Landwirte im Ausland. Auch das geistige Eigentum an einer Sorte wird geschützt, indem verhindert wird, dass kopierte Sorten die Grenze überschreiten. Weiterhin soll so der Einfuhr von gefahrbringenden Arten, der Rauschgiftkriminalität und nicht rechtmäßigen Produktionsverhältnissen entgegengewirkt werden. Es wird zur Beantragung von Einfuhranzeigen und zur Kontrolle, ob Einfuhranzeigen für die Einfuhr von Saatgut aus Drittländern nötig ist, verwendet. |
| 448574 | Gesamtliste der Obstsorten | Die Gesamtliste der Obstsorten enthält Sorten, die im Artenverzeichnis zu finden sind und zugelassen und geschützt sind oder für die eine durch das Bundessortenamt amtlich anerkannte Beschreibung vorliegt. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Gesamtliste der Obstsorten bietet sowohl für die betroffenen Wirtschaftskreise als auch für interessierte Verbraucher eine Übersicht. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Gesamtliste der Obstsorten wird gegenwärtig für jede Art gesondert dargestellt. An einer Darstellung in Form einer Datenbank wird derzeit gearbeitet. |
| 448594 | Binnenschiffsregister | In die dezentral geführten Binnenschiffsregister werden die zur Schifffahrt auf Flüssen und sonstigen Binnengewässern bestimmten Schiffe (Binnenschiffe) eingetragen. Die Binnenschiffsregister werden zusammen mit den Seeschiffsregistern und den Schiffsbauregistern auch als Schiffsregister bezeichnet. In die Register eingetragen werden: Schiffe, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, wenn ihre größte Tragfähigkeit mindestens 10 Tonnen beträgt (ab einer größten Tragfähigkeit von 20 Tonnen besteht die Pflicht zur Eintragung), Schiffe, die nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, wenn ihre Wasserverdrängung bei größter Eintauchung mindestens 5 Kubikmeter beträgt (ab einer Verdrängung von mehr als 10 Kubikmetern bei Eintauchung gilt eine Pflicht zur Eintragung), Schlepper, Tankschiffe und Schubboote. Schiffe im Eigentum und öffentlichen Dienst des Bundes, eines zum Bund gehörenden Landes oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder Anstalt mit Sitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes brauchen nicht zur Eintragung angemeldet zu werden. |
| 448616 | Daten des National Single Window (NSW) Deutschland | Das National Single Window (NSW) Deutschland ist das zentrale Meldesystem für den gesamten deutschen Seeschiffsverkehr. Alle Meldungen von Schiffen, die einen deutschen Seehafen besuchen oder den Nord-Ostsee-Kanal durchqueren, werden hier entgegengenommen und an jeweils berechtigte Behörden weitergeleitet. Technische Voraussetzung für die Meldungsabgabe über das NSW ist, dass das Schiff eine IMO- oder ENI-Nummer hat. Ist dies nicht der Fall, muss ggf. auf anderem Wege an die datenerhebende Stelle gemeldet werden. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Alle Schiffe müssen bei einem Hafenbesuch in den deutschen Seehäfen bzw. dem Transit durch den Nord-Ostsee-Kanal diesen Besuch anmelden. Für die Anmeldung sind eine Vielzahl an Angaben verpflichtend, wie beispielsweise Gefahrgut-, Abfall- oder Gesundheitsmeldungen. Die erforderlichen Informationen werden durch die Meldepflichtigen über das NSW Deutschland abgegeben und von dort an die empfangsberechtigten Stellen weitergegeben. Jede erforderliche Information, wie zum Beispiel die Anzahl der Personen an Bord, muss dabei durch den Meldepflichtigen nur einmal abgeben werden, um alle datenerhebenden Stellen zu bedienen. Zudem werden Teile der Informationen an SafeSeaNet (SSN – ein europaweites System für den Datenaustausch im Falle von Schiffsunfällen, Umweltverschmutzungen und anderen Vorkommnissen) übermittelt und so anderen EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt. Kontext der Registerführung und –nutzung Mit Inkrafttreten der Richtlinie 2010/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinfachung und Harmonisierung von Meldeformalitäten im Seeverkehr hat jedes Mitgliedsland ein elektronisches System bis zum 01. Juni 2015 eingerichtet. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Auf Grundlage der Richtlinie (EU) 2017/2109 werden zukünftig zusätzliche Daten zu den an Bord befindlichen Passagieren auf Fahrgastschiffen gemeldet, um eine verbesserte Datenlage bei Such- und Rettungseinsätzen zu gewährleisten. Auch die Meldeformalitäten bzgl. der Abfallentsorgung in den Häfen werden angepasst. Grundlage ist hier die Richtlinie (EU) 2017/883 über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen. Um die Meldeformalitäten im europäischen Seeverkehr insgesamt weiter zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu verringern, wurde durch das Europäische Parlament und den Rat die Verordnung (EU) 2019/1239 erlassen. Ziel ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz des europäischen Seeverkehrssektors u. a. durch die Einrichtung eines europäischen Umfelds zentraler Meldeportale für den Seeverkehr (European Maritime Single Window environment - kurz EMSWe). Die nationalen Single Windows werden im Rahmen dieser Weiterentwicklung erhalten bleiben. |
| 448626 | Datenbank der gemeldeten Biozidprodukte | Die Datenbank der gemeldeten Biozidprodukte enthält alle Biozidprodukte mit Altwirkstoffen, die die Übergangsregelung nach § 28 Abs. 8 ChemG in Anspruch nehmen. Diese Biozidprodukte dürfen nach Meldung des Produktes und Erteilung einer Registriernummer für eine Übergangszeit zulassungsfrei auf dem Markt bereitgestellt werden. Kontext der Registerführung und -nutzung Bevor ein Biozidprodukt auf dem Markt bereitgestellt werden darf, muss es zugelassen werden. Hierfür ist ein nationales oder EU-weites Zulassungs- bzw. Notifizierungsverfahren vorgesehen, das jedes Biozidprodukt durchlaufen muss. Für bestimmte Biozidprodukte, die ausschließlich Altwirkstoffe enthalten, können Übergangsregelungen nach § 28 Abs. 8 ChemG gelten. Diese Biozidprodukte dürfen für eine Übergangszeit zulassungsfrei auf dem Markt bereitgestellt werden. Die Inanspruchnahme der Übergangsregelung setzt die Meldung des Biozidproduktes gemäß § 4 ChemBiozidDV und die Erteilung einer Registriernummer gemäß § 5 ChemBiozidDV durch die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) voraus. Biozidprodukte, für die eine Registriernummer erteilt wurde, sind in der Datenbank der gemeldeten Biozidprodukte aufgeführt. Informationen zu zugelassenen Biozidprodukten werden in einer separaten Datenbank erfasst. Biozidprodukte, die während eines laufenden Entscheidungsverfahrens über einen Antrag auf Zulassung oder zeitlich parallele gegenseitige Anerkennung weiter auf dem Markt bereitgestellt und verwendet werden dürfen, sind in einer Liste zusammengefasst. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Seit dem 01. Januar 2022 ersetzt das Meldeverfahren der ChemBiozidDV das bisherige Meldeverfahren für Biozidprodukte der Biozid-Meldeverordnung (ChemBiozidMeldeV). Im neuen Meldeverfahren sind zusätzliche Angaben bei der Meldung verpflichtend. Darüber hinaus müssen Meldepflichtige ihre Meldungen fortan aktualisieren, wenn sich Änderungen an den gemachten Angaben ergeben. Zusätzlich müssen alle zwei Jahre die bei der Meldung gemachten Angaben bestätigt werden. Mit der ChemBiozidDV wird ein Mitteilungsverfahren eingeführt, wonach die jährliche Menge der in Deutschland auf dem Markt bereitgestellten oder ausgeführten Biozidprodukte mitzuteilen ist. |
| 449014 | Transplantationsregister | Das Transplantationsregister (Tx-Register) bündelt die in Deutschland verfügbaren Daten zu Organspenden, Transplantationen, Spendern und Empfängern. Das Ziel des Transplantationsregisters liegt in der Verbesserung der medizinischen Transplantations-Forschung. Durch die Haltung und Analyse der Daten soll die Patientensicherheit, die Transparenz und die Qualität in der Transplantationsmedizin gefördert werden. Die gesetzliche Grundlage für den Aufbau des Transplantationsregisters wurde durch eine Anpassung des Transplantationsgesetzes (TPG) im Jahr 2016 geschaffen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Führung des Tx-Register soll für eine erhöhte Transparenz und Qualität in der Transplantationsmedizin sorgen. Durch die Verknüpfung der Daten von Spendern und Empfängern kann das Register fundierte Informationen über die Eignung von bestimmten Spenderorganen für die jeweiligen Empfänger-Kandidaten liefern. Somit wird eine verlässliche Grundlage geschaffen, um die Patientensicherheit zu erhöhen und die Forschung der Transplantationsmedizin zu fördern. Kontext der Registerführung und -nutzung Bis zum In Kraft treten des Gesetztes zur Errichtung des Transplantationsregister am 01. November 2016 gab es in Deutschland keine zentrale Stelle, die Daten über Organspenden, Transplantationen, Spender und Empfänger bündelte. Diese lückenhafte Datenlage stellte ein enormes Hemmnis für den Fortschritt der Transplantationsforschung, wie auch für die Qualität den Patientenbehandlung und -Nachsorge dar. Die Verknüpfung der transplantationsmedizinischen Daten im Tx-Register soll zur Lösung dieser Problematik beitragen. |
| 594186 | Lizenzmanagement Datenbank des Flugsicherungspersonals | Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) ist für die Erteilung von Erlaubnissen und Berechtigungen des Flugsicherungspersonals zuständig und führt entsprechende Daten über die Flugsicherungs-Erlaubnis- und Berechtigungsinhaber in der Lizenzmanagement Datenbank (LiMA). Das erlaubnispflichtige Personal für die Flugsicherung umfasst Fluglotsinnen und Fluglotsen, Ausbilderinnen und Ausbilder, Prüferinnen und Prüfer, Beurteilerinnen und Beurteiler sowie Flugmedizinische Sachverständige von Fluglotsinnen und Fluglotsen, flugsicherungstechnisches Personal und das sogenannte sonstige Betriebspersonal, das in der Flugdatenbearbeitung der Flugverkehrskontrolle, Flugberatung oder im Fluginformationsdienst tätig sind, sowie deren Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Prüferinnen und Prüfer. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Datenbank dient dem BAF zur Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen der Lizenzierung des Flugsicherungspersonals und der Sicherheitsaufsicht über Flugsicherungsorganisationen und -personal. Des Weiteren dient sie zur Steuerung der Zulassung und die Aufsicht über Flugmedizinische Sachverständige für Fluglotsinnen und Fluglotsen. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Einerseits sind Anpassungen der nationalen Rechtslage an das EU-Recht zu erwarten sowie andererseits die Verknüpfung mit europäischen Datenspeichern. |
| 576770 | Verzeichnis der registrierten Hersteller und registrierten Bevollmächtigten nach dem BattG | Bevor Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien in Deutschland in den Verkehr gebracht werden dürfen, müssen sich die Hersteller bzw. deren Bevollmächtigte mit der Marke und der Batterieart im Verzeichnis der registrierten Hersteller und registrierten Bevollmächtigten nach dem BattG registrieren. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Ziel des Verzeichnisses ist es, die Wahrnehmung der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung von Herstellern und Importeuren abzusichern. Kontext der Registerführung und -nutzung Das Verzeichnis wird im Rahmen von Art. 17 der Richtlinie (EG) 2006/66 geführt. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Seit dem 01.01.2021 müssen sich Hersteller bzw. deren Bevollmächtigte nicht mehr im BattG-Melderegister des Umweltbundesamtes (UBA) registrieren, sondern im Verzeichnis der registrierten Hersteller und registrierten Bevollmächtigten nach dem BattG der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear). |
| 578820 | Verzeichnis der genehmigten Eigenrücknahmesysteme | Im Verzeichnis der genehmigten Eigenrücknahmesysteme werden die nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BattG eingerichteten und genehmigten Rücknahmesysteme für Gerätebatterien erfasst. Hersteller von Gerätebatterien müssen solche Eigenrücknahmesysteme zur Erfüllung ihrer Produktverantwortung einrichten und betreiben. |
| 578538 | Verzeichnis der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen | Im Verzeichnis der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen werden Betreiber erfasst, wenn sie ihre Behandlungstätigkeit mit Nachweis der Zertifizierung nach § 21 ElektroG, der Art der Behandlungstätigkeiten und ihren Unternehmensdaten anzeigen. Vor Beginn der Behandlungstätigkeit sind die Betreiber von Erstbehandlungsanlagen zu dieser Anzeige verpflichtet. Erstbehandlungsanlagen sind Anlagen zur ersten Behandlung von Altgeräten, bei denen die Altgeräte zur Wiederverwendung vorbereitet oder von Schadstoffen entfrachtet und Wertstoffe separiert werden. Hierzu zählen auch die hierauf bezogenen Vorbereitungshandlungen. |
| 452434 | Sperrdatei | Zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht wird ein zentrales, spielformübergreifendes Sperrsystem unterhalten. Gesperrte Spieler dürfen an öffentlichen Glücksspielen nicht teilnehmen. Zu unterscheiden sind Selbstsperren, die ein Spieler für sich selbst beantragt, und Fremdsperren, die durch einen Dritten für einen Spieler beantragt wurde. Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, an denen gesperrte Spieler nicht teilnehmen dürfen, sind verpflichtet, spielwillige Personen durch Kontrolle eines amtlichen Ausweises oder eine vergleichbare Identitätskontrolle zu identifizieren und einen Abgleich mit der Sperrdatei durchzuführen. Bei Glücksspielen im Internet erfolgt die Identifizierung vor dem Abgleich mithilfe geeigneter technischer Verfahren. Das Land Hessen ist mit der Errichtung und Unterhaltung eines übergreifenden Sperrsystems beauftragt. Mittels des Sperrsystems - OASIS - können die Betreiber die Ausweisdaten der Spieler mit der Sperrdatei abgleichen. Veranstalter müssen den Anschluss an das Sperrsystem beantragen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Datei dient der Feststellung, ob ein Spieler von der Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen durch eine Sperre ausgeschlossen worden ist. |
| 595322 | Visadatei | Das Ausländerzentralregister (AZR) besteht aus zwei getrennten Datenbeständen: einem Allgemeinen Datenbestand und der Visadatei. Während im Allgemeinen Datenbestand Informationen über ausländische Personen, die ihren Aufenthalt länger als drei Monate im Bundesgebiet haben oder in den letzten zehn Jahren hatten, oder die u. a. einen Asylantrag gestellt haben, gespeichert werden, erfolgt in der Visadatei die Speicherung von Daten von ausländischer Personen, wenn sie ein Visum bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Drittstaatsangehörige, die in die Bundesrepublik einreisen möchten, benötigen in der Regel ein Visum. Für Aufenthalte über drei Monate oder Aufenthalte, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, sind ausländische Personen aus Drittstaaten visumspflichtig. Mit einem Visum reist die ausländische Person legal in die Bundesrepublik Deutschland ein. Die Speicherung der Daten in der Visadatei dient auch zur Initialisierung des legalen Aufenthaltes und zur Identitätsfeststellung, insbesondere bei den Kommunalbehörden. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Visadatei unterliegt einer fortlaufenden Weiterentwicklung. Im Rahmen einer bund- und länderübergreifenden Projektgruppe "Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters" wurden und werden sowohl rechtliche als auch technische Änderungen / Umsetzungen durchgeführt. |
| 595524 | Datenbestände zum Mutterschaftsgeld | Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ist in bestimmten Fällen bundesweit für die Zahlung von Mutterschaftsgeld und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zuständig. Gesetzlich versicherte erwerbstätige Frauen erhalten Mutterschaftsgeld von ihrer zuständigen Krankenkasse. Lediglich für privat- oder familienversicherte erwerbstätige Frauen übernimmt das BAS die Antragsbearbeitung und Auszahlung. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Datenbestände zum Mutterschaftsgeld sind Vorgangsdaten: Sie werden zur Bearbeitung des Antrags auf Mutterschaftsgeld bzw. Zuschuss zum Mutterschaftsgeld sowie zur Auszahlung desselben benötigt. Kontext der Registerführung und -nutzung Mutterschaftsgeld ist eine Entgeltersatzleistung für erwerbstätige Frauen während der gesetzlichen Schutzfristen vor und nach der Entbindung eines Kindes. Anspruchsberechtigt sind Frauen, die zu Beginn der sechswöchigen Mutterschutzfrist nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, sondern privat krankenversichert oder familienversichert sind. Außerdem muss ein Beschäftigungsverhältnis bestehen oder der Arbeitgeber muss das Beschäftigungsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist nach der Entbindung zulässig gekündigt haben. Das Mutterschaftsgeld wird in einer Summe ausgezahlt und beläuft sich auf maximal 210 Euro. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Im Rahmen der Umsetzung des OZG können künftig Anträge auf Mutterschaftsgeld über das Nutzerkonto Bund gestellt werden. |
| 448708 | Geburtenregister | Das Geburtenregister ist ein beim jeweiligen Standesamt geführtes Personenstandsregister und enthält die vom Standesbeamten beurkundeten Geburtseinträge sowie auch alle späteren Änderungen der personenstandsrechtlichen Daten des Kindes wie z. B. Tod oder Eheschließung des Kindes. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Geburtenregister wird für personenstandsrechtliche Zwecke geführt. Mit den Daten aus dem Geburtenregister stellt das Standesamt die Geburtsurkunde für das Kind aus. Ändern sich später die personenstandsrechtlichen Daten des Kindes, zum Beispiel durch eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung oder eine Namensänderung der Eltern, wird der Geburtseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt und es wird eine neue Geburtsurkunde ausgestellt. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Daten des Geburtenregisters sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. |
| 448856 | Datenbestände zur Grundsicherung für Arbeitsuchende | Bei den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger, sog. „Jobcenter“) werden personenbezogene Daten über Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) für Fach- und Statistikzwecke gehalten. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Datenbestände zur Grundsicherung für Arbeitsuchende sind Verfahrensdaten, die zur Leistungsfeststellung und -gewährung erhoben und gespeichert werden. Kontext der Registerführung und -nutzung Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen für erwerbsfähige, hilfebedürftige Menschen von 15 Jahren bis zur Rentenaltersgrenze. Die Grundsicherungsleistungen bestehen aus dem Arbeitslosengeld II und dem Sozialgeld. Arbeitslosengeld II erhalten Arbeitslose, wenn sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, kann jedoch auch als aufstockende Leistung bezogen werden, wenn das eigene Einkommen zu niedrig ist. Sozialgeld erhalten Angehörige von Arbeitslosengeld-II-Empfängern, die selbst nicht erwerbsfähig oder unter 15 Jahre alt sind. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Im Zuge der Corona-Krise wurde der Antrag und die Voraussetzungen für die Grundsicherungsleistung vereinfacht. Die Datenbestände sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. |
| 477000 | Beschäftigtenverzeichnis für die ambulante Pflege | Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) steht in der Pflicht, ab dem 31. Dezember 2021 ein bundesweites Beschäftigtenverzeichnis für die ambulante Pflege (BeVaP) zu führen. Es handelt sich dabei um ein bundesweites Verzeichnis. Enthalten sind die Personen, die durch jene Leistungserbringer beschäftigt sind und häusliche Krankenpflege, außerklinische Intensivpflege oder Leistungen der häuslichen Pflegehilfe erbringen sowie Pflegekräfte, mit denen die Pflegekassen Verträge abgeschlossen haben. Kontext der Registerführung und -nutzung Die durch das Verzeichnis eindeutig zuordbare Beschäftigtennummer soll die Einführung eines digitalen Leistungsnachweises gegenüber den Kranken- und Pflegekassen ermöglichen. Spätestens ab dem 01. Januar 2023 ist in den Abrechnungsunterlagen der Leistungserbringer die Beschäftigtennummer der Person, die die Leistung erbracht hat, anzugeben. Das vorherige Handzeichen wird durch diese Beschäftigtennummer ersetzt. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Das Verzeichnis befindet sich derzeit im Aufbau. Ab dem 01. Januar 2023 werden von den Leistungserbringern die Beschäftigtennummern gemeldet. |
| 448544 | Anzeigen nach dem Landpachtverkehrsgesetz | Verträge bezüglich Verpachtungen von Grundstücken und Betrieben zum Zwecke der landwirtschaftlichen Nutzung sind nach dem Landpachtverkehrsgesetz anzeigepflichtig. Dies gilt auch für mündlich abgeschlossene Pachtverträge, Vertragsverlängerungen oder Vertragsänderungen. Die Datenhaltung ist länderspezifisch. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Angezeigte Landpachtverträge können beanstandet werden, wenn eine ungesunde Verteilung der Bodennutzung praktiziert wird, wenn durch die Verpachtung ein Grundstück oder eine Mehrheit von Grundstücken, die räumlich oder wirtschaftlich zusammenhängen, unwirtschaftlich in der Nutzung aufgeteilt wird. Ein weiterer Grund für eine Beanstandung ist es, wenn die Pacht nicht in einem angemessenem Verhältnis zu dem Ertrag steht, der bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung nachhaltig zu erzielen ist. Auch andere Gründe können eine Beanstandung rechtfertigen, wenn eine erhebliche Gefahr für die Agrarstruktur besteht. |
| 463918 | Datenbestände zum BAföG | Bei den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung und den Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken und Hochschulen werden personenbezogene Daten zu Empfängern von Ausbildungsförderungen für Fach- und Statistikzwecke gehalten. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die BAföG-Datenbestände sind Verfahrensdaten; jährlich werden aufbereitete, ausgewählte Daten an das Statistische Bundesamt zum Zweck der Erstellung einer Bundesstatistik übermittelt. Kontext der Registerführung und -nutzung Im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden geregelt. Die Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildung (vormals das sog. „Meister-BAföG“) wird im Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) geregelt. Beide Förderungen sind staatliche Sozialleistungen. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Datenbestände zum BAföG sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. |
| 462802 | Datenbestände zum Elterngeld | Bei den Elterngeldstellen der jeweiligen Bundesländer werden systematisch geführte personenbezogene Daten über Elterngeldbezieher für Fach- und Statistikzwecke geführt. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Datenbestände zum Elterngeld sind Verfahrensdaten; vierteljährlich werden ausgewählte Angaben nach § 22 BEEG in anonymisierter Form zum Zwecke einer Bundesstatistik den Berichtsstellen des jeweiligen Bundeslandes bzw. den Statistischen Landesämtern und nach Prüfung der Einzeldatensätze ans Statistische Bundesamt übermittelt. Kontext der Registerführung und -nutzung Das Elterngeld ist eine vom Nettoeinkommen abhängige Transferzahlung als Ausgleich für konkrete Nachteile in der Frühphase der Familiengründung und somit eine elternbezogene, zeitlich befristete Entgeltersatzleistung. Das Elterngeld tritt an die Stelle des früheren Erziehungsgeldes. Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die wegen der Betreuung eines Kindes nicht oder nicht voll erwerbstätig sind oder ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres Kindes unterbrechen. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Datenbestände zum Elterngeld sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. |
| 465788 | Verzeichnis kontrollierter Bio-Unternehmen | Jeder Unternehmer, der biologische Erzeugnisse herstellt, aufbereitet, lagert, aus einem Drittland einführt oder in Verkehr bringt, ist verpflichtet, sich dem Kontrollsystem nach Artikel 27 VO (EG) Nr. 834/2007 zu unterstellen. Der Bundesverband der Öko-Kontrollstellen (BVK) führt das offizielle Verzeichnis aller kontrollierten Bio-Unternehmen. |
| 448852 | Personalausweisregister | Die von den Ländern bestimmten Personalausweisbehörden führen Personalausweisregister zu den von ihnen ausgestellten Ausweisen (Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Ersatz-Personalausweis). Personalausweisbehörden im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Personalausweisregister dient der Ausstellung der Ausweise und der Feststellung ihrer Echtheit sowie der Identitätsfeststellung der Person, die den Ausweis besitzt oder für die er ausgestellt ist. Zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden erhalten hoheitliche Berechtigungszertifikate. Personenbezogene Daten im Personalausweisregister sind mindestens bis zur Ausstellung eines neuen Ausweises, höchstens jedoch bis zu fünf Jahre nach dem Ablauf der Gültigkeit des Ausweises, auf den sie sich beziehen, zu speichern und dann zu löschen. Für die Personalausweisbehörden im Ausland beträgt die Frist 30 Jahre. Die Daten des Personalausweisregisters und des Melderegisters dürfen zur Berichtigung des jeweils anderen Registers verwendet werden. Zur sicheren Feststellung der Identität des Ausweisinhabers bzw. zum Zweck der Überprüfung der Echtheit des Dokuments dürfen die im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises gespeicherten Daten ausgelesen und verwendet werden. Dies ist jedoch nur berechtigten staatlichen Stellen gestattet, beispielsweise Polizeivollzugsbehörden, Zollverwaltung, Steuerfahndungsstellen der Länder und Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden. Fingerabdrücke dürfen nur mit hoheitlichem Berechtigungszertifikat ausgelesen werden. Sie sind nur auf dem Personalausweis selbst gespeichert, nicht im Register. Die Einrichtung einer bundesweiten Datenbank biometrischer Merkmale ist durch das PAuswG ausgeschlossen. Der Personalausweisinhaber, der mindestens 16 Jahre alt ist, kann seinen Personalausweis zum Nachweis seiner Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen nutzen. Dies ist mit Hilfe der Online-Ausweisfunktion elektronisch möglich. Damit kann zum Beispiel Elterngeld, Leistungen nach dem BAföG sowie Leistungen aus dem Kfz-Zulassungswesen vollständig digital beantragt werden. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Daten des Personalausweisregisters sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. |
| 480362 | Deutsches Register Klinische Studien (DRKS) | Im DRKS werden klinische Studien erfasst, die in Deutschland und/oder im Ausland durchgeführt werden. Zu jeder Studie liegen Eckdaten wie Studientitel, Kurzbeschreibungen, Ein- und Ausschlusskriterien, Studienstatus und Endpunkte vor. Es werden keine individuellen Patientendaten gespeichert. Ergebnisse nach Abschluss der Studie können optional hochgeladen werden. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, klinische Studien im DRKS zu registrieren. Das DRKS beinhaltet daher nicht alle in Deutschland durchgeführten klinischen Studien. Außerdem müssen Arzneimittelstudien nach AMG in der Europäischen Datenbank Eudra-CT registiert werden und werden nicht im DRKS geführt. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Register wird geführt, um: eine zentrale Anlaufstelle anzubieten, um Informationen über klinische Studien in Deutschland abrufen zu können, einen vollständigen, aktuellen Überblick über alle in Deutschland durchgeführten patientenorientierten klinischen Studien zur Verfügung zu stellen, allen Nutzern einen einfachen und kostenfreien Zugang zum Register bereitzustellen, die Öffentlichkeit in deutscher und englischer Sprache zu informieren, die Grundlage für wissenschaftliche Aussagen über Art und Anzahl der in Deutschland durchgeführten Studien zu liefern, Sponsoren bei der Planung von klinischen Studien zu unterstützen, die Qualität der klinischen Forschung in Deutschland durch Transparenz von Studiendaten zu fördern, die notwendigen Informationen bereitzustellen und die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit unterschiedlicher Kliniken und Arbeitsgruppen zu schaffen, Ethikkommissionen und Behörden bei der Erfüllung Ihrer Begutachtungs- und Aufsichtsaufgaben zu unterstützen sowie die ICMJE-konforme Registrierung geplanter klinischer Studien in Deutschland zu ermöglichen. Kontext der Registerführung und -nutzung Das DRKS wird bei der WHO als Primärregister für Deutschland gelistet. Weltweit gibt es zahlreiche solcher Register. In der Europäischen Union ist das DRKS führend. |
| 448598 | Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis (BRAV) | Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) führt ein elektronisches Gesamtverzeichnis aller in den Verzeichnissen der Rechtsanwaltskammern eingetragenen Personen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Verzeichnis dient als öffentliche Information für Behörden und Gerichte, für Rechtsuchende sowie andere am Rechtsverkehr Beteiligte. Die in den einzelnen Verzeichnissen der Rechtsanwaltskammern enthaltenen Daten werden direkt im automatisierten Verfahren an das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis weitergeleitet. Kontext der Registerführung und -nutzung Neben der Information der am Rechtsverkehr Beteiligten dient das bundesweite amtliche Anwaltsverzeichnis (BRAV) als Grundlage für die Einrichtung der besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (beA). |
| 449032 | Verkehrsunternehmensdatei | Die Verkehrsunternehmensdatei (VUDat) führt als elektronisches Zentralregister allgemeine Informationen zu den im Inland ansässigen Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmen. Unberührt der vom Bundesamt für Justiz geführten Zentralregister - Gewerbezentralregister und Bundeszentralregister - bleibt die vom BAG auf Grundlage des § 16 GüKG geführte Datei über abgeschlossene Bußgeldverfahren. Hier werden Zuwiderhandlungen sowie schwerwiegende Verstöße gegen die Unionsvorschriften zur Beurteilung der Zuverlässigkeit des Unternehmers und des Verkehrsleiters erfasst, soweit die Geldbuße nicht mehr als 200 € beträgt. Als nationale Kontaktstelle kommuniziert das BAG auch mit anderen Behörden der EU-Mitgliedstaaten. So können beispielsweise geahndete Verstöße im Ausland registriert werden. Oder es werden Informationen über die Zuverlässigkeit von Verkehrsleitern an anfragende Stellen (aus dem EU-Ausland) zugeleitet. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Register wird zur Verwaltung von Unternehmensdaten des Straßengüter- sowie Werkverkehrs geführt und um unmittelbar feststellen zu können, über welche Berechtigungen sowie Genehmigungen die jeweiligen Unternehmer verfügen. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Verkehrsunternehmensdatei wird seit 2012 geführt. Seit dem 01. Oktober 2013 ist der öffentliche Teil der VUDat über die Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr einsehbar. |
| 448990 | Sterberegister | Das Sterberegister ist ein beim jeweiligen Standesamt geführtes Personenstandsregister und enthält die vom Standesbeamten beurkundeten Sterbefälle. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Sterberegister wird für personenstandsrechtliche Zwecke geführt und dient zur Dokumentation der Sterbefälle sowie der Ausstellung von Sterbeurkunden und anderen Urkunden (z. B. Registerausdrucken). Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Daten des Sterberegisters sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen |
| 448586 | Bewacherregister (BWR) | Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wird ein zentrales Register über Wachpersonen und Gewerbetreibende des Bewachungsgewerbes geführt. Bei den im Bewacherregister bereitzuhaltenden Daten handelt es sich insbesondere um erforderliche Informationen zur Identifizierung und Erreichbarkeit des Gewerbetreibenden und der Wachpersonen sowie Angaben zur Qualifikation und Zuverlässigkeit. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Ziel des Bewacherregisters ist es, den Vollzug des Bewachungsrechts zu verbessern. So soll die Regelabfrage bei der jeweiligen Landesbehörde für Verfassungsschutz, die bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung von Bewachungsgewerbetreibenden und Wachpersonen mit besonders sicherheitsrelevanten Aufgaben vorgeschrieben ist, über das Register erfolgen. Zusätzlich sollen die Industrie- und Handelskammern Daten zu Sachkunde- und Unterrichtungsnachweisen elektronisch zum Abruf bereitstellen. Im Bewacherregister werden diese Daten an zentraler Stelle dokumentiert, um bei Vor-Ort-Kontrollen von Wachpersonal bundesweit elektronisch abgerufen werden zu können. Kontext der Registerführung und -nutzung Zum 01. Dezember 2016 hat der Gesetzgeber die Regeln für das Bewachungsgewerbe verschärft. Hintergrund sind Vorfälle in sensiblen Bereichen des Bewachungsgewerbes, insbesondere Übergriffe von Sicherheitspersonal in Flüchtlingsunterkünften sowie Vorkommnisse bei der Bewachung von Großveranstaltungen. Durch das Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften sind zum 1. Dezember 2016 insbesondere gestiegene Anforderungen an die Qualifikation und die Zuverlässigkeit von Bewachungsunternehmern und Wachpersonen in sensiblen Bereichen in Kraft getreten. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Mit dem Wechsel der ministeriellen Zuständigkeit für das Bewachungsrecht vom BMWi auf das BMI wird die Verantwortlichkeit und Führung des Bewacherregisters schrittweise vom BAFA auf das StBA übertragen. |
| 448606 | Dateisystem der Beschäftigungsbetriebe | Die Betriebsnummer sowie die erforderlichen Betriebsdaten zum Beschäftigungsbetrieb werden bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Dateisystem der Beschäftigungsbetriebe (DdB) gespeichert und arbeitstäglich an die anderen Sozialversicherungsträger zu deren Aufgabenerledigung elektronisch übermittelt. Die Betriebsnummer dient der eindeutigen Identifizierung des einzelnen Beschäftigungsbetriebs in den Systemen aller Sozialversicherungsträger. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Dateisystem der Beschäftigungsbetriebe wird geführt, um über die Betriebsnummer die Beschäftigungsbetriebe eindeutig identifizieren zu können und im Sinne der verpflichtenden Teilnahme am Meldeverfahren der Sozialversicherungen einen Datenaustausch zu ermöglichen. Ferner ermöglicht das Dateisystem der BA im Zusammenspiel mit den einzelnen Beschäftigungsmeldungen, ihren gesetzlichen Auftrag zur Erstellung einer nach Regionen und Branchen gegliederten Beschäftigungsstatistik zu erfüllen. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Durch gesetzliche Neuerungen werden mittelfristig weitere Merkmale im Dateisystem der Beschäftigungsbetriebe zu berücksichtigen sein, insbesondere die Identifikationsnummer nach § 139b Abgabenordnung (AO) aufgrund des Registermodernisierungsgesetzes und die Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c AO aufgrund des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes. Die steuerliche Identifikationsnummer wird künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. |
| 448614 | Verzeichnis zugelassener Öko-Kontrollstellen | Der Betrieb ökologischer Landwirtschaft sowie die Weiterverarbeitung und der Handel mit den Erzeugnissen unterstehen in der EU einem strengen Kontrollsystem. Sog. Öko-Kontrollstellen sind staatlich zugelassene private Zertifizierungsstellen, die die Einhaltung der Kriterien der Öko-Verordnung (VO (EG) 834/2007) überprüfen. Für eine Tätigkeit als Öko-Kontrollstelle ist eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) obligatorisch. Das Verzeichnis zugelassener Öko-Kontrollstellen listet alle staatlich zugelassenen Kontrollstellen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Führung des Registers ermöglicht Transparenz über diejenigen Stellen, die befugt sind, Öko-Kontrollen in Deutschland durchzuführen. Kontext der Registerführung und -nutzung Nur zugelassene Öko-Kontrollstellen dürfen Zertifizierungen vornehmen. Die aktuelle Liste der zugelassenen Kontrollstellen ist öffentlich zugängig und wird regelmäßig an die Kommission gemeldet. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Ab dem 01.01.2022 gelten neue Rechtsbezüge. VO (EU) Nr. 2018/848 und Durchführungsrechtsakte in Verbindung mit der VO (EU) Nr. 2017/625, sowie das noch nicht in Kraft getretene Öko-Landbaugesetz. |
| 448844 | Passregister | Die von den Ländern bestimmten Behörden (Passbehörden) führen die Passregister, für Passangelegenheiten im Ausland das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die im Register geführten Daten werden zur Ausstellung von Pässen (Reisepass, Kinderreisepass, vorläufiger Reisepass sowie amtlicher Pass (Dienstpass, Diplomatenpass, vorläufiger Dienstpass, vorläufiger Diplomatenpass)) genutzt. Ferner dienen sie anderen Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben, eine Datenweitergabe erfolgt auf Ersuchen anderer Behörden. Personenbezogene Daten im Passregister sind mindestens bis zur Ausstellung eines neuen Passes, höchstens jedoch bis zu fünf Jahre nach dem Ablauf der Gültigkeit des Passes, auf den sie sich beziehen, zu speichern und dann zu löschen. Für die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen beträgt die Frist 30 Jahre. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Daten des Passregisters sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen |
| 448974 | Stammdatendatei der Unfallversicherung | Die Stammdatendatei der gesetzlichen Unfallversicherung enthält die Informationen, die zum Abruf der Daten aller Unternehmen, die einen elektronischen Lohnnachweis erstellen müssen, notwendig sind. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Vor der Erstattung des elektronischen Lohnnachweises führt der Arbeitgeber einen automatisierten Abgleich mit der Stammdatendatei durch. Hierdurch wird sichergestellt, dass nur Meldungen mit korrekten Mitgliedsnummern und Gefahrtarifstellen übermittelt werden können. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Der Stammdatendienst der Unfallversicherungen wurde von der DGUV e.V. zum 01. Januar 2017 eingeführt. |
| 448790 | Lebenspartnerschaftsregister | Das Lebenspartnerschaftsregister ist ein beim jeweiligen Standesamt geführtes Personenstandsregister und enthält die vom Standesbeamten beurkundeten Begründungen von Lebenspartnerschaften sowie auch alle späteren Änderungen des Status der Lebenspartnerschaft oder der Daten der Lebenspartner, z. B. Auflösung der Lebenspartnerschaft durch Tod des erstverstorbenen Partners oder die gerichtliche Auflösung. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Lebenspartnerschaftsregister wird für personenstandsrechtliche Zwecke geführt und dient dem Nachweis über die Namensführung in der Lebenspartnerschaft und nach Auflösung der Lebenspartnerschaft sowie der Ausstellung von Lebenspartnerschaftsurkunden. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Daten des Lebenspartnerschaftsregisters sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen |
| 477720 | Prüfdurchführungsdatei zur Betriebsprüfung von Arbeitgebern | Die Träger der Rentenversicherung prüfen gemäß § 28p Abs. 1 SGB IV bei den Arbeitgebern, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch IV, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag stehen, ordnungsgemäß erfüllen. Sie prüfen insbesondere die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen (§ 28a SGB IV) mindestens alle vier Jahre. Die vorgenannte Prüfung umfasst zusätzlich die ordnungsgemäße Erfüllung der Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz und die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Künstlersozialabgabe durch die Arbeitgeber. Weiterhin teilen die Träger der Rentenversicherung den Trägern der Unfallversicherung die Feststellungen aus der Prüfung bei den Arbeitgebern nach § 166 Abs. 2 des Siebten Buches mit. Die sog. Prüfdurchführungsdatei ist Teil eines komplexen Datenverarbeitungsverfahrens zur Unterstützung der Durchführung der vorgenannten Prüfungen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung In dem Dateisystem werden durch die tägliche Verarbeitung der Meldungen der Arbeitgeber nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) sämtliche Arbeitgeber Deutschlands mit den für ihre Arbeitnehmer im aktuellen sowie den vergangenen fünf Kalenderjahren abgegebenen Meldungen gespeichert. Das Dateisystem dient grundsätzlich als Basis für die Erstellung von sog. Prüfhilfenlisten, die wiederum die Arbeitsgrundlage zur Durchführung der Betriebsprüfungen bei den Arbeitgebern darstellen. |
| 480510 | Prüfplanungs- und Prüfergebnisdatei zur Einzugsstellenprüfung | Nach § 28q Abs. 1 SGB IV sind die Träger der Rentenversicherungen und die Bundesagentur für Arbeit verpflichtet, die Einzugsstellen mindestens alle vier Jahre hinsichtlich der Aufgaben zu prüfen, für die diese eine Vergütung nach § 28l Abs. 1 SGB IV erhalten. Prüfrelevant sind insbesondere die Geltendmachung der Beitragsansprüche, der Einzug, die Verwaltung, die Weiterleitung und die Abrechnung der Beiträge sowie die Durchführung des Meldeverfahrens. Zusätzlich prüft die Rentenversicherung seit dem 01. Januar 2011 nach § 28q Abs. 1a SGB IV für das Bundesversicherungsamt als Verwalter des Gesundheitsfonds bei den Einzugsstellen entsprechend § 28q Abs. 1 SGB IV auch die Krankenversicherungsbeiträge als Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrages. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Gemäß § 28q Abs. 1 Satz 3 SGB IV (i.V.m. § 28p Abs. 8 Satz 1 und § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV) hat die Deutsche Rentenversicherung Bund eine sogenannte Prüfplanungsdatei für die Einzugsstellenprüfungen vorzuhalten. Hier sind die Einzugsstellen (Prüfstellen), die Prüfergebnisse (einschließlich der finanziellen Auswirkungen) und weiteren Feststellungen, sowie Widerspruchsbescheide zu erfassen und für spätere Prüfungen vorzuhalten. |
| 480360 | Datenbank für nichtinterventionelle Studien | Datenbank zur Verwaltung von Anzeigen zu sogenannten Anwendungsbeobachtungen nach § 67 Abs. 6 Arzneimittelgesetz (AMG) sowie von Anzeigen zu nichtinterventionellen Unbedenklichkeitsprüfungen nach § 63f AMG. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Nichtinterventionelle Studien, bei denen Erkenntnisse über die Anwendung und/oder die Unbedenklichkeit zugelassener oder registrierter Arzneimittel gesammelt werden, müssen der zuständigen Bundesoberbehörde (BfArM, und/oder PEI) durch den Durchführenden der Studie (§ 67 Abs. 6 AMG) bzw. vom Inhaber der Zulassung (§ 63f AMG) angezeigt werden. Die angezeigten Studien werden von der zuständigen Bundesoberbehörde formal geprüft, das heißt ob die Anforderungen an eine nichtinterventionelle Studie gemäß § 4 Abs. 23 AMG eingehalten werden. Zudem werden die angezeigten Studienergebnisse behördlich beurteilt hinsichtlich der Notwendigkeit regulatorischer Maßnahmen. Die bestehenden Anzeigepflichten zu nichtinterventionellen Studien ermöglichen den Bundesoberbehörden ihren Überwachungsauftrag gemäß § 62 AMG auszuführen. Aus Transparenzgründen werden Anzeigen zu Anwendungsbeobachtungen gemäß § 67 Abs. 6 Satz 10 AMG der Öffentlichkeit über ein Internetportal zur Verfügung gestellt. Kontext der Registerführung und -nutzung Nichtinterventionelle Studien müssen der zuständigen Bundesoberbehörde (BfArM, und/oder PEI) durch den Durchführenden (§ 67 Abs. 6 AMG) bzw. vom Inhaber der Zulassung (§ 63f AMG) angezeigt werden. |
| 448532 | Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) | Im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen sind Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen, die ihre Eignung für öffentliche Aufträge gegenüber den Industrie- und Handelskammern bzw. den von ihnen getragenen Auftragsberatungsstellen nachgewiesen haben. Das Verzeichnis enthält IHK -Betriebe, Mischbetriebe, Handwerksunternehmen und freiberuflich Tätige. Die gebührenpflichtige Eintragung ins amtliche Verzeichnis setzt eine Präqualifizierung voraus, denn nur geeignete Unternehmen, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen, können ins amtliche Verzeichnis eingetragen werden. Zweck und Zielsetzung der Registerführung und -nutzung Unternehmen sparen durch eine Eintragung erheblich an Kosten und Zeit. Öffentliche Auftraggeber können sicher sein, dass eine seriöse Überprüfung erfolgte und somit gute Angebote nicht wegen fehlerhafter Eignungsnachweise ausgeschlossen werden müssen. Die Unternehmen erhalten durch die Eintragung im amtlichen Verzeichnis eine rechtssichere Position in Form einer Eignungsvermutung, die bei der Beteiligung an öffentlichen Aufträgen im Inland oder in anderen EU-Mitgliedstaaten benötigt wird. |
| 448744 | Register Unabhängiger Honorar-Anlageberater | Das Register enthält alle Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder Zweigniederlassungen, die die Anlageberatung im Sinne des § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 10 WpHG erbringen dürfen und die Voraussetzungen für eine Eintragung in das Register erfüllen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Anleger können sich mithilfe des Registers darüber informieren, welche Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute die Honorar-Anlageberatung anbieten. Kontext der Registerführung und -nutzung Das Register ist im Zuge der Schaffung des gesetzlichen Berufsbildes zur Honorarberatung durch das Honoraranlageberatungsgesetz entstanden. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Ein Ausbau des Registers ist gegenwärtig nicht vorgesehen. |
| 448602 | Bundeszentralregister (Zentralregister) | Das Bundeszentralregister besteht aus dem Zentralregister und dem Erziehungsregister. In das Zentralregister werden strafgerichtliche Verurteilungen durch deutsche Gerichte, bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, Vermerke über Schuldunfähigkeit und besondere gerichtliche Feststellungen eingetragen sowie nachträgliche Entscheidungen und Tatsachen, die sich auf eine dieser Eintragungen beziehen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen werden außerdem ausländische strafrechtliche Verurteilungen gegen Deutsche, in Deutschland geborene oder wohnhafte Personen in das Register eingetragen. Zwischen den teilnehmenden Europäischen Mitgliedstaaten erfolgt ein Strafnachrichtenaustausch betreffend die jeweiligen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Ferner werden Auskunftsersuchen deutscher Behörden elektronisch an andere EU-Mitgliedstaaten versandt und entsprechende Auskunftsersuchen aus anderen EU-Mitgliedstaaten beantwortet. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die wichtigste Aufgabe des Zentralregisters ist es, Strafurteile zu registrieren, für eine bestimmte Zeit im Bestand zu halten und hierüber Auskünfte zu erteilen. Auskünfte werden dabei sowohl an bestimmte Behörden, als auch an die betroffenen Personen - in Form von Führungszeugnissen - erteilt. Kontext der Registerführung und -nutzung Das Zentralregister wurde 1971 durch das Bundeszentralregistergesetz, als erstes deutschlandweites und zentral geführtes Strafregister eingeführt. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Daten des Bundeszentralregisters sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. |
| 448830 | Nationales Waffenregister | Über das Nationale Waffenregister (NWR) werden alle wesentlichen Informationen zu legalen erlaubnispflichtigen Schusswaffen in privatem und gewerblichen Besitz zeitnah und aktuell bereitgestellt. In der Registerdatenbank werden die relevanten Daten der lokalen Waffenbehörden, Waffenherstellerinnen / Waffenhersteller und -händlerinnen / -händler vorgehalten. So stehen die lokal erfassten Informationen – unter Beibehaltung der föderalen Strukturen – zentral für behördenübergreifende Prozesse und Abfragen zur Verfügung. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Mit der Errichtung des NWR wurden unter Beibehaltung der föderalen Strukturen die Voraussetzungen geschaffen, um die in den lokalen Waffenbehörden erfassten Informationen aufzubereiten und relevante Daten standardisiert in eine zentrale computergestützte Datenbank zu überführen. Für alle berechtigten Behörden, die im Rahmen ihrer Aufgaben und Zuständigkeit waffenrechtliche Daten benötigen, ist ein jederzeitiger Zugriff auf die NWR-Daten möglich. Hierdurch ist z. B. die Einbeziehung notwendiger waffenrechtlicher Informationen in polizeiliche Lagebeurteilungen stets gewährleistet. Das NWR leistet somit einen unmittelbaren Beitrag zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit in Deutschland. Mit der Ausbaustufe NWR II sind ab dem 01. September 2020 auch Waffenherstellerinnen und Waffenhersteller sowie Waffenhändlerinnen und Waffenhändler an das NWR angebunden. Dies dient zur Abbildung des lückenlosen Lebenszyklus einer Waffe von der Herstellung bis zur Vernichtung. Kontext der Registerführung und -nutzung Europaweit wurde festgelegt, dass der legale private Waffenbesitz in jedem Mitgliedsland in einem zentralen System erfasst werden muss. Zur Umsetzung in Deutschland wurde 2009 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Nationales Waffenregister unter Leitung des Bundesministeriums des Innern (BMI) eingerichtet. Am 01. Januar 2013 konnte das NWR in Deutschland in Betrieb genommen werden. Zwischenzeitlich wurde der Ausbau des NWR zum NWR II beschlossen. Seit 01. September 2020 wird der vollständige Lebenszyklus erlaubnispflichtiger Schusswaffen sowie wesentlicher Waffenteile abgebildet. Damit kann unter anderem nachvollzogen werden: wann, wo und durch wen eine Waffe hergestellt oder importiert wurde, welche Besitzer die Waffe hatte, wann, wo und durch wen sie vernichtet oder exportiert wurde. Auch die Warenbestände oder Warentransaktionen zwischen Waffenhändlerinnen und Waffenhändlern werden mittlerweile erfasst. Hierfür wurde eine sogenannte „Kopfstelle“ (IT-Drehscheibe zwischen dem NWR und den anzubindenden Waffenherstellerinnen / Waffenherstellern und -händlerinnen / -händlern) eingerichtet und dient als Bindeglied zwischen dem nichtöffentlichen NWR und Externen. Betreiber ist das Datenbearbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern. Im Auftrag der Waffenbehörden werden seitdem die Transaktionen zum NWR vollautomatisiert abgewickelt. Für die Waffenherstellerinnen / Waffenhersteller und -händlerinnen / -händler existiert damit eine geeignete Möglichkeit zur sicheren Datenübertragung an die Kopfstelle, wodurch sie ihren vorgeschriebenen Anzeigepflichten voll elektronisch über ein Meldeportal nachkommen können. Das Projekt NWR II wurde neben der föderalen Finanzierung von Bund und Ländern aus Mitteln des Fonds für die Innere Sicherheit durch die Europäische Union kofinanziert. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Derzeit findet eine Weiterentwicklung und technische Umsetzung des dem Register zugrunde liegenden Standards XWaffe statt, eine fachliche Weiterentwicklung und Anpassung des Registers sowie die Umsetzung der Anforderungen gemäß gesetzlicher Anforderungen, z. B. aus dem Registermodernisierungsgesetz. |
| 454560 | Bundesarztregister | Die Kassenärztliche Bundesvereinigung führt das Bundesarztregister. Darin erfasst sind alle an der vertrgagsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten. Zudem sind dort Ärzte und Psychotherapeuten verzeichnet, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, aber im Arztregister einer Kassenärztlichen Vereinigung eingetragen sind. Zweck und Zielsetzung der Registerführung: Die Registerführung dient der Erfassung und Steuerung der vertragsärztlichen Versorgung. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau: Mittelfristig ist im Rahmen des nationalen Gesundheitsportals eine Schnittstelle zur Abfrage von Einzeldatensätzen mit ausgewählten Merkmalen geplant. Das Bundesarztregister an sich wird stets an die sich in unregelmäßigen Abständen ändernde rechtliche Rahmenbedingungen angepasst (bspw. an das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz im Jahr 2007). |
| 448666 | Energieauditorenliste | Die Energieauditorenliste ist eine öffentliche Liste registrierter und freigegebener Energieauditoren. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Energieauditorenliste hält Informationen für Unternehmen bereit, die zur Durchführung von regelmäßigen Energieaudits verpflichtet sind. Kontext der Registerführung und -nutzung Das Energieaudit ist ein wichtiges Instrument, um Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Energiekosten festzustellen. Große Unternehmen (sog. Nicht-KMU) sind verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. |
| 448988 | Statistisches Unternehmensregister (URS) | Das statistische Unternehmensregister (im Folgenden Unternehmensregister genannt) ist eine regelmäßig aktualisierte Datenbank mit Informationen zu Niederlassungen, Rechtlichen Einheiten, Unternehmen und Unternehmensgruppen aus allen Wirtschaftsbereichen und deren Beziehungen zueinander. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Unternehmensregister dient unterschiedlichen Zwecken, die im Folgenden aufgeführt werden: stellt notwendige Infrastruktur für die Wirtschaftsstatistik bzgl. der Planung, Vorbereitung und Durchführung von einzelnen Erhebungen dar, Auswahlgrundlage und Hochrechnungsrahmen für Berichtskreise und Stichproben, zentrales Element für die Pflege von Adressen für Erhebungen, Speicherort, an dem die Statistikbelastung für den Bereich der Unternehmensstatistik zentral und statistikübergreifend dokumentiert und analysiert wird, Grundlage für den Ersatz von Zählungen und spezifischen Erhebungen und damit Entlastung der Wirtschaft, Bereitstellung von Strukturdaten über nahezu alle Wirtschaftsbereiche hinweg, Datenbereitstellung zu Einheiten in multinationalen Unternehmensgruppen für das EuroGruppenRegister (EGR), Auswertungen aggregierter Daten zu speziellen Fragestellungen, umfassende Auswertungen zur Unternehmensdemografie, Übermittlung eines Registerauszugs an die Städte- und Kommunalstatistik, Bereitstellung von Daten zu multinationalen Unternehmensgruppen für das Europäische Gruppenregister sowie Bereitstellung anonymisierter Einzeldaten über die Forschungsdatenzentren des Bundes und der Länder. Kontext der Registerführung und -nutzung Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union erstellen für statistische Zwecke ein oder mehrere harmonisierte Register als Hilfsmittel für die Vorbereitung und Koordinierung von Erhebungen, als Informationsquelle für die statistische Analyse der Unternehmenspopulation und ihrer Demografie, für die Verwendung von Verwaltungsdaten und für die Identifizierung und den Aufbau statistischer Einheiten. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Weiterentwicklung des Unternehmensregisters erfolgt fortlaufend. Hierbei werden verschiedene Gremien (Fachstatistiken, nationale Statistiken, EU-Gremien) intensiv mit einbezogen. |
| 449064 | Werkverkehrsdatei | Die Werkverkehrsdatei führt alle im Inland niedergelassenen Unternehmen, die Werkverkehr mit Lastkraftwagen, Zügen (Lastkraftwagen und Anhänger) und Sattelkraftfahrzeugen durchführen, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen übersteigt. Der Datenbestand ist Teil der Verkehrsunternehmensdatei. Gemäß § 1 Abs. 2 GüKG handelt es sich um Werkverkehr, wenn die Beförderungen für eigene Zwecke durchgeführt werden. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Bundesamt für Güterverkehr darf die Angaben 1. zur Vorbereitung verkehrspolitischer Entscheidungen durch die zuständigen Stellen, 2. zur Überwachung der Einhaltung der für Werkverkehrsunternehmer geltenden Pflichten einschließlich der Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen, 3. als Auswahlgrundlage für Unternehmensbefragungen im Rahmen der Marktbeobachtung nach § 14 GüKG sowie für die Durchführung der Unternehmensstatistik im Werkverkehr, 4. zur Durchführung von Beihilfeverfahren im Sinne des § 14a GüKG und 5. für die Erledigung der Aufgaben, die ihm nach dem Gesetz zur Sicherstellung des Verkehrs sowie durch das Gesetz zur Sicherstellung von Verkehrsleistungen übertragen sind, verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung der genannten Aufgaben erforderlich ist. |
| 448698 | Flugbegleiterdatenbank | Das Luftfahrt-Bundesamt führt eine elektronische Datenbank über die in der Bundesrepublik Deutschland erteilten Flugbegleiterbescheinigungen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Flugbegleiterdatenbank dient der Feststellung und Übersicht der ausgestellten Flugbegleiterbescheinigungen. Darüber hinaus wird sie genutzt zur Überwachung der Gültigkeit der Bescheinigungen sowie der Musterberechtigungen und Variantenqualifikationen. Bei der Ersatzausstellung von Flugbegleiterbescheinigungen dient die Datenbank der Überprüfung. Kontext der Registerführung und -nutzung Der Ausgangspunkt für die Errichtung der Datenbank wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 03. November 2011 geschaffen. Die Verpflichtung zur Umsetzung gilt in Deutschland seit dem 09. April 2013 aufgrund genutzter Opt-out Regelungen (NfL 218/12). |
| 448700 | Flugmedizinische Datenbank | Das Luftfahrt-Bundesamt führt eine elektronische Datenbank über durchgeführte flugmedizinische Untersuchungen und Beurteilungen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Datenbank dient dazu: • die Aufsicht über die Tätigkeit der anerkannten flugmedizinischen Sachverständigen und Zentren sicherzustellen, • die Erfüllung der dem LBA im Rahmen der Erteilung von Tauglichkeitszeugnissen zugewiesenen Aufgaben zu gewährleisten, • statistische Auswertungen zu ermöglichen, • Mehrfachanträge auf Erteilung eines Tauglichkeitszeugnisses zu vermeiden, • bei einem Zuständigkeitswechsel die medizinischen Berichte weitergeben zu können. |
| 449094 | Zentrales Schutzschriftenregister | Schutzschriften sind vorbeugende Verteidigungsschriftsätze gegen erwartete Anträge auf Arrest oder einstweilige Verfügung. Das Register enthält die Schutzschriften, die ihm gem. § 945a ZPO übermittelt worden sind. Rechtsanwälte sind verpflichtet, Schutzschriften ausschließlich nach dieser Vorschrift zum Schutzschriftenregister einzureichen. Privatpersonen können bei dem für den erwarteten Antrag als zuständig erachteten Gericht in schriftlicher Form einreichen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Mit der Einstellung einer Schutzschrift in das Schutzschriftenregister gilt diese damit als bei allen ordentlichen Gerichten der Länder und allen Arbeitsgerichten der Länder eingereicht. Kontext der Registerführung und -nutzung Da die potentielle Antragsgegnerin / der potentielle Antragsgegner der Schutzschrift aufgrund des „fliegenden Gerichtsstandes“ nicht immer sicher sein konnte, bei welchem Gericht die Antragstellerin / der Antragsteller den Antrag zum Erlass einer einstweiligen Verfügung einreichen wird, war es in der bisherigen Praxis üblich, die Schutzschrift bei mehreren Gerichten einzureichen. Diese Mehrfacheinreichung entfällt. |
| 448636 | Deutsches Hämophilieregister (DHR) | Im Deutschen Hämophilieregister (DHR) werden die medizinischen Daten von Patienten mit Hämostasestörungen erfasst und zusammengeführt. Seit seiner Inbetriebnahme im Dezember 2008 melden etwa 130 dezentrale Einrichtungen jährlich Daten von etwa 8500 Betroffenen. Zweck und Zielsetzung Das Deutsche Hämophilieregister (DHR) ist ein klinisches Register mit dem Ziel der medizinischen Forschung und der besseren Versorgung von Personen, die an Hämophilie A, Hämophilie B, dem Willebrand-Syndrom oder einem anderen Gerinnungsfaktormangel erkrankt sind. Da es sich bei Hämophilie um eine verhältnismäßig seltene Erkrankung handelt, sind groß angelegte Studien oftmals nur schwer durchführbar. Oft mangelt es an verfügbaren Patientendaten, die jedoch häufig unerlässlich für belastbare Aussagen sind. Dies verschafft dem DHR eine besondere Bedeutung: Die systematische und standardisierte Erfassung von Krankheitsverläufen und Behandlungsansätzen ermöglicht vergleichende Langzeitbeobachtungen und damit die stetige Verbesserung von Therapiemöglichkeiten. Kontext der Registerführung und -nutzung Bereits seit November 2009 wird das DHR zur Erfassung von Hämophiliepatienten in Deutschland geführt. Bis 2019 handelte es sich bei dem DHR um eine Kooperation auf freiwilliger Basis zwischen der deutschen Hämophiliegesellschaft zur Bekämpfung von Blutungskrankheiten e.V. (DHG), der Interessengemeinschaft Hämophiler e.V. (IGH), sowie der Gesellschaft für Thrombose und Hämostaseforschung e.V. (GTH) und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Im Rahmen der Gesetzesanpassung von § 21a TFG zum 01. August 2019 wurde dem PEI die Registerführung übertragen. Die genauere Ausgestaltung der Registerführung wurde durch die Verordnung über das Deutsche Hämophilieregister (DHRV) vom 21. Mai 2019 näher festgelegt. Mit der Gesetzesänderung ging eine neue Meldepflicht von Hämophilieerkrankungen für behandelnde Ärzte einher. |
| 448638 | Deutsches Kinderkrebsregister | Das Deutsche Kinderkrebsregister (DKKR) erfasst seit 1980 Krebsfälle bei Kindern und Jugendlichen flächendeckend für ganz Deutschland (die Einbeziehung der neuen Bundesländer erfolgte 1991). Neben epidemiologischen Daten werden auch klinische Informationen erfasst. Die Datenerfassung beruht auf freiwilliger Basis und erfordert eine Einwilligungserklärung seitens der Betroffenen bzw. deren Sorgeberechtigten. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Datenbasis am DKKR bietet eine geeignete Grundlage, um mögliche zeitliche Trends und regionale Häufungen erkennen zu können und epidemiologische Studien durchzuführen. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Ein direktes elektronisches Meldeverfahren an das DKKR befindet sich in Planung. |
| 448648 | EMAS-Register | Im EMAS-Register sind Unternehmen und andere Organisationen mit ihren Standorten verzeichnet, die die Anforderungen nach dem europäischen Öko-Audit-System EMAS erfüllen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Alle Unternehmen und andere Organisationen, die an EMAS teilnehmen, erstellen für die Öffentlichkeit regelmäßig eine Umwelterklärung, in der die eigene Umweltpolitik und das Umweltprogramm mit den konkreten Zielen für die Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes festgelegt wird. Für die Eintragung in das EMAS-Register wird eine Auditierung und Validierung der erstellten Umwelterklärung durch einen unabhängigen, staatlich geprüften Umweltgutachter vorausgesetzt. Ausschließlich im EMAS registrierte Unternehmen und andere Organisationen dürfen das EMAS-Logo mit Registrierungsnummer verwenden. Hierdurch wird für die Öffentlichkeit erkennbar, dass bei dem entsprechenden Unternehmen oder Organisation ein geprüftes Umweltmanagement vorhanden ist. Kontext der Registerführung und -nutzung Das Register wird im Rahmen der sogenannten EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 geführt. |
| 448672 | EudraCT-Register | Das EudraCT-Register ist die europäische Datenbank für alle interventionellen klinischen Studien, die seit 2004 mit Humanarzneimitteln in der EU durchgeführt werden. Das Register besteht aus einem offenen Teil sowie einem Behördenteil. Mit Eintrag der klinischen Studie durch den Antragsteller im offenen Teil des Registers wird eine EudraCT-Nummer vergeben. Erst dann kann bei der zuständigen nationalen Behörde (für Deutschland ist dies das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie das Paul-Ehrlich-Institut) ein detaillierter Antrag auf Genehmigung der klinischen Studie unter Angabe der EudraCT-Nummer gestellt werden. Im Behördenteil stellt die genehmigende nationale Behörde Auszüge des Genehmigungsantrages und ggf. dessen Änderungen, Informationen zur Stellungnahme der Ethikkommission, Mitteilungen über den Abschluss der Studie sowie Hinweise auf GCP- und GMP-Inspektionen ein. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Daten dienen den Arzneimittelbehörden der Mitgliedstaaten bei der Genehmigung und Überwachung klinischer Studien. Insbesondere wird damit der Schutz der Prüfungsteilnehmer durch eine Risikobewertung auf der Grundlage der Ergebnisse toxikologischer Untersuchungen vor Beginn jeder klinischen Studie, der Prüfungen der Ethikkommissionen und der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie durch die Bestimmungen zum Schutz persönlicher Daten sichergestellt. Mittels der europäischen Datenbank werden alle Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, über die Informationen klinischer Studien in den anderen Mitgliedstaaten zu verfügen. Kontext der Registerführung und -nutzung Das EudraCT-Register wurde eingeführt und zum 01. Mai 2004 in Betrieb genommen, um die Transparenz der in der EU durchgeführten klinischen Studien sowie durch bessere Überwachung die Sicherheit für die Studienteilnehmer zu erhöhen. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Derzeit werden neben einem Zugang für die Öffentlichkeit auch besondere Zugriffsmöglichkeiten für am Genehmigungsverfahren klinischer Studien beteiligte Ethikkommissionen sowie ein Ausbau von EudraCT zu einem zentralen Portal für die Einreichung sämtlicher Unterlagen für Genehmigungsanträge für klinische Studien diskutiert. |
| 448678 | Europol Informations System | Das Europol Informations System (EIS) ist eine durch die europäische Polizeibehörde Europol betriebene Datenbank mit Informationen für die Polizeiarbeit über Kriminalfälle, beteiligte oder betroffene Personen, Transportmittel mit Bezug auf die Fälle, Kommunikation und Zahlungen im Zusammenhang mit den Fällen, Identitätspapiere, Drogen, Schusswaffen, Währungen und Organisationen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das EIS unterstützt die Mitgliedstaaten der EU bei der Bekämpfung schwerer Formen der internationalen Kriminalität, insbesondere internationaler Drogenhandel und Geldwäsche, organisierte Betrugsdelikte, Fälschung des Euro, Schleuserkriminalität, Computerkriminalität, Menschenhandel sowie des Terrorismus. Kontext der Registerführung und -nutzung Die Einrichtung des EIS wurde durch Beschluss des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts entschieden. Im 1. Halbjahr 2012 erfolgte eine Intensivierung der polizeilichen Zusammenarbeit während des dänischen Vorsitzes im Rat der Europäischen Union, wodurch die Aufgaben Europols im Hinblick auf die datenhaltenden Systeme gestärkt wurden. |
| 448658 | EU-Weinbaukartei | Die EU-Weinbaukartei ist erstellt, um die Angaben über das Anbaupotenzial und die Produktionsentwicklung zu erhalten. In einem Betriebs- und Produktionsteil werden Angaben über die Struktur und die Erzeugung der einzelnen Betriebe, die Angaben der Verarbeitung und Vermarktung von Weinbauerzeugnissen einbezogen. Diese Daten werden jährlich über ausgegebene Meldeunterlagen aktualisiert und überprüft. Rodungen, die daraus entstandenen Rechte auf Wiederbepflanzung und deren rechtmäßige Nutzung / Übertragung werden ebenfalls erhoben und verwaltet. Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldungen sowie die Bestandsmeldungen werden betriebsbezogen in der Weinbaukartei jährlich erfasst und verwaltet. Die flächenbezogenen Angaben, wie Rodung, Wieder- und Neubepflanzungen werden im Zusammenhang mit Fördermaßnahmen der EU und des Landes in einer Vorortkontrolle vollständig überprüft. Die Weinbaukartei wird für die Wein anbauenden Bundesländer geführt. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die jährlichen Informationen über die mit Keltertrauben bestockte Rebfläche und deren Änderungen dienen der laufenden Beobachtung des weinbaulichen Produktionspotenzials sowohl auf nationaler Ebene als auch im Zusammenhang mit der gemeinsamen europäischen Marktorganisation für Wein. Die Grunderhebung der Rebflächen liefert zusätzlich Daten, die für weinbaupolitische Entscheidungen, Absatz fördernde Maßnahmen (Deutscher Weinfonds, Gebietsweinwerbung) und Beratungsempfehlungen erforderlich sind. Die Ergebnisse sind national eine Entscheidungshilfe für Verwaltungsmaßnahmen zur Umstrukturierung und Umstellung der Rebflächen. |
| 448712 | Gemeinsame Normdatei (GND) | Die Gemeinsame Normdatei (GND) katalogisiert kulturell und geisteswissenschaftlich relevante Personen, Familien, Körperschaften, Konferenzen, Geografika, Sachbegriffe und Werktitel. Jeder Eintrag in der GND wird mit einer eindeutigen Identifikationskennung bezeichnet und enthält Informationen zu Beziehungen zu anderen Einträgen sowie beschreibende Attribute. Die GND-ID wird dabei als uniform resource identifier (URI), also eine Art Nachschlagenummer im Linked-Data-Service, verwendet. Die Daten werden kooperativ von Bibliotheken, aber auch Archiven, Museen und wissenschaftlichen Projekten genutzt und verwaltet. Sammlungen und Informationsressourcen über diese können durch die Normdaten vernetzt werden und erleichtern, Gesuchtes zu erschließen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Gemeinsame Normdatei (GND) dient zur Katalogisierung, Identifizierung und zur Unterscheidung von kulturellen und geisteswissenschaftlichen Benennungen von Personen, Familien, Körperschaften, Konferenzen, Geografika, Sachbegriffe und Werktitel. Da jeder Eintrag eine individuelle GND-ID besitzt, werden Dopplungen in großen Sammlungen vermieden, wenn Künstler zum Beispiel mehrere Namen tragen. Die Gemeinsame Normdatei soll auch den Einstieg in eine Recherche erleichtern und Verbindungen zwischen verschiedenen Gebieten aufzeigen. Die Normdaten werden als Knotenpunkte in Semantic-Web-Anwendungen verwendet, mit denen dynamische Schlagwortwolken, so genannte tag clouds, dargestellt werden können. Die Deutsche Nationalbibliothek stellt den Linked-Data-Service zur freien Nutzung zur Verfügung. Kontext der Registerführung und –nutzung In der Gemeinsamen Normdatei wurden die Personennamendatei, die Gemeinsame Körperschaftsdatei, die Schlagwortnormdatei und die Einheitssachtiteldatei des Deutschen Musikarchivs zusammengeführt. Dieser Zusammenschluss erfolgte, um damit Datenaustausche zu internationalen Formaten zu ermöglichen. |
| 448718 | Georeferenzierte Adressdaten (GA) | Das Produkt Georeferenzierte Adressdaten (GA) enthält deutschlandweite Adressinformationen. Zusätzlich zu den Koordinatenangaben sind postalischen Adressangaben und Angaben der Zugehörigkeit zu Verwaltungseinheiten (Länderkennung, Regierungsbezirk, Kreis, Verwaltungsgemeinschaft, Gemeinde, Ortsteilschlüssel und Straßenschlüssel) enthalten. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Der Datensatz erweitert Adressen um eine räumliche Lagebeschreibung in Form einer Koordinate. Die Daten werden zur Visualisierung von Adressen in Karten/Kartenanwendungen und als Referenzdaten zur Geokodierung von Adressen/Registern verwendet. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Der Datensatz wird jährlich fortgeführt. Eine halbjährliche Fortführung ist in Planung. |
| 448732 | Güterrechtsregister | Beim Güterrechtsregister handelt es sich um ein bei den Amtsgerichten geführtes Register, in das Abweichungen vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bei Ehen und Lebenspartnerschaften eingetragen werden. Bei einer Heirat gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ehegatten / Lebenspartner können diesen jedoch aufheben oder ändern, indem ein Ehevertrag / Lebenspartnerschaftsvertrag abgeschlossen wird. Eintragungsfähig sind die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Eintragung eines Ehevertrages / Lebenspartnerschaftsvertrages in das Güterrechtsregister ist nicht zwingend erforderlich, für außenstehende Dritte sind jedoch bestimmte Informationen relevant, z. B. wer für Verbindlichkeiten haftet. Es gibt damit den Eheleuten bzw. Lebenspartnern größere Rechtssicherheit, da mit der Eintragung in das Güterrechtsregister jeder Dritte sich so behandeln lassen muss, als wären ihm die Inhalte der Abweichungen vom gesetzlichen Güterstand bekannt. |
| 448788 | Klinisches Krebsregister | Die Länder führen klinische Krebsregister, in denen alle stationären und ambulanten Patientendaten zu Auftreten, Behandlung und Verlauf von Tumorerkrankungen erfasst werden. Der Einheitliche Onkologische Basisdatensatz, der in allen Bundesländern erhoben wird, gilt für alle Krebsarten. In einigen Bundesländern wurden bereits bestehende epidemiologische Krebsregister um den klinischen Krebsregisterteil erweitert, in anderen Ländern bestehen separate Register. Die „Plattform § 65c“ als organisatorischer Zusammenschluss aller 15 Klinischen Krebsregister (Berlin und Brandenburg führen per Staatsvertrag ein gemeinsames Register) verfolgt das Ziel, möglichst einheitliche Verfahren für die flächendeckende klinische Krebsregistrierung festzulegen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Daten der Krebsregister dienen dem zeitlichen und räumlichen Monitoring des Krebsgeschehens in der Bevölkerung. Anhand von Krebsregisterdaten kann der gesamte Krankheits- und Therapieverlauf von Patienten dargestellt und evaluiert werden. Ferner können anhand der Daten gesundheitspolitische Maßnahmen zur Prävention, Früherkennung, Behandlung und Versorgung evaluiert werden. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Ab Mitte 2022 sollen Meldungen einheitlich in dem neuen Format ADT-GEKID-XML entgegengenommen werden. |
| 448976 | Stammsatzdatei der Rentenversicherung | Die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) führt eine maschinelle Stammsatzdatei. Die Versicherungsnummer (VSNR) ist der zentrale Ordnungsbegriff in der Deutschen Rentenversicherung. Jeder Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung erhält eine Versicherungsnummer; sie begleitet ihn ein ganzes Leben lang. Unter diesem Kennzeichen speichert der zuständige Rentenversicherungsträger alle wichtigen Daten in einem Versicherungskonto. In den Stammsatzdaten werden die Versicherungsnummer und personenbezogene Daten sowie der zuständige Rentenversicherungsträger gespeichert. Der Stammsatz ist ein zentralisiertes Register (kein Versicherungsverlauf, keine Gesundheitsdaten, keine Beitragszahlungen) zur Steuerung von trägerübergreifenden Geschäftsprozessen. Hierzu speichert der Stammsatz u. a. Angaben zur fachlichen wie technischen Steuerung von Datenaustauschverfahren (aktuell zuständiger Träger, frühere beteiligte Träger, Dauerkontoführung). Die eigentlichen Versicherungskonten (inkl. Beitragszahlungen, Versicherungsverlauf) führen die jeweils zuständigen Träger der Rentenversicherung (§ 148 SGB VI). Zweck und Zielsetzung der Registerführung Der Stammsatzbestand gewährleistet die Eindeutigkeit des Ordnungsbegriffs Versicherungsnummer und dient der Ermittlung des jeweils aktuell zuständigen Versicherungsträgers. Die Stammsatzdatei stellt sicher, dass eine rentenversicherte Person nur eine Versicherungsnummer erhält und eine vergebene Versicherungsnummer nicht noch einmal für eine andere Person verwendet wird. Außerdem kann mit ihr durch Vergleich der persönlichen Merkmale eine vorhandene Versicherungsnummer festgestellt werden. Die Versicherungsnummer wird als Identifikator in der Datenkommunikation zwischen Arbeitgeber über die Krankenkasse zum zuständigen Rentenversicherungsträger verwendet. Ein Teil des Versicherungskontos beim jeweiligen Träger wird im Stammsatz abgebildet, sofern es zur Aufgabenerfüllung notwendig ist. Kontext der Registerführung und -nutzung Der bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) geführte Stammsatz wurde als Register über alle Versicherungsanstalten bzw. Träger der Rentenversicherung hinweg zur Vereinfachung/Koordination ihrer Aufgaben geschaffen. Im Kontext gestiegener Mobilität durch Umzüge, berufliche Veränderungen, grenzüberschreitender Beschäftigung/Sozialversicherung kommt es häufiger vor, dass sich die Zuständigkeit eines solchen Trägers für eine versicherte Person ändert. Seit den Reformen der Rentenversicherungen von 2005 wird die Versicherungsnummer zudem zentral von der DSRV vergeben, um Mehrfachvergaben zu minimieren. Die vergebenen Versicherungsnummern dienen als Basis für die Erstellung von Krankenversichertennummern für alle Mitglieder (auch mitversicherte Familienmitglieder) der gesetzlichen Krankenkassen. Damit existieren Versicherungsnummern z. B. auch für Kinder zur Ausstellung von Gesundheitskarten. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Daten der Stammsatzdatei der Rentenversicherung sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. Ab dem 01. Januar 2022 wird die Versicherungsnummernvergabe auch für privat Krankenversicherte erfolgen, dadurch erhöht sich der Abdeckungsgrad der Bevölkerung erheblich. |
| 449056 | Visa-Warndatei | Das Bundesverwaltungsamt führt als Registerbehörde das Register Visa-Warndatei (VWD). Es führt die Daten verschiedener Behörden, welche für spätere Entscheidungen in Visaangelegenheiten von Bedeutung sein können, zusammen und macht diese den zuständigen Behörden (Auswärtiges Amt, Bundespolizei, Ausländerbehörden) transparent. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Visa-Warndatei dient der Unterstützung der Visumbehörden im Visumverfahren, insbesondere den zuständigen deutschen Auslandsvertretungen zur Vermeidung von Fehlentscheidungen, den Ausländerbehörden bei der Prüfung von Verpflichtungserklärungen, Verlängerung eines Visums oder im Rahmen einer Zustimmungsanfrage im Visabereich für ein Langzeitvisum. Den mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden dient sie bei Entscheidungen über Zurückweisung oder Zurückschiebung eines Visuminhabers. Damit unterstützt die Visa-Warndatei die Bekämpfung der illegalen Einreise und trägt zur Stärkung der inneren Sicherheit bei. Kontext der Registerführung und -nutzung Die Visa-Warndatei wurde auf Grundlage des Visa-Warndateigesetzes errichtet und ist seit dem 01. Juni 2013 in Betrieb. |
| 448828 | Nationales Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (PRTR) | Das Nationale Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (PRTR) enthält Informationen über freigesetzte Emissionen und entsorgte Abfallmengen von Industriebetrieben in Deutschland. Seit 2017 enthält das Register zusätzlich Informationen zu Schadstofffreisetzungen aus diffusen Quellen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Ziel des Registers ist es, dass jede und jeder Interessierte freien Zugang zu umfassenden Umweltinformationen erhält. Mit der Bereitstellung der Informationen soll sichergestellt werden, dass sich alle aktiv an Entscheidungen im Umweltschutz beteiligen können. Kontext der Registerführung und -nutzung Das Register wird im Rahmen des PRTR-Protokolls bzw. seiner Umsetzung in die Verordnung (EG) 166/2006 über die Errichtung eines europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters geführt. Deutschland hat das PRTR-Protokoll im Mai 2003 gezeichnet und im August 2007 ratifiziert und sich hierdurch verpflichtet, ein nationales Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister für Deutschland aufzubauen. Durch die Verordnung (EG) 166/2006 sind die Betreiber von berichtspflichtigen Industriebetrieben verpflichtet, die erforderlichen Daten an ihre zuständigen Behörden zu berichten. |
| 448898 | Register für Musterfeststellungsklagen (Klageregister) | Im Register für Musterfeststellungsklagen (Klageregister) werden Musterfeststellungsklagen öffentlich bekannt gemacht. Es dient dazu, Verbraucherinnen und Verbraucher zu registrieren, die ihre Ansprüche gegen ein Unternehmen im Rahmen einer Musterfeststellungsklage geltend machen wollen. Musterfeststellungsklagen können, unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen, nur von Verbraucherschutzverbänden erhoben werden, die besonders strenge Kriterien erfüllen müssen (sogenannte "qualifizierte Einrichtungen" nach § 4 Abs. 2 UKlaG). Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher können sich einer solchen Klage durch eine Anmeldung zum Klageregister anschließen. Die Musterfeststellungsklage ist nach § 606 Abs. 3 Nr. 3 ZPO u. a. nur zulässig, wenn innerhalb der ersten zwei Monate nach öffentlicher Bekanntmachung mindestens 50 Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zur Eintragung in das Klageregister wirksam angemeldet haben. Die Anmeldung zum Klageregister bewirkt, dass die Feststellungen, die im Urteil der Musterfeststellungsklage getroffen werden, im Verhältnis zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern, die ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zum Klageregister wirksam angemeldet haben, und der Beklagten / dem Beklagten Bindungswirkung entfalten. Da es sich bei der Musterfeststellungsklage nicht um eine Leistungsklage handelt, müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher nach einem positiven Feststellungsurteil ihre individuellen Ansprüche noch gesondert gegen die Beklagte / den Beklagten geltend machen. Das zuständige Gericht ist allerdings an die Feststellungen des Musterfeststellungsverfahrens gebunden. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Klageregister dient der Verbindung von Ansprüchen der einzelnen Geschädigten mit der Musterfeststellungsklage. Damit wird gem. der gesetzlichen Grundlage ermöglicht, die Rechtsverfolgung geschädigter Verbraucherinnen und Verbraucher gegen Unternehmen zu bündeln. Kontext der Registerführung und -nutzung Das Klageregister wurde am 01. November 2018 eingeführt, um die Rechtsdurchsetzung von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Fällen zu verbessern, in denen die unrechtmäßige Verhaltensweise eines Unternehmens eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern schädigt. Dieses neue Rechtsmittel ist eine Konsequenz aus dem sogenannten Dieselskandal und auch eine Maßnahme der neuen europäischen Richtlinien für zeitgemäßen Verbraucherschutz. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Das Musterfeststellungsklageregister wird derzeit manuell mit teilelektronischer Unterstützung geführt. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Anmeldung sowie die Rücknahme einer Anmeldung zum Klageregister bereits jetzt mittels eines auf der Homepage des Bundesamts für Justiz zur Verfügung gestellten Online-Formulars erklären. Auch für Änderungsmitteilungen und die Anforderung von Auskünften bzw. Auszügen aus dem Klageregister stehen entsprechende Online-Formulare zur Verfügung. Die auf diese Weise übermittelten Daten können weitgehend automatisiert in das Klageregister übernommen werden. Eingangsbestätigungen werden vom Bundesamt für Justiz standardisiert erteilt. Zudem wird derzeit ein elektronisches Fachverfahren für das Klageregister beim Bundesamt für Justiz aufgebaut, bei dem die Anmeldedaten in Form von strukturierten Datensätzen erfasst werden, um sowohl den elektronischen Datenaustausch mit den Gerichten als auch die Interaktionen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern durch eine vollautomatische Datenverarbeitung zu optimieren. |
| 448928 | Datei über Befähigungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise in der Binnenschifffahrt | Wer Schiffe bestimmter Größe und Maschinenleistung in bestimmten Fahrgebieten führt, bedarf der staatlichen Bescheinigung für den nautischen oder technischen Schiffsoffizier. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) führt eine zentrale Datei über Befähigungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise in der Binnenschifffahrt. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Datei wird zur Feststellung von Fahrerlaubnissen, Patenten, Befähigungszeugnissen und sonstigen Befähigungsnachweisen sowie deren Ruhen und Entzug von Personen in der Binnenschifffahrt geführt. |
| 448938 | Register über die in den Verkehr gebrachte Menge fossiler Otto- und Dieselkraftstoffe | Wer gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen nach § 2 Abs. 1 Nummer 1 und 4 EnergieStG zu versteuernde Otto- oder Dieselkraftstoffe in Verkehr bringt, muss deren Menge melden. Die gemeldeten Mengen sowie weitere Angaben zu den zur Meldung Verpflichteten werden in einem elektronischen Register erfasst. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Registerführung findet im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Minderung der Treibhausgasemissionen bei Kraftstoffen statt. |
| 448940 | Verzeichnis der zugeteilten deutschen Amateurfunkrufzeichen und ihrer Inhaber (Rufzeichenliste) | Im Verzeichnis der zugeteilten deutschen Amateurfunkrufzeichen und ihrer Inhaber (Rufzeichenliste) sind alle zugeteilten deutschen Rufzeichen sowie ihre Inhaber, sofern sie zugestimmt haben, öffentlich einsehbar. Personengebundene Rufzeichen werden Funkamateuren von der Bundesnetzagentur (BNetzA) zugeteilt. Die Bundesnetzagentur stellt sie monatlich zum Download zur Verfügung. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Rufzeichenliste dient der Identifikation des Funkers und zur Verifizierung eines Amateurfunkrufzeichens im nationalen und internationalen Amateurfunkverkehr. Da auch sicherheitsrelevante Dienste per Funk kommunizieren, ist eine Regulierung des Funkverkehrs erforderlich und im Ernstfall muss eine Identifikation von störenden Funksignalen möglich sein. Kontext der Registerführung und -nutzung Im nationalen und internationalen Amateurfunkverkehr ist es üblich, dass die Rufzeichen der Stationen, mit der eine Verbindung getätigt wurde, im Nachhinein aufgerufen werden, um die Authentizität des Rufzeichens zu überprüfen und weitere Informationen über den Inhaber oder den Standort der Amateurfunkstelle zu erhalten, die während der Funkverbindung nicht übermittelt wurden oder übermittelt werden konnten. Das Verzeichnis kann von jeder/ jedem nach Rufzeichen durchsucht werden, um selbiges zu verifizieren oder Informationen über die Inhaber zu erhalten. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Neben der downloadbaren PDF-Datei ist eine tagesaktuelle Rufzeichenrecherche im Internet möglich. |
| 448954 | Seeleute-Befähigungs-Verzeichnis (SBV) | Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) führt ein Verzeichnis über die erteilten, abgelaufenen oder erneuerten, ausgesetzten, widerrufenen oder als verloren oder vernichtet gemeldeten Befähigungszeugnisse von Seeleuten. Kapitäne, Schiffsoffiziere und Schiffsleute müssen ihre Befähigung nach dem STCW-Übereinkommen und der Seeleute-Befähigungsverordnung (See-BV) durch Bescheinigungen unterschiedlicher Art nachweisen. Diese Bescheinigungen stellt das Sachgebiet „Befähigung von Seeleuten“ aus. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Verzeichnis wird geführt, um für Nachweise über Befähigungen im Schiffsdienst von Seeleuten die Echtheits- und Gültigkeitsfeststellung zu gewährleisten. Ferner dient das Verzeichnis der Auskunftsfähigkeit über Befähigungen im Schiffsdienst im Zusammenhang mit der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Gleichzeitig soll das Verzeichnis den Seeleuten bei Bewerbungen um Anstellungen an Bord von Seeschiffen die Nachweiserbringung ihrer beruflichen Eignung und Befähigung erleichtern. Das BSH bietet für Unternehmen, Zeugnisinhaber oder Behörden auch anderer Staaten drei Möglichkeiten zur Überprüfung der Echtheit und Gültigkeit deutscher Befähigungszeugnisse, -nachweise und Anerkennungsvermerke an. Darüber hinaus wird das Verzeichnis geführt, um statistische Auswertungen hinsichtlich der Personalentwicklung in der Seeschifffahrt zu ermöglichen. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Es ist im Rahmen der Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes geplant, Seeleuten, die sich via Nutzerkonto Bund authentifizieren können, eine digitale Antragstellung zu ermöglichen. Mittelfristig ist im Rahmen der Modernisierung der Flaggenstaatverwaltung geplant, das Seeleute-Befähigungs-Verzeichnis dahingehend technisch anzupassen, dass es sich bei den aus dem Register erzeugten Bescheinigungen um elektronische Zertifikate handelt. |
| 449002 | T-Register | Mittels des beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführten T-Registers wird die Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln, die die Wirkstoffe Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid enthalten, überwacht. Für alle drei Wirkstoffe wurde im europäischen Zulassungsverfahren die Wirksamkeit bei der Behandlung des Multiplen Myeloms, einer Krebserkrankung des Knochenmarks, belegt. Alle drei beschriebenen Wirkstoffe sind fruchtschädigend (teratogen), Thalidomid war zudem der Auslöser der Contergan-Katastrophe. Somit gilt der Einsatz dieser Wirkstoffe als risikoreich und überwachungsbedürftig. Um insbesondere zu verhindern, dass es bei Therapien mit diesen Wirkstoffen erneut zu Missbildungen bei Neugeborenen kommt, hat die Europäische Kommission in ihren Zulassungsentscheidungen die Mitgliedstaaten verpflichtet, besondere Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Ärztinnen und Ärzte, die Arzneimittel mit dem Wirkstoff Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid verschreiben möchten, müssen hierfür T-Rezept-Formulare verwenden, die beim BfArM schriftlich – bei Erstanforderung inkl. einer amtlich beglaubigten Kopie der ärztlichen Approbationsurkunde - anzufordern sind. Apotheken sind verpflichtet, wöchentlich die Durchschläge der von ihnen belieferten T-Rezepte an das BfArM zu schicken. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das T-Register dient der Überwachung der Verschreibung und Abgabe der risikoreichen Wirkstoffe Lenalidomid, Pomalidomid sowie Thalidomid. |
| 448996 | Stiftungsregister | In das Stiftungsregister sind die rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts nach deren Anerkennung und Anmeldung einzutragen. Nach der Eintragung führt die Stiftung den Namenszusatz „eingetragene Stiftung“ oder „e. S.“ bzw. „eingetragene Verbrauchsstiftung“ oder „e. VS.“. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Zum Zwecke der Publizitätswirkung wird für die rechtsfähigen privatrechtlichen Stiftungen gem. Stiftungsregistergesetz ein zentrales Stiftungsregister beim Bundesamt für Justiz geführt und somit eine ähnliche Transparenz geschaffen, wie dies etwa beim Handels- sowie Vereinsregister für andere juristische Personen des Privatrechts bereits gewährleistet ist. Für die Stiftungen wird es somit einfacher mit dem Nachweis der Vertretungsmacht ihrer Vorstandsmitglieder am Rechtsverkehr teilzunehmen. Die dezentral in den Ländern geführten Stiftungsverzeichnisse haben keine Publizitätswirkung, sodass Stiftungen zum Beispiel immer wieder neu aktuelle behördliche Vertretungsbescheinigungen beantragen müssen. Kontext der Registerführung und -nutzung Mit dem Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts vom 16. Juli 2021 sind die zivilrechtlichen Regelungen zum Stiftungsrecht, die bislang durch Landesstiftungsgesetze verschieden ausgeprägt waren, bundeseinheitlich geregelt worden. Das Bundesamt für Justiz wurde als zuständige Registerbehörde bestimmt und ist für die Einrichtung eines zentralen elektronisch geführten Stiftungsregisters verantwortlich, das zum 01. Januar 2026 zu führen ist. Die derzeit für die Anerkennung von Stiftungen nach Landesrecht zuständigen Behörden haben der Registerbehörde nach dem 31. Dezember 2026 unverzüglich die notwendigen Daten der bestehenden rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts zu übermitteln. |
| 449120 | Verzeichnis der registrierten Hersteller und registrierten Bevollmächtigten nach dem ElektroG | Bevor Elektro- oder Elektronikgeräte in Deutschland in den Verkehr gebracht werden dürfen, müssen sich die Hersteller bzw. deren Bevollmächtigte mit der jeweiligen Marke und Geräteart im Verzeichnis der registrierten Hersteller und registrierten Bevollmächtigten nach dem ElektroG registrieren. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Verzeichnis dient der Umsetzung der abfallrechtliche Produktverantwortung der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten. Es unterstützt die Ziele des ElektroG, die Gesundheit und Umwelt vor schädlichen Substanzen aus Elektro- und Elektronikgeräten zu schützen und die Abfallmengen durch Wiederverwendung oder Verwertung (Recycling) zu verringern. Kontext der Registerführung und -nutzung Das Verzeichnis wird im Rahmen von Art. 16 der Richtlinie (EU) 2012/19 geführt. |
| 448978 | Standortregister gentechnisch veränderter Organismen | Es handelt sich beim Standortregister gentechnisch veränderter Organismen um ein Verzeichnis über Mittelungen zu Freisetzungen und dem Anbau gentechnisch veränderter Organismen zur Information der Öffentlichkeit. Seit 2008 ist in Deutschland der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen ausgesetzt. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Standortregister gentechnisch veränderter Organismen dient der Beobachtung möglicher unerwünschter Auswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen auf die Umwelt und die menschliche oder tierische Gesundheit. Gleichzeitig soll die Öffentlichkeit informiert werden, um Transparenz zu schaffen und Koexistenz zu ermöglichen. So können sich im Standortregister konventionell wirtschaftende Landwirte erkundigen, ob in ihrer Nähe gentechnisch veränderte Organismen angebaut werden und Absprachen treffen, um unerwünschte Vermischungen mit konventionellen Kulturen zu vermeiden. Denn der Anbau von gentechnisch modifizierten Pflanzen kann beeinflussen, ob in benachbarten Feldern der Status „gentechnisch unverändert“ erhalten bleiben kann, wenn zum Beispiel Pollen von gentechnisch modifiziertem Getreide ein anderes Getreidefeld befruchtet. Kontext der Registerführung und -nutzung Die Verwendung der Grünen Gentechnik in der Pflanzenzüchtung brachte Verbesserungen der Eigenschaften von Pflanzen, aber auch Kontroversen zum Beispiel bezüglich der Ernährungssicherheit mit sich. Aufgrund des aufgekommenen Informationsbedürfnisses in der Bevölkerung müssen gentechnisch veränderte Produkte in Deutschland als solche ausgewiesen werden. Da seit 2008 der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland ausgesetzt ist, beziehen sich Zulassungen seitdem nur auf Freisetzungen zu Forschungszwecken. Mitteilungen mit dem Mitteilungstyp "Anbau" werden zwar weiterhin unter Vorbehalt aufgenommen, doch aufgrund des Anbauverbots wurden diese bisher seit 2008 nicht zugelassen. |
| 448810 | MONICA-KORA-Herzinfarktregister | Das MONICA-KORA-Herzinfarktregister dokumentiert alle Fälle von Herzinfarkt-Erkrankten in der Region Augsburg. Die Hochrechnungen, die auf dem MONICA-KORA-Herzinfarktregister basieren, gelten als repräsentativ für die gesamte Bundesrepublik. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das MONICA-KORA-Herzinfarktregister dient der Gesundheitsberichtserstattung zur Morbidität und Mortalität je 100.000 Einwohner, der 28-Tage-Letalität sowie zu Krankheitscharakteristika der Erkrankungsfälle mit akutem Herzinfarkt inklusive der prä-hospitalen Todesfälle. Kontext der Registerführung und Nutzung Zur Teilnahme am WHO MONICA-Projekt wurde im Jahre 1984 das bevölkerungsbasierte Augsburger Herzinfarktregister vom GSF-Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit (mittlerweile das Helmholtz Zentrum München) etabliert. Nach Abschluss der Datenerhebungen für das WHO MONICA-Projekt führt das Helmholtz Zentrum München das Herzinfarktregister seit 1996 im Rahmen der Kooperativen Gesundheitsforschung in der Region Augsburg (KORA) weiter. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Bei gegebener Finanzierung sind prospektive Follow-up-Erhebungen (Überlebensstatus und gegebenenfalls Todesursachen, Reinfarkt-Ereignisse) als Ergänzung des Registers geplant. |
| 449038 | Versandhandels-Register (Apotheken und Arzneimittelhändler) | Im Versandhandels-Register werden Apotheken und sonstige Händler erfasst, die offiziell Humanarzneimittel über das Internet vertreiben dürfen. In der EU führt jedes Land ein entsprechendes Register mit den dort ansässigen Arzneimittelhändlern, sodass auch ausländische Händler überprüft werden können. Alle erfassten Händler müssen seit Oktober 2015 auf ihren Webseiten das EU-Sicherheitslogo führen, jeweils mit der Flagge des Landes des Firmensitzes. Die Daten der Versandapotheken oder Einzelhändler, die freiverkäufliche Arzneimittel für den Versand anbieten, werden von den zuständigen Überwachungsbehörden zunächst auf einem dafür vorgesehenen Formular erfasst, dieses dem BfArM übermittelt und hier in die Datenbank eingegeben. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Register dient der Erfassung von Apotheken und Einzelhändlern gemäß §§ 43 Abs. 1, 67 Abs. 8 AMG zwecks Vergabe des HTML-Codes (automatisch durch die Datenbank) für das EU-Sicherheitslogo sowie Datenpflege bei entsprechenden Änderungsmeldungen. Kontext der Registerführung und -nutzung Die Legalisierung des Versands von verschreibungspflichtigen und nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Deutschland erfolgte im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes (vom 14. November 2003) zum 01. Januar 2004. Das DIMDI wurde 2008 vom BMG beauftragt, eine zentrale Datenbank über legale Versandapotheken zu erstellen und diese im Internet zu kennzeichnen. Im April 2009 wurde diese für die Öffentlichkeit freigeschaltet. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Erfassungsanwendung ist veraltet und soll demnächst erneuert werden - möglicherweise durch einen externen IT-Dienstleister. |
| 449066 | Wettbewerbsregister | Mit dem Wettbewerbsregister werden öffentlichen Auftraggebern Informationen über Ausschlussgründe in Vergabeverfahren (im Sinne der §§ 123 und 124 GWB) zur Verfügung gestellt. Eingetragen werden Unternehmen, denen bestimmte Wirtschaftsdelikte zuzurechnen sind (diese sind im Einzelnen in § 2 Abs. 1 und 2 WRegG aufgeführt). Voraussetzung für die Eintragung ist bei Kartellabsprachen der Erlass einer kartellbehördlichen Bußgeldentscheidung, bei den übrigen Delikten das Vorliegen einer rechtskräftigen Sanktionsentscheidung (strafgerichtliche Verurteilung, Strafbefehl oder Bußgeldentscheidung). Teilweise muss die verhängte Sanktion zudem eine gewisse Bagatellschwelle überschreiten. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Ziel des Wettbewerbsregisters ist die wirksame Bekämpfung und Prävention von Wirtschaftskriminalität sowie der Schutz des fairen Wettbewerbs um öffentliche Aufträge. Es soll dazu beitragen, dass öffentliche Aufträge und Konzessionen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die das geltende Recht einhalten und sich im Wettbewerb fair verhalten. Die öffentliche Auftragsvergabe ist besonders anfällig für Wirtschaftskriminalität. Vor der Vergabe eines Auftrags sind öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber daher verpflichtet zu prüfen, ob Gründe für den Ausschluss von der Teilnahme an Vergabeverfahren in Bezug auf die potentiellen Auftragnehmer oder Konzessionsnehmer vorliegen. Mithilfe der Auskunft aus dem Wettbewerbsregister kann diese Prüfung effektiver als bisher durchgeführt werden, indem die Informationsgrundlage für die Entscheidung erweitert wird. Kontext der Registerführung und -nutzung Die auf Landes- und Bundesebene bereits bestehenden Register waren zur Erfüllung des vorgenannten Zwecks nicht ausreichend. Mehrere Länder haben in ihrem Zuständigkeitsbereich Gesetze über sogenannte Korruptionsregister erlassen oder per Erlass Korruptionsregister eingeführt. Die Registerbehörden der Länder sind allerdings nur für ihr eigenes Bundesland zuständig und die Voraussetzungen für eine Eintragung in das Register sind in den Ländern sehr unterschiedlich geregelt. Die erheblich voneinander abweichende Registerpraxis in den einzelnen Ländern stellt nicht ausreichend sicher, dass der Wettbewerb nicht zu Lasten rechtstreuer Unternehmen verzerrt wird und macht es für Unternehmen aufwändig, sich auf das jeweils anwendbare Recht einzustellen. Auftraggeber haben kein Auskunftsrecht aus dem Bundeszentralregister. Dieses enthält auch keine Angaben zu Unternehmen. Voraussetzung für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren ist jedoch, dass eine Straftat einem Unternehmen zurechenbar ist. Das Gewerbezentralregister gibt nur Auskunft über die Zuverlässigkeit im gewerberechtlichen Sinn (vgl. § 149 GewO). Diese unterscheidet sich inhaltlich von der vergaberechtlichen Prüfung, ob Gründe für den Ausschluss eines Unternehmens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren vorliegen. Zudem enthält das Gewerbezentralregister nicht alle für die Nachprüfung des Vorliegens von vergaberechtlichen Ausschlussgründen bei der Auftrags- und Konzessionsvergabe erforderlichen Daten. Insbesondere sind darin keine Delikte eingetragen, die zwingende vergaberechtliche Ausschlussgründe darstellen. Außerdem enthält das Gewerbezentralregister keine Informationen zu freiberuflich Tätigen. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Seit dem 25. März 2021 können sich die abfrageberechtigten/-verpflichteten Auftraggeber und mitteilungspflichtigen Behörden bei der Registerbehörde registrieren. Damit ist der erste Schritt zur Inbetriebnahme des Registers gemacht worden. Die Mitteilungs- und Abfragepflichten werden erst nach einer Bekanntmachung des BMWi im Bundesanzeiger, dass die Voraussetzungen für die elektronische Datenübermittlung an die Registerbehörde vorliegen, anwendbar. Einen Monat nach dieser Bekanntmachung tritt zunächst die Mitteilungspflicht in Kraft, d.h. die Strafverfolgungs- und Bußgeldbehörden sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, der Registerbehörde relevante Entscheidungen mitzuteilen. Die Registerbehörde kann ab diesem Zeitpunkt auch schon (freiwillige) Abfragen durch Auftraggeber ermöglichen. Nach weiteren sechs Monaten tritt auch die Abfragepflicht für die Auftraggeber in Kraft (vgl. zum Ganzen auch § 12 WRegG). |
| 449034 | Vermittlerregister | Versicherungsvermittler und -berater, Finanzanlagenvermittler und Immobiliendarlehensvermittler bedürfen einer gewerberechtlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und die entsprechende Sachkunde nachgewiesen wurden. Im Vermittlerregister sind alle eintragungspflichtigen Vermittler gespeichert. Eingetragen werden auch Personen, die bei der Versicherungsvermittlung oder -beratung in leitender Position verantwortlich sind sowie die unmittelbar bei der Finanzanlagenberatung und -vermittlung mitwirken und gebundene Versicherungsvermittler ohne eigene Erlaubnis, die im Auftrag eines Versicherungsunternehmens handeln. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Register wird geführt, um der Allgemeinheit, vor allem Anlegern und Versicherungsunternehmen sowie Darlehensnehmern und Darlehensgebern, die Überprüfung der Zulassung sowie des Umfangs der zugelassenen Tätigkeit der Eintragungspflichtigen zu ermöglichen. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Da das Vermittlerregister explizit im Registermodernisierungsgesetz Erwähnung findet, wird künftig voraussichtlich ein Abruf der steuerlichen Identifikationsnummer möglich sein. |
| 448960 | Sortenliste | In der Sortenliste werde alle vom Bundessortenamt zugelassenen Pflanzensorten erfasst. Die Zulassung erfordert die Erfüllung bestimmter Kriterien und ist die Voraussetzung für den gewerblichen Vertrieb von Saatgut dieser Sorten. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die zugelassenen Sorten werden in der Sortenliste geführt und öffentlich bekannt gemacht. Kontext der Registerführung und -nutzung Die Liste ist ein rechtlicher Nachweis über die Zulassung, d. h. die Erlaubnis des gewerblichen Vertriebs, und ermöglicht anderen Züchterinnen und Züchtern einen Überblick über die Marktlage. |
| 448958 | Sorgeregister | Das Sorgeregister ist ein von den Jugendämtern geführtes Register, in dem gemeinsame Sorgerechtsvereinbarungen unverheirateter Eltern und gerichtliche Entscheidungen über das Sorgerecht eingetragen werden. Ist eine gemeinsame Sorgerechtsvereinbarung nicht eingetragen, kann die Kindesmutter eine Negativbescheinigung über ihr alleiniges Sorgerecht für das Kind erhalten, die z. B. bei Behörden, Banken, Kindertagesstätten, Schulen oder anderen Institutionen als Nachweis über die Alleinsorge erbracht werden muss. Wurde die elterliche Sorge in einem familiengerichtlichen Verfahren auf nur einen der Elternteile übertragen, ist die Entscheidung des Familiengerichts der Nachweis für das alleinige Sorgerecht. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Sorgeregister dient der Registrierung und Verwaltung der Sorgeerklärungen. |
| 449080 | Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) | In der Zentralen Expositionsdatenbank (ZED) werden Daten über die Exposition von Beschäftigten, die durch Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Stoffen bestimmter Kategorien gefährdet sind, erfasst. Unternehmen können ihre Daten über ein Internetportal in die ZED eintragen und dort verwalten. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Zentrale Expositionsdatenbank ist ein Angebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) an Unternehmen, damit diese ihre Verpflichtungen zum Führen eines Expositionsverzeichnisses nach der Gefahrstoffverordnung erfüllen können. Kontext der Registerführung und -nutzung Die Gefahrstoffverordnung enthält seit 2005 im § 14 die Verpflichtung, dass der Arbeitgeber ein Verzeichnis über die durch krebserzeugende oder keimzellmutagene Stoffe der Kategorien 1A oder 1B gefährdeten Beschäftigten zu führen hat (Dokumentationspflicht). Es muss Angaben zur Höhe und Dauer der Exposition enthalten und 40 Jahre aufbewahrt werden (Archivierungspflicht). Beschäftigten sind beim Ausscheiden aus dem Betrieb die sie betreffenden Auszüge aus dem Verzeichnis auszuhändigen (Aushändigungspflicht). Diese Bestimmung hat ihren Ursprung in der EU-Krebs-Richtlinie (EG) 2004 / 37. Ziel ist es, die verpflichtend zu erhebenden Expositionsdaten personenbezogen langfristig zu sichern, um auch nach Ablauf der meist langen Latenzzeiten mögliche Zusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen und aufgetretener Erkrankung zu erkennen. Dies ist von entscheidender Bedeutung für die Entschädigung bei Fällen von Berufskrankheiten. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Datenbank wird hinsichtlich ihrer Gebrauchstauglichkeit überarbeitet. Es können darüber hinaus Funktionen hinzukommen, die die Nutzung erleichtern. |
| 480512 | Prüfdurchführungsdatei zur Prüfung unmittelbarer Beitragszahler | Die Träger der Rentenversicherung prüfen gemäß § 212a Abs. 1 SGB VI bei den Stellen, die die Pflichtbeiträge für sonstige Versicherte sowie für nachversicherte Personen zu zahlen haben (Zahlungspflichtige), ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach diesem Gesetzbuch im Zusammenhang mit der Zahlung von Pflichtbeiträgen ordnungsgemäß erfüllen. Sie prüfen insbesondere die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen. Eine Prüfung erfolgt mindestens alle vier Jahre; die Prüfung soll in kürzeren Zeitabständen erfolgen, wenn der Zahlungspflichtige dies verlangt. Dies gilt entsprechend für die Stellen, die die Beiträge für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung zu zahlen haben. Die sog. Prüfdurchführungsdatei ist Teil eines komplexen Datenverarbeitungsverfahrens zur Unterstützung der Durchführung der vorgenannten Prüfungen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung In dem Dateisystem werden durch die tägliche Verarbeitung der Meldungen der Prüfstellen nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) sämtliche Entgeltersatzleistungsstellen, Pflegekassen, Nachversicherungsstellen und Wehrdienststellen mit den für ihre Leistungsempfänger/Pflegepersonen/Wehrdienstleistenden im aktuellen sowie den vergangenen fünf Kalenderjahren abgegebenen Meldungen gespeichert. Das Dateisystem dient grundsätzlich als Basis für die Erstellung von sogenannten Prüfhilfenlisten, die wiederum die Arbeitsgrundlage zur Durchführung der Prüfungen nach § 212a SGB VI bei den Prüfstellen darstellen. |
| 449000 | Substitutionsregister | Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm) führt für die Länder als vom Bund entliehenes Organ ein bundesweites Register mit Daten über das Verschreiben von Substitutionsmitteln für Opioidabhängige. Das Substitutionsregister enthält personenbezogene Daten zu Ärztinnen und Ärzten, die im Rahmen von Substitutionsbehandlungen tätig sind sowie zu ihren opioidabhängigen Substitutionspatientinnen und -patienten. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Zu den Aufgaben des Substitutionsregisters gehören insbesondere die frühestmögliche Unterbindung von Mehrfachverschreibungen von Substitutionsmitteln durch verschiedene Ärzte für denselben Patienten, die Feststellung der Erfüllung der Mindestanforderungen an eine suchtmedizinische Qualifikation der Ärzte sowie die Übermittlung statistischer Auswertungen an die zuständigen Überwachungsbehörden und obersten Landesgesundheitsbehörden. Das Substitutionsregister leistet als bundesweites Überwachungsinstrument auf der Ebene von Bund, Ländern und Kommunen einen wichtigen Beitrag zum Patientenschutz sowie zur Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs im Rahmen der Substitutionsbehandlungen. Die enge Zusammenarbeit des BfArM mit den Überwachungsbehörden hilft, bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelrecht korrigierend tätig zu werden. Kontext der Registerführung und -nutzung Das Substitutionsregister wird seit dem 1. Juli 2002 geführt und wurde im Rahmen der seinerzeit in Deutschland zunehmenden Etablierung der Substitutionsbehandlung von Opioidabhängigen aufgebaut. Dies steht in dem allgemeinen Kontext, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, daneben aber den Missbrauch von Betäubungsmitteln sowie das Entstehen oder Erhalten einer Betäubungsmittelabhängigkeit soweit wie möglich auszuschließen. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Aktuell ist keine Weiterentwicklung (außer kleinere Optimierungen) absehbar und kein Ausbau geplant. Eine Registermodernisierung sollte angestrebt werden. |
| 448950 | Schuldnerverzeichnis | In dieses Verzeichnis wird eingetragen, wer seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen ist, wenn eine Vollstreckung nicht zu einer vollständigen Befriedigung der Gläubiger führen würde oder wer dem Gerichtsvollzieher nicht innerhalb eines Monats die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachweist. Für jedes Bundesland wird seit dem 01. Januar 2013 beim zentralen Vollstreckungsgericht anhand einheitlicher Datensätze ein Schuldnerverzeichnis geführt. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Schuldnerverzeichnis dient dazu, den Geschäftsverkehr vor nicht kreditwürdigen Schuldnern zu schützen. Somit wird für den Gläubigern die Möglichkeit geschaffen, sich frühzeitig und umfassend Informationen über die Vermögensverhältnisse des Schuldners einzuholen. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Das Schuldnerverzeichnis wird laufend an rechtliche und technische Änderungen angepasst. Grundlegende Ausbauten oder Funktionsänderungen bzw. -erweiterungen sind jedoch derzeit nicht geplant. |
| 448726 | Gewerbezentralregister | Das Gewerbezentralregister enthält Entscheidungen von Gerichten und Verwaltungsbehörden sowie Bußgeldentscheidungen, die Gewerbetreibende betreffen. Es gliedert sich in ein Teilregister für natürliche Personen und eines für juristische Personen und Personenvereinigungen. Zweck- und Zielsetzung des Registers Zweck des Registers ist es, den zuständigen Behörden die Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie benötigen, um bestimmte gewerberechtliche Entscheidungen, z. B. Zulassungen, Erlaubnisse und Genehmigungen, sachgerecht treffen zu können. Kontext der Registerführung und -nutzung Das Gewerbezentralregister wurde durch das Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und über die Einrichtung eines Gewerbezentralregisters vom 13. Juni 1974 geschaffen. Hierdurch sollte verhindert werden, dass durch die gleichzeitig durchgeführte 'Entkriminalisierung' einzelner Verstöße gegen die Gewerbeordnung, die zur Folge hatte, dass diese nicht mehr als in das Bundeszentralregister einzutragende Straftaten, sondern lediglich als nicht registerpflichtige Ordnungswidrigkeiten geahndet wurden, jegliche Registrierung dieser Zuwiderhandlungen unterblieb. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Daten des Gewerbezentralregisters sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. |
| 449096 | Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister | Das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (ZStV) ist eine Datenbank der in Deutschland anhängigen Ermittlungsverfahren. In dieses Register werden bestimmte Angaben über strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingetragen und den Ermittlungsbehörden automatisch oder auf Anfrage mitgeteilt. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das ZStV soll Unzuträglichkeiten für eine effektive Strafverfolgung beseitigen, die dadurch entstehen können, dass die einzelnen Staatsanwaltschaften nicht untereinander vernetzt sind, nur unzureichende oder fehlende Informationen über denselben Beschuldigten in anderen Ermittlungsverfahren haben und eine Koordinierung von Maßnahmen nicht möglich ist. Strafverfolgungsbehörden können mit Hilfe der im ZStV enthaltenen Daten u. a. überörtlich agierende Täterinnen und Täter sowie Mehrfachtäterinnen und -täter ermitteln, Doppelverfahren vermeiden, frühzeitig Sammelverfahren bilden und Vollstreckungsmaßnahmen koordinieren. |
| 448670 | Erziehungsregister | Im Erziehungsregister werden bestimmte Entscheidungen und Anordnungen gegen Personen nach dem Jugendstrafrecht dokumentiert, soweit sie nicht in das Zentralregister einzutragen sind. Es ist Teil des Bundeszentralregisters. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Verfolgung der Entwicklung straffälliger Jugendlicher, insbesondere für die Wahl etwaiger zukünftiger jugendstrafrechtlicher Mittel. |
| 448660 | Eheregister | Das Eheregister ist ein beim jeweiligen Standesamt geführtes Personenstandsregister und enthält die vom Standesbeamten beurkundeten Eheschließungen sowie auch alle späteren Änderungen des Status der Ehe oder der personenstandsrechtlichen Daten der Ehepartner, wie Auflösung der Ehe z. B. durch Tod des erstverstorbenen Ehegatten oder Scheidung der Ehe. Ferner wird bei Scheidung ein Hinweis auf Wiederverheiratung der geschiedenen Ehegatten geführt, sowie die Namensänderungen nach Auflösung der Ehe eingetragen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Eheregister wird für personenstandsrechtliche Zwecke geführt, es dient zur Prüfung der Ehevoraussetzungen, der Ausstellung von Eheurkunden sowie als Nachweis über die Namensführung in und nach der Ehe. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Daten des Eheregisters sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. |
| 452792 | Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe | Bei den Handwerkskammern wird ein Verzeichnis über Betriebsinhaber zulassungsfreier Handwerke und handwerksähnlicher Gewerbe geführt. Zulassungsfreie Handwerke sowie handwerksähnliche Gewerbe sind der Anlage B1 und B2 der HwO definiert und unterliegen der Anzeigepflicht gegenüber der Handwerkskammer gem. § 18 HwO. Zulassungspflichtige Handwerke hingegen sind in der Anlage A definiert und werden in die Handwerksrolle eingetragen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerbe bedürfen vor Ausübung der Anzeige bei den zuständigen Handwerkskammern. Zusätzlich dient die Eintragung der Gefahrenabwehr, dem Verbraucher- und Umweltschutz und ermöglicht so eine Interessenvertretung für alle Selbständigen und Angestellten im Handwerk. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Daten des Verzeichnisses sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. |
| 448730 | Grundbuch | Ein Grundbuch verzeichnet Grundstücke (oder grundstücksgleiche Rechte) und die damit verbundenen privatrechtlichen Eigentumsrechte sowie Belastungen und sonstige Beschränkungen (z.B. Insolvenz- und Zwangsversteigerungsvermerke). Jedes Grundstück erhält im Grundbuch ein Grundbuchblatt, wobei mehrere Grundstücke des selben Eigentümers in der selben Gemarkung auch auf einem Blatt verbucht werden können. Diese beinhalten wiederum ein Bestandsverzeichnis sowie drei mit römischen Ziffern nummerierte Abteilungen. Im Bestandsverzeichnis werden die Grundstücke bzw. Miteigentumsanteile an Grundstücken gebucht sowie Herrschvermerke. Abteilung I beinhaltet Angaben zu dem Verlauf der Eigentumsverhältnisse und den jeweiligen Eigentümern. Abteilung II enthält alle das Grundstück betreffenden Lasten und Beschränkungen, mit Ausnahme der Grundpfandrechte. Ebenfalls werden dort Vormerkungen, Veränderungen und Widersprüche zu den eingetragenen Belastungen dokumentiert. In Abteilung III sind die Grundpfandrechte sowie deren Vormerkung, Veränderung und Widersprüche dokumentiert. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Ein Grundbuch dient der Festlegung der Eigentumsverhältnisse sowie der Belastungen und zugehörigen Rechte an Grundstücken. Dies dient maßgeblich der Rechtssicherheit sowohl von Eigentümern und Berechtigten, als auch von Käufern oder Gläubigern. Somit wird es unter anderem erleichtert, die Finanzierung eines Grundstücks abzusichern. Eine Offenlegung erfolgt gegen den Nachweis des berechtigten Interesses, da wesentliche Inhalte des Grundbuches wie der Eigentümer oder die Belastungen nicht jedem hieran Interessierten publik gemacht werden können. Das Grundbuch genießt den sogenannten „öffentlichen Glauben“, d.h. jeder der Einblick in ein Grundbuch nimmt, darf darauf vertrauen, dass der Inhalt richtig ist. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Bundesländer entwickeln ein bundeseinheitliches, digitales "Datenbankgrundbuch". Ein Zeitraum für die Einführung ist noch nicht bekannt. |
| 448798 | Leistungsdaten der sozialen Pflegeversicherung | Bei den Trägern der Pflegeversicherung werden Dateien über Leistungsdaten von Pflegegeldleistungsempfängern geführt. Leistungen der sozialen Pflegeversicherung sind etwa Aufbringungen für ambulante, häusliche Pflege, teilstationäre, vollstationäre Unterbringung oder Rehabilitations-Maßnahmen. Die Höhe der Aufwendungen entsprechen dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erheben und speichern die Pflegekassen personenbezogene Daten. Kontext der Registerführung und -nutzung Die Pflegeversicherung dient zur Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden. Man unterscheidet zwischen der gesetzlichen Pflegeversicherung als Sozialversicherung und Pflegezusatzversicherungen. Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 als ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Jede Krankenkasse ist verpflichtet, ihren Versicherten auch eine Pflegeversicherung anzubieten. Weil der Grundsatz gilt, dass die Pflegeversicherung der Krankenversicherung folgt, handelt es sich bei der Pflegekasse meist um eine Einrichtung des jeweiligen Krankenversicherungsträgers. |
| 449016 | Triebfahrzeugführerscheinregister | Das EBA führt ein Register aller Triebfahrzeugführerscheine, die nach der Triebfahrzeugführerschein-Verordnung (TfV) ausgegeben wurden. Daneben gibt es (immer) noch Führerscheine nach der Schrift 753 des VDV (Verband der Verkehrsunternehmen), die ebenfalls (allerdings eingeschränkt) zum Führen von Eisenbahnfahrzeugen auf öffentlichen Infrastrukturen berechtigen. Über diese sogenannten VDV-Führerscheine führt das EBA kein Register. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Register wird geführt, um für Triebfahrzeugführerscheine die Echtheits- und Gültigkeitsfeststellung zu gewährleisten und das Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 TfV festzustellen. Kontext der Registerführung und -nutzung Verweis auf die Erwägungsgründe der RL 2007/59/EG. |
| 448694 | Firmenverzeichnis aus der Kundensystematik der Bundesbank (KuSys) | Die Kundensystematik unterstützt meldepflichtige Institute bei der Zuordnung von Wirtschaftsteilnehmern nach Sektoren und Branchen. Um den Meldepflichtigen die Schlüsselung großer sowie branchenübergreifender Unternehmen zu erleichtern, werden daher Brancheninformationen von Aktiengesellschaften, einschließlich Unternehmen in der SE und GmbH bereitgestellt. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Firmenverzeichnis ermöglicht es Meldepflichtigen, eine einheitliche Zuordnung für die gelisteten Unternehmen im statistischen Meldewesen vorzunehmen. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Derzeit ist kein Ausbau geplant. |
| 448518 | AIDS-Fallregister | Seit 1982 werden die freiwilligen und anonymen Fallberichte der behandelnden Ärzte über AIDS-Erkrankungs- und Todesfälle in der Bundesrepublik Deutschland in einem zentralen Fallregister zusammengetragen und ausgewertet. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das AIDS-Fallregister liefert wesentliche Daten für die Abschätzung des Ausmaßes der HIV / AIDS-Epidemie. |
| 449114 | Zulassungsregister für Umweltgutachter, Umweltgutachterorganisationen und Inhaber von Fachkenntnisbescheinigungen | Umweltgutachter sind natürliche oder juristische Personen, denen durch das Umweltauditgesetz (UAG) das Recht zuerkannt ist, Organisationen (Industrie-, Dienstleistungsunternehmen oder sonstige Einrichtungen) die Erfüllung der Anforderungen nach dem europäischen Öko-Audit-System EMAS zu bestätigen. Nach § 14 UAG führt die Zulassungsstelle ein Register über alle Umweltgutachter, Umweltgutachterorganisationen und Inhaber von Fachkenntnisbescheinigungen. Kontext der Registerführung und -nutzung Das Zulassungsregister wird im Kontext von Art. 28 Abs. 8 der sogenannten EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 geführt. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Daten des Zulassungsregisters Umweltgutachter sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. |
| 448956 | Seeschiffsregister | In die dezentral geführten Seeschiffsregister werden die Kauffahrteischiffe und andere zur Seefahrt bestimmte Schiffe eingetragen, die die Bundesflagge zu führen haben oder führen dürfen. Ab einer bestimmten Größe besteht eine Eintragungspflicht. Seeschiffe, deren Rumpflänge, gemessen zwischen den äußersten Punkten des Vorstevens und des Hinterstevens, 15 Meter nicht übersteigt, sind nicht eintragungspflichtig, sondern nur eintragungsfähig. Von der Anmeldepflicht kann das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur durch Verwaltungsanordnung allgemein oder im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Ein Schiff darf nicht in das Schiffsregister eingetragen werden, solange es in einem ausländischen Schiffsregister eingetragen ist. Auf Verlangen des Registergerichts ist glaubhaft zu machen, dass eine solche Eintragung nicht besteht. Ist ein Schiff, das zur Eintragung angemeldet werden muss, in einem ausländischen Schiffsregister eingetragen, so hat der Eigentümer die Löschung der Eintragung in diesem Register zu veranlassen. Ist das Schiff in einem ausländischen Schiffsregister eingetragen gewesen, so ist eine Bescheinigung der ausländischen Registerbehörde über die Löschung der Eintragung des Schiffs einzureichen; die Einreichung kann unterbleiben, wenn sie untunlich ist. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Eintragung in ein deutsches Seeschiffsregister dient der Identifizierung des Schiffes, der Feststellung des Rechts zur Führung der Bundesflagge nach FlaggRG, der Eintragung der Eigentumsverhältnisse sowie der eventuellen Eintragung einer Schiffshypothek. Neben dem Schiffszertifikat erteilt das Seeschiffsregister jedem eintragungspflichtigen Seeschiff ein individuelles Unterscheidungssignal, wenn dieses über eine entsprechende Seefunkanlage verfügt. Mit dem Unterscheidungssignal wird ein Schiff eindeutig identifiziert; gleichzeitig ist es auch Rufzeichen im Seefunkdienst. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Im Rahmen der geplanten Reform und Aktualisierung des Schengener Informationssystems (SIS) wird auch eine Anbindung der Schiffs-Registerbehörden geprüft. |
| 448714 | Genossenschaftsregister | Das Genossenschaftsregister ist ein öffentlich zugängliches und elektronisches Register, das Auskunft über die Rechtsverhältnisse einer eingetragenen Genossenschaft oder europäischen Genossenschaft mit Sitz im Inland gibt. Eingetragen in das Genossenschaftsregister werden bei dem Gericht, in dessen Bezirk die Genossenschaft ihren Sitz hat, neben der Satzung auch die Mitglieder des Vorstands mit deren Vertretungsberechtigten sowie weitere Rechtsverhältnisse. Mit der Eintragung in das Register erhält die Genossenschaft die Rechte einer eingetragenen Genossenschaft bzw. europäischen Genossenschaft. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Durch die Offenbarung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse der Genossenschaft im Genossenschaftsregister dient dieses der Sicherheit im Rechts- und Geschäftsverkehr mit der Genossenschaft. Kontext der Registerführung und -nutzung Das Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz schuf 1993 die rechtliche Möglichkeit zur Führung des Genossenschaftsregisters in elektronischer Form. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Durch die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts in Form des Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes (MoPeG) wird es zum 01. Januar 2023 zur Einführung eines Gesellschaftsregisters für die Registrierung von BGB-Gesellschaften bei den Registergerichten kommen. Die derzeitigen IT-Fachverfahren RegisSTAR sowie AUREG werden im derzeitigen Projekt AUREGIS zu einem bundeseinheitlichen IT-Fachverfahren zur elektronischen Führung der Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister für alle 16 Bundesländer weiterentwickelt. |
| 448842 | Partnerschaftsregister | Angehörige freier Berufe wie beispielsweise Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, Steuerberaterinnen und Steuerberater, Ärztinnen und Ärzte oder Architektinnen und Architekten können sich zur Ausübung ihrer Berufe in einer Partnerschaft zusammenschließen. Dies gilt auch für Freiberufler unterschiedlicher Berufe. Voraussetzungen für die Eintragung als Partnerschaft ist, dass die Partnerschaftsgesellschaft kein Handelsgewerbe ausübt, die Partner natürliche Personen sind und ein Partnerschaftsvertrag geschlossen wurde. Das Partnerschaftsregister registriert diese Partnerschaft mit den Angaben über ihre wesentlichen Rechtsverhältnisse, es wird verpflichtend elektronisch geführt. Die Informationen können von jedermann eingesehen werden. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Partnerschaftsregister hat die Aufgabe, durch Offenlegung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse der eingetragenen Partnerschaft im Rechts- und Geschäftsverkehr Sicherheit zu schaffen. Damit erfüllt es eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion (negative Publizität). |
| 449116 | anabin - Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse | Die Datenbank Anabin enthält Informationen über ausländische Bildungssysteme wie Hochschuleinrichtungen, Abschlüsse und akademische Grade. Auch Informationen darüber, wie sie im Verhältnis zu deutschen Bildungsnachweisen und Qualifikationen eingestuft werden können, werden aufgeführt. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Um ausländische Bildungsnachweise und Qualifikationen bewerten und in das deutsche Bildungssystem einstufen zu können, stellt die Datenbank Anabin Informationen bereit und unterstützt Behörden, Arbeitgeber und Privatpersonen. Kontext der Registerführung und -nutzung Anabin wird als Informationsquelle für den Prozess der Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen und Qualifikationen im Kontext des Anerkennungsgesetzes betrieben. |
| 449090 | Zentrales Knochenmarkspender-Register Deutschland (ZKRD) | Das Zentrale Knochenmarkspender-Register Deutschland (ZKRD) bildet die zentrale Koordinationsstelle für die einzelnen Stammzellen-Spenderdateien, die in Deutschland erhoben werden. Durch eine anonymisierte Verwaltung der Daten schafft das ZKRD eine Austauschplattform für Transplantationszentren, Sucheinheiten, Spenderdateien und weiteren internationalen Spenderregistern. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Stammzellenspende bildet eine Möglichkeit zur Therapie von Leukämie. Für die erfolgreiche Durchführung einer Stammzellenspende müssen Patient und Spender kompatible HLA-Gewebemerkmale aufweisen. Um einen möglichst breit angelegten Abgleich von HLA-Gewebemerkmalen von Patienten und potenziellen Spendern („Matching“) zu ermöglichen, werden in Deutschland, wie auch international, eine Reihe von Stammzellen-Spenderdateien geführt. Das ZKRD bildet eine Sammelstelle für alle deutschen Spender-Register, einen Knoten- und Austauschpunkt für international geführte Spender-Register und für die suchenden Stellen und Transplantationszentren. Kontext der Registerführung und -nutzung Nachdem bereits Ende der 1980er Jahre erste Anstrengungen zur Sammlung von anonymisierten Daten von potenziellen Stammzellenspendern unternommen wurden, begann auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die organisierte Stammzellenspende zu fördern. Aufbauend auf den bereits zuvor geleisteten Arbeiten erhielt der damalige Blutspendedienst Baden-Württemberg 1991 den gesetzlichen Auftrag, ein bundesweites Spender-Register mit anonymisierten Daten zu entwickeln. Daraufhin wurde bereits im folgenden Jahr das ZKRD gegründet. |
| 449086 | Zentrales Fahrzeugregister (ZFZR) | Das ZFZR speichert alle zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuge denen ein Kennzeichen bzw. Versicherungskennzeichen zugeteilt ist. Die Übermittlung der Fahrzeug- und Halterdaten erfolgt von den örtlichen Zulassungsbehörden oder im Falle der Versicherungskennzeichen von den Versicherungsunternehmen. Von den Technischen Überwachungsorganisationen werden die Prüfberichte aller durchgeführten Hauptuntersuchungen und Sicherheitsüberprüfungen übermittelt. Daneben werden Suchvermerke (Hinweise auf Diebstahl und sonstiges Abhandenkommen) und Anzeigenvorfälle (Hinweise auf z. B. Nichtbestehen eines Kfz-Versicherungsverhältnisses) in den Datenbestand zu einzelnen Fahrzeugen aufgenommen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die im ZFZR gespeicherten Daten werden für die Zulassung und Überwachung von Fahrzeugen genutzt. Ebenso werden die Daten für verschiedene Maßnahmen wie z. B. im Rahmen der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung oder dem -steuerrecht herangezogen. Außerdem werden die Daten für die Erteilung von Auskünften zu Fahrzeugen, Fahrzeugdaten und Fahrzeughaltern herangezogen. Kontext der Registerführung und -nutzung Grundlage der Speicherung im ZFZR ist die Datenübermittlung der örtlichen Zulassungsbehörden. Als Zentrales Bundesregister für Kraftfahrzeuge ist das ZFZR über EUCARIS mit anderen EU-Kfz-Registerbehörden vernetzt. Hierüber werden Anfragen und Auskünfte mit den EU-Länder ausgetauscht. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Aktuell werden die Zulassungsdaten sowohl im zentralen als auch in den örtlichen Fahrzeugregistern gespeichert. Diese redundante Datenhaltung soll bis 2025 aufgelöst und die Aufgabe allein vom Zentralen Fahrzeugregister wahrgenommen werden. Die Daten des ZFZR sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen |
| 449082 | Zentrale Luftfahrerdatei | In der Zentralen Luftfahrerdatei sind alle Erlaubnisse und Berechtigungen erfasst, die vom Luftfahrt-Bundesamt, den Luftfahrtbehörden der Länder, dem Luftamt der Bundeswehr (im Falle ziviler Lizenzen und Berechtigungen) sowie anderen Beauftragten (im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch Freiballone und Luftsportgeräte) erteilt werden. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Zentrale Luftfahrerdatei dient der Feststellung, welche Erlaubnisse und Berechtigungen ein Luftfahrer oder eine Luftfahrerin zu einem gegebenen Zeitpunkt besitzt. Kontext der Registerführung und -nutzung Die Verifizierung der Gültigkeit von Lizenzen und Berechtigungen soll jederzeit international sichergestellt sein. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Zukünftig sollen Lizenzen digital ausgestellt werden. Die entsprechenden Lizenzinformationen liegen dann zentral auf Servern der EU, erste Planungen diesbezüglich wurden durch die EASA aufgenommen. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Daten der Zentrale Luftfahrerdatei sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. |
| 448540 | Anschriftenregister | Das Statistische Bundesamt führt ein Anschriftenregister, das zu jeder Anschrift die Postleitzahl, die Gemeindebezeichnung, die Straßenbezeichnung mit Hausnummer, die Geokoordinate sowie eine Ordnungsnummer enthält. Darüber hinaus dürfen im Anschriftenregister die folgenden Merkmale geführt werden: Wohnraumeigenschaft, Anzahl der Personen an der Anschrift, Zuordnung der Anschrift zu kleinräumigen Gliederungen sowie die Arten von an der Anschrift vorhandenen Sozial-, Bildungs-, Kultur-, Gesundheits- oder Verwaltungseinrichtungen. Das Anschriftenregister wird zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Bundes- und Landesstatistiken genutzt. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Anschriftenregister dient der Vorbereitung und Erstellung von amtlichen Bundes- und Landesstatistiken. Die Vorteile des Anschriftenregisters für die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sind im Einzelnen: die Bereitstellung von Anschriften in hoher Qualität, z. B. für Stichprobenziehungen, die zentralen Pflege und somit Entlastung der einzelnen Statistiken von dieser Aufgabe, die Historisierung des Anschriftenbestandes, d. h. Dokumentation von Änderungen der Anschriften und des Gebietsstandes, z. B. für die Umrechnung statistischer Ergebnisse auf neue Gebietsstände, die Bereitstellung von ergänzenden Anschriften-Merkmalen, z. B. geographischer Koordinate, Wohnraumeigenschaft sowie die Bereitstellung von räumlichen Gliederungen, z. B. Wahlkreise, Kreistypen, kleinräumige Gliederung, geographische Gitterzellen. Kontext der Registerführung und -nutzung Die technische Weiterentwicklung des Anschriftenregisters erfolgt im Rahmen der Vorbereitung zur Durchführung des Registerzensus. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie übermittelt dem Statistischen Bundesamt ab dem 1. November 2022 jährlich zum 1. November den jeweils aktuellen Datenbestand "Georeferenzierte Adressdaten". Das Anschriftenregister soll mit seinen Funktionalitäten neben dem Registerzensus auch für andere Bundes- und Landesstatistiken zur Verfügung stehen. |
| 448556 | Ausgangsmaterialregister über forstliches Vermehrungsgut | Es handelt sich um ein Register, in das zugelassenes Ausgangsmaterial eingetragen wird, das zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut dient und in den Verkehr gebracht werden soll. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Aufgestellte Leitsätze in der Präambel der Richtlinie (EU) 1999/105 des Rates vom 22. Dezember 1999 über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut legen nahe, die Waldbewirtschaftung nachhaltig zu gestalten. Biologische und genetische Vielfalt, Regeneration und Aufforstung sollen angestrebt werden, indem forstliches Vermehrungsgut lokaler Herkunft, das den Standortsbedingungen genetisch angepasst ist, verwendet wird. Das Register dient der Übersicht über die Verfügbarkeit von Zulassungseinheiten von Ausgangsmaterial der wichtigen forstlichen Baumarten in den jeweiligen Herkunftsgebieten. |
| 448564 | Baulandkataster | Die Gemeinden können Flächen in Karten oder Listen auf der Grundlage eines Lageplans erfassen, die sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind. Erfasst sind Wohnbau- und Gewerbegrundstücke in Privatbesitz. Alternativ wird ein solches Kataster auch „Baulückenkataster" genannt. Die Einrichtung des Baulandkatasters ist für die Kommunen freiwillig. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Mit der Veröffentlichung des Baulandkatasters können Gemeinden auf die Möglichkeiten einer Bebauung hinweisen und bieten damit eine Informationsplattform für Bürger, Architekten und Investoren. Kontext der Registerführung und -nutzung Auch im Sinne des Klimaschutzes ist die Minimierung des Flächenverbrauchs sukzessive wichtiger geworden. So ist „Innenentwicklung statt Außenentwicklung“ ein gängiges Motiv in der Stadtplanung, das anstrebt, Baulücken zu schließen anstatt immer weiter neues Wohnbauland im Außenbereich auszuweisen. Die Reduzierung von Neuinanspruchnahmen von Siedlungsflächen wirkt der Bodenversiegelung von schutzwürdigen Böden entgegen. Ist das Baulandkataster öffentlich, gibt es auch für Private einen größeren Anstoß, sich diesem Prinzip anzuschließen. Seit 2013 ist mit der „Innenentwicklungsnovelle“ im Baugesetzbuch 2013 durch den gesetzlich vorgegebenen Fokus auf die Stärkung der Innenentwicklung und den Schutz des Außenbereichs der energetische Zustand einer Bebauung in den Vordergrund gerückt, weshalb ein Blick ins Baulandkataster wichtiger ist. |
| 448578 | Datenbestände zur Grundsteuer | Im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung der Besteuerungsgrundlagen zur Berechnung der Grundsteuer haben Steuerpflichtige eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte (sog. Grundsteuererklärung) an die zuständige Finanzbehörde abzugeben, wenn sie hierzu durch die Finanzbehörde aufgefordert werden. Die hierbei entstehenden Vorgangsdaten enthalten sowohl personenbezogene Daten von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern als auch Daten zu Grundstücken. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Daten dienen der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen zur Berechnung der Grundsteuer. Kontext der Registerführung Auf inländischen Grundbesitz wird in Deutschland kommunal die Grundsteuer erhoben. Diese steht den Kommunen zu, in deren Gebiet der Grundbesitz liegt. Die Grundsteuer lässt sich in drei Kategorien unterteilen: Grundsteuer A: Hierunter fallen alle Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Grundsteuer B: Hierunter fallen sowohl bebaute als auch unbebaute Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft dienen. Grundsteuer C (ab 2025): Hierunter fallen unbebaute baureife Grundstücke. Kommunen können zukünftig unbebaute baureife Grundstücke durch einen gesonderten kommunalen Hebesatz höher besteuern. Zur Feststellung der Besteuerungsgrundlagen zur Berechnung der Grundsteuer (sog. Feststellungsverfahren) haben Steuerpflichtige gemäß § 228 BewG nach Aufforderung durch die zuständige Finanzbehörde eine Grundsteuererklärung an die Finanzbehörde abzugeben. Anhand der gemachten Angaben berechnet das Finanzamt den Grundsteuerwert und stellt einen Grundsteuerwertbescheid aus. Außerdem berechnet das Finanzamt anhand einer gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag und stellt einen Grundsteuermessbescheid aus. Den Kommunen stellt das Finanzamt gemäß § 31 AO die Daten elektronisch zur Verfügung, die für die Berechnung der Grundsteuer erforderlich sind. Zur Festsetzung der Grundsteuer (sog. Festsetzungsverfahren) berechnet die Kommune anhand dem ihr mitgeteilten Grundsteuerwert, der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl sowie dem selbst festgelegten Hebesatz die zu zahlende Grundsteuer. Die zu zahlende Grundsteuer wird der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer per Grundsteuerbescheid mitgeteilt. Aufgrund der festgelegten Öffnungsklausel kann die Berechnung der Grundsteuer in einzelnen Bundesländern vom Bundesmodell abweichen. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 die Vorschriften für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Bislang wird die Grundsteuer auf Basis von Einheitswerten der Grundstücke berechnet, die zuletzt 1935 (Ostdeutschland) bzw. 1964 (Westdeutschland) festgesetzt wurden. Diese veraltete Datengrundlage führt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts zu einer systembedingten Ungleichbehandlung. Mit der Reform der Grundsteuer verliert der Einheitswert zum 1. Januar 2025 seine Gültigkeit als Berechnungsgrundlage. Als neue Berechnungsgrundlage dient zukünftig der Grundsteuerwert. Die Grundsteuerwerte werden im Rahmen der Hauptfeststellung durch die zuständige Finanzbehörde festgelegt. Die Hauptfeststellung erfolgt zum Stichtag 01. Januar 2022. Im Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis voraussichtlich zum 31. Oktober 2022 haben Steuerpflichtige die zur Festlegung der Grundsteuerwerte benötigten Daten im Rahmen der Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Nach Anpassung der Hebesätze durch die Kommunen erfolgt die Erhebung der neuen Grundsteuer ab dem 01. Januar 2025. Gemäß § 221 BewG werden die Grundsteuerwerte zukünftig alle sieben Jahre im Rahmen einer Hauptfeststellung festgestellt. |
| 448592 | Zentrale Binnenschiffsbestandsdatei (ZBBD) | Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) führt eine zentrale Binnenschiffsbestandsdatei (ZBBD) über Wasserfahrzeuge einschließlich Schwimmkörper und schwimmender Anlagen sowie über deren Eigentümer und Ausrüster. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Datei wird zur Feststellung des Bestandes der Binnenflotte und deren Zustands sowie für die Erteilung von Auskünften, um Personen in ihrer Eigenschaft als Eigentümer oder Ausrüster von Wasserfahrzeugen sowie um die Daten eines Wasserfahrzeugs festzustellen oder zu bestimmen, geführt. |
| 448600 | Meldedatenbank internationale Adoptionsvermittlung | Bei der Meldedatenbank internationale Adoptionsvermittlung handelt es sich um eine beim Bundesamt für Justiz geführte Datenbank, in der alle nach der Auslandsadoptions-Meldeverordnung zu meldenden internationalen Adoptionen erfasst sind. Ein internationales Adoptionsverfahren ist ein Adoptionsverfahren, bei dem ein Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland ins Inland gebracht worden ist, gebracht wird oder gebracht werden soll, entweder nach seiner Adoption im Heimatstaat durch Annehmende mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland oder im Hinblick auf eine Adoption im Inland oder im Heimatstaat (§ 2a Abs. 1 AdVermiG). Adoptionen aus dem Ausland, die nicht durch eine deutsche Vermittlungsstelle begleitet wurden, werden von der Meldedatenbank nicht erfasst. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Unterstützung bei der Herkunftssuche, Auskunft an in- und ausländische Stellen. |
| 448656 | Gemeinschaftsliste der IUU-Schiffe | Die illegale, ungemeldete oder unregulierte Fischerei (IUU-Fischerei) ist weltweit eine der größten Bedrohungen für die Nachhaltigkeit der Fischbestände und die biologische Vielfalt der Meere. Bei einem Fischereifahrzeug wird insbesondere dann IUU-Fischerei vermutet, wenn es den in dem betreffenden Gebiet geltenden Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen nachweislich nicht nachkommt. Das ist unter anderem der Fall bei Fischerei ohne gültige Genehmigung, in einem Schutzgebiet, in nicht zulässigen Tiefen oder während einer Schonzeit, bei der Verwendung von verbotenem Fanggerät sowie bei Nichterfüllung der Berichtspflichten, Identitätsfälschung oder bei Behinderung der Arbeit der Inspektoren. Die Europäische Kommission führt eine Liste über Fischereifahrzeuge, denen nachgewiesen wurde, dass sie IUU-Fischerei ausüben und deren Flaggenstaat angesichts dieser IUU-Fischerei an sie gerichteten offiziellen Ersuchen nicht nachgekommen sind. Gegen in dieser Liste geführte Schiffe werden restriktive Maßnahmen verhängt, um sie an der Fortsetzung solcher Tätigkeiten zu hindern (z. B. Entzug der Fanglizenz). Die Liste wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Mit der Liste der IUU-Schiffe trägt die EU dazu bei, dass Schiffe, die nachweislich IUU-Fischerei betreiben, am Verkauf ihrer Erzeugnisse und somit an der profitablen Nutzung ihrer Tätigkeit gehindert werden. Kontext der Registerführung und -nutzung Die EU ist der weltweit größte Einfuhrmarkt für Fischereierzeugnisse und trägt als Marktstaat die Verantwortung dafür, dass Erzeugnisse, die aus IUU-Fischerei stammen, nicht auf den EU-Binnenmarkt gelangen. Mit der IUU-Verordnung ist ein Verfahren der Europäischen Union zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der IUU-Fischerei in EU- und internationalen Gewässern etabliert worden. Seit dem 1. Januar 2010 ist gemäß der IUU-Verordnung die Einfuhr von Fischereierzeugnissen nur noch möglich, wenn für diese Ware eine Fangbescheinigung vorgelegt werden kann, aus der die legale Herkunft der Erzeugnisse hervorgeht. Ausgenommen sind Fischereiprodukte, die vor dem 1. Januar 2010 gefangen wurden, sowie die im Anhang I der IUU-Verordnung genannten Erzeugnisse (z. B. Aquakulturerzeugnisse aus Fischbrut oder Larven, Fischereierzeugnisse aus Binnenfischerei und Miesmuscheln). |
| 448800 | Liegenschaftskataster | Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Verzeichnis zum Nachweis, zur Beschreibung und zur Darstellung von Flurstücken, also durch das amtliche Vermessungswesen geometrisch festgelegte Teile der Erdoberfläche. Auch die Bebauung dieser fällt unter den Begriff der Liegenschaft. Das Liegenschaftskataster enthält Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung und Unterlagen für die Vermessung, die Geobasisdaten. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Durch das Liegenschaftskataster wird die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden und der rechtlich gesicherte Grundstücksverkehr gewährleistet. Die im Grundbuch eingetragenen Grundstücke basieren auf den Benennungen im Liegenschaftskataster und können aus mehreren Flurstücken bestehen. Es kann ebenfalls als Grundlage für Aufgaben im Rahmen der Statistik, des Rechtsverkehrs, der städtebaulichen und ländlichen Bodenordnung, der Bauleitplanung, der Landesplanung und des Umwelt- und Naturschutzes dienen. |
| 448668 | Ereignisdatei (Luftverkehr) | Beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) wird unter Nutzung der ECCAIRS Software eine Datenbank zur Erfassung, Verarbeitung, Auswertung und Speicherung von übermittelten Ereignismeldungen geführt. Dabei handelt es sich um eine zentrale EU-Datenbank, welche in nationale Bereiche aufgetrennt ist. Es werden in der Praxis zwei Datenbanken genutzt, eine "Arbeitsdatenbank" sowie die nationale Datenbank im Europäischen System. Die nationale Datenbank ist eine saubere Kopie von der Arbeitsdatenbank, in der die Ereignismeldungen qualitätsgesichert, anonymisiert und entpersonalisiert gespeichert werden. In den Datenbanken sind grundsätzlich auch Ereignismeldungen enthalten, welche originär der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) sowie dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) gemeldet werden. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Gemäß Art. 6 (3) der Verordnung (EU) Nr. 376/2014 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, einen Mechanismus zur unabhängigen Erfassung, Auswertung, Verarbeitung, Analyse und Speicherung von Angaben zu Ereignissen einzurichten. Darüber hinaus wird die Datenbank zur Erfüllung folgender Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 376/2014 verwendet: 1. Einspielung der Ereignismeldungen in den Europäischen Zentralspeicher 2. Informationsaustausch mit anderen Behörden und Mitgliedstaaten 3. Bearbeitung von diversen Anfragen 4. Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen auf der nationalen Ebene Die Erfassung von Ereignismeldungen dient dabei ausschließlich der Verhütung von Unfällen und Störungen, nicht der Klärung von Schuld- oder Haftungsfragen. Kontext der Registerführung und -nutzung Angesichts des deutschen Luftverkehrssicherheitsprogrammes ("State Safety Programme") sowie des "Safety Risk Managements" der EASA stellt die ECCAIRS Datenbank die Datengrundlage zur Identifizierung der Sicherheitsgefahren in der Zivilluftfahrt zur Verfügung. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die aktuelle ECCAIRS Datenbank bzw. Softwareanwendung (ECCAIRS 5 [1 Gen]) wurde von der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU Kommission ("Joint Research Centre") bereitgestellt. Seit dem 01. Januar 2021 ist die neue Generation ECCAIRS 2.0 verfügbar. ECCAIRS 2.0 ist eine durch die EASA zentral gehostete Cloud-Datenbank, die nur über den Webbrowser zugänglich ist und die Arbeitsdatenbank, die nationale Datenbank sowie auch den Europäischen Zentralspeicher (ECR) ablösen soll. Wegen diverser Probleme verzögert sich die vollständige Einführung von ECCAIRS 2.0 um mehrere Monate, ggf. sogar Jahre. |
| 448834 | Ordnungswidrigkeitendatei (Binnenschifffahrt) | Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) führt eine Datei über die von ihr verfolgten Ordnungswidrigkeiten nach § 50 WaStrG in der Schifffahrt. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Datei wird zum Zwecke der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie zur Vorgangsverwaltung geführt. |
| 448662 | Eichverzeichnis | Die Schiffseichung (Schiffsvermessung) der auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Fahrzeuge wird durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) mit ihren Außendiensten wahrgenommen. Jeder ausgestellte Eichschein wird in ein Eichverzeichnis eingetragen. Die Eichung von Schiffen, die zur Güterbeförderung bestimmt sind, ist verpflichtend. Die Eichung von Schiffen, die nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt sind (Fahrgastschiffe, Schub- und Schleppboote) ist freiwillig. Die Eichung von Sportbooten ist freiwillig. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Eichverzeichnis dient der zentralen Dokumentation von im Eichschein festgehaltenen Merkmalen. Diese Angaben dienen anschließend als Grundlage für eine Entscheidung über eine Verlängerung des Eichscheins beziehungsweise der Feststellung von Änderungen am jeweiligen Schiff oder Boot. Kontext der Registerführung und –nutzung Die Schiffseichung basiert auf dem Übereinkommen über die Eichung von Binnenschiffen vom 15. Februar 1966, das von verschiedenen Staaten ratifiziert wurde. Deutschland hat das Übereinkommen am 19. April 1974 ratifiziert und durch die Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen (BinSchEO) vom 30. Juni 1975 national umgesetzt. |
| 449004 | Tarifregister | Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Tarifregister geführt, in das der Abschluss, die Änderung und die Aufhebung der in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Tarifverträge sowie der Beginn und die Beendigung der Allgemeinverbindlichkeit eingetragen werden. Die Führung des Tarifregisters ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe nach §§ 6 und 7 Tarifvertragsgesetz (TVG) sowie §§ 14 bis 16 der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes (DVOzTVG). Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Tarifregister bildet die Grundlage für die Erteilung von Auskünften über die Eintragungen von Tarifverträgen sowie für arbeitsmarkt- und strukturpolitische Analysen für das gesamte Bundesgebiet. Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich jedoch nur darauf, ob ein Tarifvertrag in das Tarifregister eingetragen ist oder nicht und ob eventuell eine Allgemeinverbindlicherklärung besteht oder nicht. Zu Auskünften über die Inhalte der Tarifverträge ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht verpflichtet; sie können grundsätzlich nicht gegeben werden. Ebenso werden Texte von Tarifverträgen nicht abgegeben. Kontext der Registerführung und -nutzung Zusätzlich zur Führung des Tarifregisters beim BMAS kann auch bei den obersten Landesbehörden ein Register über Tarifverträge geführt werden, die für den räumlichen Geltungsbereich des jeweiligen Bundeslandes abgeschlossen worden sind. Es ist keine gesetzliche Verpflichtung bekannt, die eine Führung eines Registers auf Landesebene vorschreibt. Die meisten Länder verfügen jedoch über ein entsprechendes Register. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Das Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge wird derzeit überarbeitet (Stand 19.05.2021). |
| 448964 | Sortenschutzrolle | Die Sortenschutzrolle enthält alle vom Bundessortenamt geschützten Sorten. Der Sortenschutz schützt das geistige Eigentum an Pflanzenzüchtungen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Eintragung in die Sortenschutzrolle sichert dem Züchter das alleinige Recht, Vermehrungsmaterial der geschützten Sorte in den Verkehr zu bringen, zu produzieren oder aufzubewahren. Kontext der Registerführung und -nutzung Das 1953 eingeführte „Gesetz über Sortenschutz und Saatgut von Kulturpflanzen“ bildete den Anfang des Sortenschutzes, mit dem es in Deutschland möglich wurde, Pflanzenzüchtungen privatrechtlich schützen zu lassen. 1961 wurde im „Internationale[n] Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen“ festgehalten, dass für die Erzeugung oder den Vertrieb von Saat- und Pflanzgut die Zustimmung des Züchters erforderlich ist. Der Sortenschutz ist heute sowohl im deutschen Recht, als auch über das Europarecht geregelt. Das Gemeinschaftliche Sortenamt Community Plant Variety Office (CPVO) veröffentlicht in einer eigenen Datenbank durch das EU-weite Sortenschutzrecht geschützte Sorten. Das EU-weite Sortenschutzrecht gilt für alle Mitgliedsstaaten. |
| 448824 | Nationale Verstoßdatei | In der nationalen Verstoßdatei werden Daten über Verstöße gegen die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) eingetragen. Die von den Küstenbundesländern (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern) festgestellten und geahndeten Verstöße werden nach Bestands- bzw. Rechtskraft an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) übermittelt und in die Verstoßdatei eingetragen. Dokumentiert werden Verstöße, die von deutschen Staatsangehörigen begangen wurden; ebenso Verstöße, die auf Fischereifahrzeugen begangen wurden, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen. Für schwere Verstöße werden Punkte festgesetzt, die ebenfalls in diese Datei eingetragen werden. Verstöße, die bei Ausübung der Seefischerei im Küstenmeer oder der Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands (AWZ) begangen wurden, werden zusätzlich eingetragen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Verstoßdatei dient der Erfassung und Bereithaltung von Informationen über (schwere) Verstöße bei Ausübung der Seefischerei im Küstenmeer oder in der deutschen AWZ, deutscher Staatsangehöriger sowie Schiffen, die unter deutscher Flagge fahren. Kontext der Registerführung und -nutzung Durch die Europäische Union wurde eine Verstoßdatei sowie ein Punktesystem für schwere Verstöße für den Bereich der Seefischerei eingeführt. In Deutschland wurden die Vorgaben durch entsprechende Regelungen im Seefischereigesetz (SeeFischG) und der Seefischereiverordnung (SeefiV) umgesetzt. Die wirksame Überwachung der Fischereitätigkeit zum Schutz aquatischer Ressourcen ist ein zentrales Anliegen der gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union. |
| 448932 | Register der anerkannten Personen und Stellen für die Prüfung, Ausbildung und Tauglichkeitsuntersuchung von Triebfahrzeugführern | Das vierteilige Register führt alle anerkannten Prüfer/Prüfungsorganisationen, Ausbilder/Ausbilderorganisationen, Ärzte/medizinische Stellen sowie Psychologen/Stellen zur psychologischen Untersuchung von Triebfahrzeugführern. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Register dient der Informationsbereitstellung für interessierte Dritte und Personen/Stellen, die Tätigkeiten nach der Triebfahrzeugführerscheinverordnung durchführen dürfen. Kontext der Registerführung und -nutzung Wer Triebfahrzeugführer ausbilden, prüfen oder auf Tauglichkeit untersuchen will, bedarf der Anerkennung beim EBA. Diese Anerkennung kann für Einzelpersonen (Prüfer, Ausbilder, Ärzte, Psychologen) oder für Organisationen beantragt werden. Die Anerkennung für Ärzte, Psychologen bzw. entsprechende Stellen gilt vorerst zeitlich unbegrenzt. Interessierte Dritte können anhand der Register erkennen, ob entsprechende Tätigkeiten mit Bezug zu Triebfahrzeugführern durchgeführt werden dürfen bzw. ob es hier Einschränkungen gibt. Die Register gelten für Deutschland, die Eisenbahnsicherheitsbehörden der anderen Mitgliedstaaten führen eigene Register, wobei eine gegenseitige Anerkennung bisher nicht oder nur eingeschränkt gegeben ist. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Das zugrundeliegende Gesetz, die Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) wird voraussichtlich Ende 2021 geändert. Hier kann es auch hinsichtlich der Register zu Änderungen kommen. |
| 448926 | Daten des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) | Im Rahmen des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) werden Daten zu Entsorgungsvorgängen von nachweispflichtigen (gefährlichen) Abfällen an die zuständigen Behörden übermittelt. Diese Vorgangsdaten enthalten u. a. Angaben über die Menge, die Art und den Ursprung der gefährlichen Abfälle. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Durch das eANV werden nachweispflichtige Abfälle von der Entstehung bis zur Entsorgung lückenlos überwacht. Kontext der Registerführung und –nutzung Die Überwachung der Entsorgung nachweispflichtiger Abfälle erfolgt elektronisch mittels sogenannter Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Übernahmescheine. Der Entsorgungsnachweis ist Bestandteil der Vorabkontrolle. Mit dem Entsorgungsnachweis wird, unter Beteiligung des Abfallerzeugers, des Abfallentsorgers und der zuständigen Behörde, die Umweltverträglichkeit eines vorgesehenen Entsorgungsweges vorab geprüft. Begleit- und Übernahmescheine sind Bestandteil der Verbleibskontrolle. Sie dokumentieren, ob der vorab geprüfte Entsorgungsweg für jeden einzelnen Abfalltransport eingehalten wurde. Erfolgt die Entsorgung der Abfälle im Rahmen des privilegierten Verfahrens gemäß § 7 NachwV, entfällt die Einzelfallprüfung durch die zuständigen Behörden. Für Abfallkleinmengen sind vereinfachte Regelungen vorgesehen. Für Abfälle aus privaten Haushalten bestehen keine Nachweispflichten. |
| 449020 | Umsatzsteuervoranmeldungsdaten der Finanzbehörden | Bei den Umsatzsteuervoranmeldungsdaten der Finanzverwaltung handelt es sich um die Daten, die von umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen im Rahmen des Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahrens (UVV) an die jeweils zuständige Finanzbehörde übermittelt werden müssen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Bei den Umsatzsteuervoranmeldungsdaten handelt es sich um Vorgangsdaten. Sie entstehen im Zuge des Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahrens (UVV). Kontext der Registerführung und -nutzung Unternehmen müssen im Rahmen des Umsatzsteuer-Voranmeldungsverfahrens ihre Umsätze bei der Finanzverwaltung unterjährig anmelden und steuerlich abführen. Der Voranmeldungszeitraum richtet sich nach der Höhe der im vorangegangenen Kalenderjahr durch das Unternehmen gezahlten Steuer. Beträgt die gezahlte Steuer mehr als 7 500 Euro, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum. Unter einem gezahlten Steuerbetrag von 7 500 Euro ist das Kalendervierteljahr Voranmeldungszeitraum. Grundsätzlich sind alle Unternehmen zur Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet. Beträgt die gezahlte Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr weniger als 1 000 Euro, kann das zuständige Finanzamt das Unternehmen allerdings von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Aufnahme der in § 139c AO geregelten Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ist für die Zukunft vorgesehen. |
| 448972 | Stamm- und Metadaten für die Außenwirtschaftsstatistiken | Inländer - in Deutschland ansässige natürliche oder juristische Personen - haben Zahlungen von mehr als 12 500 Euro oder Gegenwert, die sie von Ausländern (im Ausland ansässige natürliche oder juristische Personen) oder für deren Rechnung von Inländern entgegennehmen oder an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer leisten, an die Deutsche Bundesbank zu melden, die diese in einem zentralen Datenbestand zusammenführt. Die Meldepflichten betrifft Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen, öffentliche Stellen, Schifffahrtsunternehmen sowie Geldinstitute. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die grenzüberschreitenden Zahlungsmeldungen dienen der Erstellung der Zahlungsbilanz der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Währungsunion. Sie liefert den für die Wirtschafts- und Währungspolitik zuständigen Stellen, aber auch Verbänden und Unternehmen umfassende und zuverlässige Informationen über den deutschen Außenwirtschaftsverkehr. Kontext der Registerführung und -nutzung Als Zahlung gelten Überweisungen, Barzahlungen, Zahlungen mittels Lastschrift, Scheck sowie das Einbringen von Sachen und Rechten in Unternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten. Des Weiteren fallen unter den Begriff "Zahlung" Aufrechnungen und Verrechnungen. Bestimmte grenzüberschreitende Transaktionen sind meldebefreit, so etwa Ausfuhrerlöse, Wareneinfuhrzahlungen oder Auszahlungen und Rückzahlungen von Krediten und Einlagen mit einer ursprünglich vereinbarten Laufzeit von bis zu 12 Monaten. |
| 448650 | EStA-Register | Es handelt sich um ein Register, in dem seit 28. August 2007 von deutschen Staatsangehörigkeitsbehörden getroffene Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten gesammelt und gespeichert werden. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die deutschen Staatsangehörigkeitsbehörden (ca. 590 inländische Staatsangehörigkeitsbehörden und das BVA für Personen im Ausland) nutzen das Register als Informations- und Entscheidungsgrundlage, um beispielsweise Anträge auf Einbürgerung oder Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit schneller und zielgenauer bearbeiten zu können. Ca. 230 deutsche Auslandsvertretungen nutzen das Register als Informationsgrundlage, z. B. als Passbehörde. Kontext der Registerführung und -nutzung Das Register ist ein Entscheidungsregister. Erfasste Daten bleiben dauerhaft unverändert als Information erhalten. |
| 448992 | Steuerberaterverzeichnis | Das Steuerberaterverzeichnis wird nach § 86b StBerG durch die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) geführt und stellt ein elektronisches Gesamtverzeichnis aller in Deutschland bestellten bzw. anerkannten Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften dar. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Steuerberaterverzeichnis dient der Information von Behörden und Gerichten, von Rechtsuchenden sowie anderer am Rechtsverkehr Beteiligter. Es gibt Auskunft darüber, ob eine bestimmte Person oder Gesellschaft als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter bestellt bzw. als Steuerberatungsgesellschaft anerkannt und daher zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist. Das Steuerberaterverzeichnis soll für mehr Transparenz und Rechtssicherheit sorgen und den Verbraucherschutz stärken. Kontext der Registerführung und -nutzung Durch die Einführung des Steuerberaterverzeichnisses wurde die vorher unbefriedigende Situation gelöst, dass sich Rechtssuchende sowie Finanzämter und Staatsanwaltschaften, um festzustellen, ob eine bestimmte Person als Steuerberater (noch) bestellt ist, an alle Steuerberaterkammern wenden mussten, da die Berufsregister von diesen dezentral geführt werden. Durch die Möglichkeit eines Online-Abrufs werden die Steuerberaterkammern von dem Aufwand der Erteilung einer Berufsregisterauskunft entlastet. Ebenso trägt die Einführung des Steuerberaterverzeichnisses zu einer Entlastung der Finanzverwaltungen der Länder bei, da die bisher praktizierte Erstellung und Aktualisierung von Listen über nicht zur Steuerberatung zugelassene Personen entfallen kann. Zudem hat der Gesetzgeber mit der Einführung des Steuerberaterverzeichnisses eine Angleichung an die Berufsordnungen der Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer vorgenommen, die ein elektronisch abrufbares Gesamtverzeichnis bereits vorsahen. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Durch das Gesetz zur Neuordnung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften soll das Steuerberaterverzeichnis künftig um die nicht zulassungspflichtigen Berufsausübungsgesellschaften (z.B. Sozietäten der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Partnerschaftsgesellschaften) erweitert werden. |
| 449048 | Verzeichnis der zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen | Das Verzeichnis stellt ein Gesamtverzeichnis aller in Deutschland zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen und Personengesellschaften dar. Es beinhaltet alle in Deutschland befugten Dienstleister aus den weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), aus den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und aus der Schweiz, die bei einer zuständigen Steuerberaterkammer registriert sind. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Mit Hilfe des Verzeichnisses können sich Behörden und Gerichte, Rechtsuchende sowie andere am Rechtsverkehr Beteiligte vergewissern, ob Dienstleister aus anderen Staaten zur Steuerberatung in Deutschland berechtigt sind. Das Verzeichnis soll für mehr Transparenz und Rechtssicherheit sorgen und den Verbraucherschutz stärken. Kontext der Registerführung und -nutzung Durch die Einführung des Verzeichnisses wurde die vorher unbefriedigende Situation gelöst, dass sich Rechtssuchende sowie Finanzämter und Staatsanwaltschaften, um festzustellen, ob ein bestimmter ausländischer Dienstleister bei der zuständigen Steuerberaterkammer registriert ist und damit zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, an alle Steuerberaterkammern wenden mussten, da die Berufsregister von diesen dezentral geführt werden. Durch die Möglichkeit eines Online-Abrufs werden die Steuerberaterkammern von dem Aufwand der Erteilung einer Berufsregisterauskunft entlastet. Ebenso trägt die Einführung des Steuerberaterverzeichnisses zur einer Entlastung der Finanzverwaltungen der Länder bei, da die bisher praktizierte Erstellung und Aktualisierung von Listen über nicht zur Steuerberatung zugelassene Personen entfallen kann. |
| 448570 | Berufsregister Steuerberatung | bIn das bei den Steuerberaterkammern geführte Berufsregister werden alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften eingetragen, die ihre berufliche Niederlassung bzw. ihren Sitz im Kammerbezirk haben. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Register unterstützt die Steuerberaterkammern bei ihrer Aufgabe, die beruflichen Belange der Gesamtheit ihrer Mitglieder zu wahren und die Erfüllung ihrer beruflichen Pflichten zu überwachen. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Im geplanten Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sind verschiedene Änderungen des Berufsregisters Steuerberatung vorgesehen. Die Daten des Berufsregisters sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. |
| 449008 | Tierseuchenkassenregister | Die Tierseuchenkassen der Länder führen ein Register über alle Nutztierhaltende, die bei der jeweiligen Tierseuchenkasse gemeldet sind. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Register wird zur Vermeidung der Ausbreitung von Tierseuchen, zur Erhebung von Beiträgen zur Mitfinanzierung von Entschädigungen der Tierhalter im Tierseuchenfall sowie ggf. für Beihilfezahlungen für vorbeugende Maßnahmen geführt. Die Angaben zu Tierarten und Tierzahlen dienen dabei der Erhebung der Beiträge. Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen Die Tierseuchenkassen der Länder verfügen jeweils über eigene Internetauftritte; dort stehen verschiedene Formulare (Tierbestandsmeldung, Anträge auf Entschädigungen und Beihilfen) zum Download bereit. |
| 454878 | Luftfahrzeugrolle | Mit dem Eintrag in die Luftfahrzeugrolle sowie der Vergabe des amtlichen Kennzeichens und der Erteilung des Lufttüchtigkeitszeugnisses wird ein Luftfahrzeug in Deutschland zum Verkehr zugelassen. Luftfahrzeugrolle und Luftsportgeräteverzeichnis werden zusammen auch als Luftfahrzeugregister bezeichnet (vgl. § 64 LuftVG). Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die in der Luftfahrzeugrolle gespeicherten Daten dienen der Überwachung der Verkehrssicherheit der in ihr erfassten Luftfahrzeuge. Sie dienen darüber hinaus der Erteilung von Auskünften, um Personen in ihrer Eigenschaft als Eigentümerin und Eigentümer oder Halterin und Halter von Luftfahrzeugen oder die Luftfahrzeuge einer Eigentümerin / eines Eigentümers oder einer Halterin / eines Halters zu bestimmen. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Daten der Luftfahrzeugrolle sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. |
| 448900 | Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen | Die Eintragung eines Registerpfandrechts erfolgt nur, wenn das Luftfahrzeug in der Luftfahrzeugrolle beim Luftfahrt-Bundesamt eingetragen ist. Es muss zur Eintragung beim Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen (formlos) angemeldet werden, das Eigentum ist außerdem durch eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft zu machen. Die Bestellung des Registerpfandrechts erfolgt durch notarielle Urkunde, die Eintragung eines Zwangsregisterpfandrechts erfolgt im Wege der Zwangsvollstreckung aufgrund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels. Die Anordnung der Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung kann nur erfolgen, wenn das Luftfahrzeug vorher im Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen eingetragen wird. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Register dient der Kreditsicherung durch Verpfändung von Luftfahrzeugen. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Entwicklung eines EDV-Programms zur elektronischen Bearbeitung der Luftfahrtsachen sowie die Möglichkeit der Online-Einsichtnahme des Registers ist in Planung. |
| 477092 | Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) | Im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) sind alle ab dem 23. Mai 2021 ausgestellten Fahrerqualifizierungsnachweise erfasst. Zudem sind ab Oktober 2021 Teilnahmebescheinigungen zu Grundqualifikationen, beschleunigten Grundqualifikationen und Weiterbildungen gespeichert, auf deren Grundlage der Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt wird. Darüber hinaus werden andere abgeschlossene spezielle Maßnahmen erfasst, die zu einer Reduzierung des Unterrichts- und / oder des Prüfungsumfangs bei den vorgenannten Qualifizierungsmaßnahmen führen können. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das BQR ist ein Register zur Speicherung von Daten, die erforderlich sind, um feststellen zu können: ob der Fahrer im Besitz eines Fahrerqualifizierungsnachweis ist und von welcher Behörde dieser ausgestellt wurde, für welche Fahrerlaubnis-Klasse die Pflicht zur (beschleunigten) Grundqualifikation und Weiterbildung erfüllt wurde, welche nach Anlage 1 der BKrFQV vorgeschriebenen Unterkenntnisbereiche im Rahmen der beschleunigten Grundqualifikation und der Weiterbildung in welchem Umfang und in welcher Ausbildungsstätte vermittelt wurden, ob eine Anrechnung anderer abgeschlossener spezieller Maßnahmen im Rahmen der beschleunigten Grundqualifikation oder Weiterbildung stattgefunden hat (§ 2-5 der BKrFQV), ob, wann und wo eine Prüfung zur Erlangung der (beschleunigten) Grundqualifikation abgelegt wurde sowie ob nachträglich Tatsachen bekannt wurden, auf deren Grundlage Einträge in das BQR verändert oder Fahrerqualifizierungsnachweis zurückgenommen wurden. Kontext der Registerführung und -nutzung Die Richtlinie (EU) 2018 / 645 ergänzt die Richtlinie 2003 / 59 / EG um die Artikel 10 und 10a. Danach ist von Deutschland ein Fahrerqualifizierungsnachweis einzuführen und europaweit sind Daten zu Befähigungsnachweisen auszutauschen. Mit Erlass vom 23. Oktober 2018 hat das BMDI dem KBA u. a. mit der Einrichtung und Führung eines Registers für Zwecke der Berufskraftfahrerqualifikation beauftragt. |
| 480516 | Prüfplanungs- und Prüfergebnisdatei zur Prüfung unmittelbarer Beitragszahler | Die gesetzliche Neuregelung der Prüfungen der unmittelbaren Beitragszahler erfolgte durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für das DV-Verfahren stehen die Grundlagen im § 212a Absatz 5 Satz 1 und 2 SGB VI. Sie regeln – analog zur Betriebsprüfung – die Führung einer Datei der Zahlungspflichtigen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (sogenannte Prüfplanungsdatei). Durch die Einführung des § 212a SGB VI sind die Träger der Rentenversicherung verpflichtet, mindestens alle 4 Jahre eine Prüfung bei den Zahlungspflichtigen (Prüfstellen) durchzuführen. Die Zuständigkeit der Prüfstellen richtet sich nach der Endziffer der Betriebsnummer. Die Prüfung hat nur von einem Träger der Rentenversicherung oder in Abstimmung der Rentenversicherungsträger untereinander zu erfolgen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben ist in Zusammenarbeit der Rentenversicherungsträger ein einheitliches zentrales Dialog-Verfahren (PuB.net) für die Prüfplanung, Stammdatenpflege und Prüfergebnisspeicherung der unmittelbaren Beitragszahler nach § 212a SGB VI entstanden. Nach § 212a Abs. 5 Nr. 4 und 5 SGB VI führt die Deutsche Rentenversicherung Bund diese Datei „PuB.net“, in der für die Planung der Prüfung die erforderlichen Daten der Zahlungspflichtigen und die Ergebnisse der Prüfung gespeichert werden. |
| 449012 | Transparenzregister | Im Transparenzregister werden die wirtschaftlich Berechtigten von transparenzpflichtigen Gesellschaften oder sonstigen transparenzpflichtigen juristischen Personen erfasst. Zu den transparenzpflichtigen Rechtseinheiten gehören u.a. juristische Personen des Privatrechts sowie eingetragene Personengesellschaften und z.B. nichtrechtsfähige Stiftungen, wenn der Stiftungszweck aus Sicht des Stifters eigennützig ist, und Rechtsgestaltungen, die solchen Stiftungen in ihrer Struktur und Funktion entsprechen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Durch die Einsehbarkeit der Daten zu den transparenzpflichtigen Rechtseinheiten und den wirtschaftlichen Berechtigten soll die Nachvollziehbarkeit von Unternehmensstrukturen vereinfacht und die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verbessert werden. Kontext der Registerführung und -nutzung Die Verpflichtung zum Aufbau eines Transparenzregisters geht aus der Richtlinie (EU) 2015/849 vom 20. Mai 2015 hervor und wurde durch die Neufassung des Geldwäschegesetzes im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen umgesetzt. Die Umsetzung erfolgte zum 1. Oktober 2017. Mit Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/843 vom 30. Mai 2018 wurde der Anwendungsbereich des Transparenzregisters erweitert. Seitdem können auch Mitglieder der Öffentlichkeit in das Transparenzregister Einsicht nehmen. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Im Zuge der EU-weiten Transparenzregistervernetzung soll das Transparenzregister von einem Auffangregister zu einem Vollregister weiterentwickelt werden. Die Änderungen beruhen auf einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 31. März 2021, der wiederum der Umsetzung der EU-Finanzinformationsrichtlinie dient. Aktuell ist eine Mitteilung durch eine transparenzpflichtige Rechtseinheit an das Transparenzregister dann notwendig, wenn sich die Daten zum wirtschaftlich Berechtigten nicht über bestehende elektronisch abrufbare Eintragungen in anderen Registern ergeben. Mit Wegfall der Mitteilungsfiktion wird das Transparenzregister nicht mehr wie jetzt für den Großteil der deutschen Gesellschaften auf andere Register weiterverweisen, sondern der wirtschaftlich Berechtigte wird sich direkt und unmittelbar aus dem Transparenzregister entnehmen lassen. Gemäß § 23 Abs. 3 GwG n. F. wird zum 1. Januar 2023 ein automatisiertes Einsichtnahmeverfahren eingeführt, wodurch es der registerführenden Stelle möglich werden wird, Behörden und Verpflichteten die abrufbaren Daten unter bestimmten Voraussetzungen im automatisierten Verfahren zu übermitteln. Zudem soll das Transparenzregister in Zukunft nicht mehr nur eine, sondern alle Staatsangehörigkeiten des wirtschaftlich Berechtigten einer Rechtseinheit enthalten. Durch die Weiterentwicklung zu einem Vollregister soll das Transparenzregister zukünftig einen quantitativ umfassenden und qualitativ hochwertigen Datenbestand zu den wirtschaftlich Berechtigten aller transparenzpflichtigen Rechtseinheiten enthalten und die EU-weite Transparenzregistervernetzung ermöglicht werden. |
| 448962 | Beschreibende Sortenlisten (BSL) | In den vom Bundessortenamt herausgegebenen Beschreibenden Sortenlisten (BSL) werden zugelassene und andere wichtige Sorten hinsichtlich ihrer für den Anbau und die Verwendung bedeutenden Eigenschaften beschrieben. Beschreibende Sortenlisten werden regelmäßig veröffentlicht für landwirtschaftliche Pflanzenarten und Rasengräser sowie in unregelmäßiger Folge für Reben, Obst- und andere Pflanzenarten. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Sortenlisten dienen dem Anbauer, der Beratung, der Verarbeitungsindustrie und den Konsumentinnen und Konsumenten als Informationsquelle. |
| 448646 | ZAG-Instituts-Register | Im ZAG-Instituts-Register sind alle inländischen Zahlungsinstitute, Kontoinformationsdienstleister und E-Geld-Institute mit ihren EU-Zweigniederlassungen und den für sie tätigen Agenten aufgeführt. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Durch das ZAG-Instituts-Register soll die Transparenz erhöht und ein hohes Maß an Verbraucherschutz sichergestellt werden. Kontext der Registerführung und -nutzung Das ZAG-Instituts-Register steht im Zusammenhang mit der Zweiten Zahlungsrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015, welche ein zentrales Register aller zugelassenen oder eingetragenen Zahlungsinstitute innerhalb der EU vorsieht. Die Daten des ZAG-Instituts-Registers dienen als Grundlage für das zentrale Payment Institutions Register der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Ein Ausbau des Registers ist gegenwärtig nicht vorgesehen. |
| 463084 | Datenbestände der Familienkassen | Bei den Familienkassen werden systematisch geführte personenbezogene Daten über Kindergeldbezieher und Kinderzuschlagsbezieher für Fach- und Statistikzwecke gespeichert. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Datenbestände der Familienkassen sind Verfahrensdaten. Kontext der Registerführung und -nutzung Die Familienkassen sind für die Durchführung des Familienleistungsausgleichs sowohl nach dem Einkommensteuergesetz wie auch nach dem Bundeskindergeldgesetz zuständig. Einen Kindergeldanspruch haben Eltern oder Erziehungsberechtigte für Kinder, die in ihrem Haushalt aufgenommen wurden. Kinderzuschlag ist eine zusätzliche gezielte Förderung von gering verdienenden Familien mit Kindern. Entwicklungen, geplanter Ausbau Insgesamt gibt es 14 Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit und etwa 8.000 dezentrale Familienkassen bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern. Bis zum Jahr 2022 sollen die dezentralen Familienkassen für Beschäftigte des Bundes abgeschafft werden, die Zuständigkeit geht an die Bundesagentur für Arbeit oder alternativ auf das Bundesverwaltungsamt über. Länder und Kommunen können die Zuständigkeit wahlweise ebenfalls abgeben. Mit dem Registermodernisierungsgesetz vom 28. März 2021 werden die Datenbestände der Familienkassen als Register definiert. Das Registermodernisierungsgesetz schreibt vor, dass über die Registermodernisierungsbehörde (BVA) der Datenaustausch abzuwickeln ist. Dies bedeutet, dass das BVA die Standards und die technischen Schnittstellen für die Datenübermittlungen definiert. In der BA gibt es dafür bereits ein Projekt. Das BMF hat einen Standard zur digitalen Antragstellung für Kindergeld nach dem EStG definiert. Dieser Standard ist für digitale Beantragungen von Kindergeld von allen Familienkassen einzusetzen. |
| 448524 | Agrarorganisationenregister | Im Agrarorganisationenregister werden alle Agrarorganisationen zentral erfasst. Agrarorganisationen im Sinne des Agrarmarktstrukturgesetzes (AgragMSG) sind Zusammenschlüsse von Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe, die gemeinsam den Zweck verfolgen, die Erzeugung und den Absatz den Erfordernissen des Marktes anzupassen und staatlich anerkannt worden sind. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Register dient interessierten Erzeugern als Recherchequelle in Form einer Datensammlung. So kann recherchiert werden, ob es in der Region bereits eine passende Agrarorganisation gibt, der man sich anschließen kann. Kontext der Registerführung und -nutzung Um die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Erzeugnisse zu verbessern, können sich Landwirte einer bestimmten Erzeugerorganisation anschließen. Mit dem Agrarmarktstrukturgesetz wird die staatliche Anerkennung von Erzeugerorganisationen und Branchenverbänden sowie deren Freistellung vom Kartellverbot geregelt. |
| 455758 | Bundeszahnarztregister | Beim Bundeszahnarztregister handelt es sich um ein Verzeichnis aller an der zahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte. Auf Antrag werden alle relevanten Eigenschaften einer Zahnärztin/ eines Zahnarztes und deren/ dessen fachliche Qualifikationen in die Zahnarztregister der jeweiligen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) eingetragen. Regelmäßig kommt es zur Übermittlung dieser Eintragungen an das Bundeszahnarztregister. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Registerführung dient der Wahrnehmung körperschaftlicher Aufgaben. Das Bundeszahnarztregister stellt mittel- und langfristig wirksam die vertragszahnärztliche Versorgung sicher. Kontext der Registerführung und -nutzung Die Registerführung dient der Umsetzung einer gesetzlichen Aufgabe. Das Bundeszahnarztregister wurde also nicht im Rahmen eines konkreten Projekts/Vorhabens eingeführt. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau ab 1. Juli 2021: Aufnahme des Namens der Praxis in die Meldung an die Krankenkassen Aufnahme des Merkmals "Name des zahnärztlichen Leiters des MVZ" in den Datenbestand und in die Meldung an die Krankenkassen ab 1. Januar 2022: Aufnahme der neuen lebenslangen Zahnarztnummer in den Datenbestand und in die Meldung an die Krankenkassen |
| 448548 | Prüfplanungs- und Prüfergebnisdatei zur Betriebsprüfung von Arbeitgebern | Die Träger der Rentenversicherung prüfen gemäß § 28p Abs. 1 SGB IV bei den Arbeitgebern, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch IV, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag stehen, ordnungsgemäß erfüllen. Sie prüfen insbesondere die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen (§ 28a SGB IV) mindestens alle vier Jahre. Die vorgenannte Prüfung umfasst zusätzlich die ordnungsgemäße Erfüllung der Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz und die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Künstlersozialabgabe durch die Arbeitgeber. Weiterhin teilen die Träger der Rentenversicherung den Trägern der Unfallversicherung die Feststellungen aus der Prüfung bei den Arbeitgebern nach § 166 Abs. 2 des Siebten Buches mit. Die sog. Prüfdurchführungsdatei ist Teil eines komplexen Datenverarbeitungsverfahrens zur Unterstützung der Durchführung der vorgenannten Prüfungen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Deutsche Rentenversicherung Bund führt ein Dateisystem, in dem der Name, die Anschrift, die Betriebsnummer, der für den Arbeitgeber zuständige Unfallversicherungsträger und weitere Identifikationsmerkmale eines jeden Arbeitgebers sowie die für die Planung der Prüfungen bei den Arbeitgebern und die für die Übersichten nach Absatz 7 erforderlichen Daten gespeichert sind. Die Deutsche Rentenversicherung Bund darf die in diesem Dateisystem gespeicherten Daten nur für die Prüfung bei den Arbeitgebern und zur Ermittlung der nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz abgabepflichtigen Unternehmer verarbeiten und nutzen. In das Dateisystem ist eine Kennzeichnung aufzunehmen, wenn nach § 166 Abs. 2 Satz 2 des Siebten Buches die Prüfung der Arbeitgeber für die Unfallversicherung nicht von den Trägern der Rentenversicherung durchzuführen ist; die Träger der Unfallversicherung haben die erforderlichen Angaben zu übermitteln. |
| 448706 | GMP-Register | Die Anwendung GMP-Register dient zur Erfassung und Recherche von Herstellungs- und Einfuhrerlaubnissen (§§ 13 und 72 AMG) sowie Good Manufacturing Practice (GMP)-Zertifikaten (§ 64 AMG) von Einrichtungen, die Arzneimittel oder Wirkstoffe herstellen oder nach Deutschland einführen. Vorgaben für die Inhalte des GMP-Registers erfolgen primär durch die Länderbehörden (gesteuert von der ZLG) in Form der Verfahrensanweisungen (VAW), sowie (indirekt) durch die EMA in Form der CoCP. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Anwendung soll primär den zuständigen Landesbehörden ermöglichen, entsprechende Erlaubnisse und Zertifikate zu erstellen (Daten erfassen). Diese Dokumente dienen den zuständigen Landesbehörden dann als offizielle amtliche Urkunden, die den pharmazeutischen Unternehmen ausgehändigt werden. Bestimmte übergeordnete Behörden dürfen zudem über die Rechercheanwendung das GMP-Register nutzen. Kontext der Registerführung und -nutzung Das GMP-Register ist Teil des PharmNet.Bund (Arzneimittel-Informationssystem des Bundes und der Länder). PharmNet.Bund stellt die bundesweit vorliegenden amtlichen Daten im Rahmen der Zulassung/Registrierung bzw. Überwachung von Arzneimitteln in Deutschland zentral zur Verfügung. Die Daten werden vom Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) geführt und regelmäßig an die von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) geschaffene Gemeinschaftsdatenbank EudraGMDP weitergeleitet. Start des Wirkbetriebs im DIMDI: Seit Juni 2008 Erlaubnis-Erfassung, März 2010 Erlaubnis-Recherche, Juni 2010 Zertifikat-Erfassung, Mai 2017 Zertifikat-Recherche. Seit Mai 2020: Registerführung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), auf Grundlage der BfArM-Arzneimitteldatenverordnung (ehemals DIMDI-Arzneimittelverordnung). Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Ergänzung neuer Rechtsgrundlagen, z.B. Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP) - von der ZLG angekündigt, konkrete Vorgaben fehlen aber noch. Überarbeitung der Erfassungs-Oberflächen unter Einbeziehung der „Partner-Informationen NEU“ statt der bisherigen alten Datenbank "painfo". |
| 448818 | Mautdienstregister | Das BAG führt das nationale elektronische Register für den EETS (EETS-Register). Das Register besteht aus zwei Teilen: Teil A beinhaltet Informationen und Vorgaben zum EETS-Gebiet nach BFStrMG. Dies umfasst zum einen das Dokument mit den beschreibenden Informationen zum EETS-Gebiet und zum anderen die regelnden Bestandteile, mithin die EEMD-Gebietsvorgabenverordnung und die EEMD-Zulassungsverordnung. Teil B umfasst in der Bundesrepublik Deutschland registrierte, beschränkt zugelassene und zugelassene EETS-Anbieter. Diese werden namentlich auf der Internetseite des Bundesamtes genannt. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Der europäische elektronische Mautdienst hat zum Ziel, dessen Nutzern den Zugang zum mautpflichtigen europäischen Straßennetz mit nur einem Vertrag und nur einem Bordgerät eines EETS-Anbieters zu ermöglichen. Dieser Mautdienst ergänzt die nationalen elektronischen Mautdienste der Mitgliedstaaten und gewährleistet, dass die in den Mitgliedstaaten bereits vorhandenen und die künftig eingeführten Mautsysteme für EETS-Nutzer gemeinschaftsweit interoperabel sind. |
| 448930 | Datei über Schifferdienstbücher | Besatzungsmitglieder der gewerblichen Binnenschifffahrt, die über kein Schifferpatent verfügen bzw. keine Schiffsführer sind, müssen zum Nachweis ihrer Tätigkeit an Bord eines Fahrzeugs ein Schifferdienstbuch besitzen. Das Schifferdienstbuch wird von einem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt ausgestellt und einmal im Jahr geprüft. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) führt eine Datei über alle von den Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern ausgestellten Schifferdienstbücher. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Datei dient der Erteilung von Auskünften für die Prüfung der Tauglichkeit und Befähigung einer in der Schifffahrt tätigen Person. |
| 448860 | Pflegehilfsmittelverzeichnis | Pflegehilfsmittel bezeichnet Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, diese erleichtern oder dazu beitragen dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. Unterschieden wird gemeinhin zwischen technischen Pflegehilfsmitteln, wie beispielsweise einem Pflegebett, Lagerungshilfen oder einem Notrufsystem, sowie Verbrauchsprodukten, wie zum Beispiel Einmalhandschuhen oder Betteinlagen. Das Pflegehilfsmittelverzeichnis bildet einen Übersichtskatalog aller Pflegemittel. Als solcher informiert es seine Nutzer über die Hilfsmittel im Rahmen der häuslichen Pflege, auf die gesetzlicher Anspruch besteht und gibt somit Antwort auf die Frage, welche Hilfsmittel die Pflegekassen bezahlen oder leihweise überlassen können. Geführt wird das Pflegehilfsmittelverzeichnis von den Spitzenverbänden der deutschen Pflegekassen als Anlage zum übergeordneten Hilfsmittelverzeichnis. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Klassifizierung als Pflegehilfsmittel bestimmt, gemeinsam mit der Aufnahme ins Pflegehilfsmittelverzeichnis, die Leistungspflichtigkeit der Pflegekassen. |
| 448734 | Handelsregister | Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis über eingetragene Kaufleute (Gewerbetreibende und Unternehmen) im Bezirk des zuständigen Registergerichts und beinhaltet deren wesentliche rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse. Die Informationen können von jedermann eingesehen werden. Folgende Unternehmen müssen im Handelsregister eingetragen werden: Kaufleute (Einzelunternehmen), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt), Offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG), Aktiengesellschaften (AG) sowie juristische Personen, die ein Handelsgewerbe betreiben. Ein von einer natürlichen Person oder einer Handelsgesellschaft betriebenes Gewerbe muss in das Handelsregister eingetragen werden, wenn es nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Ausgenommen sind somit sogenannte Kleingewerbetreibende, die zwar ein Gewerbe ausüben, aber nach Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigen; diese unterliegen nicht den Regelungen für Kaufleute. In das Handelsregister ebenfalls einzutragen sind die Kommanditgesellschaft auf Aktien sowie die Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Das Register besteht aus zwei Abteilungen, Abteilung A (HRA) für Einzelunternehmen, Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen (EWIV) sowie Abteilung B (HRB) für Kapitalgesellschaften, die Europäische Gesellschaft (SE) sowie Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz in Europa bzw. in einem Vertragsstaat. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Handelsregister soll eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion erfüllen (negative / positive Publizität). Im Rahmen der Publikationsfunktion wird das Handelsregister vom Rechtsverkehr vornehmlich zum Nachweis der Vertretungs- und Haftungsverhältnisse genutzt. In diesem Zusammenhang wird durch das Unternehmensregister auf die Handelsregisterdaten verlinkt und zusätzlich werden im Unternehmensregister die von den Gesellschaften / Kaufleuten eingereichten Abschlüsse zum Abruf bzw. zur Einsicht bereitgestellt. Das Handelsregister soll insbesondere die Öffentlichkeit über die eingetragenen Unternehmen informieren. Da die eingetragenen Informationen verbindlich sind, trägt das Handelsregister wesentlich zur Rechtssicherheit (z. B. bei Vertragsabschlüssen) im Geschäftsverkehr bei. Kontext der Registerführung und -nutzung Das Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz schuf 1993 die rechtliche Möglichkeit zur Führung des Handelsregisters in elektronischer Form. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Durch die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts in Form des Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes (MoPeG) wird es zum 01. Januar 2023 zur Einführung eines Gesellschaftsregisters für die Registrierung von BGB-Gesellschaften bei den Registergerichten kommen. Die derzeitigen IT-Fachverfahren RegisSTAR sowie AUREG werden im derzeitigen Projekt AUREGIS zu einem bundeseinheitlichen IT-Fachverfahren zur elektronischen Führung der Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister für alle 16 Bundesländer weiterentwickelt. |
| 448872 | Rechtsextremismus-Datei | Die Rechtsextremismus-Datei (RED) ist eine gemeinsame Datei der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder zur Aufklärung und Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus, insbesondere zur Verhinderung und Verfolgung von Straftaten mit derartigem Hintergrund. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Durch die gemeinsame Verpflichtung der Sicherheitsbehörden, in der Datei relevante Informationen zu gewaltbezogenen Rechtsextremisten zu speichern, wird jeder teilnehmenden Behörde der sofortige Zugriff auf bestimmte Angaben zu entsprechenden Personen und Objekten ermöglicht. Dieses Abrufverfahren führt dazu, dass einzelne Erkenntnisse einer Behörde einer anderen leichter zugänglich gemacht werden und somit der Informationsaustausch maßgeblich verbessert wird. Kontext der Registerführung und -nutzung Im 2012 beim Bundeskriminalamt eingerichteten Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) findet – unter Wahrung des Trennungsgebotes – ein enger Austausch der Polizeien und Nachrichtendienste des Bundes und der Länder für die Bekämpfung des Rechts-, Links- und Ausländerextremismus / -terrorismus statt. Die internationale Zusammenarbeit, auch mit Europol, ist etabliert. |
| 448804 | Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) | Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) werden anhand der dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelten steuerlich relevanten Meldedaten sowie der Lohnsteuerabzugsmerkmale, die manuell in den Finanzämtern gebildet werden, bundeseinheitlich im Verfahren ELStAM gespeichert. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale werden für Zwecke der Lohnbesteuerung durch das Verfahren ELStAM des BZSt gebildet und dem Arbeitgeber bereitgestellt. Kontext der Registerführung und -nutzung Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale sind in das Ziel der Finanzverwaltung eingebettet, die Kommunikation zwischen Bürger, Unternehmen und Finanzamt individuell, papierlos und sicher auf elektronischem Wege zu ermöglichen. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Erweiterung des Verfahrens ELStAM um die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung ist zum 1. Januar 2024 geplant. |
| 448774 | Klageregister nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz | Im Klageregister sind Bekanntmachungen nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) verzeichnet. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Klageregister ermöglicht es Kapitalanlegern, sich darüber zu informieren, ob bereits dem eigenen Anliegen entsprechende, gleichgerichtete Verfahren anhängig sind, in denen die Durchführung eines Musterverfahrens beantragt oder ein Musterverfahren bereits eingeleitet worden ist. Darüber hinaus können sich Kapitalanleger im Klageregister darüber informieren, in welchem Stadium sich ein bestimmtes Musterverfahren befindet. Kontext der Registerführung und -nutzung Durch das KapMuG soll es mutmaßlich geschädigten Anlegern durch das Instrument der "Musterverfahren" ermöglicht werden, Schadensersatzansprüche gegen Emittenten von Wertpapieren leichter durchzusetzen. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Gegenwärtig ist kein Ausbau des Klageregisters geplant. |
| 448756 | Unternehmensdatenbank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) | In der Unternehmensdatenbank sind alle Institute, denen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt wurde und alle Unternehmen, die aus einem anderen Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) stammen und bei der BaFin angemeldet sind, verzeichnet. Kontext der Registerführung und -nutzung Die BaFin hat die Unternehmensdatenbank auf ihrer Internetseite zu führen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen zum Inhalt des Registers und den Mitwirkungspflichten der Institute bei der Führung des Registers erlassen. |
| 449070 | Wählerverzeichnis | Die Gemeindebehörden führen für jeden Wahlbezirk ein Wählerverzeichnis zur Durchführung von Bundestags-, Europa-, Landtags-, Landrats-, Kommunal- und Bürgermeisterwahlen. Als Wählerverzeichnis gilt auch ein Abstimmungsverzeichnis zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Darüber hinaus werden teilweise aufgrund von Satzungen einzelner Kommunen Wahlverzeichnisse für Wahlen von migrantischen Vertretungen erstellt. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Im Wählerverzeichnis der Gemeindebehörden sind alle Personen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Die Wählerverzeichnisse werden vor jeder Wahl entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erstellt, geführt und genutzt. Am Wahltag dient das Wählerverzeichnis dem ehrenamtlichen Wahlvorstand zur Überprüfung der jeweiligen Wahlberechtigung. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau In vielen Kommunen ist ein Online-Antrag auf Briefwahl bereits jetzt schon möglich bzw. wird dieser ausgebaut. |
| 454880 | Luftsportgeräteverzeichnis | Das Luftsportgeräteverzeichnis erfasst alle für den Luftverkehr zugelassenen Luftsportgeräte. Luftsportgeräte ohne Zulassungspflicht benötigen in der Regel kein Kennzeichen und erhalten somit auch keinen Eintrag im Luftsportgeräteregister. Jedoch besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Eintragung in das Luftsportgeräteverzeichnis. Die Luftfahrzeugrolle und das Luftsportgeräteverzeichnis werden stellenweise unter dem Begriff Luftfahrzeugregister zusammengefasst (vgl. § 64 LuftVG). Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die im Luftsportgeräteverzeichnis gespeicherten Daten dienen der Überwachung der Verkehrssicherheit der in ihnen erfassten Luftsportgeräten. Sie dienen darüber hinaus der Erteilung von Auskünften, um Personen in ihrer Eigenschaft als Eigentümerin und Eigentümer oder Halterin und Halter von Luftsportgeräten oder die Luftsportgeräte einer Eigentümerin / eines Eigentümers oder einer Halterin / eines Halters zu bestimmen. Aus dem Register können Dokumente erstellt werden. So z. B. Pilotenlizenzen, Eintragungsscheine und Lufttüchtigkeitszeugnisse. |
| 448738 | Hauptflugbuch | Die Luftaufsichtsstellen oder die Flugleitungen (bei Flugplätzen ohne Luftaufsichtsstelle) erheben Daten über startende und landende Luftfahrzeuge jeweils in einem Hauptflugbuch. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Daten dürfen zu folgenden Zwecken erhoben und verarbeitet werden: für die Abwehr von betriebsbedingten Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs, zur Strafverfolgung nach den §§ 59, 60 und 62 LuftVG, zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 58 LuftVG, § 108 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung und nach § 43 der Luftverkehrs-Ordnung, für die Durchführung von Such- und Rettungsdiensten, zum Zwecke der Flugunfalluntersuchung, zu Zwecken der Luftfahrtstatistik, für die zollrechtliche Überwachung. |
| 448568 | Beitragskonten des ARD/ZDF/Deutschlandradio Beitragsservice | Der Beitragsservice führt Beitragskonten, in welchen die zur Feststellung der Beitragspflicht sowie zum Einzug der Rundfunkbeiträge notwendigen Daten erfasst sind. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 45,9 Millionen Beitragskonten (Stand 31. Dezember 2020) sowie die Abrechnung der eingehenden Rundfunkbeiträge mit den Rundfunkanstalten. Der Rundfunkbeitrag dient der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne von § 34 Abs. 1 des Medienstaatsvertrages sowie der Finanzierung der Aufgaben nach § 112 des Medienstaatsvertrages. Die eingezogenen Rundfunkbeiträge leitet der Beitragsservice entsprechend den staatsvertraglichen Regelungen an die Landesrundfunkanstalten der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios weiter. Kontext der Registerführung und -nutzung Der Beitragsservice ist eine Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Sitz in Köln. Er ging im Januar 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die im Jahr 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Zur Sicherstellung der Aktualität des Datenbestandes übermittelt jede Meldebehörde alle vier Jahre beginnend ab dem Jahr 2022 für einen bundesweit einheitlichen Stichtag automatisiert gegen Kostenerstattung in standardisierter Form die nachfolgenden Daten aller volljährigen Personen an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt: 1. Familienname, 2. Vornamen unter Bezeichnung des Rufnamens, 3. frühere Namen, 4. Doktorgrad, 5. Familienstand, 6. Tag der Geburt, 7. gegenwärtige und letzte Anschrift von Haupt und Nebenwohnungen, einschließlich aller vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung, und 8. Tag des Einzugs in die Wohnung. Die Daten der Beitragskontendatenbank sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. |
| 448644 | E-Bilanz-Daten | Bei den E-Bilanz-Daten handelt es sich um die Daten, die von allen bilanzierenden Unternehmen im Rahmen der E-Bilanz an die zuständigen Finanzämter übermittelt werden müssen. Die E-Bilanz umfasst die gesetzliche Verpflichtung für bilanzierenden Unternehmen den Inhalt ihrer Bilanz und ihrer Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz per Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Mithilfe der E-Bilanz sollen die Arbeitsabläufe und die Kommunikation zwischen Unternehmen und der Finanzverwaltung optimiert werden. Die Übermittlung der E-Bilanz-Daten nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz ermöglicht eine direkte Weiterverarbeitung durch die Finanzverwaltung. Im Vergleich zur vorher gängigen Übermittlung der Daten in Papierform muss die Finanzverwaltung die Daten nicht mehr manuell erfassen, sondern kann diese direkt nutzen. Kontext der Registerführung und -nutzung Die E-Bilanz ist Teil der nationalen E-Government-Strategie und ein wichtiger Baustein des Gesamtkonzeptes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die E-Bilanz ist mittlerweile ein fester Bestandteil des Besteuerungsverfahrens und wird als solcher stetig fortentwickelt. |
| 449028 | Vereinsregister | Das jeweilige Amtsgericht führt ein Vereinsregister über alle bei ihm eingetragenen Vereine. Ein Verein ist ein, wenigstens auf gewisse Dauer angelegter, freiwilliger Zusammenschluss von Personen, die unter einem einheitlichen Namen einen gemeinsamen Zweck verfolgen, durch eine Satzung körperlich organisiert sind und auf einen wechselnden Mitgliederbestand ausgelegt sind. Ein Verein, der nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist (Idealverein) erlangt durch die Eintragung ins Vereinsregister Rechtsfähigkeit (§§ 21, 55 BGB) und erhält mit der Eintragung den Zusatz "e. V.". Der Verein als Rechtsperson kann im eigenen Namen klagen, aber auch für Schäden zur Verantwortung gezogen werden und vollständig haften. Der Verein wird ferner von einem Vorstand vertreten. Es bestehen u. a. folgende Bedingungen zur Eintragung eines Vereins im Vereinsregister: es werden mindestens sieben Gründungsmitglieder benötigt, es muss eine Satzung erstellt werden, es dürfen keine rein wirtschaftlichen, nur ideelle Zwecke verfolgt werden. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Vereinsregister hat den Zweck, die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse des eingetragenen Vereins (e. V.) jederzeit für Dritte feststellbar zu machen. Es erfüllt eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion (negative Publizität). Es hat als öffentliches Register die Rechtsverhältnisse der rechtsfähigen Vereine, die für den Rechtsverkehr von besonderer Bedeutung sind, den Mitgliedern und Dritten gegenüber in zuverlässiger Weise darzustellen. Es dient damit der Verkehrssicherheit. Verkehrsschutz leistet das Vereinsregister nach §§ 68 und 70 BGB. Verschiedene Eintragungen, sogenannte "konstitutive Eintragungen", d. h. rechtsbegründende Eintragungen werden erst mit Eintragung in das Register wirksam, wie z. B. Satzungsänderungen oder Verschmelzungen von Vereinen. Das Vereinsregister erfüllt damit nicht nur den Zweck Rechtsverhältnisse offen darzustellen, sondern lässt bestimmte Beschlüsse der Vereine auch erst durch seine Eintragung wirksam werden. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die derzeitigen IT-Fachverfahren RegisSTAR sowie AUREG werden im derzeitigen Projekt AUREGIS zu einem bundeseinheitlichen IT-Fachverfahren zur elektronischen Führung der Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister für alle 16 Bundesländer weiterentwickelt. |
| 449050 | Verzeichnis über Kleinfahrzeuge | Jedes Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt führt ein Verzeichnis über Wasserfahrzeuge mit einer Länge von weniger als 20 Metern (Kleinfahrzeuge), denen die jeweilige Stelle ein Kennzeichen zugeteilt hat. Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht und somit nicht im Verzeichnis dokumentiert sind: Wasserfahrzeuge, die nach den Bestimmungen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung nicht als Kleinfahrzeuge gelten, z. B. Wasserfahrzeuge, die gebaut oder eingerichtet sind, um andere Fahrzeuge als Kleinfahrzeuge zu schleppen, zu schieben oder längsseits gekuppelt mitzuführen, Fahrgastschiffe, die zur Beförderung von mehr als 12 Personen zugelassen sind, Fähren, schwimmende Geräte Wasserfahrzeuge, die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden können (Ruderboote, Beiboote, Kanus und Kajaks) Wasserfahrzeuge bis zu 5,50 Meter Länge, die nur unter Segel fortbewegt werden können Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine, deren effektive Nutzleistung nicht mehr als 2,21 kW (3 PS) beträgt, Beiboote, Fahrgastboote im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 11 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung, Barkassen im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 12 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung. Von den Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern werden die Kennzeichen für das nach der KlFzKV-BinSch §1 Abs. 2 vergeben. Es gibt amtliche Kennzeichen für Kleinfahrzeuge, die in anderen Verzeichnissen oder Registern begründet sind , z.B. in den Schiffsregistern, die nicht in diesem Verzeichnis erfasst sind. Neben dem Verzeichnis der Kleinfahrzeuge bei den WSÄ existieren noch weitere Stellen, die mit eigener Datenerfassung amtlich anerkannte Kennzeichen gemäß KlFzKV-BinSch §5 ausgeben. Dazu werden auf Landes-/Kreisebene Kennzeichen für Boote vergeben, die teilweise anerkannt sind. Eine entsprechende Liste ist online verfügbar. Die Regelung gilt nur auf Binnenschifffahrtsstraßen. Fahrzeuge auf Seeschifffahrtsstraßen unterliegen nicht dieser Verordnung. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Register dient der Zuteilung von Kennzeichen und für Auskünfte über die Eigentümer der Kleinfahrzeuge oder über die Identitätsmerkmale der Kleinfahrzeuge. Kontext der Registerführung und –nutzung Das Register wird hauptsächlich genutzt zur Durchführung von Verwaltungsaufgaben und zur Strafverfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Schiffsverkehr. |
| 448536 | Anbieterliste für Energiedienstleistungen | Die Anbieterliste für Energiedienstleistungen listet deutschlandweit tätige Anbieter von Energiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung In der Anbieterliste können Endkunden nach Anbietern bestimmter Energieeffizienzdienstleistungen in Ihrem Postleitzahlengebiet suchen und die Anbieter an Hand verschiedener Kriterien miteinander vergleichen. Anbieter können in der Anbieterliste ihr Energiedienstleistungsangebot präsentieren. Dafür müssen sie sich im Anbieterportal registrieren und sich ein Profil einrichten. Kontext der Registerführung und -nutzung Anbietern von Energiedienstleistungen steht mit der Anbieterliste eine kostenlose, öffentlichkeitswirksame Präsentationsmöglichkeit an prominenter Stelle zur Verfügung. Außerdem werden mindestens einmal jährlich alle Energiekunden auf die Anbieterliste hingewiesen, da sämtliche Energielieferanten gesetzlich verpflichtet sind, in ihren Rechnungen auf die Anbieterliste zu verweisen. Auf diese Weise wird die Markttransparenz für die Endverbraucher erhöht. |
| 448580 | Bestandsdateien der Einzugsstellen für Sozialversicherungsbeiträge | Die Einzugsstellen der Gesamtsozialversicherungsbeiträge führen für die Durchführung des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung eine Bestandsdatei und gleichen eingehende Meldungen der Arbeitgeber mit dieser ab. Aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags ziehen die Einzugsstellen die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Umlagen für die Entgeltfortzahlung, das Mutterschaftsgeld und die Insolvenzgeldumlage bei den Arbeitgebern ein. |
| 448878 | Regionalnachweisregister (RNR) | Im Regionalnachweisregister werden Nachweise verwaltet, aus denen hervorgeht, in welcher EEG-Anlage eine bestimmte Menge Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. In einer elektronischen Datenbank werden die Ausstellung, die Übertragung und die Entwertung von Regionalnachweisen registriert. Ein Regionalnachweis ist ein elektronisches Dokument, das die regionale Herkunft des Stroms aus erneuerbaren Energien nachweist. Der Regionalnachweis ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, EEG-Strom aus ihrer Region zu beziehen. Die Region wird aus den Postleitzahlengebieten gebildet, die sich in einem 50-km-Umkreis um das Postleitzahlengebiet befinden, in dem der Strom verbraucht wird. Der Betreiber einer Anlage kann einen solchen Nachweis beantragen, wenn der Strom der Anlage über die Marktprämie gefördert wird. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Regionalnachweisregister ist seit Jahresbeginn 2019 in Betrieb und ermöglicht die Ausstellung von Regionalnachweisen für EEG-Strom. Durch das Regionalnachweissystem stellt das Umweltbundesamt (UBA) sicher, dass die regionale Eigenschaft einer aus erneuerbaren Energien erzeugten Kilowattstunde Strom nur einmal an eine Verbraucherin oder einen Verbraucher verkauft wird. Der Regionalnachweis ermöglicht die dafür erforderliche Zuordnung und schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Doppelvermarktung und falschen Werbeversprechen. Regionalnachweise bieten einem Stromvertrieb die Möglichkeit, ihren Kunden den Strom einer ganz bestimmten, mit der Marktprämie geförderten Anlage zuzuordnen. Kontext der Registerführung und -nutzung Das Regionalnachweiskonzept soll vor allem zur Steigerung der Akzeptanz der Energiewende vor Ort beitragen: Regionalnachweise ermöglichen so den Verkauf von „Regionalstrom“. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Gegenwärtig befindet sich eine Schnittstelle zum Marktstammdatenregister (MaStR) sowie eine Schnittstelle zum IT-VBS des UBA bzw. zur E-Akte Bund in der Vorbereitung. |
| 448740 | Herkunftsnachweisregister (HKNR) | Das Herkunftsnachweisregister (HKNR) ist eine elektronische Datenbank, in der die Ausstellung, Anerkennung, Übertragung und Entwertung von energiewirtschaftlichen Herkunftsnachweisen registriert werden. Herkunftsnachweise bescheinigen, wie und wo Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Regionalnachweise, aus denen hervorgeht, ob der produzierte Strom aus erneuerbaren Energien aus der Region der Verbraucher stammt, werden dahingegen im Regionalnachweisregister (RNR) registriert. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Durch die Registrierung der Ausstellung, Anerkennung, Übertragung und Entwertung von energiewirtschaftlichen Herkunftsnachweisen im Herkunftsnachweisregister wird sichergestellt, dass nicht mehr Strom aus erneuerbaren Energien verkauft werden kann als produziert wird. Kontext der Registerführung und -nutzung Seit Januar 2013 dürfen Energieversorger Strom nur dann als solchen aus erneuerbaren Energien kennzeichnen und auf der Stromrechnung ausweisen, wenn sie für die gelieferte Menge Strom aus erneuerbaren Energien auch Herkunftsnachweise im Herkunftsnachweisregister entwertet haben. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Gegenwärtig befindet sich eine Schnittstelle zum Marktstammdatenregister (MaStR) sowie eine Schnittstelle zum IT-VBS des UBA bzw. zur E-Akte Bund in der Vorbereitung. |
| 448792 | Legehennenbetriebsregister | Im Legehennenbetriebsregister werden Daten von Betrieben erfasst, in denen Legehennen gehalten und deren Eier nach den Vermarktungsnormen für Erwerbszwecke in Verkehr gebracht werden. Eine Registrierung mit Zuweisung eines Erzeugercodes ist zwingend erforderlich, wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte für einen Legehennen haltenden Betrieb zutreffen: ein Legehennenbestand von 350 Tieren und mehr eine kennzeichnungspflichtige Vermarktung (Wochenmarkt, Einzelhandel, Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung, Bäckereien, Hofläden sowie andere Betriebe) Verkauf von vorverpackten Eiern unter Angabe von Gewichtsklassen (z.B. "S/M/L/XL" oder "klein/mittel/groß") und/oder zu unterschiedlichen Preisen Eine Registrierung ist nicht notwendig, sofern der Bestand an Legehennen 350 nicht übersteigt und eine ausschließliche Vermarktung eigenerzeugter und unsortierter Eier direkt an den Endverbraucher erfolgt. Die Registrierung ist in einigen Bundesländern gebührenpflichtig. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Register wird zur Registrierung von entsprechenden Betrieben geführt. Mit der Registrierung wird den Betrieben, die Legehennen halten, eine Kennnummer (Erzeugercode) zugeteilt. Die Kennzeichnung der Eier mit dem Erzeugercode ermöglicht die Rückverfolgbarkeit der für den menschlichen Verzehr in den Verkehr gebrachten Eier. Zudem wird den Endverbrauchern die Möglichkeit geboten, Eier einer bestimmten Haltungsform zu erwerben. Zudem dient das Register als Kontrollgrundlage hinsichtlich der Überprüfung der Umsetzung der Anforderungen entsprechend den jeweils angegebenen Haltungsformen und dient letztlich der Umsetzung europarechtlicher Rahmengesetzgebung. Kontext der Registerführung und -nutzung Das Gesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen (LegRegG) sieht im Interesse einer möglichst umfassenden Verbraucherinformation die Registrierung aller Betriebe vor, die Legehennen zu Erwerbszwecken halten und die im Betrieb erzeugten Eier im Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 1907/90 vermarkten und damit der dort an dem 01. Januar 2004 festgelegten Kennzeichnungspflicht unterliegen. |
| 448998 | Strahlenschutzregister | Das Strahlenschutzregister ist eine zentrale Einrichtung des Bundes und wird vom Bundesamt für Strahlenschutz betrieben. Es trägt zur Strahlenschutzüberwachung jener Arbeitskräfte bei, die beruflich bedingt ionisierender Strahlung ausgesetzt sind. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Strahlenschutzregister überwacht die Einhaltung der Grenzwerte für beruflich exponierte Personen (Jahresdosis und Berufslebensdosis) sowie die Ausgabe von Strahlenpässen. Ebenso wichtig ist die systematische und detaillierte statistische Auswertung der Expositionsdaten, die dem Nachweis der Optimierung der Strahlenexposition dient. In Europa gilt neben den Grenzwerten auch das Optimierungsgebot. Das heißt, die Strahlenexposition ist unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte so niedrig wie vernünftigerweise möglich zu halten, wobei wirtschaftliche und soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind. Die umfangreichen Datenbestände werden auch für wissenschaftliche Auswertungen bereitgestellt. Zum Beispiel können unter epidemiologischen Gesichtspunkten Zusammenhänge zwischen der Strahlenexposition und ihren möglichen gesundheitlichen Auswirkungen erforscht werden. Kontext der Registerführung und –nutzung Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) setzt die Richtlinie 2013/59/Euratom in nationales Recht um. Mit dem Gesetz erhält das bundesdeutsche Strahlenschutzrecht, das bisher auf dem Atomgesetz und dem Strahlenschutzvorsorgegesetz basierte, eine eigenständige und einheitliche Grundlage. |
| 448618 | Monitoringdaten der Bundesnetzagentur | Die Monitoringdaten der Bundesnetzagentur (BNetzA) werden jährlich für alle in Deutschland auf dem Energiemarkt tätigen Unternehmen erhoben. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Mithilfe der Monitoringdaten wird der jährliche Monitoringbericht zum Energiemarkt der BNetzA und des Bundeskartellamtes (BKartA) erstellt. Zudem fließen die Daten in die Marktbeobachtung der europäischen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) ein. Kontext der Registerführung und -nutzung Die BNetzA und das BKartA haben nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bzw. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gemeinsam den Auftrag, ein Monitoring in den Bereichen Elektrizität und Gas durchzuführen. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Seit 2019 ist die Nutzung der Datenübermittlungsplattform MonitoringEnergieDaten (MonEDa) verpflichtend. Eine Übermittlung der Monitoringdaten per E-Mail oder CD ist seit der Monitoring-Datenerhebung 2019 somit nicht mehr möglich. |
| 489882 | Insolvenzregister | Im Insolvenzregister finden sich die öffentlichen Bekanntmachungen aus Insolvenzverfahren aller deutschen Insolvenzgerichte. Zu den Bekanntmachungen zählen: Anordnungen und Aufhebungen von Sicherungsmaßnahmen durch das Gericht, Abweisungen eines Insolvenzantrags mangels Masse, Beschlüsse über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Entscheidungen über die Aufhebung oder die Einstellung des Insolvenzverfahrens, Beschlüsse über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters, Treuhänders und der Mitglieder des Gläubigerausschusses, Terminbestimmungen sowie Entscheidungen zur Restschuldbefreiung. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die öffentliche Bereitstellung von Bekanntmachungen aus Insolvenzverfahren dient u. a. dem Gläubigerschutz. |
| 489884 | Lobbyregister | Im Lobbyregister müssen sich Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter registrieren, die Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen, um unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf deren Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu nehmen, oder dies in Auftrag geben. Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter können hierbei sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen, auch in Form von Netzwerken, Plattformen oder anderen Formen kollektiver Tätigkeiten, sein. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Lobbyregister soll dazu beitragen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und die Legitimität der Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse in Parlament und Regierung zu stärken. Ziel ist es, mehr Transparenz bezüglich des Einflusses von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf diese Prozesse zu schaffen. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Der Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP) sieht eine Schärfung des Lobbyregistergesetzes (LobbyRG) vor. |
| 448918 | Datenregister über Institute und verbundene Unternehmen (RIAD) | Das Datenregister über Institute und verbundene Unternehmen (RIAD) enthält Referenzdaten zu rechtlichen und anderen statistischen institutionellen Einheiten und stellt eine Stammdatenbank über Beteiligungs- und Verflechtungsinformationen finanzieller und nichtfinanzieller Unternehmen dar. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Durch den gemeinsam genutzten Datensatz werden die Geschäftsabläufe innerhalb des Eurosystems und die Durchführung der Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) unterstützt. RIAD vereinfacht die Integration einer Vielzahl von Datensätzen, insbesondere durch die Vergabe einheitlicher Kennungen. |
| 448914 | Register für genossenschaftliche Prüfungsverbände und Prüfungsstellen der Sparkassen und Giroverbände | Das Register stellt ein Verzeichnis der genossenschaftlichen Prüfungsverbände und der Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände dar und wird als Teil des Berufsregisters Wirtschaftsprüfung geführt. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Register dient der Information der Öffentlichkeit über die in Deutschland zur Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen zugelassenen genossenschaftlichen Prüfungsverbände und Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände. Kontext der Registerführung und -nutzung Nach Art. 15 der Richtlinie 2006/43/EG sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, alle Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften in ein öffentliches Register einzutragen. Zur Umsetzung dieser Pflicht wurde das Register für genossenschaftliche Prüfungsverbände und Prüfungsstellen der Sparkassen und Giroverbände im Jahr 2008 durch Art. 12 BilMoG in die WPO aufgenommen. |
| 448572 | Berufsregister Wirtschaftsprüfung | Im Berufsregister Wirtschaftsprüfung sind alle Wirtschafts- und Buchprüfer, Wirtschafts- und Buchprüfungsgesellschaften, EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften, Drittstaatsprüfer und Drittstaatsprüfungsgesellschaften mit ihren jeweiligen Zweigniederlassungen verzeichnet. Das Register für genossenschaftliche Prüfungsverbände und Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände wird als Teil des Berufsregisters Wirtschaftsprüfung geführt. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Berufsregister dient der Information der Öffentlichkeit über die in Deutschland bestellten Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer, über die anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften, über Zweigniederlassungen von Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften, über registrierte EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften und über registrierte Drittstaatsprüfer und Drittstaatsprüfungsgesellschaften. Kontext der Registerführung und -nutzung Das Berufsregister Wirtschaftsprüfung steht im Zusammenhang mit der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen und erfüllt die Aufgabe des Abschlussprüferregisters. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Daten des Berufsregisters sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. |
| 448750 | Informationsregister über Zertifizierungen nach der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) | Informationen über Zertifizierungssysteme, Zertifizierungsstellen und Zertifikate sowie Bescheinigungen und Berichte im Zusammenhang mit der Nachweisführung nach der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) werden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in einer fachbereichsinternen Datenbank gespeichert. Nachhaltigkeitsnachweise, für die ein Anspruch auf Anrechnung auf die Treibhausgasquote oder für die Vergütung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) besteht, werden in der staatlichen Datenbank Nabisy geführt. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Registerführung dient der Datenauswertung zum Zwecke der Evaluierung und Beweispflicht. Kontext der Registerführung und -nutzung Die zuständige Behörde evaluiert die BioSt-NachV regelmäßig und legt der Bundesregierung seit dem 31. Dezember 2010 jährlich einen Erfahrungsbericht vor. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Es findet eine kontinuierliche Weiterentwicklung aufgrund europäischer Vorgaben und deren Umsetzung in nationales Recht (z.B. Erneuerbare-Energien-Richtlinie) statt. |
| 449046 | Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine | Die von der Landesregierung bestimmte Landesfinanzbehörde führt als zuständige Aufsichtsbehörde ein Verzeichnis über die Lohnsteuerhilfevereine (LStHV) und deren Beratungsstellen (BSt) in ihrem jeweiligen Bezirk. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StBerG haben die Aufsichtsbehörden ein Verzeichnis über die Lohnsteuerhilfevereine, die im Bezirk der Aufsichtsbehörde ihren Sitz haben und über die im Bezirk der Aufsichtsbehörde bestehenden Beratungsstellen zu führen. Das Verzeichnis dient den Aufsichtsbehörden zum Führen der Aufsicht (mit automationsgestützter und bundesweit vernetzter Bearbeitung). Kontext der Registerführung und -nutzung Für die Ausübung ihrer Tätigkeit bedürfen die Lohnsteuerhilfevereine der Anerkennung durch die Aufsichtsbehörde. Lohnsteuerhilfevereine sowie Beratungsstellen haben nach dem StBerG fortlaufend Verpflichtungen zu erfüllen, deren Einhaltung durch die zuständige Stelle zu kontrollieren ist. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Zur Verarbeitung der Daten wurde die Datenbank-Anwendung ADLER entwickelt. Die Entwicklung der ADLER-Datenbank ist abgeschlossen und es ist kein weiterer Ausbau geplant. |
| 448846 | Patentanwaltsverzeichnis | Beim Patentanwaltsverzeichnis handelt es sich um ein elektronisches Verzeichnis aller in Deutschland zugelassenen Patentanwältinnen und Patentanwälte. Ferner sind in dem Verzeichnis die nach § 20 EuPAG in Deutschland niedergelassenen europäischen Patentanwältinnen und Patentanwälte mit der jeweiligen Berufsbezeichnung des Herkunftsstaats enthalten. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Verzeichnis dient der Information der Behörden und Gerichte, der Rechtsuchenden sowie anderer am Rechtsverkehr Beteiligter. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Mit der Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften wird es zu einer Erweiterung des Verzeichnisses voraussichtlich im Sommer 2022 kommen. |
| 449122 | Zentrales Betriebsregister Agrarstatistiken (zeBRA) | Im zentralen Betriebsregister für die Agrarstatistiken (zeBRA) werden alle agrarwirtschaftlichen Betriebe und Unternehmen geführt, die zu bestimmten im Agrarstatistikgesetz (AgrStatG) geregelten Statistiken auskunftspflichtig sind. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Register dient der Vorbereitung und Unterstützung der Erhebungsprozesse im Bereich der Agrarstatistiken. Oberste Priorität des Registers ist es, stets aktuelle Informationen der gespeicherten Betriebe und Unternehmen bereitzustellen, um Erhebungen innerhalb der Agrarstatistiken effizient vorzubereiten, durchzuführen und aufzubereiten. Unlängst wurde mit dem AGRAR-Verwaltungsdatenmanagement-Tool (AGRAR-VDM) eine Möglichkeit geschaffen, die vielfältigen individuellen Arbeitsprozesse bei der Verarbeitung von Verwaltungsdaten im Bereich der Agrarstatistiken effizient zu vereinheitlichen. Dies garantiert eine gleichbleibende und hohe Qualität der Ergebnisse aus der Verwaltungsdatennutzung für zeBRA. Kontext der Registerführung und -nutzung Das zeBRA dient der Vorbereitung und Unterstützung der Erhebungsprozesse für die Agrarstatistiken. Es listet agrarwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen (Brütereien, Geflügelschlachtereien, Legehennenhalter, Weinerzeuger), die zu bestimmten Erhebungen nach dem Agrarstatistikgesetz auskunftspflichtig sind. Im Register werden zu diesen Einheiten Merkmale geführt, die laufend durch Erhebungen oder Verwaltungsdaten dezentral in den Statistischen Landesämtern aktualisiert und gepflegt werden. Mit Hilfe der Merkmale werden z. B. die Berichtskreise der Erhebungen ermittelt und die jeweiligen Versandadressen der Auskunftspflichtigen bereitgestellt. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Das zeBRA wird aktuell von einer Client-Server-Anwendung auf eine Web-Client-Anwendung umgestellt. Das Projekt wird voraussichtlich Ende des Jahres 2024 abgeschlossen werden. Im Rahmen dieses Projektes wird der Adressänderungsworkflow und eine Schnittstelle zum Geokodierungsdienst eingebunden. Das AGRAR-VDM wird zukünftig um weitere Verwaltungsdatenquellen erweitert. |
| 448746 | Identifikationsnummernregister | Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt jedem Steuerpflichtigen ein dauerhaftes, d.h. lebenslanges Identifikationsmerkmal zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren zu. Für natürliche Personen ist dies die Steuer-Identifikationsnummer. Zur Vermeidung von Mehrfachvergaben, Feststellung der jeweils zuständigen Finanzbehörden und zur Erfüllung der Aufgaben in der Finanzverwaltung werden personenbezogene Daten zusammen mit der Identifikationsnummer im Identifikationsnummernregister gespeichert. Bereits mit der Geburt sind natürliche Personen, die im Inland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, einkommensteuerpflichtig und erhalten automatisch eine Identifikationsnummer. Durch die dauerhafte Gültigkeit dieser IdNr. können steuerliche Daten – unabhängig von Umzügen, Namens- oder Personenstandsänderungen – immer der richtigen Person zugeordnet werden. Die beim BZSt gespeicherten Daten dürfen nur gespeichert werden, um sicherzustellen, dass eine Person nur eine IdNr. erhält und eine IdNr. nicht mehrfach vergeben wird, die IdNr. eines Steuerpflichtigen festzustellen, zu erkennen, welche Finanzbehörden für einen Steuerpflichtigen zuständig sind, Daten, die auf Grund eines Gesetzes oder nach über- und zwischenstaatlichem Recht entgegenzunehmen sind, an die zuständigen Stellen weiterleiten zu können, den Finanzbehörden die Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschrift zugewiesenen Aufgaben zu ermöglichen, zur Ermittlung des Einkommens nach § 97a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und zur Verarbeitung durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zu diesem Zweck, zum Nachweis der Identität des Nutzerkontos im Sinne des § 2 Abs. 5 Onlinezugangsgesetz (OZG), wenn der Nutzer zuvor in die Übermittlung eingewilligt hat, zu Zwecken der digitalen Rentenübersicht. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Mit der Einführung der Identifikationsnummer wurden Serviceleistungen der Steuerverwaltung wie z.B. das elektronisch bereitgestellte, vorausgefüllte Steuererklärungsformular, die automationsgestützte Verarbeitung elektronischer Belege oder die Bereitstellung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ermöglicht. Damit wurde das Ziel der Bundesregierung, das Besteuerungsverfahren bürgerfreundlicher zu gestalten und kostensparend zu modernisieren, erfüllt. Darüber hinaus ermöglicht die Steuerliche Identifikationsnummer eine effektive Datenauswertung im Rahmen von Prüfungsvorgängen durch die Finanzbehörden und leistet somit einen erheblichen Beitrag zur Gewährleistung der Steuergerechtigkeit und zur Vorbeugung von Falschangaben. Kontext der Registerführung und -nutzung Die Verwendung eines einheitlichen Identifikationsmerkmals für steuerliche Zwecke ist in den Mitgliedstaaten der EU weit verbreitet und entspricht darüber hinaus den Empfehlungen der OECD zur Taxpayer Identification Number (TIN). Beim internationalen Informationsaustausch in Steuersachen bewirkt die steuerliche IdNr. eine erhebliche Verbesserung des Verwaltungsvollzugs. Ohne Nutzung einer TIN ist die Identifikation von Personen zwar grundsätzlich möglich, aber mit erheblichem Mehraufwand verbunden, da Namen, Adresse, Geburtsdatum und -ort zu übermitteln sind. Die Einführung fußte auf Überlegungen, welche ihre Wurzeln im Projekt FISCUS haben. Sie war auch eine Reaktion auf die Kritik des Bundesrechnungshofs und der Landesrechnungshöfe, dass die Datenauswertung durch die Finanzbehörden nicht effektiv genug war. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Im Zuge des Registermodernisierungsgesetzes (RegMoG) wird auf Basis des Steuer-Identifikationsnummernverfahrens ein registerübergreifendes Identitätsmanagement in die Verwaltung eingeführt. Dazu wird die Steuer-Identifikationsnummer als übergreifendes Ordnungsmerkmal für natürliche Personen in jene Verwaltungsregister eingesetzt, die für die Bereitstellung von Verwaltungsleistungen nach dem OZG wesentlich sind. § 4 Abs. 1 und 2 RegMoG sehen vor, dass das BZSt zu den derzeit gespeicherten Daten auch die Staatsangehörigkeit und das Datum des letzten Verwaltungskontaktes speichert. Insoweit ist eine Erweiterung der Datenhaltung nach Inkrafttreten absehbar. |
| 448968 | Sperrliste elektronischer Identitätsnachweis | Die Sperrliste enthält Daten zur Sperrung der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises. Diese werden in Form von Sperrmerkmalen gespeichert. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Der Personalausweis, der elektronische Aufenthaltstitel für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR enthält eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis. Jeder Personalausweisinhaber, der mindestens 16 Jahre alt ist, kann seinen Personalausweis mit Hilfe dieser Online-Ausweisfunktion zum Nachweis seiner Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen nutzen. Im Falle des elektronischen Aufenthaltstitels ist die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises nur möglich, wenn die Ausländerbehörde die Identität der Ausländerin / des Ausländers zweifelsfrei festgestellt hat. Die Anbieter von Anwendungen für die Online-Ausweisfunktion (Diensteanbieter) erhalten nur dann Zugang zu den Ausweisdaten des Nutzers, wenn sie erfolgreich eine Berechtigung bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate des BVA beantragt haben. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises sperren zu lassen, um beispielsweise bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises oder Aufenthaltstitels einen Missbrauch dieser Funktion zu verhindern. Die zur Sperrung der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises benötigten Sperrmerkmale werden in der Sperrliste gespeichert. In der darüber hinaus geführten Referenzliste werden die zur eindeutigen Zuordnung der zu sperrenden Identitätsnachweise benötigten Sperrschlüssel der Ausweishersteller geführt. Damit wird die Aktualisierung der Sperrliste ermöglicht. Jedem Diensteanbieter wird eine für ihn errechnete aktuelle Liste zur Verfügung gestellt, die ausschließlich die Sperrmerkmale von Personalausweisen mit gesperrtem elektronischen Identitätsnachweis enthält. Bei jeder Nutzung der Online-Ausweisfunktion überträgt der Personalausweis ein dienstespezifisches Sperrmerkmal. Auf der aktuellen Sperrliste eingetragene Sperrmerkmale werden vom Diensteanbieter erkannt und die Nutzung der Online-Ausweisfunktion schlägt fehl. |
| 448542 | Antiterrordatei | Die Antiterrordatei (ATD) vernetzt vorhandene Erkenntnisse von Polizeien und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder zu Personen aus dem Bereich des internationalen Terrorismus und des ihn unterstützenden Extremismus. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Als Verbunddatei ist die ATD ein im Online-Verbund nutzbarer Datenbestand, in dem Erkenntnisse von Polizei und Nachrichtendiensten zur Terrorismusbekämpfung zusammengeführt werden. Gespeichert werden bestimmte Informationen zu Ziel- und Randpersonen (mutmaßliche Unterstützer, Kontaktpersonen etc.) aus dem Bereich des internationalen Terrorismus und des ihn unterstützenden Extremismus mit Bezug zum Inland. Alle an der ATD beteiligten Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder werden damit in die Lage versetzt, durch eine Suche in der Datei unmittelbar feststellen zu können, ob bzw. welche Behörden zu der angefragten Person über Informationen verfügen. Der Informationsaustausch zwischen den beteiligten Behörden wird damit intensiviert und beschleunigt, die Identifizierung von Personen sowie fachliche Bewertungen im Sinne einer Gefährdungseinschätzung ermöglicht. Kontext der Registerführung und -nutzung Nach mehreren islamistisch-fundamentalistisch motivierten Anschlägen wurden mit dem Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz) vom 22. Dezember 2006 die rechtlichen Grundlagen für die ATD sowie anlassbezogene gemeinsame Projektdateien geschaffen. Neben den Grunddaten, die zur Identifizierung einer Person erforderlich sind, werden auch solche weiteren Daten erfasst, die eine zuverlässige Gefährdungseinschätzung durch die Sicherheitsbehörden ermöglichen. Mit dem Gesetz zur Änderung des ATDG vom 18. Dezember 2014 wurden einige wesentliche Punkte bezüglich verfassungsrechtlicher Vorgaben, insbesondere dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendiensten entsprochen. |
| 456656 | eID-Karte-Register | Für mindestens 16 Jahre alte Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 GG sind, wird auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt. Deutsche nach Artikel 116 Absatz 1 GG fallen unter das PAuswG. Zur Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben im Rahmen der eID-Karte werden von den eID-Karte-Behörden über die beantragten und ausgegebenen eID-Karten Register geführt. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die eID-Karte macht die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises auch für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums zugänglich. Eine eID-Karte kann auf freiwilliger Basis beantragt werden. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Daten der eID-Karte sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. |
| 449084 | Zentrales Fahrerlaubnisregister (ZFER) | Im ZFER sind alle seit dem 01. Januar 1999 ausgestellten Führerscheine mit den einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E sowie die nationalen Fahrerlaubnisklassen L und T erfasst und zusätzlich die Dienstfahrerlaubnisse der Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr gespeichert. Es werden die fahrerlaubnisrelevanten Daten (Personendaten, Fahrerlaubnisklassen, Auflagen, Beschränkungen), nicht jedoch die Anschrift gespeichert. Zusätzlich werden Hinweise auf besondere Erlaubnisse und Berechtigungen, z. B. für Fahrlehrer, Prüfer oder Sachverständige gespeichert. Zusätzlich werden auf Grundlage der nationalen Fahrerlaubnis erteilte internationale Führerscheine sowie Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung erfasst. Es erfolgt keine Speicherung von Bilddaten eines Fahrerlaubnisinhabers. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Zentrale Fahrerlaubnisregister wird geführt zur Speicherung von Daten, die erforderlich sind, um feststellen zu können, welche Fahrerlaubnisse und welche Führerscheine eine Person besitzt oder für welche sie die Neuerteilung beantragen kann. Kontext der Registerführung und -nutzung Zur Überführung in nationales Recht wurden Vorschriften erlassen, welche am 01. Januar 1999 zur Einführung des ZFER geführt haben. Aktuell gilt die Richtlinie über den Führerschein (2006 / 126 / EG), die sog. 3. EU-Führerscheinrichtlinie und ihre Umsetzung in nationales Recht. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Seit der Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie zum 19. Januar 2013 erfolgten Anpassungen im Register aufgrund nationaler Gesetzesänderungen. Für den internationalen Informationsaustausch zu Fahrerlaubnissen wurde das EU-Führerschein-Informationssystem RESPER eingeführt, welches auf die im ZFER gespeicherten Inhalte zugreift. Aktuell erfolgte eine Erweiterung der Zugriffsberechtigungen auf RESPER durch die Polizeien und Staatsanwaltschaften. Die Daten des ZFER sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. |
| 448554 | Arztregister | Das Arztregister erfasst Ärzte, die die Voraussetzungen des Paragrafen 3 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) und Psychotherapeuten, die die Voraussetzungen des Paragrafen 95 c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGBV) erfüllen und ihre Eintragung nach Paragraf 4 Ärzte-ZV beantragt haben. Der Arzt/Psychotherapeut ist in das Arztregister des Zulassungsbezirks einzutragen, in dem er seinen Wohnort hat. Der Antrag ist bei der dort zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung einzureichen. Sofern er keinen Wohnort im Geltungsbereich der Ärzte-ZV hat, steht ihm die Wahl des Arztregisters frei. Das Arztregister muss die Angaben über die Person und die berufliche Tätigkeit des Arztes/Psychotherapeuten enthalten, die für die Zulassung von Bedeutung sind. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Durch die Eintragung in das Arztregister ist die Grundvoraussetzung für eine Zulassung/Anstellung zur vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Tätigkeit erfüllt. Das Arztregister pflegt nicht nur personenbezogene sondern auch praxisbezogene Daten (Betriebsstättennummer, Angaben zur Vertragspraxis und deren Mitglieder). Die Daten werden verwendet für: Bedarfsplanung zur Honorarberechnung der Vertragsärzte für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung Arztsuche regional (www.kvhessen.de), als auch überregional (Arztsuche in Deutschland von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung) Telematikinfrastruktur Krankenkassenverbände Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau: Umsetzung der Anforderung des Behindertenbeauftragten und dem Deutschen Behindertenrat zur bundeseinheitlichen Darstellung der Barrierefreiheit in der Arztsuche. |
| 448596 | Bundesstraßenverzeichnis (BVERZ) | Das Bundesstraßenverzeichnis (BVERZ) enthält alle Straßen, die gemäß § 2 des FStrG als Bundesstraßen gewidmet sind. Es enthält für jede Bundesstraße den Streckenverlauf, beschrieben durch die im Verlauf der Bundesstraße liegenden (verkehrsbedeutenden) Fern- und Nahziele ggf. mit verkehrlichen Verknüpfungen, und die Entfernungen zwischen benachbarten Zielen. Als Fern- und Nahziele kommen sowohl Orte als auch verkehrliche Verknüpfungen in Frage. Daneben enthält es die Fernziele gesondert vom Streckenverlauf, getrennt für beide Fahrtrichtungen, die Überlagerungsbereiche mit anderen Bundesstraßen sowie die Unterbrechungen von Bundesstraßen mit Angabe der Unterbrechungslänge und Bezeichnung der Straßen, die den weiteren Verlauf ersetzen. Das BVERZ wird in Abständen von mehreren Jahren (erstmalig seit 2000) auf Grundlage von Meldungen der Bundesländer aktualisiert und als Bericht von der BASt veröffentlicht. Die letzte Veröffentlichung erfolgte im Jahr 2009. Für das Jahr 2022 steht eine Fortschreibung an. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Verzeichnis stellt ein Gesamtverzeichnis der Bundesstraßen dar und dient als streckenstatistische Grundlage. Das BVERZ liefert den für die Wegweisung nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zuständigen Behörden die Grundlage für die Auswahl einheitlicher, plausibler Zielangaben auch über Verwaltungs- und Ländergrenzen hinweg, womit die Konsistenz in der Zielführung gewährleistet werden soll. |
| 448676 | Eurojust Fallbearbeitungssystem | Bei den bei Eurojust vorgehaltenen Daten handelt es sich um operative personenbezogene Daten zu Verdächtigen, Verurteilten, Zeugen und Opfern von Straftaten im Bereich der grenzüberschreitenden Schwerkriminalität und organisierten Kriminalität. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Datenführung dient in erster Linie dem Informationsaustausch zwischen den nationalen Justiz- und Polizeibehörden innerhalb der Mitgliedstaaten und leistet damit einen Beitrag bei der justiziellen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Terrorismus, Geldwäsche, Menschenhandel, Organhandel, Drogen- und Waffenhandel. |
| 468514 | Datenbestände zu Asylbewerberleistungen | Bei den örtlichen Sozialhilfeträgern werden personenbezogene Daten über Asylbewerberleistungsempfänger für Fach- und Statistikzwecke gehalten. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Datenbestände zu Asylbewerberleistungen sind Verfahrensdaten; jährlich übermitteln die kommunalen Behörden zum Zwecke der Erstellung einer Bundesstatistik den Statistischen Landesämtern die entsprechenden Daten. Kontext der Registerführung und -nutzung Leistungsberechtigt sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und bestimmte Aufenthaltstitel besitzen sowie weitere Voraussetzungen erfüllen. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Datenbestände zu Asylbewerberleistungen sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. |
| 448558 | Ausländerdatei A und B | Die Ausländerbehörden führen als sachlich zuständige Behörden der Bundesländer zwei Dateisysteme zur Registrierung personenbezogener Daten von Ausländern sowie deren ausländerrechtlichen Maßnahmen. In die Ausländerdatei A werden die Daten aufgenommen, sobald die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels beantragt, ein Asylantrag eingereicht, der Aufenthalt mitgeteilt oder eine ausländerrechtliche Maßnahme getroffen wurde. Die personenbezogenen Grunddaten sind in die Ausländerdatei B zu übernehmen, sobald der Ausländer gestorben, aus dem Bezirk der Ausländerbehörde fortgezogen oder die Rechtsstellung eines Deutschen erworben hat. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Daten dienen den Ausländerbehörden zur Erfüllung ihrer aufenthalts- und passrechtlichen Aufgaben, wie Erteilung oder Versagung von Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnissen, Entscheidung von Ausweisungen bzw. Abschiebungen sowie Ausstellung von Aufenthaltstiteln oder Passersatzpapieren. Die Angaben können auch bei staatsangehörigkeitsrechtlichen Entscheidungen gem. § 4 Abs. 3 StAG oder im Einbürgerungsverfahren herangezogen werden. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des AZR wurde geregelt, dass die bisher in der dezentralen Ausländerdatei A gespeicherten Daten ab 01. November 2024 nur noch zentral im AZR gespeichert werden sollen. Die Pflicht zur Fortführung der Ausländerdatei A entfällt, sobald die Speichersachverhalte dort zentral gespeichert sind. Die dezentrale Ausländerdatei B wird jedoch verpflichtend weitergeführt. Sicherheitsrechtliche Schnittstellen zum SIS, EES, ETIAS, VIS neu, EU-Interoperabilität und Sicherheitsabgleichverfahren Asylkon sind in Planung. Die Daten der Ausländerdatei sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. |
| 462370 | Datenbestände zum Wohngeld | Bei den kommunalen Wohngeldbehörden werden personenbezogene Daten über Wohngeldempfänger für Fach- und Statistikzwecke und zur Vermeidung von rechtswidriger Inanspruchnahme von Wohngeld gehalten. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Wohngeld-Datenbestände sind Verfahrensdaten, die insbesondere dem Datenabgleich zur Überprüfung rechtswidriger Inanspruchnahme von Wohngeld dienen. Vierteljährlich und jährlich werden ausgewählte Angaben in anonymisierter Form nach § 35 WoGG zum Zwecke einer Bundesstatistik den Statistischen Landesämtern übermittelt. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Da die Datenbestände zum Wohngeld explizit im Registermodernisierungsgesetz Erwähnung finden, wird künftig voraussichtlich ein Abruf der steuerlichen Identifikationsnummer möglich sein. |
| 466916 | Datenbestände zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | Bei den örtlichen Sozialhilfeträgern werden personenbezogene Daten über Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Fach- und Statistikzwecke gehalten. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Datenbestände der Grundsicherung und bei Erwerbsminderung sind Verfahrensdaten, die zur Leistungsfeststellung und -gewährung gespeichert werden. Kontext der Registerführung und -nutzung Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Ein Antrag auf Prüfung ist bei der für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zuständigen kommunalen Behörde zu stellen - in der Regel bei dem örtlichen Träger der Sozialhilfe. Diese zuständigen Behörden halten entsprechend personengebundene Daten und Nachweise über Anträge und Leistungen. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Datenbestände zur Grundsicherung sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. |
| 448682 | Fahreignungsregister (FAER) | Im Fahreignungsregister werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind, gespeichert, soweit die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist. Grundlage für die Speicherung sind die in § 28 Straßenverkehrsgesetz genannten Entscheidungen unter Beachtung der Konkretisierungen der Anlage 13 zu § 40 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Das Register führt Informationen über: Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörden über die Entziehung, Versagung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis sowie Entscheidungen über Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem, rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit, soweit sie in der Anlage 13 zu § 40 FeV aufgeführt ist und eine Geldbuße von mindestens 60 Euro festgesetzt wurde oder soweit ein Fahrverbot verhängt wurde sowie rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte über Straftaten, die in der Anlage 13 zu § 40 FeV aufgeführt sind. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt die im Register vorgehaltenen Informationen an Gerichte, Staatsanwaltschaften, Bußgeld- und Verwaltungsbehörden, Polizei und Bundespolizei. Diese Behörden treffen im Interesse der Verkehrssicherheit Entscheidungen über notwendige verkehrserzieherische und verkehrspolitische Maßnahmen. Dazu dient die zentrale Speicherung mit einem bundeseinheitlichen System für die Wertung mit Punkten. Kontext der Registerführung und -nutzung Die im Fahreignungsregister eingetragenen Entscheidungen werden je nach Art und Schwere der Zuwiderhandlung mit einem bis drei Punkten bewertet und nach bestimmten Fristen gelöscht. Das Kraftfahrt-Bundesamt unterrichtet das jeweils zuständige Straßenverkehrsamt des Betroffenen beim Erreichen bestimmter Punktestände nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Daten des Fahreignungsregisters sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. |
| 448742 | Herkunftssicherungs- und Informationssystem Tiere (HI-Tier) | Die HI-Tier-Datenbank ist die zentrale Informationsplattform für die Veterinär- und Agrarverwaltung in Deutschland. Die nach der ViehVerkV erforderlichen Meldungen für Rinder, Schweine sowie Schafe und Ziegen werden hier zentral gespeichert. Das System wurde über die Jahre um weitere Teile erweitert. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Der Zweck der Datenhaltung unterscheidet sich je nach gesetzlicher Grundlage der erfassten Meldungen. Zweck der im Rahmen der ViehVerkV erforderlichen Meldungen ist die Überwachung des Tierverkehrs und die Verhinderung der Verschleppung von Seuchen bzw. epidemiologische Nachverfolgungen durch die zuständigen Behörden. Die Prämien-Prüfung hat keine große Relevanz mehr, es gibt nur noch vereinzelt spezielle Länderprogramme bezüglich Prämien. Kontext der Registerführung und -nutzung Ursprung der HI-Tier war die Einführung der Rinderdatenbank aufgrund der BSE-Krise. Dadurch, dass sich alle Länder und später der Bund auf den zentralen Betrieb beim StMELF in Bayern einigten und eine zentrale, etablierte Struktur zur Verfügung stand, wurde die Datenbank sukzessive um weitere Teile erweitert. Neben oben genannten Meldungen werden die von den hierfür zuständigen Stellen ausgegebene Equidenpässe von diesen Stellen gemeldet (Equidendatenbank), die von den Drucklegenden Stellen ermächtigten Tierärzte ausgegebenen Heimtierausweise erfasst (Heimtierausweisdatenbank), die Daten der Überwachung der Zirkusbetriebe und Dressurnummern und verantwortlichen Personen nach Zirkusregisterverordnung erfasst (Zirkusregister), Meldungen zur Überwachung der Antibiotikaanwendungen in Mastbetrieben gemäß Arzneimittelgesetz erfasst (TAM-Datenbank) sowie Meldungen im Rahmen der Überwachung der Aquakulturbetriebe gemäß Richtlinie (EG) 2006 /88 in Verbindung mit der Fischseuchenverordnung erfasst (Aquakulturdatenbank). Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Datenbank wurde über die Jahre sukzessive um verschiedene Bereiche erweitert. Der Bund und die Länder sind Auftraggeber, diese werden initiativ, wenn andere / neue Rechtsbereiche über die vorhandenen Strukturen abgebildet werden sollen. |
| 448922 | Register zu Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen und Sammelstellen | Bei den zuständigen Landesbehörden wird eine Liste aller registrierungspflichtigen Viehhandelsunternehmen, Viehtransportunternehmen und Viehsammelstellen geführt. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln, gewerbsmäßig im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Sammelstelle betreiben will, hat sich vor Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Landesbehörde zu registrieren. Die Listung dieser Unternehmen dient unter anderem der Vermeidung der Ausbreitung und Verfolgung von Tierseuchen. |
| 448654 | EU-Kompendium der Gewebeeinrichtungen | Das EU-Kompendium der Gewebeeinrichtungen ist das Register, in dem alle von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union genehmigten, lizenzierten, benannten oder zugelassenen Gewebeeinrichtungen enthalten sind. Für Deutschland enthält das Register alle Einrichtungen, die erlaubnispflichtige Tätigkeiten mit Geweben, Gewebezubereitungen oder mit hämatopoetischen Stammzellen oder Stammzellzubereitungen aus dem peripheren Blut oder aus dem Nabelschnurblut durchführen. (§ 4 Abs. 30c AMG) Zweck und Zielsetzung der Registerführung Mit Hilfe einer EU-Kodierungsplattform (beinhaltet das EU-Kompendium der Gewebeeinrichtungen) soll eine sichere Rückverfolgbarkeit vom Spender zum Empfänger und umgekehrt in den Mitgliedstaaten bzw. in der EU gewährleistet werden. Kontext der Registerführung und -nutzung Diese EU-Kodierungsplattform beinhaltet neben dem EU-Kompendium der Gewebeeinrichtungen auch das EU-Kompendium der Gewebe- und Zellprodukte. |
| 448652 | EU-Kompendium der Gewebe- und Zellprodukte | Das EU-Kompendium der Gewebe- und Zellprodukte ist ein vollständiges Produktregister und führt alle in der Union in Verkehr befindlichen Gewebe- und Zellarten mit den jeweiligen Produktcodes auf. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Mit Hilfe einer von der Europäische Kommission betriebene IT-Plattform ("EU Coding Platform") soll eine sichere Rückverfolgbarkeit vom Spender zum Empfänger und umgekehrt in den Mitgliedstaaten bzw. in der EU gewährleistet werden. Kontext der Registerführung und -nutzung Diese EU-Kodierungsplattform beinhaltet neben dem EU-Kompendium der Gewebe- und Zellprodukte auch das EU-Kompendium der Gewebeeinrichtungen. |
| 465792 | Ausbildungsstättenverzeichnis | Jedes Bundesland führt ein Verzeichnis aller Ausbildungsstätten, deren Besuch im Sinne des BAföG förderungsfähig ist. In dem Verzeichnis wird kenntlich gemacht, welcher Schulgattung die Ausbildungsstätte oder der Lehrgang zugeordnet ist sowie ob und für welche Dauer ein Praktikum gefördert wird. Da die einzelnen Verzeichnisse der Länder teils unterschiedlich umfangreiche Daten zu den Ausbildungsstätten führen, werden an dieser Stelle ausschließlich einheitliche Angaben dargestellt. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Verzeichnis wird geführt, um bei Antrag auf Ausbildungsförderung feststellen zu können, ob die Ausbildungsstätte förderungsfähig ist. Kontext der Registerführung und -nutzung Schülerinnen, Schüler und Studierende haben unter bestimmten persönlichen Voraussetzungen die Möglichkeit, staatliche Unterstützung während der Ausbildung oder des Studiums zu erhalten. Dabei ist jedoch nicht jede Ausbildungsform und Ausbildungsstätte im Sinne des BAföG förderungsfähig. Mithilfe des Verzeichnisses kann bereits vor Ausbildungsbeginn seitens des Auszubildenden überprüft werden, ob die Ausbildung an der bevorzugten Ausbildungsstätte gefördert werden kann. |
| 448684 | Örtliches Fahrerlaubnisregister | Im örtlichen Fahrerlaubnisregister werden Daten über die von der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde erteilten Fahrerlaubnisse, Führerscheine sowie die Fahrerlaubnis betreffende Entscheidungen gespeichert. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das örtliche Fahrerlaubnisregister wird geführt zur Speicherung von Daten, die erforderlich sind, um feststellen zu können, welche Fahrerlaubnisse und welche Führerscheine eine Person besitzt oder für welche sie die Neuerteilung beantragen kann. Ferner dient das Register zur Speicherung von Daten, die erforderlich sind für die Beurteilung der Eignung und Befähigung von Personen zum Führen von Kraftfahrzeugen und für die Prüfung der Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen. |
| 448546 | Apothekenverzeichnis | Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA) ist die Spitzenorganisation aller Apothekerinnen und Apotheker. Unter dem Dach der ABDA haben sich die Apothekerkammern in der Bundesapothekerkammer (BAK) und die Apothekerverbände im Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV) zusammengeschlossen. Letzterer ist gesetzlich verpflichtet, ein bundeseinheitliches Apothekenverzeichnis zu führen und den Spitzenverbänden der Krankenkassen zur Verfügung zu stellen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Verzeichnis wird zur Aufgabenerfüllung im Zusammenhang mit der Abrechnung der Apotheken genutzt. Kontext der Registerführung und –nutzung Die Spitzenverbände der Krankenkassen stellen den Mitgliedsverbänden und den Krankenkassen das Verzeichnis für o.g. Zweck zur Verfügung. |
| 449076 | Zahnarztregister | Das Zahnarztregister erfasst alle zugelassenen Zahnärzte sowie alle Zahnärzte, die die Voraussetzungen gem. § 3 Zahnärzte-ZV erfüllen. Das Zahnarztregister wird von jeder Kassenzahnärztlichen Vereinigung eines Zulassungsbezirks geführt. Die Eintragung stellt eine formelle Voraussetzung für die Erteilung einer Zulassung bzw. für die Genehmigung eines Angestelltenverhältnisses dar. Sie erfolgt auf Antrag. Dieser ist bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung zu stellen, in deren Zulassungsbezirk sich der Wohnort des Antragstellers befindet. Die Eintragung erfolgt jedoch in das Zahnarztregister derjenigen KZV, in deren Zulassungsbezirk der Zahnarzt zugelassen oder angestellt ist. Voraussetzung für die Aufnahme in das Register ist entweder die Approbation als Zahnarzt und die Ableistung einer mindestens zweijährigen Vorbereitungszeit oder ein abgeschlossenes Studium der Zahnmedizin in einem EU-Ausland. Die Anlage zu § 2 Abs. 2 Zahnärzte-ZV gibt vor, welche Angaben im Zahnarztregister aufzuführen sind und nach welchem Muster es zu führen ist. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Mit der Registereintragung wird dokumentiert, dass eine (zwingende) Voraussetzung für die Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung erfüllt ist. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Einführung der zentralen Zahnarztnummer zum 01.01.2022 |
| 448674 | EudraVigilance-Datenbank | Alle Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW/Nebenwirkungen) müssen elektronisch direkt über EudraVigilance gemeldet werden (schwerwiegend innerhalb von 15 Tagen, nicht schwerwiegend innerhalb von 90 Tagen). Gemeldet werden Verdachtsfälle von Nebenwirkungen vor und nach Zulassung des Arzneimittels (anders als Meldungen in der "Europäische Datenbank gemeldeter Verdachtsfälle von Arzneimittelnebenwirkungen", die nur für zugelassene Arzneimittel gelten). Zweck und Zielsetzung der Registerführung Alle in EudraVigilance gesammelten Meldungen werden verwendet, um während der Entwicklung von Arzneimitteln deren Nutzen und Risiken zu bewerten sowie die Sicherheit nach ihrer Zulassung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu überwachen. Das EudraVigilance-System ermöglicht die Erkennung von Signalen von Nebenwirkungen, die zuvor nicht bekannt waren, sowie von neuen Informationen über bekannte Nebenwirkungen. Oberstes Ziel ist es jedoch Transparenz zu schaffen. Kontext der Registerführung und -nutzung Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) veröffentlicht einige Daten. Dadurch können interessierte Gruppen (einschließlich der Öffentlichkeit) auf die Informationen zugreifen, die die europäischen Regulierungsbehörden bei der Prüfung der Sicherheit eines Arzneimittels oder Wirkstoffs heranziehen. |
| 469018 | Datenbestände der Kinder- und Jugendhilfe | Bei den örtlichen Jugendhilfeträgern werden Daten zu Aufgaben, Leistungen, Beschäftigten und Teilnehmern der Kinder- und Jugendhilfe gespeichert. Kontext der Registerführung und -nutzung Die Jugendhilfe hat zur Aufgabe, zur Verwirklichung des Rechts Kinder und Jugendlicher auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten beizutragen. Weiterhin soll sie den Abbau von Benachteiligungen und die Schaffung bzw. Erhaltung positiver Lebensbedingungen junger Menschen und ihrer Familien unterstützen. Zur Umsetzung der beschriebenen Aufgaben bietet die Jugendhilfe folgende Leistungen: Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie, Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts, Kindertagesbetreuung, Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie Hilfen für junge Volljährige. |
| 448686 | Örtliches Fahrlehrerregister | Das örtliche Fahrlehrerregister führt Daten über Fahrlehrer, Fahrlehreranwärter, Fahrschulen und Fahrlehrererlaubnisstätten, die im Zuständigkeitsbezirk der nach Landesrecht zuständigen Behörde ansässig sind. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Register wird geführt zur Feststellung über Bestand, Art und Umfang der Erlaubnisse und der amtlichen Anerkennungen sowie zur Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit der einzutragenden Personen. |
| 448848 | Register für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs (DPMAregister) | Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) führt auf gesetzlicher Grundlage das online kostenlos zugängliche Register für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs (DPMAregister). Durch die Verlinkung zu DEPATISnet werden zu den einzelnen Einträgen auch die veröffentlichten Dokumente, wie Patent- und Gebrauchsmusterschriften sowie Offenlegungsschriften, angezeigt. In DPMAregister lässt sich der aktuelle Rechts- und Verfahrensstand angemeldeter, eingetragener und erteilter Schutzrechte ermitteln, die in Deutschland Schutzwirkung entfalten oder früher entfalteten. Der Dienst eignet sich auch für die regelmäßige und systematische Überprüfung neu publizierter Schutzrechte im Rahmen eines Monitoring. Mit dem Online-Service DPMAkurier können Überwachungen von Schutzrechten eingerichtet werden. Die Ergebnisse hierzu werden anschließend automatisiert per E-Mail zur Verfügung gestellt. Außerdem bietet das Informationssystem DPMAregister die Möglichkeit der elektronischen Akteneinsicht in Patent- und Gebrauchsmusterverfahren. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Im DPMAregister können die bibliografischen Daten sowie Rechts- und Verfahrensstandsdaten zu folgenden Veröffentlichungen recherchiert werden: Patente und Gebrauchsmuster, Offengelegte sowie erteilte Patente und eingetragene Gebrauchsmuster ab 01. Januar 1981, Offengelegte sowie erteilte Patente der ehemaligen DDR ab 01. Januar 1981, Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel und Pflanzenschutzmitteln, Europäische Patente, Topografien mikroelektronischer Halbleitererzeugnisse, die am Stichtag 31. Dezember 2010 oder später anhängig oder in Kraft waren oder sind, Marken, Angemeldete deutsche Marken seit 01. Januar 1998, Eingetragene deutsche Marken seit Oktober 1894, sofern sie nicht vor dem 01. Januar 1995 gelöscht worden sind, Zurückgewiesene und zurückgenommene deutsche Marken (Ausschnitt), Unionsmarken des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), International registrierte (IR-)Marken der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), wenn Deutschland oder die Europäische Union benannt sind, Designs, Registerdaten für alle eingetragenen und gelöschten Designs mit Anmeldetag ab dem 01. Juli 1988, Verfahrensdaten für alle eingetragenen und gelöschten Designs ab dem 01. Januar 1998, Vollständige Darstellungen von Designs, die ab dem 01. Juni 2004 eingetragen wurden, Geografische Herkunftsangaben gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012. Das DPMAregister lässt sich online und kostenlos nutzen. Für die Recherche stehen verschiedene Modi zur Auswahl: "Basis", "Erweitert" und "Experten". Die Rechercheergebnisse sind konfigurierbare, sortierbare und herunterladbare Trefferlisten. Zu den einzelnen Treffern wird die aktuelle Registerauskunft mit dem jeweiligen Rechts- und Verfahrensstand angezeigt. Der Registereintrag kann ausgedruckt oder heruntergeladen werden. |
| 448780 | Kraftfahrsachverständigenregister | Das örtlich geführte Kraftfahrsachverständigenregister speichert Informationen über die amtliche Anerkennung von Sachverständigen oder Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr sowie über die amtliche Anerkennung von Überwachungsorganisationen zur Durchführung von Untersuchungen einschließlich Ein- und Abbauabnahmen an Fahrzeugen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Register wird geführt zur Feststellung über Bestand, Art und Umfang der Anerkennung oder der Betrauung mit der Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen und von Ein- und Anbauabnahmen sowie zur Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit der Personen hinsichtlich der Anerkennungen oder Betrauungen durch die zuständigen Behörden. |
| 448934 | Register über die Sachverständigen der Bundeswehr | Das Register führt alle die von der Bundeswehr anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Register wird zur Feststellung über den Bestand, die Art und den Umfang der Anerkennung oder Betrauung mit der Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen sowie Ein- und Anbaumaßnahmen von Fahrzeugen geführt. Ferner dient das Register der Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit der Personen hinsichtlich der Anerkennungen oder Betrauungen. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau In Folge des neuen Stationierungskonzepts der Bundeswehr wurde die Zentrale Militärkraftfahrtstelle Ende 2012 als Behörde aufgelöst und dem im Januar 2013 neu aufgestellten Logistikkommando der Bundeswehr in Erfurt als Abteilung Militärisches Kraftfahrtwesen und Zentrale Militärkraftfahrtstelle angegliedert. |
| 448876 | Refinanzierungsregister | Im Refinanzierungsregister werden sogenannte Refinanzierungsgegenstände (Forderungen, Sicherheiten/Grundpfandrechte) eines Refinanzierungsunternehmens erfasst, auf denen ein Übertragungsanspruch seitens einer Zweckgesellschaft, eines Refinanzierungsmittlers, eines Kreditinstituts (mit Sitz im EWR) oder einer anderen im Kreditwesengesetz definierten Einrichtung haftet. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Refinanzierungsregister dient dem Schutz des Rechtsverkehrs vor Gläubiger gefährdenden Vermögensverschiebungen. Die Gegenstände, die ordnungsgemäß im Refinanzierungsregister eingetragen sind, gelten in einem Insolvenzverfahren oder bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vom Zeitpunkt der Eintragung an gegenüber dem Inhaber der Gegenstände und dessen Gläubiger als Gegenstände der Übertragungsberechtigten und zählen nicht zur Insolvenzmasse. Somit sind diese Gegenstände vor einer Zwangsversteigerung geschützt. Kontext der Registerführung und -nutzung Das Refinanzierungsgesetz ist am 28. September 2005 in Kraft getreten. Mit ihm sollte dem volkswirtschaftlichen Interesse an einer Erleichterung der Finanzierung und Refinanzierung für die deutsche Wirtschaft Rechnung getragen werden. |
| 448802 | Liste der jugendgefährdenden Medien | Die Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz (BzKJ) führt auf Grundlage des Jugendschutzgesetzes die Liste jugendgefährdender Medien. Diese beinhaltet Medien, die nach Entscheidung der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden. Für die Einleitung eines Indizierungsverfahrens bedarf es grundsätzlich eines Antrags oder Anregung einer hierzu berechtigten Stelle. Die Prüfstelle wird in der Regel nicht von Amts wegen tätig. Seit dem 1. Mai 2021 wird die Liste jugendgefährdender Medien grundsätzlich öffentlich geführt. Würde die Bekanntmachung eines Mediums in der öffentlichen Liste jedoch der Wahrung des Kinder- und Jugendschutzes schaden, so ist dieses Medium in einem nichtöffentlichen Teil der Liste zu führen. Ein solcher Schaden ist insbesondere dann anzunehmen, wenn eine Bezeichnung des Mediums in der öffentlichen Liste nur in der Weise erfolgen kann, dass durch die Bezeichnung für Kinder und Jugendliche zugleich der unmittelbare Zugang möglich wird, zum Beispiel wenn die Bezeichnung des Mediums in der Liste nur durch eine URL oder in einer vergleichbaren den Zugang ermöglichenden Art erfolgen könnte. Wird ein Medium in den öffentlichen Teil der Liste aufgenommen oder aus ihm gestrichen, so ist dies unter Hinweis auf die zugrunde liegende Entscheidung im Bundesanzeiger bekannt zu machen. An die Listenaufnahme (Indizierung) sind strenge Verbreitungs- und Werbebeschränkungen geknüpft, die sich aus dem Jugendschutzgesetz sowie dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ergeben. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Der Primärzweck der Indizierung ist die Abschirmung von Kindern und Jugendlichen vor sie gefährdenden Medien. Darüber hinaus beinhaltet die Indizierung auch eine Orientierungsfunktion. Die Indizierungsentscheidungen der Prüfstelle zeigen in jedem Einzelfall Grenzüberschreitungen hinsichtlich der Sicherung der sozialethischen Werteordnung auf. Aus der Gesamtheit der Einzelfallentscheidungen lässt sich daher ein Rahmen abbilden, innerhalb dessen die Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit nicht durch mediale Einflüsse gefährdet wird. Durch die fortwährend weiterzuentwickelnde Spruchpraxis werden im Austausch mit der Gesellschaft die Werte verteidigt, die für ein gedeihliches Zusammenleben unverzichtbar sind. Der darin zum Ausdruck kommende Zusammenhalt in der Gesellschaft ist der für die Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit erforderliche Entwicklungsraum für Kinder und Jugendliche. Der Gesetzgeber erkennt zudem die Nutzbarmachung und Weiterentwicklung der aus der Gesamtheit der Spruchpraxis der Prüfstelle abzuleitenden Erkenntnisse als weitere Zielsetzung der Indizierung an. Dies kann durch Orientierungshilfen für Kinder und Jugendliche, personensorgeberechtigte Personen, Fachkräfte sowie durch Förderung öffentlicher Diskurse erfolgen. Letzteres unterstützt die im Kontext der Digitalisierung stetig zu manifestierenden sozialethischen Werte für ein gutes Aufwachsen mit Medien. Kontext der Registerführung und –nutzung Medien (Träger- und Telemedien) werden nach Prüfung im sogenannten Indizierungsverfahren in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen, wenn sie einerseits Tatbestände der Jugendgefährdung erfüllen und andererseits das Verfassungsgut Jugendschutz die Grundrechte der Verfahrensbeteiligten (z. B. Meinungs- und Kunstfreiheit) überwiegt. Im Jugendschutzgesetz werden bestimmte Fallgruppen jugendgefährdender Medien genannt, die von der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien zu indizieren sind. Dies sind unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien sowie Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahegelegt wird. Darüber hinaus hat die Prüfstelle für jugendgefährdende Medien in ihrer Spruchpraxis mehrere weitere, nicht gesetzlich geregelte Fallgruppen der Jugendgefährdung entwickelt, welche von der Rechtsprechung - soweit sie hierzu Stellung genommen hat - bestätigt worden sind. |
| 468628 | DIVI-Intensivregister | Das DIVI-Intensivregister ist eine Datenerfassungs- und Analyseumgebung für Intensivbettenkapazitäten in Echtzeit. Im Intensivregister werden tagesaktuelle intensivmedizinische Behandlungskapazitäten sowie die tagesaktuellen Fallzahlen zu COVID-19-Patienten auf Intensivstationen erfasst. Das Register wird in Zusammenarbeit des DIVI e.V. mit dem RKI als gemeinwohlorientiertes Projekt entwickelt und betrieben. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das DIVI-Intensivregister dient der Echtzeit-Datenerfassung von Behandlungskapazitäten in der Intensivmedizin und aggregierter Fallzahlen für Deutschland. Die gleichzeitige Erfassung von intensivmedizinischen Kapazitäten und Kontaktdaten ermöglicht eine direkte und zielgerichtete Absprache zwischen ärztlichen Kollegen zum kooperativen Austausch über Diagnose- und Behandlungsstrategien sowie zur Identifikation freier Intensivbetten zur Weiterbehandlung. Die tagesaktuelle Erfassung der intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten zusammen mit COVID-19-Fallzahlen ermöglicht eine regional und zeitlich aufgelöste Echtzeit-Analyse der aktuellen und zu erwartenden Versorgungssituation. Damit ist eine gezielte und datenbasierte Steuerung von bevölkerungsweiten Maßnahmen und Ressourcenentscheidungen möglich. Von zentraler Bedeutung in der Pandemie ist es die Anzahl gleichzeitig behandelter Patienten unter den regional vorhandenen Versorgungsmöglichkeiten zu halten. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Im Rahmen der COVID-19-Pandemie wurde das Register in nur zwei Wochen aus dem bereits bestehenden Meldeportal für ECMO-führende intensivmedizinische Abteilungen des ARDS-Netzwerks gestartet. Das Register begann damit am 17. März 2020 mit einer ersten Datenerhebung. Seit dem 16. April 2020 sind alle intensivbettenführenden Akutkrankenhäuser in Deutschland verpflichtet täglich im DIVI-Intensivregister zu melden. |
| 448840 | PPP-Projektdatenbank Hoch- und Tiefbau | Die PPP-Projektdatenbank enthält Informationen über alle erfassten ÖPP-Projekte im Hoch- und Tiefbau in Deutschland. In der Ermittlung der Zahl der ÖPP-Projekte mit Vertragsabschluss in Deutschland werden nur Projekte berücksichtigt, die den gesamten Lebenszyklusansatz, also die weitgehende Übertragung der Phasen Planen, Bauen, Finanzieren, Betreiben und ggf. Verwerten, verfolgen. Die Informationen basieren auf freiwilligen Angaben von Projektträgerinnen und Projektträgern sowie Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Derzeit wird die Notwendigkeit der Weiterführung der PPP-Projektdatenbank mit dem BMF untersucht. Neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten werden auch gesellschaftliche und politische Kriterien geprüft. |
| 451098 | Flaggenregister | Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) führt ein Register aller Seeschiffe, denen ein Flaggendokument ausgestellt worden ist. Die Verpflichtung, ein solches zu führen, ergibt sich aus internationalen Übereinkommen. Diese Dokumente sind: das Schiffszertifikat bei im Seeschiffsregister eingetragenen Schiffen (i.d.R. Handelsschiffe und Sportboote ab 15 Metern Rumpflänge), Flaggenzertifikate für Seeschiffe im Sportbootbereich, die jedoch nicht verpflichtend sind, Flaggenscheine für Probe- oder Überführungsfahrten, Flaggenscheine für Schiffe ausländischer Eigentümer, die in ein deutsches Seeschiffsregister eingetragen werden und damit die deutsche Flagge führen dürfen, Flaggenbescheinigungen für Behördenschiffe. Inhaber eines Flaggendokuments können Privatpersonen oder juristische Personen sein. In Deutschland gibt es aufgrund der föderalen Struktur zur Zeit 17 Seeschiffsregister bei Amtsgerichten der Länder, die öffentlich einsehbar sind. Beim BSH werden diese Daten der Seeschiffsregister zusammengeführt und ergänzt. Die Registrierungspflicht von Seeschiffen deutscher Eigner besteht gegenüber den zuständigen Amtsgerichten der Länder, die wiederum verpflichtet sind, die Schiffsregister zu führen. Das Flaggenregister wird nicht eigenständig geführt, sondern ist Teil einer Schiffsdatenbank beim BSH. Gemäß § 23 FlRV wird als nicht öffentlicher Anhang des Flaggenregister das sog. Internationale Seeschifffahrtsregister (ISR) geführt, in das sich Eigentümer von Seeschiffen freiwillig eintragen lassen können. Mit der Eintragung ins ISR können dann ausländische Seeleute zu deren Heimatlohnbedingungen beschäftigt werden, auch wenn das Schiff die deutsche Flagge führt. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Zweck des Registers ist die Auflistung aller zur Führung der Bundesflagge berechtigten Seeschiffe, denen zu diesem Zweck ein entsprechendes Flaggendokument ausgestellt wurde. Mit Führung der Bundesflagge gilt deutsches Recht für den Betrieb des Schiffes und an Bord. Die Flaggenführung kann eine Voraussetzung für verschiedene Fördermöglichkeiten sein, wobei die Fördermöglichkeiten grundsätzlich dem europäischen Gedanken entsprechen. Die Daten aus dem Flaggenregister fließen teilweise in Statistiken ein. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Das Flaggenregister ist Teil des BSH-Informations-System-Schiffe (BISS) und wird künftig in dem System Deutsche Maritime Datenbank (DeuMarDa) geführt werden. Aufbau und Inhalt bleiben jedoch voraussichtlich gleich. |
| 448882 | Register der Zusatzbescheinigungen für Triebfahrzeugführer | Neben dem Triebfahrzeugführerscheinregister gibt es das Register der Zusatzbescheinigungen für Triebfahrzeugführer. Darin sind u.a. Informationen über die erteilten Zusatzbescheinigungen sowie über deren Status und die Anforderungen an die Vergabe der jeweiligen Zusatzbescheinigung gespeichert. Zusatzbescheinigungen weisen aus, mit welchen Betriebsverfahren, Zugbeeinflussungssystemen und Signalsystemen der Triebfahrzeugführer auf öffentlichen Schienenwegen (Infrastrukturen) welche Fahrzeuge führen darf. Unternehmen, die Triebfahrzeugführer verantwortlich einsetzen, führen ein Register aller ausgestellten, geänderten, ausgesetzten, entzogenen oder als verloren, entwendet oder zerstört gemeldeten Zusatzbescheinigungen, um die Echtheit und Gültigkeit von Zusatzbescheinigungen und das Vorliegen der Voraussetzungen festzustellen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Register der Zusatzbescheinigungen wird geführt, um für Zusatzbescheinigungen die Echtheits- und Gültigkeitsfeststellung zu gewährleisten und festzustellen, dass der Triebfahrzeugführer Inhaber eines Triebfahrzeugführerscheins ist, die entsprechenden Prüfungen bestanden hat und das entsprechende Sicherheitsmanagementsystem gut kennt. (vgl. § 10 und § 5 Triebfahrzeugführerscheinverordnung). |
| 448814 | Marktstammdatenregister | Die Bundesnetzagentur (BNetzA) errichtet und betreibt ein elektronisches Verzeichnis mit energiewirtschaftlichen Daten. Das Internetportal „Marktstammdatenregister“ (MaStR) gibt einen umfassenden Überblick über zwei Millionen Einheiten (mit EEG/KWK-Anlagen) und alle wichtigen Akteure des deutschen Strom- und Gasmarktes. Dieses ist schon seit dem 31. Januar 2019 online verfügbar und wird im Rechenzentrum eines IT-Anbieters gehostet. Das Projekt soll ebenfalls im Bundesportal im Rahmen des OZG-Projektes mit einem Link mit Beschreibung auf das bestehende Internetportal umgesetzt werden. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das MaStR dient dazu, die Verfügbarkeit und Qualität der energiewirtschaftlichen Daten zur Unterstützung des Zwecks und der Ziele nach § 1 EnWG für die im Energieversorgungssystem handelnden Personen sowie für die zuständigen Behörden zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben zu verbessern, den Aufwand zur Erfüllung energierechtlicher Meldepflichten zu verringern und die Transformation des Energieversorgungssystems gegenüber der Öffentlichkeit transparent darzustellen. Ein wesentliches Ziel des MaStR ist, energiewirtschaftliche Prozesse zu vereinfachen, bei gleichzeitiger Steigerung der Datenqualität. Durch die zentrale Erfassung aller wesentlichen Stammdaten des Strom- und Gasmarktes werden viele behördliche Meldepflichten vereinheitlicht und vereinfacht. Die Registrierung im Online-Portal ist für Anlagenbetreiber Voraussetzung für den Erhalt von Förderungen. Kontext der Registerführung und -nutzung Die Energiewende verändert die Energieversorgung in Deutschland. Aktuelle und zuverlässige Daten zur Strom- und Gasversorgung sind dabei unerlässlich. Das Register stellt den Anlagenbetreibern, den Netzbetreibern, der Politik, den Behörden und der interessierten Öffentlichkeit erstmals die aktuellen Stammdaten zur Strom- und Gasversorgung gebündelt in einer Datenbank bereit. Viele Meldepflichten des Strom- und Gasmarktes werden dadurch vereinfacht. Die zentrale Erfassung der Daten baut Bürokratie ab und verbessert gleichzeitig die Datenqualität und Transparenz. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung der Energiewende. Verlässliche Stammdaten helfen außerdem dabei, Strom und Gas effizient zu transportieren und zu vermarkten und so den Bau von Stromleitungen auf das erforderliche Minimum zu beschränken. Sämtliche Akteure des Strom- und Gasmarktes sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen zu registrieren. Solaranlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate müssen genauso registriert werden wie Wind-Energieanlagen oder konventionelle Kraftwerke. Neben den Anlagenbetreibern müssen sich auch die sonstigen Akteure des Strom- und Gasmarktes registrieren, z.B. Netzbetreiber sowie Strom- und Gashändler. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Das MaStR wird kontinuierlich angepasst und weiterentwickelt. Die neueste rechtliche Grundlage im EnWG fordert auch eine Weiterentwicklung, um das MaStR immer auf dem neuesten technischen Stand zu halten. Ferner gibt es bereits jetzt und in Zukunft noch mehr Forderungen aus der Politik, die das MaStR auch für andere Bereiche ausdehnen wollen. Möglicherweise wird in Zukunft der Wasserstoffbereich aufgrund der Wasserstoffinitiative der Bundesregierung im MaStR erfasst. Denkbar ist auch, die gesamten Ladesäulen im MaStR zu erfassen. Seit dem 01. Januar 2019 befindet sich das Register im Aufbau. Das Register wird nie vollständig befüllt sein, sondern stellt nur eine Momentaufnahme der Energieeinheiten Deutschlands dar. Es kommen regelmäßig neue Anlagen, insbesondere Wind- und Solaranlagen, hinzu und es werden gleichzeitig Einheiten stillgelegt. Die Erfassung der Bestandsanlagen konnte derzeit noch nicht abgeschlossen werden (Stand Juni 2021). |
| 448566 | Register zu Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen | Das Befördern, Sammeln, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen bedarf gemäß § 54 KrWG in der Regel einer vorherigen Erlaubnis durch die zuständigen Behörden. Eine Erlaubnis ist dann nicht erforderlich, wenn die Tätigkeit im Rahmen einer anderweitigen gewerblichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit ausgeführt wird (z. B. im Rahmen der Tätigkeit als Bauhandwerker, Bauunternehmer oder mobiler Dienstleister) oder der ausführende Betrieb zum Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert wurde. Zudem bestehen weitere Ausnahmeregelungen. Sofern keine Erlaubnis erforderlich ist, müssen Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen gemäß § 53 KrWG ihre Tätigkeit der zuständigen Behörde anzeigen. Die Erstattung einer Anzeige gemäß § 53 KrWG und die Beantragung einer Erlaubnis gemäß § 54 KrWG können entweder in Papierform oder in elektronischer Form erfolgen. Die Länder haben gemäß § 14 AbfAEV ein bundesweit einheitliches elektronisches Register der Anzeigen und Erlaubnisse zu führen. Die Länder führen dieses in folgender Weise: Die zuständigen Behörden aller Länder nutzen bundesweit einheitlich zur Bearbeitung von Anzeigen und Erlaubnissen das Abfallüberwachungssystem ASYS. Sie erfassen über dieses die Daten der erstatteten Anzeigen und erteilten Erlaubnisse in der durch das jeweilige Land betriebenen ASYS-Fachdatenbank. Die Länder tauschen die Daten der Anzeigen und Erlaubnisse untereinander aus und ermöglichen an der Abfallüberwachung beteiligten Behörden, denen das Abfallüberwachungssystem ASYS nicht zur Verfügung steht, die Recherche in diesen über die Webanwendung Informationsportal Abfallbewertung Modul Kontrolle (IPA-KON). Zweck und Zielsetzung der Registerführung Mit dem bundesweit einheitlichen Register wird in Ergänzung zu den Instrumenten der abfallrechtlichen Nachweisverordnung die Datenlage über die oftmals über Landesgrenzen hinaus tätigen Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen verbessert und dem Vollzug praxisgerecht zur Verfügung gestellt. Es handelt sich nicht um ein öffentliches Register, in welches Dritte Einsicht nehmen können. Vielmehr sind nur die zur abfallrechtlichen Überwachung bestellten Landesbehörden befugt, Daten aus dem Register abzufragen. Kontext der Registerführung und -nutzung Um ihren Abfallbehörden die benötigten EDV-Werkzeuge effektiv bereitstellen zu können und gemeinsam einzurichtende informationstechnische Systeme im Bereich der Abfallüberwachung umzusetzen, haben die Länder mit Abschluss der Verwaltungsvereinbarung für die Gemeinsamen Abfall-DV-Systeme (GADSYS) eine enge Zusammenarbeit vereinbart. Die Länderarbeitsgruppe GADSYS (LAG GADSYS) wurde von den Ländern als für die Realisierung der IT-Systeme verantwortliches Gremium eingerichtet. In der LAG GADSYS arbeiten alle Bundesländer gleichberechtigt mit. Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse erfolgen auf Grundlage der Regelungen der Verwaltungsvereinbarung und der Geschäftsordnung in verschiedenen Gremien und Facharbeitsgruppen, die sich aus Beschäftigten der für den Bereich Abfallüberwachung zuständigen Behörden aus den Ländern zusammensetzen. Der Vorsitz der LAG GADSYS wechselt periodisch zwischen den Ländern. Die durch die Entwicklung, den Betrieb und die Pflege der Angebote entstehenden Kosten werden von den Ländern anteilig nach dem Königsteiner Schlüssel getragen. Ausgangspunkt der Zusammenarbeit der Länder in der LAG GADSYS war die Entwicklung des Abfallüberwachungssystems ASYS als bundeseinheitliche Fachanwendung der Abfallbehörden ab dem Jahr 1999. In den Folgejahren wurden in unterschiedlichen abfallrechtlichen Bereichen elektronische Verfahren obligatorisch bzw. optional eingeführt. Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit in der LAG GADSYS entwickeln, betreiben und pflegen die Länder die für diese Verfahren erforderliche Software und stellen sie den abfallerzeugenden Betrieben, den an der Entsorgung beteiligten Unternehmen und ihren Abfallbehörden zur Verfügung. Wesentliche Projekte waren: Die elektronische Meldung der Anerkennungen von Betrieben gemäß Altfahrzeugverordnung an die gemeinsame Stelle der Länder (ab Mitte 2004), das elektronische Abfallnachweisverfahren (ab dem 01. April 2010), das elektronische Anzeige- und Erlaubnisverfahren (ab dem 15. April 2014), das elektronische Entsorgungsfachbetriebsverfahren (ab dem 01. Juni 2018). Die InformationsKoordinierende Stelle Abfall DV-Systeme (IKA) ist die Geschäftsstelle der Länderarbeitsgruppe Gemeinsame Abfall-DV-Systeme (LAG GADSYS). Die Aufgaben der IKA werden derzeit im Auftrag der LAG GADSYS von einer privatwirtschaftlichen Gesellschaft wahrgenommen. Mit der Einrichtung des Registers wurde Artikel 26 der europäischen Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) umgesetzt. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Derzeit ersetzt die LAG GADSYS die Webanwendung Informationsportal Abfallbewertung Modul Kontrolle (IPA-KON), die es überwachenden Behörden ermöglicht, in den ASYS-Fachdatenbanken aller Länder zu recherchieren, durch eine komplette Neuentwicklung mit dem Namen elektronisches, behördliches Abfallinformationssystem (eBAIS). Die Produktivsetzung von eBAIS ist für Anfang 2022 geplant. |
| 448920 | Register traditioneller pflanzlicher Arzneimittel | Mit der Registrierung beim BfArM erhalten Fertigarzneimittel, die pflanzliche Arzneimittel und Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 AMG sind, ihre Verkehrsfähigkeit als traditionelle pflanzliche Arzneimittel. |
| 448916 | Register für homöopathische Arzneimittel | Homöopathische Arzneimittel unterliegen nicht denselben gesetzlichen Anforderungen wie die übrigen Arzneimittel. Sie müssen nicht zwingend zugelassen werden, sondern können stattdessen per Antrag in ein zentrales Register aufgenommen werden. Eine Registrierung ist ausreichend, wenn sie ohne Angabe eines Anwendungsgebietes in den Verkehr gebracht werden sollen, oral oder äußerlich angewendet werden und der homöopathische Ausgangsstoff mindestens um den Faktor 1:10.000 verdünnt ist. Registrierte homöopathische Arzneimittel werden ohne Indikation in Verkehr gebracht. Dementsprechend ist für diese Gruppe von Arzneimitteln keinen Wirksamkeitsnachweis vorgesehen. Wie auch im Zulassungsverfahren erfolgt aber eine Prüfung der Qualität und Unbedenklichkeit. Zudem muss die Bekanntheit des Wirkstoffes/ der Wirkstoffe als homöopathisches Arzneimittel belegt werden. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Mit der Möglichkeit der Registrierung besteht für homöopathische Arzneimittel eine weitere Form des Marktzuganges (neben dem Zulassungsverfahren). |
| 448874 | Referenzliste elektronischer Identitätsnachweis | Die Referenzliste enthält Daten, die zur Ermittlung des Sperrschlüssels des jeweiligen zu sperrenden elektronischen Identitätsnachweises benötigt werden. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Der Personalausweis, der elektronische Aufenthaltstitel für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR enthält eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis. Jeder Personalausweisinhaber, der mindestens 16 Jahre alt ist, kann seinen Personalausweis mit Hilfe dieser Online-Ausweisfunktion zum Nachweis seiner Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen nutzen. Im Falle des elektronischen Aufenthaltstitels ist die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises nur möglich, wenn die Ausländerbehörde die Identität der Ausländerin / des Ausländers zweifelsfrei festgestellt hat. Die Anbieter von Anwendungen für die Online-Ausweisfunktion (Diensteanbieter) erhalten nur dann Zugang zu den Ausweisdaten des Nutzers, wenn sie erfolgreich eine Berechtigung bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate des BVA beantragt haben. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises sperren zu lassen, um beispielsweise bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises oder Aufenthaltstitels einen Missbrauch dieser Funktion zu verhindern. Die zur Sperrung der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises benötigten Sperrmerkmale werden in der Sperrliste gespeichert. In der darüber hinaus geführten Referenzliste werden die zur eindeutigen Zuordnung der zu sperrenden Identitätsnachweise benötigten Sperrschlüssel der Ausweishersteller geführt. Damit wird die Aktualisierung der Sperrliste ermöglicht. Jedem Diensteanbieter wird eine für ihn errechnete aktuelle Liste zur Verfügung gestellt, die ausschließlich die Sperrmerkmale von Personalausweisen mit gesperrtem elektronischen Identitätsnachweis enthält. Bei jeder Nutzung der Online-Ausweisfunktion überträgt der Personalausweis ein dienstespezifisches Sperrmerkmal. Auf der aktuellen Sperrliste eingetragene Sperrmerkmale werden vom Diensteanbieter erkannt und die Nutzung der Online-Ausweisfunktion schlägt fehl. |
| 448526 | Aktennachweissystem für Zollzwecke (FIDE) | Das Aktennachweissystem für Zollzwecke (FIDE) ist ein Verzeichnis von natürlichen und juristischen Personen, die im Verdacht stehen, Handlungen, die der Zoll- oder Agrarregelung zuwiderlaufen, begangen zu haben oder die für solche Handlungen verurteilt wurden. FIDE ist in FIDE EU (Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten untereinander und der Kommission) und in FIDE MS (Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten untereinander) aufgeteilt. FIDE EU verweist auf Aktenzeichen laufender und abgeschlossener behördlicher und/oder strafrechtlicher Ermittlungen zu Vorgängen, die Zoll- und Agrarvorschriften der EU (mit Bezug zu einem Warenverkehr über die Zollgrenzen der EU) zuwiderlaufen. FIDE MS verweist auf Aktenzeichen von laufenden und abgeschlossenen Ermittlungen von Straftaten aus dem Bereich nationaler Verbote/Beschränkungen und Geldwäsche (wobei die Vortaten dieser Geldwäschestraftaten aus dem Bereich des illegalen internationalen Drogenhandels oder Straftaten aus dem Anwendungsbereich des Neapel-II-Übereinkommens sein müssen). FIDE wird durch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) betrieben und fungiert als zentrale Ablage für Verweise von Personen bzw. Unternehmen, die Gegenstand laufender oder abgeschlossener Ermittlungen sind, wobei keine Details über die Ermittlungen selbst offengelegt werden. FIDE ist Teil des Zollinformationssystems (ZIS). Zweck und Zielsetzung der Registerführung Zweck von FIDE ist es, den zuständigen Behörden der Zollfahndung, welche Ermittlungen über eine oder mehrere Personen oder Unternehmen aufnehmen oder durchführen zu ermöglichen, die zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten ausfindig zu machen, die mit Ermittlungen über diese Personen oder Unternehmen befasst sind oder waren. So können ggf. weitergehende Auskünfte ersucht werden, die unter Umständen Einfluss auf die andernorts geplante Vorgehensweise haben. Ziel ist es, diejenigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten, die gegen dieselbe Person/Unternehmen ermitteln oder ermittelt haben, miteinander in Kontakt zu bringen, damit diese im Rahmen der Amts- und Rechtshilfe ihre laufenden Ermittlungen koordinieren oder Informationen über abgeschlossene und laufende Ermittlungen austauschen können. Damit haben Mitgliedstaaten erstmals die Möglichkeit, über die in FIDE gespeicherten Aktenzeichen ihre Ermittlungen EU-weit systematisch zu koordinieren und unabgestimmte Ermittlungen in derselben Sache zu vermeiden. Kontext der Registerführung und -nutzung FIDE ist im Zuge der Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates vom 13. März 1997 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung und des Beschlusses 2009/917/JI des Rates vom 30. November 2009 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich entstanden. FIDE ist aus dem Gedanken entstanden, eine systematische Koordinierung von Ermittlungen für die zuständigen Stellen der EU-Mitgliedstatten zu ermöglichen. Straftäter konnten zuvor von der fehlenden Koordinierung profitieren, indem sie ihre Handlungen in die Mitgliedstaaten verlegten, in denen sie noch nicht aufgefallen sind. |
| 449088 | Programmunterstützung Finanzkontrolle Schwarzarbeit 2.0 (ProFiS 2.0) | In der Programmunterstützung Finanzkontrolle Schwarzarbeit 2.0 (ProFiS 2.0) werden die nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) erhobenen Daten aus Prüfungs-, Ermittlungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren gespeichert. ProFiS 2.0 dient der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) als zentrales Informationssystem nach § 16 SchwarzArbG. Zweck und Zielsetzung der Registerführung ProFiS 2.0 dient der FKS als zentrales Vorgangsbearbeitungssystem zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach §16 Abs. 3 SchwarzArbG. Es ermöglicht u. a. eine strukturierte Ablage von Informationen über Personen und Unternehmen, bundesweite Recherchen zu Vorgängen, Planung von Maßnahmen sowie die Verwendung von Dokumentenvorlagen. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Das Verfahren ProFiS 2.0 wird erst seit kurzer Zeit im Echtbetrieb verwendet. Es löst das veraltete Verfahren ZenDa ProFiS ab. In ProFiS 2.0 finden kontinuierlich Weiterentwicklungen im Rahmen der Prozessoptimierung statt. |
| 448832 | Register für Lieferengpässe bei Humanarzneimittel in Deutschland | Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bietet eine Übersicht zu aktuellen Lieferengpässen für Humanarzneimittel (ohne Impfstoffe) in Deutschland an. Eine Meldung über einen Engpass erfolgt durch die Pharmazeutischen Unternehmer und wird insbesondere dann für erforderlich angesehen, wenn die Anzahl an Zulassungsinhabern, der endfreigebenden Hersteller oder der Wirkstoffhersteller für einen bestimmten Wirkstoff eine kritische Grenze unterschreitet. Darüber hinaus gilt die Selbstverpflichtung zur Meldung von Lieferengpässen für alle Wirkstoffe, für die bereits in der Vergangenheit ein Versorgungsmangel eingetreten war. Ein Lieferengpass ist eine über voraussichtlich 2 Wochen hinausgehende Unterbrechung einer Auslieferung im üblichen Umfang oder eine deutlich vermehrte Nachfrage, der nicht angemessen nachgekommen werden kann. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Ärzten und Apothekern soll durch die rechtzeitige Information über Lieferengpässe die Möglichkeit gegeben werden, nach möglichen Alternativen zu suchen. Es ermöglicht allen an der Arzneimittelversorgung Beteiligten vorausschauende Planung, die mithelfen könnten, dass aus Lieferengpässen einzelner Anbieter keine Versorgungsengpässe für die Patienten werden. Kontext der Registerführung und -nutzung Die Meldungen erfolgen durch die Pharmazeutischen Unternehmer und basieren auf der im Pharmadialog erklärten Selbstverpflichtung zur Meldung von Lieferengpässen für versorgungsrelevante Arzneimittel. Sie erfolgen unabhängig von der Regelung nach § 52b Abs. 3a AMG (Information über Lieferengpässe an Krankenhäuser). Eine Liste der Arzneimittel, die als versorgungsrelevant gelten, wird regelmäßig durch den wissenschaftlichen Beirat des BfArM (nach § 52b Abs. 3b AMG zu Liefer- und Versorgungsengpässen) aktualisiert. |
| 448868 | Rechtsanwaltsverzeichnisse der Rechtsanwaltskammern | Die Rechtsanwaltskammern führen elektronische Verzeichnisse der in ihren Bezirken zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einschließlich der Syndikusrechtsanwältinnen und -rechtsanwälte. Ferner sind von ihnen aufgenommene niedergelassene europäische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einschließlich Syndikusrechtsanwältinnen und -rechtsanwälte, von ihnen aufgenommene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einschließlich Syndikusrechtsanwältinnen und -rechtsanwälte aus anderen Staaten, von ihnen aufgenommene Inhaberinnen und Inhaber einer Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung nach § 209 BRAO in den Verzeichnissen zu führen. Ferner sind gem. § 1 Nr. 4 RAVPV zu führen: dienstleistende europäische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einschließlich dienstleistender europäischer Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte, sofern für diese ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einzurichten und dies nach § 27a Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit § 32 Abs. 4 EuRAG bei ihr zu beantragen ist. Die Rechtsanwaltskammern können ihre Verzeichnisse als Teil des von der Bundesrechtsanwaltskammer zu führenden Gesamtverzeichnisses führen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Verzeichnisse dienen der Information der Behörden und Gerichte, der Rechtsuchenden sowie anderer am Rechtsverkehr Beteiligter. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Nach dem seit 07. Juli 2021 geltenden Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe werden voraussichtlich ab dem 01. August 2022 neben natürlichen Personen (Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) im Register auch Berufsausübungsgesellschaften geführt. |
| 448936 | Register über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ-Register) | Im Register über hochradioaktive Strahlenquellen werden Angaben über hochradioaktive Strahlenquellen, deren regelmäßige Kontrollen und über erteilte Genehmigungen zum Zweck der Verhütung von Gefährdung und Gefahren durch ionisierende Strahlung und der lückenlosen Verfolgung des Verbleibs hochradioaktiver Strahlenquellen innerhalb Deutschlands erfasst. Pro Jahr werden etwa 20.000 Meldungen über hochradioaktive Strahlenquellen von mehreren hundert Nutzern registriert. Die Gesamtzahl der in der Datenbank vorhandenen Meldungen, beziehungsweise die Anzahl der registrierten hochradioaktiven Strahlenquellen wird jährlich in Abschnitt III. 6.2 des Parlamentsberichts veröffentlicht. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Im Fall von missbräuchlicher Verwendung beziehungsweise bei Verlust, Diebstahl oder Fund besitzen hochradioaktive Strahlenquellen ein hohes Gefährdungspotential. Die Kenntnis ihres jeweils letzten Nutzers kann einen wichtigen Beitrag zur Kontrolle dieser Quellen leisten. Zu diesem Zweck wurde das HRQ-Register eingerichtet. Das Register ermöglicht die lückenlose Rückverfolgung aller in Deutschland befindlichen hochradioaktiven Strahlenquellen und erhöht damit die Sicherheit beim Umgang mit diesen Quellen. Kontext der Registerführung und –nutzung Dieses Register wird seit dem 01. Juli 2006 vom Bundesamt für Strahlenschutz betrieben. Es ermöglicht den Aufsichts- und Ermittlungsbehörden in Deutschland eine lückenlose Rückverfolgung von hochradioaktiven Strahlenquellen. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die zur Registerführung genutzte Software wird derzeit neu entwickelt, um den aktuellen Sicherheitsanforderungen zu genügen. |
| 448942 | Schiffsbauregister | In ein Schiffsbauregister können noch nicht fertig gestellte Schiffe oder Schwimmdocks (Schiffsbauwerke) eingetragen werden, wenn sie belastet oder zwangsversteigert werden sollen. Der Eintrag erfolgt im Register des Bauortes. Daraus folgt, dass dieses Register nur bei vereinzelten Registergerichten geführt wird. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Zweck der Registerführung ist die Festlegung der Besitzverhältnisse von im Bau befindlichen Schiffen bzw. Schiffsbauwerken. Kontext der Registerführung und –nutzung Ein Schiffsbauregister dient der Festlegung der Besitzverhältnisse und erlaubt somit die Bestellung einer Schiffshypothek vor dessen Fertigstellung. Diese wird in der Praxis zur Finanzierung des Schiffbaus an sich genutzt. |
| 448776 | Kompensationsverzeichnis | Eingriffe in die Natur und Landschaft im Sinne des BNatSchG erfordern in gewissen Fällen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Diese Maßnahmen sowie die dafür in Anspruch genommenen Flächen werden in einem Kompensationsverzeichnis erfasst. Das Kompensationsverzeichnis wird in einigen Bundesländern unter anderem Namen geführt, so wird es beispielsweise in Schleswig-Holstein als Kompensationskataster und in Berlin als Kompensationsflächenkataster bezeichnet. In vielen Bundesländern sind die Daten des Kompensationsverzeichnisses (in Teilen) über webbasierte Geoinformationssysteme (Web GIS) einsehbar. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Kompensationsverzeichnis dient der Erfassung, Überwachung und Dokumentation von Kompensationsmaßnahmen und hierdurch der Verhinderung von Doppelbelegungen von Ausgleichsflächen. Kontext der Registerführung und –nutzung Die Registerführung wird zu großen Teilen durch Verordnungen auf Landesebene geregelt. Dadurch sind sowohl die jeweils zuständigen Stellen als auch der genaue Inhalt des Registers landesspezifisch. Eine Konkretisierung von Inhalt, Art und Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurde auf Bundesebene durch die BKompV umgesetzt. Diese betrifft jedoch nur Vorhaben welche durch eine Bundesbehörde zugelassen werden. Das Kompensationsverzeichnis wird in einigen Bundesländern zusammen mit den sogenannten Ökokonten geführt. Diese Konten ermöglichen es, Ausgleichsflächen oder Maßnahmen zu „bevorraten“, um diese für den Ausgleich von zukünftigen Eingriffen zu verwenden. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau In einzelnen Bundesländern finden gegenwärtig technische Weiterentwicklungen der bestehenden Systeme statt, in die das Kompensationsverzeichnis integriert ist (z. B. Hessen). |
| 448664 | Emissionshandelsregister | Das Europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) ist das zentrale Klimaschutzinstrument, um klimaschädliche Treibhausgasemissionen von Energie- und Industrieanlagen sowie des innereuropäischen Luftverkehrs kosteneffizient in der Europäischen Union (EU) zu reduzieren. Mit dem EU-ETS werden etwa 40 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der EU erfasst. Das Emissionshandelssystem ist europaweit einheitlich geregelt und umgesetzt. Es basiert auf handelbaren Emissionsberechtigungen, mit denen die maximale Emissionsmenge insgesamt für alle Teilnehmer in den einbezogenen Branchen festgelegt wird. Im Unionsregister haben alle 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie Island, Norwegen und Liechtenstein eigene Bereiche, in denen sie die in ihrer Zuständigkeit befindlichen Konten verwalten. Die Verantwortung für die Entwicklung und den Betrieb des Registers liegt zentral bei der Europäischen Kommission. Die Verwaltung der Konten erfolgt durch die jeweiligen Mitgliedstaaten indem sie Kontoanträge bearbeiten, erforderliche Nachweise zur Kontoeröffnung prüfen und auch Ansprechpartner der Nutzer bei auftretenden Fragen sind. In Deutschland ist hierfür die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt verantwortlich. Das Register ist unterteilt in einen EU-ETS Bereich sowie einen Bereich für die jeweiligen nationalen Kyoto-Register. Die Unterscheidung der Bereiche beruht hauptsächlich auf den dort zum Handel zugelassenen Zertifikatstypen. Insgesamt unterliegen dem Europäischen Emissionshandel rund 11.000 stationäre Anlagen sowie Luftfahrzeugbetreiber, die Flüge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) durchführen. Bis 2023 werden zunächst nur innereuropäische Flüge mit Starts und Landungen im EWR einbezogen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Register ist ausdrücklich keine Handelsplattform, auf der Angebot und Nachfrage vermittelt werden. Es ist ein elektronisches Verzeichnis, in dem der Besitz von Emissionszertifikaten auf Konten erfasst wird. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt veröffentlicht jährlich eine aktuelle Liste der emissionshandelspflichtigen, stationären Anlagen in Deutschland. Spätestens bis zum 31. März des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres senden die Anlagenbetreiber den elektronischen Emissionsbericht, der die Überwachung und Berechnung der Emissionsmengen dokumentiert, an die DEHSt. Die Angaben im Emissionsbericht sind jeweils von unabhängigen, akkreditierten Prüfstellen verifiziert. Der Anlagenbetreiber muss bis zum 30. April eine Anzahl an Emissionsberechtigungen abgeben, die der Emissionsmenge der Anlage im Vorjahr entspricht. Die im Bericht der DEHSt und der Anlagenliste verwendete Datengrundlage wird jeweils Anfang Mai erstellt. Weiterhin dienen die Konten der Durchführung von Transaktionen von Zertifikaten, sowie zum Nachweis der Erfüllung der europäischen und einzelstaatlichen Minderungsverpflichtungen entsprechend dem Kyoto-Protokoll. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Auf Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) soll ab 2021 ein nationales Emissionshandelssystem (nEHS) eingeführt werden, welches die Inverkehrbringer von allen grundsätzlich auf dem Markt gebräuchlichen CO2-Emissionen verursachenden Brenntstoffen einbezieht. Ein eigener Antrag auf Kontoerstellung kann entfallen, wenn bereits alle nötigen Daten in aktueller Form in einem von der DEHSt verwalteten EU-ETS Konto vorliegen. |
| 448690 | Örtliches Fahrzeugregister | Im örtlichen Fahrzeugregister werden Daten über alle Fahrzeuge gespeichert, für die durch die örtliche Zulassungsbehörde ein Kennzeichen ihres Zulassungsbezirks zugeteilt wurde. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die gespeicherten Daten werden benötigt, um Personen in ihrer Eigenschaft als Halter von Fahrzeugen, Fahrzeuge eines Halters oder Fahrzeugdaten festzustellen oder zu bestimmen. |
| 574264 | Zentraler Datenbestand zum BAföG-Darlehen | Das Bundesverwaltungsamt (BVA) verwaltet einen zentralen, personenbezogenen Datensatz für die Verwaltung und den Einzug von Staatsdarlehen nach dem BAföG. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die personenbezogenen Daten von Empfängern nach dem BAföG bezogener Staatsdarlehen werden zum Zweck der Verwaltung und des Einzugs dieser Darlehen, insbesondere zum Erlass des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheids, zur Anschriftenermittlung, zur Erstellung etwaiger Anschriftenermittlungskosten- und Rückstandszinsbescheide verarbeitet. Ferner werden die Daten zur Einleitung von Verwaltungsvollstreckungsverfahren sowie bei etwaigen Entscheidungen über den Kooperationserlass benötigt. Ebenso werden die Daten zur Bearbeitung von Anträgen auf vorzeitige Rückzahlung des Darlehens, auf Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung, auf Stundung fälliger Beträge oder auf sogenannte Härtefallerlasse notwendig. Kontext der Registerführung und -nutzung Studierende müssen die Hälfte der in der Regelstudienzeit erhaltenen BAföG-Förderungssumme zurückzahlen, dies ist der Staatslehensanteil. Die Darlehensschuld ist auf maximal 10.000 bzw. 10.010 Euro begrenzt. Die BAföG-Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer des ersten geförderten Studiengangs in vierteljährlichen Raten. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Da der Zentrale Datenbestand zum BAföG-Darlehen explizit im Registermodernisierungsgesetz Erwähnung findet, wird künftig voraussichtlich ein Abruf der steuerlichen Identifikationsnummer möglich sein. |
| 581690 | Fischereiflottenregister | Zur Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) führt jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Fischereiflottenregister, in welches die Eigentumsverhältnisse, die technischen Daten der Fischereifahrzeuge und Fanggeräte sowie Informationen über die Tätigkeiten der Fischereifahrzeuge eingetragen werden. Auf Ebene der EU werden alle nationalen Fischereiflottenregister in einem zentralen Register zusammengeführt. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Fischereiflottenregister dient der Verwaltung der Flottenkapazitäten und Fangtätigkeiten. |
| 448772 | Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse | Die Gutachterausschüsse führen Kaufpreissammlungen. Zur Führung der Kaufpreissammlungen wird jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, in Abschrift dem zuständigen Gutachterausschuss übersandt. Oftmals werden nachgelagerte Käuferbefragungen durchgeführt. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Gutachterausschüsse werten die Kaufpreissammlungen aus, ermitteln Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten. Sie erteilen Auskünfte aus den Kaufpreissammlungen und erstellen Verkehrswertgutachten. So kann eine regionale Immobilienmarktkompetenz und Markttransparenz erlangt werden. Die Bodenrichtwerte dienen z. B. der monetären Bewertung von Flächenangaben, der Grundlage für die Berechnung des Häuserpreisindex sowie der Grundlage für die Ermittlung von durchschnittlichen Kaufpreisen. |
| 448946 | Schnittstellenverzeichnis | Im Schnittstellenverzeichnis sind alle Schnittstellen entlang der Herstellungs- und Lieferkette von flüssiger bzw. gasförmiger Biomasse zur Stromerzeugung oder Biokraftstofferzeugung verzeichnet, die von einer anerkannten Zertifizierungsstelle ein Zertifikat erhalten haben. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Führung des Schnittstellenverzeichnisses durch die Zertifizierungsstellen soll die Transparenz und Kontrollierbarkeit im Bereich der Herstellungs- und Lieferketten von Biomasse verbessern. Kontext der Registerführung und -nutzung Das Verzeichnis steht im Kontext der Nachhaltigkeitsanforderungen für die Herstellung und energetische Nutzung von flüssiger und gasförmiger Biomasse. |
| 449022 | Unternehmensregister des Bundesanzeigers | Das Unternehmensregister dient als zentrale Plattform für die Speicherung rechtlich relevanter Unternehmensdaten. Im Register werden alle wichtigen veröffentlichungspflichtigen Daten über Unternehmen zentral zusammengeführt und für Interessenten elektronisch abrufbar bereitgestellt. Über das Unternehmensregister kann auf die Inhalte des Handelsregisters, des Genossenschaftsregisters und des Partnerschaftsregisters zugegriffen werden. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Durch das Unternehmensregister wurde die vorher bestehende Vielfalt von Datenbanken mit Unternehmensinformationen an einer Stelle zentral zusammengeführt. Das Register stellt eine wichtige Informationsquelle für die Transparenz im Geschäftsverkehr dar. Kontext der Registerführung und -nutzung Die Einführung des Unternehmensregisters als zentrale Stelle für rechtlich relevante Unternehmensdaten ist auf die Empfehlungen der Regierungskommission „Corporate Governance – Unternehmensführung – Unternehmenskontrolle – Modernisierung des Aktienrechts“ aus dem Jahr 2001 zurückzuführen. Das Unternehmensregister dient als zentrale Speicherplattform aller Unternehmensinformationen Deutschlands und wurde aufgrund einer EU-Richtlinie eingeführt. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) wurde am 13. August 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es dient zur Stärkung des Unternehmensregisters in seiner Funktion als zentrale Plattform für die Speicherung von Unternehmensinformationen und ist damit erstmals auch Offenlegungsorgan für Rechnungslegungsunterlagen. |
| 458432 | Tarifregister der Länder | Im Tarifregister der Länder werden Tarifverträge registriert, die für den räumlichen Geltungsbereich des jeweiligen Bundeslandes abgeschlossen worden sind. Weiterhin führt das BMAS ein Tarifregister über alle in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Tarifverträge. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Tarifregister bildet die Grundlage für die Erteilung von Auskünften über die Eintragungen von Tarifverträgen sowie für arbeitsmarkt- und strukturpolitische Analysen für das jeweilige Bundesland. |
| 448608 | Dateien des Bundeskriminalamts | Das Bundeskriminalamt führt als Zentralstelle für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen alle hierfür erforderlichen Datensammlungen, u. a. betreibt es das elektronische Informationssystem der Polizei (INPOL), dessen Kernstück die Personen- und Sachfahndungsdateien sind, sowie zentrale erkennungsdienstliche und kriminaltechnische Sammlungen. Basis der Informationssammlung stellen die Kriminalakten dar. Ferner ist das BKA zuständig für den Betrieb des nationalen Teils des europaweiten gemeinsamen Fahndungs- und Informationssystems SIS. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die zentral geführten Dateien dienen dazu, die innere Sicherheit zu gewährleisten, Gefahren abzuwehren und die Kriminalität zu bekämpfen. Voraussetzung hierfür ist, dass alle verfügbaren und relevanten Informationen für die Polizeien in Bund und Ländern sowie für das Zollkriminalamt zur Verfügung stehen und nutzbar sind. Damit liefern die Daten Unterstützung bei polizeilichen Ermittlungen, bei Ausschreibungen von sowie Fahndungen nach Personen und Sachen, bei der polizeilichen Informationsverdichtung durch Abklärung von Hinweisen und Spurenansätzen, bei der Erstellung von strategischen Analysen und Statistiken und sind zur Durchführung von Abgleichen personenbezogener Daten geeignet. Kontext der Registerführung und -nutzung Vor dem Hintergrund der Taten des NSU beschloss die Innenministerkonferenz einen Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV) einzuführen. Durch Einmalerfassung und Mehrfachnutzung der Daten wird damit die kriminalpolizeiliche Arbeit einfacher und effektiver. Die 1. Stufe des PIAV, die Datei der Waffen- und Sprengstoffkriminalität, ist seit Mai 2016 im Wirkbetrieb, seit Juni 2018 wurde diese durch die Deliktsbereiche Gewaltdelikte / gemeingefährliche Straftaten und Rauschgiftkriminalität ergänzt. Am 17. Juni 2020 erfolgte dann die Bereitstellung der PIAV-Dateien Eigentumskriminalität / Vermögensdelikte, Cybercrime und Sexualdelikte sowie Schleusung / Menschenhandel / Ausbeutung und Dokumentenkriminalität. Weitere Ausbaustufen sind in Planung und sollen bis Ende 2022 umgesetzt werden. Dann werden insbesondere die Deliktsbereiche Geldwäsche, Korruption, Politisch motivierte Kriminalität und Organisierte Kriminalität ergänzt. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Unter dem Dachprogramm Polizei 2020 werden laufende Projekte wie die Entwicklung von PIAV, die Schaffung von eFBS oder die Weiterentwicklung von INPOL integriert und die bestehende Informationsarchitektur des Bundes und der Länder vereinheitlicht und harmonisiert. Die verschiedenen Systeme werden damit konsolidiert und an zentraler Stelle als einheitliche, moderne Verfahren entwickelt, um diese von allen Polizeien nach den gleichen Standards nutzbar zu machen. Es entsteht sukzessive ein einheitliches Verbundsystem mit zentraler Datenhaltung im Bundeskriminalamt. |
| 448952 | Seediensttauglichkeitsverzeichnis | Alle deutschen Seetauglichkeitsuntersuchungen sind in einer Datenbank des Seeärztlichen Dienstes erfasst. Da auf Seereisen eine medizinische Versorgung nur eingeschränkt verfügbar ist, müssen gewisse gesundheitliche Anforderungen von zur See fahrenden Personen erfüllt werden. Hierbei werden unterschiedliche Anforderungen angelegt, je nach geplanter Funktion an Bord (Dienstzweig). Das Seediensttauglichkeitsverzeichnis erlaubt hier einen aktuellen Überblick über die Tauglichkeit sowie die Einschränkungen der Tauglichkeit von zur See fahrenden Personen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Seediensttauglichkeitsverzeichnis wird zur Speicherung von Daten geführt, um die Durchführung der Seediensttauglichkeitsuntersuchungen und die Ausstellung der Seediensttauglichkeitszeugnisse zu gewährleisten, die Überwachung der Tätigkeit der zugelassenen Ärzte sicherzustellen, die Abrechnung der Seediensttauglichkeitsuntersuchungen mit den zugelassenen Ärzten zu gewährleisten, Mehrfach-Seediensttauglichkeitsuntersuchungen bei unterschiedlichen zugelassenen Ärzten zu vermeiden, die Echtheit und die Gültigkeit von Seediensttauglichkeitszeugnissen festzustellen, in anonymisierter Form statistische oder wissenschaftliche Auswertungen zu ermöglichen. |
| 448966 | Daten der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft | Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ist als Trägerin der landwirtschaftlichen Unfallversicherung zuständig für den Unfallversicherungsschutz in der Forstwirtschaft, Fischzucht, Binnenfischerei, einschließlich Viehhalter, Imker und Jagdunternehmen. Im Unterschied zur gewerblichen Unfallversicherung sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII im landwirtschaftlichen Bereich nicht nur die abhängig beschäftigten Personen versichert, sondern auch die Unternehmer selbst, also die Landwirte, sowie deren Ehegatten und Familienangehörigen, soweit diese im Unternehmen mitarbeiten. Es werden Daten zu den beitragspflichtigen Unternehmen, Unternehmern und Unternehmerinnen sowie zu versicherten Personen und Versicherungsfällen gespeichert. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Für folgende Zwecke erfolgt die Datenerhebung und -speicherung: die Feststellung der Zuständigkeit und des Versicherungsstatus, die Erbringung der Leistungen einschließlich Überprüfung der Leistungsvoraussetzungen und Abrechnung der Leistungen, die Berechnung, Festsetzung und Erhebung von Beitragsberechnungsgrundlagen und Beiträgen, die Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen, die Verhütung von Versicherungsfällen, die Abwendung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie die Vorsorge für eine wirksame Erste Hilfe nach Arbeitsunfällen und die Erforschung von Risiken und Gesundheitsgefahren für die Versicherten. Kontext der Registerführung und -nutzung Die landwirtschaftliche Unfallversicherung ist als ein Teilbereich der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eine Pflichtversicherung, der Unternehmer und Unternehmerinnen der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus kraft Gesetzes angehören. |
| 448688 | Fahrtenschreiberkartenregister (FKR) | Das Fahrtenschreiberkartenregister dient der Speicherung von Fahrtenschreiberkarten (z. B. Fahrerkarten), die zur Bedienung des Fahrtenschreibers in Lastkraftwagen und Bussen benötigt werden. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Register dient hauptsächlich der Speicherung von Fahrerkarten, die vom Lkw- und Busfahrpersonal zur Bedienung des Fahrtenschreibers benötigt werden. Dadurch wird eine zuverlässige Aufzeichnung und Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals ermöglicht. In diesem Zusammenhang sind weitere Arten von Fahrtenschreiberkarten erforderlich, deren Daten ebenfalls im Register gespeichert werden: Kontrollkarten, Unternehmenskarten und Werkstattkarten. Durch die zentrale Registrierung wird sichergestellt, dass das Fahrpersonal nur im Besitz einer Fahrerkarte ist. Kontext der Registerführung und -nutzung Aufgrund der Verordnung (EG) 2135 / 98 wurden die nationalen Rechtsvorschriften erlassen, welche am 01. Mai 2005 zur Einführung des FKR geführt haben. Aktuell gilt die Richtlinie über den Führerschein (VO (EU) 165 / 2014) und ihre Umsetzung in nationales Recht. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Das Fahrtenschreiberkartenregister wird seit 2005 beim Kraftfahrt-Bundesamt geführt. Im Zuge der Änderung des Gesetzes über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (FPersG) sowie des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes 2017 wurde das Zentrale Kontrollgerätkartenregister (ZKR) umbenannt in Fahrtenschreiberkartenregister (FKR). Damit wurden die Begrifflichkeiten aus dem europäischen Recht, in dem das Kontrollgerät als Fahrtenschreiber bezeichnet wird, in deutsches Recht übernommen. |
| 448806 | Luftfahrer-Eignungsdatei | Daten, die für die Entscheidung über die Beschränkung, das Ruhen, den Widerruf, die Rücknahme oder die Versagung der Erlaubnis oder Berechtigung von Luftfahrenden erforderlich sind, werden in der Luftfahrer-Eignungsdatei beim Luftfahrt-Bundesamt geführt. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das zentrale Register bündelt die relevanten Informationen von verschiedenen Stellen und bietet somit den zuständigen Landesbehörden ein umfassenderes Bild bei Entscheidungen über die Erlaubnis oder Berechtigung einer Luftfahrerin / eines Luftfahrers. |
| 448724 | Gewerberegister | Das Gewerberegister ist ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis der gemeldeten Gewerbebetriebe. Es werden alle An-, Um- und Abmeldungen eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgenommen. Jeder selbständige Betrieb eines stehenden Gewerbes muss gemäß § 14 Absatz 1 Gewerbeordnung bei der für den Betriebssitz zuständigen Gemeinde angemeldet sein. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Daten des Gewerberegisters sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. |
| 448794 | Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (Lehrlingsrolle) | Die Handwerkskammer hat zur Regelung, Überwachung und Förderung sowie zum Nachweis der Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen ein Verzeichnis der in ihrem Bezirk bestehenden Berufsausbildungsverhältnisse nach Maßgabe der Anlage D abschnitt III HwO einzurichten und zu führen (Lehrlingsrolle). Die Eintragung ist für den Auszubildenden gebührenfrei. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Verzeichnis dient der Regelung, Überwachung, Förderung und zum Nachweis der Berufsausbildung. Kontext der Registerführung und -nutzung Ein Berufsausbildungsvertrag und Änderungen seines wesentlichen Inhalts sind in die Lehrlingsrolle einzutragen, wenn der Berufsausbildungsvertrag den gesetzlichen Vorschriften und der Ausbildungsordnung entspricht, die persönliche und fachliche Eignung sowie die Eignung der Ausbildungsstätte für das Einstellen und Ausbilden vorliegen und für Auszubildende unter 18 Jahren die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach § 32 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes zur Einsicht vorgelegt wird. All dies prüft die Lehrlingsrolle. Der Ausbildende hat unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrags die Eintragung in die Lehrlingsrolle zu beantragen. Ohne Eintragung in die Lehrlingsrolle ist eine Zulassung zur Zwischen- und Gesellenprüfung nicht möglich (§ 36 HwO) bzw. nur dann, wenn der Auszubildende oder dessen gesetzlicher Vertreter den Grund für das Nichteintragen nicht zu vertreten hat. Ebenso ist die Eintragung in die Lehrlingsrolle Bedingung für die Förderung der ÜLU. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Der Ausbildungsvertrag befindet sich in ständiger Entwicklung bzw. Anpassung durch Änderungen des Berufsbildungsgesetzes. Die Daten der Lehrlingsrolle sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. |
| 449092 | Zentrales Register über die Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr | Das Register führt alle die von der Bundeswehr erteilten Dienstfahrerlaubnisse und ausgestellte Dienstführerscheine. Kontext der Registerführung und -nutzung Mit einer Dienstfahrerlaubnis dürfen nur Dienstfahrzeuge gefahren werden. Sie gilt ausschließlich für die Dauer des Dienstverhältnisses. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau In Folge des neuen Stationierungskonzepts der Bundeswehr wurde die Zentrale Militärkraftfahrtstelle Ende 2012 als Behörde aufgelöst und dem im Januar 2013 neu aufgestellten Logistikkommando der Bundeswehr in Erfurt als Abteilung Militärisches Kraftfahrtwesen und Zentrale Militärkraftfahrtstelle angegliedert, welche für das Register verantwortlich ist. |
| 448948 | Schornsteinfegerregister | Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird ein Schornsteinfegerregister geführt, in das jeder bevollmächtigte Schornsteinfeger sowie jeder Betrieb, der staatlich vorgeschriebene Schornsteinfegerarbeiten ausführen möchte, eingetragen wird. Die Eintragung in das Register ist kostenlos. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Register wird geführt, um den Eigentümern, den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern und der zuständigen Behörde die Feststellung zu erleichtern, wer die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 SchfHwG erfüllt. Kontext der Registerführung und -nutzung Alle Hauseigentümer haben seit dem 1. Januar 2013 die Möglichkeit, einen Schornsteinfeger ihrer Wahl zu beauftragen, mit der Folge, selbst dafür zu sorgen, dass ihre Heizungsanlage regelmäßig gekehrt und überprüft wird. Das Register dient also den Hauseigentümern bei der Auswahl zugelassener Schornsteinfeger. |
| 449052 | Verzeichnisse über Pflegeeinrichtungen | Bei der DatenClearingStelle (DCS) Pflege handelt es sich um eine Datenbank die folgende drei Aufgaben erfüllt: In der DCS werden die von den Prüfinstitutionen (Medizinischer Dienst und PKV-Prüfdienst), gemäß § 114 SGB XI in den Qualitätsprüfungen erhobenen Qualitätsdaten der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen zusammengeführt, von den Pflegeeinrichtungen ergänzt und freigegeben, von den Landesverbänden der Pflegekassen abschließend geprüft und freigegeben und den Veröffentlichungsportalen der Landesverbände der Pflegekassen (AOK-Navigator, BKK-Pflegefinder und dem vdek-Pflegelotsen, dem Pflegelosten der Knappschaft und dem IKK-Pflegelosten) zur Veröffentlichung weitergeleitet. Sofern sie die Voraussetzungen der Nutzungsbedingungen erfüllen, können Dritte können nach § 115 Abs. 1c SGB XI auf Antrag die Qualitätsdaten über die Bundesverbände der Pflegekassen erhalten. Pflegeeinrichtungen können Angaben zu Kooperationen mit Ärzten, Zahnärzten und der Hospiz- und Palliativversorgung übermitteln. Diese Angaben werden ebenfalls an die Veröffentlichungsportale der Pflegekassen weitergeleitet. Die für die Zulassung der Angebote zur Unterstützung im Alltag (AuA) zuständigen Stellen in den Bundesländern (dies ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt) melden nach § 7 Abs. 4 SGB XI die zugelassenen AuA gegenüber der DCS. Die erhobenen Daten werden an die Veröffentlichungsportale der Pflegekassen weitergegeben. Zweck und Zielsetzung Bei der DCS Pflege handelt es sich um eine IT, die die Berichte der Prüfinstitutionen zusammenführt und zur Veröffentlichung weiterleitet. Des Weiteren können die Pflegeeinrichtungen ärztliche Daten melden. Darüber geben die für die Zulassung der AuA zuständigen Stellen in den Bundesländern die von ihnen zugelassenen Angebote mittels DCS an die Landesverbände der Pflegekassen. Kontext der Registerführung und -nutzung Im Zuge des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes von 2008 wurden die gewonnenen Erkenntnisse der Prüfungen in Form von Noten vereinheitlicht und als sogenannte Transparenzberichte von den Landesverbänden der Pflegekassen in den genannten Portalen im Internet veröffentlicht. Seit dem 1. November 2019 sind diese Noten für den vollstationären Bereich abgeschafft. Die Prüfergebnisse werden nun in kompakten Übersichten dargestellt, die zusätzlich noch einen Vergleich zu vorangegangenen Prüfungen enthalten. Für ambulante Pflegedienste werden weiterhin Pflegenoten veröffentlicht. Im Zuge der Veröffentlichung der Ergebnisse werden weitere Merkmale der Pflegeeinrichtungen bekannt gemacht. Sofern die gesetzlichen Rahmendedingungen weiterentwickelt und vom Qualitätsausschuss Pflege neue Qualitätsdarstellungsvereinbarungen verabschiedet werden, wird die DCS Pflege entsprechend angepasst (ab 2021 werden gemäß Qualitätsdarstellungsvereinbarung stationär (QDVS) die zur Veröffentlichung bestimmten Qualitätsindikatoren ergänzt, die von der Datenauswertungsstelle (DAS) geliefert werden). Gleiches gilt für die Angaben der ärztlichen Leistungen und der AuA . |
| 448754 | Infrastrukturregister | Das Infrastrukturregister gibt Auskunft über die Infrastruktur der Deutschen Bahn AG. Es beschreibt alle Eisenbahnstrecken und andere Kenndaten zur Infrastruktur der DB Netz AG, DB Station & Service AG, DB Energie GmbH, Usedomer Bäderbahn GmbH und der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH. Es gibt einen textlichen Teil und eine interaktive Karte (ISR-Viewer) des Infrastrukturregisters. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Register beinhaltet technische und betriebliche Angaben zur Eisenbahninfrastruktur, um die aktuelle Situation und die voraussichtliche Ausprägung künftiger Fahrplanperioden abzubilden. Das Infrastrukturregister bietet: Energieversorgungsunternehmen die Möglichkeit der Streckenkompatibilitätsprüfung dem Mitgliedstaat, der die Genehmigung für die Inbetriebnahme des Teilsystems erteilen muss, für jede Strecke des transeuropäischen Eisenbahnnetzes eine Übersicht der wichtigsten Parameter für den Betrieb dieser Strecke; dem Infrastrukturbetreiber eine Zusammenfassung der Kenndaten der betroffenen Strecken, anhand deren er die Entwicklungen bei der Umsetzung der TSI verfolgen kann; den Bahnunternehmen, die die Strecken nutzen oder nutzen wollen, Informationen über deren Besonderheiten und Parameter oder Spezifikationen, die auf besondere Entscheidungen des Infrastrukturbetreibers zurückzuführen sind Kontext der Registerführung und -nutzung Zielgruppe des Infrastrukturregisters sind die Mitarbeiter der Infrastrukturbetreiber, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Behörden und Fahrzeughersteller. |
| 448640 | Deutsches Krankenhaus Verzeichnis (DKV) | Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die 16 Landeskrankenhausgesellschaften - vereint unter dem Dach der "Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH" (DKTIG) - haben sich dazu entschlossen, der Öffentlichkeit ein fundiertes Krankenhausverzeichnis anzubieten. Das DKV basiert inhaltlich auf den strukturierten Qualitätsberichten der Krankenhäuser, die jährlich aktualisiert werden. Die Krankenhäuser optimieren diese Daten darüber hinaus ständig. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das DKV bietet die Möglichkeit, ein ja nach Erkrankung passendes, regionales Krankenhaus - von der Universitätsklinik bis zum Krankenhaus der Grundversorgung - zu finden. Kontext der Registerführung und -nutzung Informationssuchende bedienen sich in aktuell verfügbaren, bundesweiten Krankenhausdaten. Neben diesen Daten werden auch aktuelle Stellenangebote der deutschen Krankenhäuser veröffentlicht. |
| 449042 | Versichertenverzeichnisse der Kranken- und Pflegekassen | Die Versichertenverzeichnisse enthalten, neben der Versichertennummer, die Angaben, die zur Feststellung der Versicherungspflicht oder -berechtigung und des Anspruchs auf Familienversicherung, zur Bemessung und Einziehung der Beiträge sowie zur Feststellung des Leistungsanspruchs erforderlich sind. Die Krankenkasse verwendet für jeden Versicherten eine Krankenversichertennummer. Die Versichertennummer bei den Pflegekassen kann ganz oder teilweise mit der Krankenversichertennummer übereinstimmen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Versichertenverzeichnis dient in erster Linie zur Feststellung der Versicherungspflicht oder -berechtigung, zur Bemessung und Einziehung der Beiträge - soweit nach der Art der Versicherung notwendig - sowie zur Feststellung des Leistungsanspruchs einschließlich der Versicherung nach § 10 SGB V (Familienversicherung). Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Daten der Versichertenverzeichnisse sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. |
| 449062 | Weinbergsrolle | Die Weinbergsrolle ist ein Verzeichnis der engeren geografischen Einheiten für Qualitätswein innerhalb des Anbaugebietes und enthält Einzellagen (Rebflächen), Großlagen (Zusammenfassung von Rebflächen), Bereiche (Zusammenfassung mehrerer Lagen) sowie mitunter Gewannen / Katasterlagen. Daneben umfasst die Weinbergsrolle Karten, in die die geografischen Einheiten eingetragen sind. Lagebezeichnungen dienen der Herkunftsbezeichnung für Qualitätsweine und bezeichnen gewissermaßen den "Geburtsort" eines Weines. In Deutschland gibt es insgesamt 13 teils bundeslandübergreifende Weinanbaugebiete. Da landesrechtliche Regelungen die Ausgestaltung der Weinbergsrolle mitunter unterschiedlich vorgeben, werden an dieser Stelle ausschließlich einheitliche Angaben dargestellt. Neben der Weinbergsrolle wird die EU-Weinbaukartei geführt, in der Informationen zu Betrieb, Produktion und Brennerei gehalten werden. Im Saarland ist die Weinbergsrolle in die EU-Weinbaukartei integriert. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Weinbergsrolle dient der Abgrenzung eingetragener Lagen und Bereiche des Anbaus von Qualitätswein. Kontext der Registerführung und -nutzung Ein Lagename darf nur verwendet werden, wenn er in die Weinbergsrolle eingetragen ist und das Erzeugnis weinrechtlich aus der Lage stammt. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Aufgrund neuer Weingesetzgebung werden Änderungen erforderlich. |
| 489744 | Datenbestände zu geringfügig Beschäftigten | Die Minijob-Zentrale als zuständige zentrale Einzugsstelle für den Bereich der geringfügig entlohnten Beschäftigung führt personenbezogene Daten zu allen geringfügig Beschäftigten im gewerblichen Bereich oder Privathaushalt. Sie zieht Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung ein sowie die Umlagen für die Entgeltfortzahlung, das Mutterschaftsgeld und die Insolvenzgeldumlage. Zusätzlich wird die Pauschsteuer bei Minijobs erhoben sowie für Minijobs in Privathaushalten die Beiträge zur Unfallversicherung eingezogen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Datenhaltung ist für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nach §§ 28h ff. SGB IV nötig. Kontext der Registerführung und -nutzung Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Geringfügig bedeutet, dass es eine bestimmte Verdienstgrenze oder bestimmte Zeitgrenzen gibt. Ein Minijobber kann im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt beschäftigt sein. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Minijobber bei der Minijob-Zentrale anzumelden und monatliche Abgaben zu zahlen. Bei dem Meldeverfahren, der Fälligkeit und Höhe der Abgaben gibt es Unterschiede - je nachdem, ob es sich um Minijobs im Gewerbe oder im Privathaushalt handelt. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Innerhalb des Datenbestands erfolgt eine stetige Anpassung aufgrund ggf. gesetzlicher Neuregelungen in Bezug auf die gesetzlichen Aufgaben der Einzugsstelle. |
| 458934 | Samenspender-Register | Im Samenspender-Register werden die im Gesetz genannten personenbezogenen Daten des Samenspenders und der Empfängerin der Samenspende gespeichert. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Recht jedes Menschen zu erfahren, woher er selbst abstammt. Um dieses Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung für Personen zu verwirklichen, die durch eine Samenspende im Rahmen einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung gezeugt worden sind, wurde das Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen (Samenspenderregistergesetz) erlassen. In diesem ist u. a. die Speicherung der personenbezogenen Daten von Samenspendern und Empfängerinnen und wie auskunftsberechtigte Personen von diesen Kenntnis erhalten können, geregelt. In dem Gesetz sind die organisatorischen, verfahrensmäßigen Voraussetzungen für die Auskünfte an auskunftsberechtigte Personen festgelegt. |
| 448778 | Bundeseinheitliches Konzernverzeichnis (BUKON) | Das Bundeseinheitliche Konzernverzeichnis (BUKON) stellt die zentrale Sammlung der von den Finanzbehörden der Länder übermittelten Konzernübersichten dar. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Konzernverzeichnis bildet die Voraussetzung für die einheitliche Prüfung von Konzernen. Kontext der Registerführung und -nutzung In der Vergangenheit wurden Konzernverzeichnisse in uneinheitlicher Art und Weise auf der Ebene der Länder geführt. BUKON soll durch seine zentrale Datenbank Abstimmungsschwierigkeiten zwischen den Ländern vermeiden. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau BUKON wird innerhalb der nächsten Jahre in PINGO integriert. |
| 448870 | Rechtsdienstleistungsregister | Das Rechtsdienstleistungsregister ist ein öffentliches Register, wird elektronisch geführt und ist online einsehbar. Darin werden Auskünfte über die registrierten Rechtsdienstleister und über Personen, denen die Rechtsdienstleistung untersagt wurde, geführt und im Justizportal des Bundes und der Länder öffentlich bekanntgemacht. Die Einsichtnahme in das Rechtsdienstleistungsregister steht jedem unentgeltlich zu. Eine Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. Diese Leistungen dürfen von natürlichen und juristischen Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeiten aufgrund besonderer Sachkunde erbracht werden, sofern die Registrierung vorliegt. Registrierungspflichtige Bereiche der Rechtsdienstleistungen erstrecken sich auf Inkassodienstleistungen, Rentenberatung oder Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht. Die Registrierung erfolgt nur bei Vorliegen besonderer theoretischer und praktischer Sachkunde. Neben Inkassounternehmen (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG), Rentenberatern (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 RDG) und Rechtsdienstleistern im ausländischen Recht (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 RDG) werden im Rechtsdienstleistungsregister auch registrierte Erlaubnisinhaberinnen und -inhaber geführt. Es handelt sich hierbei um Inhaberinnen und Inhaber einer Erlaubnis nach Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 5 oder Nr. 6 des Rechtsberatungsgesetztes (Alterlaubnisinhaberinnen und -inhaber), deren Erlaubnis sich auf andere als die in § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 oder 3 RDG genannten Bereiche erstreckt oder deren Befugnisse darüber hinausgehen (§ 1 Abs. 3 S. 2 RDGEG). Diese Alterlaubnisinhaberinnen und -inhaber wurden gesondert oder zusätzlich zu ihrer Registrierung nach §10 Abs. 1 RDG als Rechtsbeistände oder Erlaubnisinhaberinnen und -inhaber im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen (registrierte Erlaubnisinhaberinnen und -inhaber). Gemäß § 1 Abs. 3 S. 3 RDGEG dürfen sie unter ihrer bisher geführten Berufsbezeichnung Rechtsdienstleistungen in allen Bereichen des Rechts erbringen, auf die sich ihre bisherige Erlaubnis erstreckt. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Register dient der unentgeltlichen Information der Rechtsuchenden, der Personen, die Rechtsdienstleistungen anbieten, des Rechtsverkehrs und öffentlicher Stellen. Es soll den Markt der Rechtsdienstleistungen transparenter machen und dem Rechtsuchenden ermöglichen, seine Vertragspartnerin / seinen Vertragspartner zu überprüfen. Im Inkassobereich soll es aber auch der Schuldnerin / dem Schuldner ermöglichen, sich vor unseriösen Geschäftspraktiken nicht registrierter Inkassobüros zu schützen. Das RDG gilt nur für den außergerichtlichen Bereich. |
| 448624 | Datenbank der gemeldeten Verdachtsfälle von Impfkomplikationen (DB-UAW) | Das Paul-Ehrlich-Institut führt eine Datenbank über Verdachtsfälle von Impfkomplikationen und Impfnebenwirkungen (DB-UAW) seit dem Jahr 2000, auch rückwirkend, die sich auf in Deutschland für die Anwendung am Menschen zugelassene Impfstoffe beziehen. Bei den Daten handelt es sich grundsätzlich um gemeldete Verdachtsfälle unerwünschter Reaktionen auf einen Impfstoff, die im Zeitraum nach der Einnahme oder Verabreichung auftraten. Durch diese Meldungen können also nicht ohne Weiteres ursächliche Zusammenhänge mit dem Impfstoff festgestellt werden. Rückschlüsse auf die meldenden Personen/Institutionen sind nicht möglich. Die in der Datenbank aufgeführten Daten erfordern eine medizinische Interpretation. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Datenbank dient der Arzneimittelsicherheit, also der Überwachung der Sicherheit von Arzneimitteln, um Risikosignale schnell zu erkennen und ist somit ein Frühwarnsystem. Bei Bedarf ergreift das Paul-Ehrlich-Institut die gebotenen Maßnahmen zum Schutz von Patientinnen und Patienten und bezieht, falls erforderlich, die Landesgesundheitsbehörden mit ein. Die Datenbank soll im Sinne des Verbraucherschutzes und der Impfaufklärung allen Interessierten die Möglichkeit geben, sich aktuell über die Datenlage zu informieren. Das Paul-Ehrlich-Institut nutzt einen Algorithmus der Weltgesundheitsorganisation, um zu prüfen, ob sich das Nutzen/Risiko-Verhältnis des betreffenden Impfstoffes ändert und deswegen z. B. Maßnahmen nach dem Arzneimittelgesetz zu ergreifen sind. Nicht geeignet ist die Datenbank für statistische Auswertungen. |
| 448560 | Ausländerzentralregister | Das Ausländerzentralregister besteht aus zwei getrennten Datenbeständen: dem „allgemeinen Datenbestand“ („AZR“ i. e. S.) und der Visadatei. Der allgemeine Datenbestand enthält personenbezogene Daten inkl. aufenthalts- und asylrechtlicher Informationen zu Ausländerinnen und Ausländern, die sich in Deutschland nicht nur vorübergehend (d. h. länger als 3 Monate) aufhalten, aufgehalten haben bzw. einen sonstigen Bezug haben. Personenbezogene Daten von Ausländerinnen und Ausländern werden auch gespeichert, wenn diese u. a. unerlaubt eingereist und / oder unerlaubt aufhältig sind bzw. ein Asylgesuch geäußert haben. In bestimmten Fällen (z. B. Vorabzustimmung) werden Datensätze von Personen erfasst, welche sich noch im Ausland befinden. In der Visadatei sind Daten der Visumantragstellerinnen und Visumantragsteller enthalten, die im Regelfall nur kurz in Deutschland bleiben. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Durch die Speicherung und Übermittlung der im Register gespeicherten Daten von Ausländerinnen und Ausländern werden die mit der Durchführung ausländer- oder asylrechtlicher Vorschriften betreuten Behörden und andere öffentliche Stellen unterstützt. So können Aufgaben im asylrechtlichen Bereich oder beim Grenzübertritt wahrgenommen sowie durch Ermittlung statistischer Angaben migrationspolitische Zielsetzungen und Entscheidungen getroffen werden. Kontext der Registerführung und -nutzung Das Ausländerzentralregister dient als bundesübergreifende Informationsplattform, in welcher Informationen und Sachverhalte gebündelt und u. a. zur Steuerung migrationspolitischer Zielsetzungen, sowohl auf Bundes- als auch Landesebene, verwendet werden. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Das Ausländerzentralregister unterliegt einer fortlaufenden Weiterentwicklung. Aktuell (Stand Mai 2021) erfolgt eine große Weiterentwicklung unter Beteiligung des Bundes und der Länder durch das Gesetzgebungsverfahren zur "Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters". Die Datenbestände des Ausländerzentralregisters sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen |
| 448864 | Psychotherapeutendatei | Die Bundespsychotherapeutenkammer erstellt eine bundesweite Statistik zu Anzahl der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie zur Art der von ihnen ausgeübten Tätigkeit. Datengrundlage bilden die von den Landespsychotherapeutenkammern erstellten Statistiken. |
| 448786 | Krebsregister | Die epidemiologische Krebsregistrierung ist in Deutschland durch Ländergesetze geregelt. Das Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG) von 2009 legt die Aufgaben des Zentrums für Krebsregisterdaten (ZfKD) am Robert Koch-Institut als nationale Auswertungsstelle fest. Gemäß Bundeskrebsregisterdatengesetz übermitteln die epidemiologischen Krebsregister der Länder (EKR) anonymisierte Daten zu jährlich erfassten Krebsneuerkrankungen an das ZfKD. Diese Daten werden dort auf Vollzähligkeit geprüft, in einem Datensatz zusammengeführt und für Aussagen zum Krebsgeschehen in Deutschland ausgewertet. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Epidemiologische Krebsregister dienen dem zeitlichen und räumlichen Monitoring des Krebsgeschehens in der Bevölkerung. Mit der zentralen Zusammenführung der Daten aller Landeskrebsregister wird deutschlandweit beobachtet, wie häufig welche Tumorerkrankungen in welcher Region auftreten. Ferner können anhand der Daten gesundheitspolitische Maßnahmen zur Prävention, Früherkennung, Behandlung und Versorgung evaluiert werden. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Mit dem am 18. August 2021 erlassenen Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten sollen die von den Landeskrebsregistern zu liefernden epidemiologischen Datensätze um Daten der klinischen Krebsregistrierung erweitert werden. |
| 449118 | Dezentrale Luftfahrerdateien | Beauftragte für Erlaubniserteilung und Sicherheit im Bezug auf die Nutzung des Luftraums durch Freiballone, Luftsportgeräte und Flugmodelle führen jeweils eine Datei über die von ihnen erteilten Erlaubnisse oder Berechtigungen. Beauftragte sind zum Beispiel Luftsportverbände der Bundesländer. Die Beauftragten sind gesetzlich verpflichtet, analog zur Zentralen Luftfahrerdatei, eine Datei über die von ihnen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten erteilten Erlaubnisse und Berechtigungen zu führen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die dezentralen Luftfahrerdateien dienen der Feststellung, welche Erlaubnisse und Berechtigungen ein Luftfahrer oder eine Luftfahrerin zu einem gegebenen Zeitpunkt besitzt. |
| 582744 | Liste der Erstkäufer von Seefischereierzeugnissen | Nur anerkannte Erzeugerorganisationen und eingetragene Käufer dürfen im Rahmen eines Erstverkaufs im Inland von einem Fischereifahrzeug Seefischereierzeugnisse erwerben. Käufer, die Fischereierzeugnisse beim Erstverkauf von einem Fischereifahrzeug erwerben, müssen bei den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats registriert sein, in dem der Erstverkauf erfolgt. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Liste der Erstkäufer wird zur Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) geführt. |
| 582516 | Krisenvorsorgeliste (ELEFAND) | Die Krisenvorsorgeliste (ELEFAND) ist eine Liste der im Konsularbezirk ansässigen Deutschen und anderer Schutzbefohlener sowie ihrer Familienangehörigen, die zur Vorsorge für Katastrophenfälle geführt wird. Katastrophenfälle können eintretende oder drohende Naturkatastrophen, kriegerische oder revolutionäre Verwicklungen oder vergleichbare Ereignisse sein. In die Krisenvorsorgeliste können sich alle deutschen Staatsangehörigen, die sich vorübergehend oder dauerhaft im Ausland aufhalten, eintragen. Mitreisende Familienmitglieder des gleichen Haushalts - auch ohne die deutsche Staatsangehörigkeit - können als Begleitpersonen mit eingetragen werden, damit sie im Not- und Krisenfall mitberücksichtigt werden können. Die Aufnahme erfolgt nach erfolgreicher Registrierung passwortgeschützt im Online-Verfahren. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Eintragung in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ermöglicht es, die dort Eingetragenen im Krisenfall ggf. über konkrete Empfehlungen zu Verhaltensweisen, Sammelpunkten und Evakuierungswegen ortsspezifisch zu informieren, die über die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA) hinausgehen. Die Liste ermöglicht es den Auslandsvertretungen, mit Deutschen im Gastland bei akuten Krisen in Kontakt zu treten. Kontext der Registerführung und -nutzung Im Jahr 2019 unternahmen 40,8 Mio. Bundesbürger eine Auslandsreise mit einer Dauer von über 5 Tagen (Quelle: Deutscher Reiseverband, Daten und Fakten 2019). Zudem wächst die Zahl der Auslandsdeutschen. Dem ist auch konsularisch, insbesondere für den Krisen- bzw. Katastrophenfall, Rechnung zu tragen. Daher ermöglicht das Auswärtige Amt diesen Auslandsreisenden und Auslandsdeutschen online die Selbstregistrierung in seiner Krisenvorsorgeliste ELEFAND. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Daten der Krisenvorsorgeliste sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. |
| 448710 | Gemeindeverzeichnis-Informationssystem (GV-ISys) | Das in den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder seit Juni 2007 geführte Gemeindeverzeichnis-Informationssystem (GV-ISys) führt jede politisch selbstständige Gemeinde Deutschlands. Damit stellt es eine Datei zur systematischen Abbildung des deutschen Verwaltungsaufbaus für die Statistik dar. Die darin verzeichneten Regionaleinheiten sind administrative Gebietsgliederungen oder Verwaltungsebenen (Gemeinden, Landkreise, kreisfreie Städte etc.) und werden flächendeckend in ihrer hierarchischen Struktur abgebildet und unter Berücksichtigung ihrer landestypischen bzw. regionalen Besonderheiten dargestellt. Zweck und Zielsetzung der Registerführung GV-ISys stellt monatsaktuelle Gebietsstände für statistische Aufbereitungen mit regionaler Gliederung zur Verfügung. |
| 557490 | Deutsches Medizinprodukte-Informations- und Datenbanksystem (DMIDS) | Das Deutsche Medizinprodukte-Informations- und Datenbanksystem (DMIDS) dient der Marktüberwachung von Medizinprodukten in Deutschland. Dort können Anzeigepflichtige, Sponsoren, Benannte Stellen und die zuständigen Behörden ihre anzuzeigenden Daten eingeben. Das Inverkehrbringen von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika sowie (je nach Produkttyp) die Angaben zum Sicherheitsbeauftragten oder zur für die Einhaltung der regulatorischen Vorschriften verantwortlichen Person müssen über das DMIDS von den jeweiligen Medizinprodukte-Herstellern angezeigt werden. Vor Beginn müssen klinische Prüfungen und Leistungsbewertungsprüfungen von einer Ethik-Kommission zustimmend bewertet werden und (je nach Rechtsgrundlage) von der zuständigen Bundesbehörde (BfArM oder PEI) genehmigt bzw. bei dieser angezeigt werden. Die Anträge dazu müssen online im DMIDS gestellt und dort von den zuständigen Institutionen bearbeitet werden. Abhängig vom Produkttyp sind Vorkommnisse mit Medizinprodukten sowie schwerwiegende unerwünschte Ereignisse im Rahmen einer klinischen Prüfung mit Medizinprodukten an das BfArM bzw. an das PEI zu melden. Im DMIDS werden die Meldungen gespeichert und stehen den zuständigen Institutionen zur Recherche zur Verfügung. Mitteilungen zur Klassifizierung von Medizinprodukten oder Abgrenzung zu Nicht-Medizinprodukten werden ebenfalls im DMIDS erfasst. Dass ein Medizinprodukt bzw. das Qualitätsmanagementsystems des Herstellers den jeweiligen regulatorischen Anforderungen genügt, wird den Herstellen von den Benannten Stellen bescheinigt. Meldungen zu den erteilten, eingeschränkten, ausgesetzten zurückgezogenen oder verweigerten Bescheinigungen werden von den Benannten Stellen im Medizinprodukte-Informationssystem erfasst. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das DMIDS dient dem Informationsaustausch zwischen Behörden, Benannten Stellen, Ethik-Kommissionen, Anzeigepflichtigen nach Medizinprodukterecht, EU-Kommission und anderen Mitgliedstaaten. Es ermöglicht damit die Durchführung behördlicher Aufgaben im Bereich der Marktüberwachung, Vigilanz, Klinischen Prüfungen. Ein Teil der Daten ist zudem der Öffentlichkeit (gegen Gebühr) zugänglich. Kontext der Registerführung und -nutzung Das DMIDS bildet den deutschen Datenbank-Abschnitt innerhalb des regulatorischen Systems der europäischen Medizinprodukte-Erfassung ab. Die auf europäischer Ebene abgestimmten Datenobjekte werden regelmäßig an die europäische Datenbank "Eudamed2", bzw. EUDAMED geliefert. Entwicklungen, geplanter Ausbau Das bestehende europäische Datenbanksystem Eudamed2 wird sukzessive durch das neue System EUDAMED abgelöst. Für die Mehrheit der aktuellen Funktionen wird die primäre Datenquelle zukünftig die europäische Datenbank EUDAMED sein. EUDAMED wird von der EU-Kommission betrieben. Die Administration und die Unterstützung der Nutzer liegt ebenfalls vollständig bei der EU-Kommission. |
| 476998 | Register für Erklärungen zur Organ- Gewebespende | Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt ein Register, in denen Personen Erklärungen zu Organ- und Gewebespenden abgeben können. Ziel ist es, die persönliche Entscheidung zu registrieren, sodass Ärzte im Fall eines eintretenden Hirntods schnell und unkompliziert feststellen können, ob die Person zu Lebzeiten Angaben hinsichtlich ihrer Spende-Präferenzen hinterlegt hat. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Register für Erklärungen zu Organ- und Gewebespenden hat das Ziel, die Bereitschaft für Organspenden zu stärken, indem jeder Person eine unkomplizierte und niedrigschwellige Online-Registrierung ermöglicht wird. Gleichzeitig soll das Register Klarheit für Ärzte im akuten Anwendungsfall schaffen. Durch den stets verfügbaren Abruf des Registers können auskunftsberechtigte Ärzte schnelle und zuverlässige Informationen hinsichtlich der Bereitschaft eines Patienten zur Organ- oder Gewebespende erhalten. Kontext der Registerführung und -nutzung Das „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ wurde im Januar 2020 durch den Gesetzgeber beschlossen. Ein Teil dieses Gesetzes beinhaltet den Aufbau eines Registers für Erklärungen zu Organ- und Gewebespenden. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Das Register befindet sich zur Zeit in der Entwicklung. Während der Start des Registers ursprünglich für den 01. März 2022 angedacht war, führten Komplikationen im Zuge der COVID-19-Pandemie zu einer Verzögerung. Aktuell ist mit dem Start des Registers frühestens Ende des Jahres 2022 zu rechnen. |
| 449106 | Zirkusregister | Wer Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen möchte, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Das Zirkusregister erfasst die Registrierung, Betriebsdaten der Zirkusse sowie deren Betreiber, den Tierbestand sowie führt Informationen über Vor-Ort-Kontrollen. Das Zirkusregister ist als "Zirkusdatenbank" integraler Bestandteil der HI-Tier-Datenbank. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Register dient der Überwachung und Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen von Betrieben, die Tiere an wechselnden Orten zur Schau stellen. Kontext der Registerführung und -nutzung Ursprung der HIT-Datenbank war die Einführung der Rinderdatenbank aufgrund der BSE-Krise. Dadurch, dass sich alle Länder und später der Bund auf den zentralen Betrieb beim StMELF in Bayern einigten und eine zentrale, etablierte Struktur zur Verfügung stand, wurde die Datenbank sukzessive um weitere Teile erweitert. Neben oben genannten Meldungen werden für Rinder, Schweine sowie Schafe und Ziegen entsprechende Meldungen zentral gespeichert (HIT-Datenbank), Meldungen im Rahmen der Überwachung der Aquakulturbetriebe gemäß Richtlinie (EG) 2006 / 88 in Verbindung mit der Fischseuchenverordnung erfasst (Aquakulturdatenbank), die von den drucklegenden Stellen ermächtigten Tierärzte ausgegebenen Heimtierausweise erfasst (Heimtierausweisdatenbank), Meldungen zur Überwachung der Antibiotikaanwendungen in Mastbetrieben gemäß Arzneimittelgesetz erfasst (TAM-Datenbank) sowie die von den hierfür zuständigen Stellen ausgegebene Equidenpässe von diesen Stellen gemeldet (Equidendatenbank). Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Datenbank wurde über die Jahre sukzessive um verschiedene Bereiche erweitert. Der Bund und die Länder sind Auftraggeber, diese werden initiativ, wenn andere / neue Rechtsbereiche über die vorhandenen Strukturen abgebildet werden sollen. |
| 530012 | Tierarzneimittel-Datenbank (TAM) | Die Tierarzneimittel (TAM) - Datenbank ist eine Erweiterung der HIT-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) und damit die zentrale amtliche Antibiotika-Datenbank im Bereich der Tierzucht. Auf Grundlage des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind in Deutschland Halter von Masttieren (Rinder, Schweine, Hühner, Puten) die nach der Tierarzneimittel-Mitteilungendurchführungsverordnung (TAMMitDurchV) festgelegte Bestandsuntergrenzen überschreiten, verpflichtet bestimmte Angaben an die zentrale Datenbank HIT zu melden. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Ziel der am 01. April 2014 in Kraft getretenen 16. Arzneimittelgesetz (AMG)-Novelle ist es, den Einsatz von Antibiotika bei Masttieren zu reduzieren sowie den sorgfältigen Einsatz und verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika zur Behandlung von erkrankten Tieren zu verbessern, um das Risiko der Entstehung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen zu begrenzen. Aus den Meldungen wird für jede Nutzungsart berechnet, wie häufig die Tiere im letzten Halbjahr im Durchschnitt mit Antibiotika behandelt wurden (Therapiehäufigkeit TH). Betriebe, in denen die Tiere überdurchschnittlich häufig behandelt wurden, sind verpflichtet, zusammen mit dem Tierarzt zu prüfen, was der Grund für den erhöhten Antibiotikaeinsatz war und wie dieser gesenkt werden kann. Entsprechende Schritte zur Verringerung sind zu ergreifen. In bestimmen Fällen ist ein Plan mit Maßnahmen zur Verringerung des Antibiotikaverbrauches zu erstellen. Kontext der Registerführung und -nutzung Ursprung der HIT -Datenbank war die Einführung der Rinderdatenbank aufgrund der BSE-Krise. Dadurch, dass sich alle Länder und später der Bund auf den zentralen Betrieb beim StMELF in Bayern einigten und eine zentrale, etablierte Struktur zur Verfügung stand, wurde die Datenbank sukzessive um weitere Teile erweitert. Neben oben genannten Meldungen werden werden für Rinder, Schweine sowie Schafe und Ziegen entsprechende Meldungen zentral gespeichert (HIT-Datenbank), die von den hierfür zuständigen Stellen ausgegebene Equidenpässe von diesen Stellen gemeldet (Equidendatenbank), die von den Drucklegenden Stellen ermächtigten Tierärzte ausgegebenen Heimtierausweise erfasst (Heimtierausweisdatenbank), die Daten der Überwachung der Zirkusbetriebe und Dressurnummern und verantwortlichen Personen nach Zirkusregisterverordnung erfasst (Zirkusregister) sowie Meldungen im Rahmen der Überwachung der Aquakulturbetriebe gemäß Richtlinie (EG) 2006 / 88 in Verbindung mit der Fischseuchenverordnung erfasst (Aquakulturdatenbank). Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Datenbank wurde über die Jahre sukzessive um verschiedene Bereiche erweitert. Der Bund und die Länder sind Auftraggeber, diese werden initiativ, wenn andere / neue Rechtsbereiche über die vorhandenen Strukturen abgebildet werden sollen. |
| 577806 | Aquakulturdatenbank | Aquakulturbetriebe und Verarbeitungsbetriebe bedürfen nach der Fischseuchenverordnung je nach Art ihrer Tätigkeit der Genehmigung bzw. Registrierung durch die zuständige Behörden. Die Fischseuchenverordnung gilt grundsätzlich für alle Aquakulturbetriebe, d. h. Betriebe, Vereine oder Personen, die Fische züchten, halten oder hältern. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Tätigkeiten gewerblich oder privat ausgeübt werden oder ob die Fische lediglich als Zierfische gehalten werden oder als Speisefische Verwendung finden. Ausgenommen davon sind Fische, die ausschließlich nicht gewerblich zu Zierzwecken in Aquarien gehalten werden sowie wildlebende Fische, die zur unmittelbaren Verwendung als Lebensmittel gefangen oder geerntet werden. Die Meldungen zu Aquakulturen werden zentral in der HIT-Datenbank gespeichert. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Speicherung der Meldungen über Aquakulturen dienen der Überwachung der Aquakulturbetriebe und somit der Bekämpfung sowie Verhütung bestimmter Wassertierkrankheiten. Kontext der Registerführung und -nutzung Ursprung der HIT-Datenbank war die Einführung der Rinderdatenbank aufgrund der BSE-Krise. Dadurch, dass sich alle Länder und später der Bund auf den zentralen Betrieb beim StMELF in Bayern einigten und eine zentrale, etablierte Struktur zur Verfügung stand, wurde die Datenbank sukzessive um weitere Teile erweitert. Neben oben genannten Meldungen werden für Rinder, Schweine sowie Schafe und Ziegen entsprechende Meldungen zentral gespeichert (HIT-Datenbank), die von den drucklegenden Stellen ermächtigten Tierärzte ausgegebenen Heimtierausweise erfasst (Heimtierausweisdatenbank), die Daten der Überwachung der Zirkusbetriebe und Dressurnummern und verantwortlichen Personen nach Zirkusregisterverordnung erfasst (Zirkusregister), Meldungen zur Überwachung der Antibiotikaanwendungen in Mastbetrieben gemäß Arzneimittelgesetz erfasst (TAM-Datenbank) sowie die von den hierfür zuständigen Stellen ausgegebene Equidenpässe von diesen Stellen gemeldet (Equidendatenbank). Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Datenbank wurde über die Jahre sukzessive um verschiedene Bereiche erweitert. Der Bund und die Länder sind Auftraggeber, diese werden initiativ, wenn andere / neue Rechtsbereiche über die vorhandenen Strukturen abgebildet werden sollen. |
| 449112 | Zuchtregister | Staatlich anerkannte Zuchtorganisationen führen ein Register über Zuchttiere. Führt eine Zuchtorganisation mehrere Zuchtprogramme durch, so hat sie für jedes Zuchtprogramm ein eigenes Zuchtregister zu führen. |
| 578514 | Heimtierausweisdatenbank | Der EU-Heimtierausweis ist ein Dokument nach einheitlichem Muster, mit dem Tierhalterinnen und Tierhalter bei Grenzübertritten innerhalb der Europäischen Union den Nachweis führen muss, dass ein als Heimtier gehaltener und über die Grenze zu verbringender Hund, eine Katze oder ein Frettchen, über die dafür erforderlichen Gesundheitsmaßnahmen, zu dem regelmäßig ein wirksamer Impfschutz gegen Tollwut gehört, verfügt. Der Ausweis darf nur von dazu ermächtigten Tierärztinnen und Tierärzten ausgestellt werden; in Deutschland können alle Tierärzte diese Ermächtigung auf Antrag erhalten. Diese müssen vor Ausstellen des Ausweises kontrollieren, ob das Heimtier ordnungsgemäß gekennzeichnet ist bzw. es erst mit einem Microchip zu kennzeichnen und danach zu impfen und die entsprechenden Angaben im Pass einzutragen. Für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben gemäß Art. 23 Abs. 1 der VO (EU) 576 / 2013 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie den obersten Landesbehörden festgelegt, dass die Registrierung der Tierärztinnen und Tierärzte im Erfassungssystem der HIT-Datenbank erfolgt. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die zuständige Behörde hat sicherzustellen, dass Blankoausweise nur an ermächtigte Tierärztinnen und Tierärzte ausgegeben werden. Daher wird das Ausgabe- und Kontrollverfahren mit Hilfe der Heimtierausweis-Datenbank der HIT-Datenbank etabliert. Kontext der Registerführung und -nutzung Ursprung der HIT-Datenbank war die Einführung der Rinderdatenbank aufgrund der BSE-Krise. Dadurch, dass sich alle Länder und später der Bund auf den zentralen Betrieb beim StMELF in Bayern einigten und eine zentrale, etablierte Struktur zur Verfügung stand, wurde die Datenbank sukzessive um weitere Teile erweitert. Neben oben genannten Meldungen werden für Rinder, Schweine sowie Schafe und Ziegen entsprechende Meldungen zentral gespeichert (HIT-Datenbank), Meldungen im Rahmen der Überwachung der Aquakulturbetriebe gemäß Richtlinie (EG) 2006 / 88 in Verbindung mit der Fischseuchenverordnung erfasst (Aquakulturdatenbank), die Daten der Überwachung der Zirkusbetriebe und Dressurnummern und verantwortlichen Personen nach Zirkusregisterverordnung erfasst (Zirkusregister), Meldungen zur Überwachung der Antibiotikaanwendungen in Mastbetrieben gemäß Arzneimittelgesetz erfasst (TAM-Datenbank) sowie die von den hierfür zuständigen Stellen ausgegebene Equidenpässe von diesen Stellen gemeldet (Equidendatenbank). Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Datenbank wurde über die Jahre sukzessive um verschiedene Bereiche erweitert. Der Bund und die Länder sind Auftraggeber, diese werden initiativ, wenn andere / neue Rechtsbereiche über die vorhandenen Strukturen abgebildet werden sollen. |
| 577012 | Equidendatenbank | Tierhalter sind dazu verpflichtet, die Haltung von Equiden (Pferde, Esel, Zebras oder deren Kreuzungen) der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle anzuzeigen. Alle ab dem 01. Juli 2009 geborenen Tiere sind mit einem implantierbaren Transponder zu kennzeichnen sowie für diese ein Equidenpass zu beantragen. Die Equidendatenbank ist integraler Bestandteil der HIT-Datenbank. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Durch die lebenslange, eindeutige Verbindung zwischen dem Einhufer und seinem Equidenpass und der Eintragung relevanter Daten in der HIT-Datenbank soll primär die Ausstellung von mehreren Equidenpässen für ein und dasselbe Tier verhindert werden. Im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes muss der lebenslang geltende Status des Tieres als "zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr bestimmt" zweifelsfrei vorliegen. Auch die behördliche Überwachung im Falle eines Tierseuchenausbruchs soll damit vebressert werden. Die schnelle und sichere Identifizierung der Tiere ist eine wichtige Voraussetzung für eine effektive Seuchenbekämpfung. Kontext der Registerführung und -nutzung Ursprung der HIT-Datenbank war die Einführung der Rinderdatenbank aufgrund der BSE-Krise. Dadurch, dass sich alle Länder und später der Bund auf den zentralen Betrieb beim StMELF in Bayern einigten und eine zentrale, etablierte Struktur zur Verfügung stand, wurde die Datenbank sukzessive um weitere Teile erweitert. Neben oben genannten Meldungen werden für Rinder, Schweine sowie Schafe und Ziegen entsprechende Meldungen zentral gespeichert (HIT-Datenbank), die von den drucklegenden Stellen ermächtigten Tierärzte ausgegebenen Heimtierausweise erfasst (Heimtierausweisdatenbank), die Daten der Überwachung der Zirkusbetriebe und Dressurnummern und verantwortlichen Personen nach Zirkusregisterverordnung erfasst (Zirkusregister), Meldungen zur Überwachung der Antibiotikaanwendungen in Mastbetrieben gemäß Arzneimittelgesetz erfasst (TAM-Datenbank) sowie Meldungen im Rahmen der Überwachung der Aquakulturbetriebe gemäß Richtlinie (EG) 88 / 2006 in Verbindung mit der Fischseuchenverordnung erfasst (Aquakulturdatenbank). Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Datenbank wurde über die Jahre sukzessive um verschiedene Bereiche erweitert. Der Bund und die Länder sind Auftraggeber, diese werden initiativ, wenn andere bzw. neue Rechtsbereiche über die vorhandenen Strukturen abgebildet werden sollen. |
| 611202 | Datenbestände zum Unterhaltsvorschuss | Bei den kommunalen Unterhaltsvorschussstellen werden personenbezogene Daten über Empfängerinnen und Empfänger von Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistungen erhoben und gespeichert. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Datenbestände zum Unterhaltsvorschuss sind Verfahrensdaten, die zur Leistungsfeststellung und -gewährung erhoben und gespeichert werden. Kontext der Registerführung und -nutzung Der Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung für Kinder unter 18 Jahren von alleinerziehenden Müttern und Vätern. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage von Kindern zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt. In diesem Fall tritt die zuständige Unterhaltsvorschusskasse zunächst in Vorlage. Die Unterhaltsansprüche des Kindes gehen dann in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf den Staat über, der sich die verauslagten Geldleistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt (Unterhaltsheranziehung) und gegebenenfalls einklagt. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat grundsätzlich, wer das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in Deutschland bei einem seiner Elternteile lebt und nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält. Außerdem haben Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn sie keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen, durch die Unterhaltsleistung ihre Hilfebedürftigkeit nach SGB II vermieden werden kann oder der alleinerziehende Elternteil neben SGB II-Leistungen über ein monatliches Einkommen von mindestens 600 Euro brutto verfügt. |
| 587220 | Datenbestände der Künstlersozialkasse | Wer als selbständige/r Künstlerin und Künstler oder Publizistin und Publizist nicht nur vorübergehend erwerbsmäßig tätig ist und ein bestimmtes jährliches Mindesteinkommen erzielt, ist über die Künstlersozialkasse (KSK) in der Sozialversicherung pflichtversichert. Die Künstlersozialversicherung umfasst die Versicherungszweige der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, nicht jedoch die Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung. Die KSK speichert personenbezogene Daten von Künstlerinnen und Künstlern, Publizistinnen und Publizisten sowie Daten zu abgabepflichtigen Unternehmen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Unfallversicherung Bund und Bahn führt das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) im Auftrag des Bundes als Künstlersozialkasse durch. Sie prüft die Zugehörigkeit der Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten zum versicherungspflichtigen Personenkreis. Weiterhin prüft die KSK die Abgabepflicht von Unternehmen und zieht den Beitragsanteil der Versicherten, die Künstlersozialabgabe der abgabepflichtigen Unternehmen sowie den Bundeszuschuss ein und zahlt den sich daraus ergebenden Gesamtbeitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung an den Gesundheitsfond sowie für die Rentenversicherung an die Rentenversicherungsträger. Die KSK übernimmt ebenfalls die Meldungen an zuständige Leistungsträger (z. B. Krankenkasse, DRV). Kontext der Registerführung und -nutzung Die Künstlersozialversicherung ist ein Instrument der Kulturförderung. Der Staat fördert mit der Künstlersozialversicherung die Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten, die erwerbsmäßig selbständig arbeiten, weil diese Berufsgruppe sozial meist deutlich schlechter abgesichert ist als andere Selbständige. Dies ist nicht nur eine sozialpolitische, sondern auch eine kulturpolitische Errungenschaft. Denn mit dieser Einrichtung wird die schöpferische Aufgabe von Künstlerinnen und Künstlern sowie Publizistinnen und Publizisten als wichtig für die Gesellschaft anerkannt. Die Künstlersozialkasse sorgt mit der Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetz dafür, dass selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung erfahren wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die KSK erbringt selbst keine Leistungen. Sie koordiniert vergleichbar mit einer Einzugsstelle die Abführung der Beitrage der versicherten Personen zu einer Krankenversicherung freier Wahl und zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. Einnahmen erzielt die KSK über die Beitragshälften der versicherten Personen, die Künstlersozialabgabe der abgabepflichtigen Unternehmen sowie durch einen Bundeszuschuss. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Datenbestände der Künstlersozialkasse finden explizit im Registermodernisierungsgesetz Erwähnung. Die steuerliche Identifikationsnummer liegt der KSK bereits vor oder wird von ihr bei der ZfA abgerufen. |
| 588772 | VISA-Informationssystem (VIS) | Das VISA-Informationssystem (VIS) ist ein System zum Austausch von Visa-Daten zwischen den Mitgliedstaaten der EU und assoziierten Ländern, die die gemeinsame Visumpolitik anwenden. Bei Ausstellung eines Visums für einen der o. g. Staaten werden die Antrags- sowie biometrischen Daten wie Fingerabdrücke und das digitale Lichtbild im VIS gespeichert und stehen somit zur Identitätsfeststellung von Personen zur Verfügung. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Mit dem Austausch von im VIS gespeicherten Visa-Daten wird die Prüfung von Visumanträgen für einen kurzfristigen Aufenthalt und die Entscheidungen über Verlängerung, Aufhebung und Annullierung von Visa bei den Visastellen erleichtert. Sie dient darüber hinaus zur Kontrolle von Visa und der Verifizierung und Identifizierung von Visumantragstellern und Visuminhabern. Ferner kann die Betrugsbekämpfung im Visaverfahren sowie die Kontrollen an Außengrenzübergangsstellen und im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten erleichtert werden. Bei Vorliegen berechtigter Gründe können die Daten auch zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten genutzt werden. Kontext der Registerführung und -nutzung Das VIS nahm seinen Betrieb nach der technischen Einrichtung des zentralen VIS, dem Aufbau der nationalen Schnittstellen und der Kommunikationsinfrastruktur im Oktober 2011 auf. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Nachdem am 08. Dezember 2020 die deutsche Ratspräsidentschaft, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission bekannt gaben, dass die politischen Verhandlungen zur Modernisierung des VIS abgeschlossen seien, sollen zukünftig auch Informationen über Visa für längerfristige Aufenthalte und nationale Aufenthaltstitel der EU-Mitgliedstaaten im VIS verfügbar und europaweit abrufbar sein. VIS soll an weitere EU-Datenbanken wie das Schengener Informationssystem oder das geplante EU-Ein- und Ausreisesystem angeschlossen werden. Zukünftig sollen auch Kopien von Identitätsnachweisen von Visumantragstellern im VIS gespeichert werden. Dadurch soll die Rückführung von Personen erleichtert werden, die zur Ausreise aus dem Schengenraum verpflichtet sind, jedoch keine Identitätsnachweise vorweisen können. |
| 591252 | Register der vertraglich gebundenen Vermittler | Das Register gibt Auskunft über die vertraglich gebundenen Vermittler nach § 2 Abs. 10 Satz 6 KWG bzw. nach § 3 Abs. 2 WpIG. Hierzu zählt, wer die Anlagevermittlung, die Anlageberatung oder das Platzierungsgeschäft ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung eines Kredit- oder Wertpapierinstituts erbringt. Seit Anfang 2018 werden darüber hinaus auch Informationen über im EWR ansässige vertraglich gebundene Vermittler ausländischer Kredit- oder Wertpapierinstitute des EWR, die im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs in Deutschland Wertpapierdienstleistungen erbringen, veröffentlicht. Kontext der Registerführung und -nutzung Die Einführung des Registers der vertraglich gebundenen Vermittler ist in Art. 23 Abs. 3 der Richtlinie 2004/39/EG vorgesehen. In Deutschland wurde das Register im Jahr 2007 durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG) eingeführt. |
| 592378 | Datei über abgeschlossene Bußgeldverfahren | In der beim Bundesamt für Güterverkehr geführten Datei über abgeschlossene Bußgeldverfahren werden Zuwiderhandlungen nach § 19 GüKG sowie schwerwiegende Verstöße gegen die Unionsvorschriften gemäß Anhang I der VO (EU) Nr. 403 / 2016 zur Beurteilung der Zuverlässigkeit des Unternehmers und des Verkehrsleiters erfasst, soweit die Geldbuße nicht mehr als 200 Euro beträgt. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Datei dient dem Zweck der Verfolgung und Ahndung weiterer Ordnungswidrigkeiten derselben betroffenen Person sowie zum Zweck der Beurteilung der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der Verkehrsleiter. |
| 592142 | Anlagenregister für mittelgroße Feuerungsanlagen | Im Anlagenregister sind alle nach § 6 44. BImSchV zu registrierenden mittelgroßen Feuerungsanlagen (MFA) verzeichnet. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Um die Begrenzung der Emissionen von Schwefeldioxid, Stickstoffoxiden und Staub in die Luft sicherzustellen, dürfen mittelgroße Feuerungsanlagen nur betrieben werden, wenn sie von der zuständigen Behörde auf der Grundlage von Informationen des Betreibers genehmigt und registriert wurden. Kontext der Registerführung und -nutzung Die 44. BImSchV dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2193 (MCP) zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen. |
| 584670 | Datenbestände zum Schwerbehindertenausweis | Bei den für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden werden personenbezogene Daten über Menschen mit Behinderungen nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) für Fach- und Statistikzwecke gehalten. Der Schwerbehindertenausweis ist die amtliche Anerkennung der Schwerbehinderung. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Datenbestände zum Schwerbehindertenausweis sind Verfahrensdaten, die zur Feststellung des Vorliegens einer Behinderung sowie zum Ausstellen eines Schwerbehindertenausweises gespeichert werden. Kontext der Registerführung und -nutzung Um bestimmte Nachteilsausgleiche (z. B. besonderen Kündigungsschutz) erhalten zu können, wird als Nachweis ein Schwerbehindertenausweis verlangt. Auf Antrag des Menschen mit Behinderung stellen die zuständigen Behörden nach § 152 SGB IX das Vorliegen einer Behinderung, den Grad der Behinderung sowie weitere Merkzeichen (z. B. „Blindheit“) aus. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Register der Versorgungsämter sind für die OZG-Umsetzung im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. |
| 455676 | Ladesäulenregister | Die Bundesnetzagentur (BNetzA) führt ein Verzeichnis über die ihr im Rahmen des § 5 Ladesäulenverordnung (LSV) angezeigten öffentlich zugänglichen Ladepunkte für Elektrofahrzeuge. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge müssen technische Mindestanforderungen einhalten. Um die Einhaltung dieser Anforderungen gemäß der LSV überprüfen zu können, sind die Betreiber zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der BNetzA verpflichtet. |
| 595480 | Versichertenkonten der Seemannskasse | Die Seemannskasse bietet Seeleuten eine soziale Absicherung zwischen Arbeit und Rente. Sie gewährt Seeleuten, die aus der seemännischen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit ausgeschieden sind, eine zusätzliche Absicherung am Ende ihres Arbeitslebens. Langjährige Berufsseeleute erhalten auf Antrag ab dem 56. Lebensjahr bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ein monatliches Überbrückungsgeld, das umgangssprachlich auch „Seemannsrente“ genannt wird. Küstenschiffer, Küstenfischer und Seeleute sind während ihrer Fahrtzeiten auf Kauffahrteischiffen oder Fischereifahrzeugen unter deutscher Flagge in der Seemannskasse versichert, sofern sie rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind. Auf besonderen Antrag des öffentlichen Arbeitgebers werden auch alle von ihm beschäftigten Seeleute in der Seemannskasse versichert. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Daten werden nach den gesetzlichen Vorschriften des Sozialgesetzbuches und der Satzung der Seemannskasse zur Durchführung der Versicherung und Gewährung der Leistungen erhoben und gespeichert. Kontext der Registerführung und -nutzung Die Seemannskasse wurde im Jahr 1974 von der See-Berufsgenossenschaft gegründet und 2009 in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See integriert. Sie ist eine Pflichtversicherung und trägt den speziellen Anforderungen und Bedingungen der Schifffahrt Rechnung, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht berücksichtigt werden. |
| 586666 | Register über Betreiber unbemannter Fluggeräte | Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) führt ein Register über Betreiberinnen und Betreiber von unbemannten Fluggeräten, die ihren Hauptwohnsitz bzw. im Fall von juristischen Personen ihren Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland haben sowie eines der folgenden registrierungspflichtigen unbemannten Fluggeräte betreiben: ein unbemanntes Fluggerät in der Betriebskategorie „offen“ mit einer Startmasse von 250 Gramm oder mehr, das bei einem Aufprall auf einen Menschen eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen kann, ein unbemanntes Fluggerät in der Betriebskategorie „offen“, das mit einem Sensor, der personenbezogene Daten erheben und speichern kann, ausgerüstet ist, sofern es sich nicht um ein Spielzeug gem. Spielzeugrichtlinie (Richtlinie 2009/48/EG) handelt, ein unbemanntes Fluggerät einer beliebigen Masse in der Betriebskategorie „speziell“; dies gilt für Drohnen, deren Einsatzspektrum den Rahmen der „offenen“ Kategorie übersteigt, z. B. beim Betrieb außerhalb der Sichtweite und / oder ab 25 kg Startmasse. Die Registrierungsnummer muss auf jeder von einer registrierten Betreiberin / einem registrierten Betreiber eingesetzten Drohne sichtbar angebracht werden. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Register dient dem Luftfahrt-Bundesamt zur Erfüllung seiner Aufgaben hinsichtlich der Registrierung von Betreiberinnen und Betreibern sowie deren Identifizierung und zur Sicherstellung des Austauschs von Informationen nach Art. 14 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Es dient außerdem dem Austausch mit nationalen Behörden gemäß § 66a LuftVG. Kontext der Registerführung und -nutzung Mit der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 24. Mai 2019 gelten seit Beginn des Jahres 2021 EU-weite Regelungen für den Betrieb unbemannter Fluggeräte (Drohnen). Die rechtlichen Grundlagen auf nationaler Ebene (LuftVG, LuftVO sowie LuftVZO) wurden daraufhin durch das „Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb der unbemannten Luftfahrt“ angepasst. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Daten über Betreiber unbemannter Fluggeräte sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. |
| 596028 | Stammsatzdatei der landwirtschaftlichen Sozialversicherung | Die Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) führt eine Stammsatzdatei zur Steuerung von Geschäftsprozessen. In der Stammsatzdatei werden Angaben zu allen Personen und Unternehmen geführt, die von der landwirtschaftlichen Alterskasse, Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft eine Mitgliedsnummer erhalten haben. Zweck und Zielsetzung de Registerführung Die Versicherungsnummer (VSNR) ist der zentrale Ordnungsbegriff in der Deutschen Rentenversicherung. Jeder Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung erhält eine Versicherungsnummer; sie begleitet ihn ein ganzes Leben lang. Unter diesem Kennzeichen speichert der zuständige Rentenversicherungsträger alle wichtigen Daten in einem Versicherungskonto. Der Stammsatzbestand gewährleistet die Eindeutigkeit des Ordnungsbegriffs Versicherungsnummer und dient der Ermittlung des jeweils aktuell zuständigen Versicherungsträgers. Die Stammsatzdatei stellt sicher, dass eine rentenversicherte Person nur eine Versicherungsnummer erhält und eine vergebene Versicherungsnummer nicht noch einmal für eine andere Person verwendet wird. Außerdem kann mit ihr durch Vergleich der persönlichen Merkmale eine vorhandene Versicherungsnummer festgestellt werden. Kontext der Registerführung und -nutzung Die SVLFG ist als Verbundträger für folgende Versicherungszweige für den Berufsstand Landwirtschaft zuständig: gesetzliche Unfallversicherung, Alterssicherung der Landwirte, gesetzliche Krankenversicherung und gesetzliche Pflegeversicherung. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Daten des Stammsatzes sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. |
| 596538 | Daten über die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen | Private Sicherheitsunternehmen, die bewaffnete Dienstleistungen mit dem Ziel der Piratenabwehr auf Seeschiffen unter deutscher Flagge anbieten möchten, benötigen eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Benehmen mit der Bundespolizei. Dies betrifft zum einen in- und ausländische Bewachungsunternehmen, die Bewachungsaufgaben auf Seeschiffen unter deutscher Flagge wahrnehmen wollen als auch in Deutschland niedergelassene Bewachungsunternehmen, die Bewachungsaufgaben auf Seeschiffen, die unter anderen Flaggen fahren, anbieten möchten. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Bewachungsaufgaben auf Seeschiffen seewärts der Begrenzung der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone wahrnehmen wollen (§ 2 Abs. 1 Seeschiffbewachungsverordnung). Für die Zulassung fallen Gebühren an. Neben der gewerblichen Zulassung bedarf es zusätzlich einer waffenrechtlichen Erlaubnis (§ 28a Waffengesetz). Da die Lieferung oder Mitnahme von Waffen und gelisteter Ausrüstung aus Deutschland zu Einsätzen auf Seeschiffen in internationalen Gewässern eine Ausfuhr darstellt, bedürfen die Unternehmen zusätzlich einer exportkontrollrechtlichen Genehmigung. Das BAFA veröffentlicht nach § 31 Abs. 6 GewO die Liste der zugelassenen Unternehmen. Das Einverständnis der betroffenen Unternehmen ist zuvor einzuholen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Daten werden im Rahmen des Antragsverfahrens und für den Verwaltungsvorgang der Zulassung gespeichert. Kontext der Registerführung und -nutzung Das Gewerbe der maritimen Bewachungsunternehmen ist durch das Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen vom 4. März 2013 einer Zulassungspflicht unterworfen worden. Um den besonderen Erfordernissen der Bewachung von Seeschiffen Rechnung zu tragen, wurden Bewachungsunternehmen generell aus dem Anwendungsbereich des § 34a GewO (gewerberechtliche Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe) herausgenommen. |
| 556458 | Notarverzeichnis | Den Notarkammern gehören die in den Bezirken der Oberlandesgerichte in Deutschland bestellten Notarinnen und Notare an. Die Bundesnotarkammer führt ein elektronisches Notarverzeichnis der Notarinnen und Notare, Notariatsverwalterinnen und Notariatsverwalter sowie Notarvertretungen. Jede Notarkammer gibt die Daten zu den in ihr zusammengeschlossenen Notarinnen und Notaren und zu den in ihrem Bezirk bestellten Notariatsverwalterinnen und Notariatsverwaltern sowie Notarvertretungen in das Notarverzeichnis ein. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Das Notarverzeichnis dient der Information der Behörden und Gerichte, der Rechtsuchenden und der anderen am Rechtsverkehr Beteiligten über die bestellten Notarinnen und Notare, Notariatsverwalterinnen und Notariatsverwalter und Notarvertretungen sowie über die Zuständigkeit für die Verwahrung notarieller Akten und Verzeichnisse. Darüber hinaus dient es der Erfüllung der Aufgaben der Notarkammern und der Bundesnotarkammer. Das Notarverzeichnis wird fortlaufend geführt und aktualisiert. Aus Sicht der Rechtsuchenden wird es insbesondere relevant, wenn diese notarielle Leistungen in Anspruch nehmen möchten und hierfür eine Notarin oder einen Notar suchen. Dies ist über das Webportal der Bundesnotarkammer möglich. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Ab dem 01. August 2022 werden die Zuständigkeitsbereiche von Notarinnen und Notaren ergänzt, um insbesondere für Beurkundungen nach § 16b BeurkG eine Suche nach zuständigen Notarinnen und Notaren zu ermöglichen. |
| 584698 | Datenbestände der Hilfe zum Lebensunterhalt | Bei den kommunalen Trägern der Sozialhilfe werden personenbezogene Daten über Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) für Fach- und Statistikzwecke gehalten. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Datenbestände der Hilfe zum Lebensunterhalt sind Verfahrensdaten, die zur Leistungsfeststellung und -gewährung erhoben und gespeichert werden. Kontext der Registerführung und -nutzung Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt ist an Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Datenbestände der Hilfe zum Lebensunterhalt sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. |
| 585462 | Verzeichnis der Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung | Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Gefahrguttransport durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt (GGVSEB) und das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter befördert werden, müssen im Besitz einer von der zuständigen Behörde ausgestellten Bescheinigung sein, die besagt, dass die Fahrzeugführer an einem Schulungskurs teilgenommen und eine Prüfung über die besonderen Anforderungen bestanden haben, die bei der Beförderung gefährlicher Güter zu erfüllen sind. Die Erst- und Auffrischungsschulungen für Fahrzeugführer erfolgen im Rahmen einer von der Industrie- und Handelskammer anerkannten Schulung mit einer anschließenden IHK-Prüfung. Allen Schulungen liegen bundesweit einheitliche Kurspläne der IHK zugrunde. Nach lückenloser Teilnahme an den Schulungen und Bestehen der jeweiligen Prüfung gegen Prüfungsgebühr erhält der Fahrzeugführer von der zuständigen Industrie- und Handelskammer die sog. ADR-Karte, die fünf Jahre gültig ist. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Daten des Verzeichnisses der Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. |
| 586958 | Versichertenkonten der Rentenversicherungsträger | Die Träger der Rentenversicherung führen für jeden Versicherten ein elektronisches Versicherungskonto, in dem die Daten, die für die Durchführung der Versicherung sowie zur Feststellung und Erbringung von Leistungen einschließlich der Rentenauskunft erforderlich sind, gespeichert werden. Das Versicherungskonto ist nach der Versicherungsnummer geordnet. Die Versicherungsnummer (VSNR) ist somit das zentrale Ordnungskriterium. Alle Daten einer Person sind unter einer Versicherungsnummer zusammengefasst. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Rentenversicherungsträger dürfen die Daten nur für folgende gesetzlich vorgeschriebene Zwecke verarbeiten: Feststellungen eines Versicherungsverhältnisses einschließlich einer Versicherungsfreiheit oder Versicherungsbefreiung, Nachweise von rentenrechtlichen Zeiten, Festsetzung und Durchführung von Leistungen zur Teilhabe, Festsetzung, Zahlung, Anpassung, Überwachung, Einstellung oder Abrechnung von Renten und anderen Geldleistungen, Erteilung von Auskünften sowie die Führung und Klärung der Versicherungskonten sowie Nachweise von Beiträgen und deren Erstattung. Kontext der Registerführung und -nutzung Das Versicherungskonto beinhaltet sämtliche erforderliche Daten, die für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Deutschen Rentenversicherung notwendig sind sowie alle Angaben zu den von der Deutschen Rentenversicherung erteilten Auskünften (Versicherungsverläufe, Rentenauskünfte, Renteninformationen, Versorgungsausgleichsverfahren) und erbrachten Leistungen (Rehamaßnahmen, Renten: Zeiträume und Höhe der Leistungen). Zu den erforderlichen Daten gehören neben den personenbezogenen Daten die rentenrechtlichen Zeiten, die entweder maschinell übermittelt und im Versicherungskonto gespeichert werden (z. B. Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung oder der Pflege Angehöriger) oder von Versicherten selbst beantragt und nachgewiesen (z. B. Zeiten der Kindererziehung) werden. Das Versicherungskonto bildet die Berechnungsgrundlage für die gesetzliche Rente. Arbeitgeberbeiträge werden automatisch im Konto gespeichert. Weitere rentenrechtliche Zeiten (z. B. Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen) müssen von den Versicherten selbst erklärt werden. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Daten der Versichertenkonten sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen |
| 448820 | Melderegister | Die kommunal geführten Meldebehörden sind gesetzlich verpflichtet, die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohnerinnen und Einwohner zu registrieren sowie deren Identität und Wohnungen festzustellen und nachzuweisen. In den hierfür eingerichteten Melderegistern werden die Daten zur Erfüllung dieser Aufgaben bei den betroffenen Personen erhoben, von öffentlichen Stellen übermittelt oder von Amts wegen ermittelt. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Registerdaten dienen vorrangig den Meldebehörden zur Feststellung der Identität der im Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohnerinnen und Einwohner sowie zum Nachweis der Wohnanschrift. Darüber hinaus dienen die Registerdaten vielen anderen öffentlichen Stellen zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Beispielsweise werden Meldedaten für Finanzzuweisungen an die Länder und Kommunen im Rahmen des Länder- und kommunalen Finanzausgleiches benötigt. Pässe und Personalausweise werden in der Regel auf der Grundlage der Meldedaten ausgestellt. Mit Meldedaten werden die Schulsprengel für schulpflichtige Kinder gebildet, Wahlen und Abstimmungen vorbereitet sowie staatsangehörigkeitsrechtliche und waffenrechtliche Verfahren durchgeführt. Durch Melderegisterauskünfte an nichtöffentliche Stellen und Privatpersonen erfüllt das Melderegister darüber hinaus eine Informationsaufgabe für die Öffentlichkeit. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Inzwischen haben 15 Länder zentrale Meldedatenbestände auf Landesebene, ein weiteres Bundesland hat seine kommunalen Bestände durch ein Portal vernetzt. Um die Informationsmöglichkeiten zu verbessern, regelt das Bundesmeldegesetz die Schaffung eines länderübergreifenden Online-Zugriffs öffentlicher Stellen auf Daten vorhandener Meldedatenbestände. Die Registerdaten des Melderegisters sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. |
| 587210 | Rentenzahlbestandsregister | Der Renten Service der Deutschen Post AG kommt den gesetzlichen Auftrag zur Auszahlung der Rente nach, indem sie gemäß § 119 SGB VI sowie § 99 SGB VII die Beträge aus der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung an die Empfänger auszahlt und für diesen Vorgang die notwendigen personenbezogenen sowie weitere zahlungsrelevante Daten speichert. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Daten des Rentenzahlbestandsregister sind Vorgangsdaten, die für die Auszahlung von Geldleistungen der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung und von Zusatzversorgungsleistungen und Wahrnehmung der damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben (vgl. SGB VI, VII, X und Renten Service Verordnung) gespeichert werden. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Daten des Rentenzahlbestandsregisters sind als ein für die OZG relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. |
| 590442 | EURODAC | Beim Eurodac handelt es sich um eine EU-weite biometrische Datenbank, in der die Fingerabdruckdaten von Asylbewerberinnen und -bewerbern sowie von Personen aus Nicht-EU/EWR-Ländern oder Staatenlosen, die beim illegalen Grenzübertritt aufgegriffen werden oder sich illegal im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates aufhalten, zum Abgleich zwischen den EU-Ländern gespeichert werden. Es besteht aus einem Zentralsystem, das als eine automatisierte Zentraldatenbank für Fingerabdruckdaten betrieben wird, und der Kommunikationsinfrastruktur für die Datenübertragung zwischen den Mitgliedstaaten und dem Zentralsystem. Unter strengen Voraussetzungen wird ferner den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit eingeräumt, eine Eurodac-Abfrage für die Untersuchung, Aufdeckung oder Verhütung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten vorzunehmen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Mit der Einrichtung des Fingerabdruckidentifizierungssystems wurde das Ziel der Unterstützung der Asylpolitik der Union realisiert. Das innerhalb des Dubliner Übereinkommens angewendete Verfahren bezweckt, dass jeder Asylantrag, der auf dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates gestellt wird, materiell-rechtlich nur durch einen Staat geprüft wird. Damit soll die Sekundärwanderung innerhalb Europas gesteuert bzw. begrenzt werden. Mit dem Abgleich von Fingerabdruckdaten und der damit verbundenen Identitätsfeststellung werden somit die Zuständigkeiten innerhalb der EU-Mitgliedstaaten für die Prüfung eines Asylantrags vereinfacht. Kontext der Registerführung und -nutzung Eurodac wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 2725/2000 zum Zweck der effektiven Anwendung des Dubliner Übereinkommens eingerichtet und ist seit 2003 im Einsatz. |
| 592520 | Zentraldateien nach Glücksspielstaatsvertrag | Die Überwachung des Online-Glücksspielmarktes in Deutschland erfolgt seit Juli 2021 durch informationstechnische Systeme, an welche sich Spieleanbieter verpflichtend anbinden müssen. Die Zentraldateien steuern die Einzahlungslimitierung für jeden Spieler (Limitdatei) und verhindern das parallele Spielen bei mehreren Glücksspielanbietern (Aktivitätsdatei). Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit findet Anwendung auf alle öffentlichen Glücksspiele im Internet mit Ausnahme von Einzahlungen, die ausschließlich für Lotterien, die nicht häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden, und für Lotterien in Form des Gewinnsparens verwendet werden können. Nach der Registrierung sind die Spieler dazu aufzufordern, ein individuelles monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festzulegen oder anzugeben, dass ein bereits festgelegtes individuelles monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit unverändert beibehalten werden soll. Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit darf grundsätzlich 1 000 Euro im Monat nicht übersteigen. Ist für einen Spieler kein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festgelegt, darf eine Spielteilnahme nicht erfolgen. Das parallele Spiel von öffentlichen Glücksspielen durch einen Spieler ist unzulässig. Der Spieleanbieter darf einem Spieler die Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen im Internet nur ermöglichen, wenn er zuvor die Daten sowie die Information, dass der Spieler in der Datei aktiv zu schalten ist, übermittelt hat und ihm nicht unverzüglich zurückübermittelt worden ist, dass der Spieler in der Datei bereits aktiv geschaltet ist. Die personenbezogenen Daten dürfen durch ein Pseudonym ersetzt werden, soweit hierdurch die ordnungsgemäße Funktion der Limit- und Aktivitätsdatei nicht beeinträchtigt wird. Zusätzlich darf eine anbieterbezogene Kennung des Spielers verarbeitet werden. Der Anschluss an und die Nutzung der Zentraldateien sind für den Spieleanbieter kostenpflichtig. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Die Aufgabe der Datei zur anbieterübergreifenden Einzahlungslimitierung besteht darin, die Einhaltung eines durch einen Spieler selbst festgelegten Einzahlungslimits anbieterübergreifend zu ermöglichen. Die Aktivitätsdatei ermöglicht die Verhinderung des parallelen Spiels bei mehreren Glücksspielanbietern. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Die Zentraldateien werden zunächst ab 01. Juli 2021 vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt und ab 01. Januar 2023 von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder verwaltet und von Dataport, als Dienstleister der öffentlichen Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, betrieben. |
| 594786 | White-List über Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen | Gemäß § 9 Abs. 8 GlüStV 2021 veröffentlicht die zuständige Behörde im Internet eine gemeinsame amtliche Liste, in der die Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen aufgeführt werden, die über eine Erlaubnis oder Konzession verfügen. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Mithilfe der White-List können am Rechtsverkehr Beteiligte sowie Behörden unerlaubte Glücksspielanbieter kurzfristig erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Insbesondere können Landesmedienanstalten und die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zuständige Rechtsaufsicht unerlaubte Glücksspielanbieter auf diese Weise erkennen und frühzeitig Maßnahmen gegenüber Rundfunkveranstaltern und Anbietern von Telemedien zur Unterbindung von Werbung für unerlaubte Glücksspielanbieter ergreifen. Auch anderen am Glücksspiel Beteiligten kann durch die White-List die Überprüfung erleichtert werden, ob ihnen nachteilige rechtliche Folgen einschließlich besonderer Sorgfalts- und Hinweispflichten dadurch entstehen können, dass der Glücksspielanbieter nicht über eine glücksspielrechtliche Erlaubnis verfügt. Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau Bis zum 31. Dezember 2022 ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als zuständige Behörde bestimmt worden, ab 01. Januar 2023 wird die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder die Zuständigkeit übernehmen. |
| 607240 | Daten der Landwirtschaftlichen Alterskasse | Die Landwirtschaftliche Alterskasse ist als Trägerin der landwirtschaftlichen Alterssicherung zuständig für die berufsständische gesetzliche Alterssicherung für alle landwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmer sowie deren Ehegatten und mitarbeitenden Familienangehörigen und führt für jede versicherte Person ein elektronisches Versicherungskonto. Zweck und Zielsetzung der Registerführung Für folgende Zwecke erfolgt die Datenerhebung und -speicherung: die Feststellung eines Versicherungsverhältnisses einschließlich einer Versicherungsfreiheit oder Versicherungsbefreiung, die Berechnung, Festsetzung und Erhebung von Beitragsberechnungsgrundlagen und Beiträgen sowie deren Erstattung, die Berechnung und Festsetzung von Beitragszuschüssen, die Festsetzung und Durchführung von Leistungen zur Teilhabe, die Festsetzung und Durchführungen von Leistungen zur Betriebs- und Haushaltshilfe, die Erteilung von Rentenauskünften, die Festsetzung, Zahlung, Anpassung, Überwachung, Einstellung oder Abrechnung von Renten und anderen Geldleistungen, die Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Datenaustauschverfahren mit Dritten sowie die Erstellung von gesetzlich vorgeschriebenen Statistiken. Kontext der Registerführung und -nutzung Die Landwirtschaftliche Alterskasse ist als ein Teilbereich der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eine Pflichtversicherung, der Unternehmer und Unternehmerinnen der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus kraft Gesetzes angehören. Ausschlaggebend für die Versicherungspflicht der Landwirte ist die Größe des landwirtschaftlichen Unternehmens. Der Beitrag zur Landwirtschaftlichen Alterskasse wird durch das BMAS jährlich festgesetzt und ist für Landwirtinnen und Landwirte sowie deren Ehegatten gleich hoch. Mitarbeitende Familienangehörige zahlen nur die Hälfte. |